Beiträge von chemikus08

    Und so wie es dargestellt wird, habe ich es auch so verstanden, dass man tatsächlich doppelt, also jede Präsenzstunde zweimal hält und zusätzlich den Distanzunterricht am laufen hält. Und in dem Fall käme ich mich auf 6 Unterrichtsstunden zusätzlich wöchentlich, sondern täglich. Und das ist eindeutig zu viel. Und selbst bei 6h wöchentlich bedarf es der Zustimmung des Lehrerrates da Mehrarbeit.

    So kann man verdammt nochmal Kolleg*innen nicht verheizen und es wird zurecht angeprangert. Was es mit fehlender Kollegialität zu tun hat, wenn man das anprangert, wird mir ein ewiges Rätsel bleiben. Der SL soll natürlich nicht demjenigen der meckert die Stunden erlassen und den anderen aufdrücken. Nein, wenn es so ist wie es ist muss halt die Stundentafel reduziert werden. Es kann jedoch nicht sein, dass KuKs in den Burnout getrieben werden. Soll beispielsweise auch KuKs mit eigenen Kindern geben, um die man sich auch noch kümmern muss..

    @ Gorbatsch

    Bei uns ist das leider so.
    Irgendwie scheinen mir mancHe Kolleg*innen etwas masochistisch veranlagt, wenn sie so etwas in dieser Form dulden. Das ist eine massive Arbeitszeitüberschreitung. Ich kaNN nur hoffem, dass der Lehrerrat sich sagen zur Wehr setzt.Ansonsten beibt:

    - remonstrieren

    - Überlastungsanzeige

    - Beschwerde bei übergeordneter Dienststelle insl. Personalrat

    - RA einschalten, gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen
    Wer sechs Unterrichrsstunden zwei Mal erteilt, hat auch zwölf Stunden Unterrichtsdeputat verbraten.
    Das wären 60 Unterrichtsstunden, eine Überschreitung des Deputats um mehr als 100%.
    Da würde ich, bevorzugen ich zu oben genannten Mitteln greife, meinen SL erst Mal fragen, ob er noch alle Latten am Zaun hat. Danach die obige Liste genüsslich abarbeiten.
    Last gut Not least der Erhalt der Dienstfähigkeit gehört zu Deinen vorrangigen Dienstpflichten. Kann mir nicht vorstellen, dass

    so etwas ohne Auswirkung bleibt! In solch einem Fall ab zum Arzt!

    elCaputo

    Ich gebe Dir vollkommen Recht. (Ich rede hier von NRW) Aber die Entscheidung des Ministeriums war, wer zur Risikogruppe gehört ist Präsenzbefreit. Also gibt dem Affen Zucker, sie kriegen genau das bescheinigt. Wenn jedoch der Arzt z.B.schreibt Betretungsverbot, dann fordert er schon mehr als der Dienstherr bereit ist zu geben. In dem Fall wird der Amtsarzt eingeschaltet, wenn's dann ganz dumm läuft sagt der, ja auch Betretungsverbot und die Bezirksregierung schliesst daraus, dass die Einsatzfähigkeit soweit reduziert ist, dass eine zwangsweise Zurruhesetzung ausgesprochen werden kann. Und da geh dann Mal gegen vor, wo zwei Ärzte es nach Auslegung der Dienststelle bestätigt haben. Dumm gelaufen.
    Mit so einem Mist, kennt sich der durchschnittliche Arzt nicht aus.

    Mantik

    Für Lehrkräfte die akut nicht krank sind, aber zur Risikogruppe zählen prinzipiell keine, ansonsten muss Du bedenken, dass Du den behandelnden Arzt gegenüber dem Amtsarzt von der Schweigepflicht entbindest. Kommt dabei z. B. raus, dass Du am Rande des Burnout stehst und auch nicht damit zu rechnen ist, dass sich das in den nächsten 6 Monaten bessert, könnte die Dienststelle eine Teildienstfähigkeit feststellen. Also immer ein potentielles (eigentlich finanzielles) Risiko.

    Wer zur Risikogruppe gehört kann man in den RKI Vorschriften nachlesen. Wer betroffen ist ab zum Arzt, der weiss schon was er schreiben muss. Nein tut er nicht: häufig schreiben die Atteste nach dem Muster: Herr oder Frau XY kann aus gesundheitlichen Gründen keinen Präsenzunterricht halten.
    Konsequenz: Der Dienstherr versteht es (absichtlich ?) falsch und zieht die Dienstfähigkeit in Zweifel. Daher wird der Kandidat zum Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit geschickt. Nach Auskunft meiner gewerkschaftlichen RechtsBeratung schon mehrere Fälle. Kollegen die das mitkriegen, trauen sich dann gar nicht mehr, den Antrag zu stellen.


    Auf dem Attest muss stehen:

    Der Patient leidet an einer oder mehreren chronischen Erkrankungen, die dazu führen, dass im Falle einer Erkrankung mit Covid 19 ein erhöhtes Risiko für einen besonders schweren Verlauf besteht.

    Datum StempelUnterschrift des Druiden


    Bitte nicht mehr und nicht weniger, da sonst die Gefahr besteht, dass Diskussionen ausgegangelöst oder sogar der Amtsarzt eingeschaltet wkrd,

    @Dp8

    you make my day

    Damit kann ich, und vielleicht auch ein Betroffener wirklich was anfangen. Und die Vorgehensweise ist absolut korrekt.
    Bei uns hat sich ein Schüler bei der Unfallkasse beschwert, dass die Lüftung unzureichend ist. Die kamen und haben CO2 Messungn (als Maßstab für die hygienische Luftqualität) gemacht. Grenzwert zum Lüften in Corona Zeiten, 1000 ppm dürfen nicht überschritten werden. Mit Stosslüften warcdies nicht zu erreichen. Erst alle Fenster auf kipp , Lehrerfenster Dauer auf und Flurtüre auf brachten den gewünschten Erfolg. Wie da bei den jetzigen Temperaturen ein Arbeiten möglich sein wird ist schleierhaft, Dann geht's genauso weiter, wie Du beschrieben hast😜

    Nee was bin ich froh, das doch nicht nur Lemminge rumlaufen. Danke für den Beittrag!!

    Friesin 24

    Niemand schert was über einen Kamm. Es gibt Kollegen die kommen klar. Es gibt welche, meiner einer eingeschlossen, die kommen weniger klar. Beide Gruppen haben ihre Erfahrungen geschildert.

    Mir geht es darum:

    Es gibt die genannte DGUV

    Es ist legitim diese Erholungs und Pausenzeiten zu beanspruchen.

    Ausserdem habe ich geschrien, guckt wie ihr mit den Pausen klar kommt. Das ist für jeden individuell und ergebnisoffen. Was anderes habe ich nicht geschrieben und rede ich auch niemandem ein.

    Wer aber das für dich in Anspruch nehmen will, sollte wissen daß es diese Vorschrift gibt. Ich sehe verdammt nochmal nicht ein, warum die Berufsgruppe der Lehrer bestehende Schutzvorschriften ignorieren sollte, nur weil es gerade Mal wieder nicht in das Konzept passt

    @O.Meier

    Die Zahl er Kollegen im Homeoffice müsste nach medizinischen Gesichtspunkten fünfmal höher sein als der Iststand. Rein rational kann ich das auch nur empfehlen. Die Tendendenz im Lehrerberuf über die objektiven Grenzen hinaus zu arbeiten ist jedoch riesig. Man muss sich nur die Verfassung einiger KuKs ansehen und fragt sich, warum warst Du nicht längst beim Arzt oder warum hörst Du nicht auf seine Ratschlag ?🤷‍♂️

    Kris224

    Darf ich Deinen letzten Kommentar anonym Und ohne Namensnennung weiter verwenden? Weil das nämlich eine häufige Situation darstellt. In jedem Lehrerzimmer gibt es m.e drei Gruppen.Das erste sind die jungen Wilden mit viel Elan und Engagement sowie die gesund und wild gebliebenen. Die geben nicht 100 sondern 130%. Sind dann aber enttäuscht, wenn andere nicht mehr soviel leisten. Diese Gruppe macht 60% aus. Dann gibt's 30% die können nicht mehr so und haben das ausgeglichen durch Stundenredizierung. Dafür wollen sie dann nicht auffallen. Eine Handvoll kann oder will sich die Stundenreduzierung nicht leisten obgleich sie nicht mehr so können. Weil sie nicht auffallen wollen halten sie durch, trauen sich aber nicht ihr Recht durchzuboxen, weil es eh keine Mehr gibt. Aus diesem Grunde bin ich der Ansicht, dass Arbeitsschutz von oben organisiert sein muss und die Mittelbehörden sowie das Schulministerium nicht alles auf die Schulleiter schieben können.

    @Krisis24

    Für die durch Ming begangene Frechheit entschuldige ich mich in aller Form. Das war aber nicht böse gemeint sondern Unkenntnis in einem Pinkt. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass FFP3 grundsätzlich mit Ventil gibt und nur bei den ffp2 beide Versionen.

    Danke Conni,

    finde gut, wenn auch Mal Betroffene ihre Probleme schildern. Ich selber Bgs aber nächste Woche mit dem BAD Mal wieder eine Regelbegehung, wo ich auch wieder mit ffp2 durch eine Schule laufe mir graust jetzt schon. Werde aber die Gelegenheit nutzen den Menschen vom BAD drauf anzusprechen🤣

    Kris24

    Oh weia! Ihr seit selbst betroffen, was spricht den dagegen das ganze in der Schule umzusetzen. Ansonsten bmüsstbIhr euch nicht wundern, wenn andere Kollegen nicht bis zum umfallen arbeiten möchten, man ihnen dass nicht ermöglicht und diese dann sich freistellen lassen oder krank schreiben lassen. Das Problem ist, von oben wird nichts kommen. Die lehnen sich zurück und sagen, guckt ins Schulgesetz Arbeitsschutz ist Schulleiteraufgabe. Da müsst ihr Euch vor Ort bemühen. Den sonst bleibt mir doch wieder nur Betroffene hinsichtlich Exitstrategien zu beraten, was weder Euch noch der Schule noch den Betroffenen wirklich weiter hilft

    Wobei Du dann im Verhältnis zu den Schülern gar keine Maske auf hast, da bei ffp3 alles ungefiltert nach draussen geht. Als Vater würde ich da ein Fass aufmachen. Euer beider Reaktion ist aber typisch in unserem Beruf. Da gibt es klare Vorgaben, stattdessen wird der Kakao durch den man gezogen auch noch getrunken. Leute, aufgrund der Mutation und deren erhöhte Ansteckungskraft, sowie der Erkenntnis der deutschen physikalischen Gesellschaft das Querlüften nicht hinreichend schützt, bleibt nur noch die FFP2 als letzte verbleibende Schutzmaßnahme zur Verfügung. Zu dieser Feststellung muss ein Schulleiter gelangenim Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung. Ansonsten Lehrerrat - Mitbestimmung einfordern - Initiativantrag stellen. Stellt man sich immer noch Quer ab in die Stufe. Ich weiss aber auch nicht, warum ein vernünftiger Schulleiter das verweigern sollte?
    Ansonsten kann ich betroffenen Kollegen, deren Mit Kollegen genauso "besonnen" reagieren wie Ihr, die oben beschriebenen Beschwerdeinstanzen zunutzen (Unfallkasse \ Bezreg Arbeitsschutz, frühere Gewerbeaufsicht), ggf. noch Beschwerde über Personalrat. Ansonsten gucken wie lange Ihr ohne diese Pausen mit den Masken aushaltet. Klappt das nicht ab zum Arzt und weitergehende Expertise einholen.

    Auch bei einer Empfehlung sind die DGUV Vorgaben einzuhalten. Ansonsten soll das Land bitteschön erklären, wieso es zwei Stück pro Tag pro Lehrkraft anschafft. Außerdem werden im öffentlichen Raum jetzt von Seiten der Landesregierung überall OP oder FFP2 vorgeschrieben! Die Bgs empfehlen für Op Masken die gleichen Tragezeitbegrenzungen.

    Die Verwendung medizinischer Masken ist mittlerweile in Klassenräumen vorgeschrieben. Für Lehrkräfte würden FFP2 Masken in erheblichem Umfang beschafft. Ich gehe daher davon aus, dass es auch Absicht ist, dass diese durchgehend getragen werden. Dies ist auch gut so,da dies der einzige verbleibende wirksame Schutz gegen die Aerosole ist. Sowohl die Erkenntnis der physikalischen Gesellschaft, dass Querlüften nur bedingt hilft und die neuen Mutationsvarianten das Risiko nochmal erhöhen unterstreichen die Notwendigkeit des Schutzes. Aber hierbei geht man wieder Mal halbherzig vor. Als Arbeitsschützer hätte ich erwartet, dass man in diesem Zusammenhang dann aber auch die Schulleitungen darauf hinweist, dass beim durchgängigen Tragen von FFP2 Masken auch die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften zum Einsatz dieses Atemschutzes einzuhalten sind.
    DGUV 112-190

    Diese besagen, dass nach 75 Minuten (kann bei leichter Arbeit auch auf 90 gedehnt werden) eine maskenfreie Zeit von 30 Minuten außerhalb des Gefährdungsbereiches einzuplanen ist. Schwerer wiegt, dass nach zwei Einatztagen ein maskenfreier Einsatztag eingeplant werden muss. Diese Forderungen sind hart, jedoch in den Arbeitsschutzvorschriften festgeschrieben. Das Ganze nicht ohne Grund. Durch den erhöhten Atemwiderstand entsteht eine erhöhte Belastung die auszugleichen ist. Insbesondere Kolleg*innen die eh schon an Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD...) leiden oder mir Herz- Kreislauferkrankungen zu tun haben, leiden hier besonders. Gerade deswegen sollten alle ein Interesse an der Einhaltung dieser Vorschriften haben, da dies die Kolleg*innen sind, die sich auch vom Präsenzunterricht befreien lassen könnten. Viele tun dies nicht und hier ist dann nochmal eine besondere Fürsorgepflicht gegeben. Die oberste Führungsetage macht es im Moment geschickt, ist doch die Umsetzung des Arbeits und Gesundheitsschutzes gem. Schulgesetz Aufgabe der Schulleitungen. Diese müssen selbständig ihre Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Daher sind auch die Personalräte aussen vor. Bei allgemeinen Anfragen wird auf die SL verwiesen. Übrigens unterliegen die Massnahmen der Mitbestimmung. Damit ist der Lehrerrat zuständig. Im Zweifel können diese das in die Sufe geben (Initiativantrag). Dann liegt

    es beim nächsthöheren Personalrat. Ein betroffener Kollge kann sich zudem beim Arbeitsschutz Dezernat der Bezirksregierungen beschweren (falls keine Einigung auf Schulebene möglich), Angestellte KuKs auch an die zuständige BG.

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