Bin ich dagegen, Distanzlernangebote nur für Kinder in Quarantäne oder durch Attest freigestellt, der Rest muss gucken, wie er das bearbeitet bekommt, wenn er durch Verweigerung nicht kommen darf (und so machen es ja auch Sachsen und Bayern und Berlin auch nach Aussetzung der Präsenzpflicht).
Ja, ist auch ok, war praktisch mein Vorschlag im vorauseilendem Gehorsam, falls ein Gericht auf das Bildungsrecht pocht. Aber im Prinzip hast Du Recht, sollen sie erst malmklagen.