Videokonferenzen von zu Hause aus, sind eigentlich immer ein sehr intimer Eingriff in die Privatsphäre. Nicht jeder hat unbedingt den Komfort eines eigenen Arbeitszimmers, insoweit sind von Videokonferenzen auch alle anderen Haushaltsmitglieder betroffen, die ggf. auch gezwungener Weise den Videobereich passieren. Auch die Sicherstellung der Vertraulichkeit des besprochenen Wortes ist nicht immer garantiert.
Beiträge von chemikus08
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Wollte gerade nachschauen, was es zum Thema Schulöffnungen Neues gibt und Ihr redet von Hochzeit.🤣🤣🙈
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Ich persönlich würde zweigleisig fahren.
1.) Widerspruch einlegen (von Schwerbehindertenvertretung oder VdK beraten lassen).
2.) Gleichzeitig beim Landesarbeitsamt die Gleichstellung beantragen
3.) Auch bei Ablehnung des Widerspruchs zusammen mit den Beratungsstellen ggf..
Schlachtplan für einen Verschlimmerungsantrag entwerfen.
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Es geht mir zumindest um einen Rechtsanspruch der KuKs auf eine FFP2:Maske (nur die schützt auch den Träger) . Denn dann ist auch eine entsprechende Rythmisierung des Unterrichts von Nöten. Nach 70 bis 90 min ist eine halbstündige Pause einzulegen. Außerdem sind das Einwegmasken, die nach den 1,5 Stunden zu wechseln sind. Wenn man.Kosten von 10 Euro je Maske berücksichtigt, sind das 30 Euro am Tag, bei 200 Arbeitstagen also 6000 Euro pro Jahr. Entspricht also einer knapp 10%igen Personalkostensteigerung
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Ist die vom TdL beschlossene Lehrerentgeltordnung in Hessen nicht wirksam? Hiernach ist E9 die niedrigste mögliche Eingruppierung und für NRW kann ich sagen, dass dies hier auch so gehandhabt wird. Ich empfehle hier dringend sich fachlich versierte Hilfe zu holen.
(Gewerkschaft oder Rechtsschutz)
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Samu
Falsch, ob der Zwanzigjährige der gerade eingeliefert wird einen Intensivplatz braucht, ist vom Gesundheitszustand abhängig und vom Krankheitsbild. Erstens gibt es auch zwanzigjährige die an Covid versterben bzw. Deswegen einen Intensivplatz brauchen. Außerdem gibt es auch andere bedrohliche Krankheitsbilder, die einen Intensivplatz benötigen. Es ist gerade in der Notaufnahme vollkommen irrelevant warum jemand einen Intensivplatz benötigt. Fakt ist nur, dass dem aufnehmenden Arzt nur eine begrenzte Anzahl der Plätze zur Verfügung steht, und in dem Fall gibt es leider die Fälle wo Patienten leer ausgehen, und wenn das jemand für eine Überzeichnung hält, dann möge er sich die Berichte der Ärzte durchlesen, die in Italien, den USA oder auch GB auf entsprechenden Stationen arbeiten. Ich bin fassungslos in welcher Filterblase einige KollegInnen leben.
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Herr Camp,
Ich bin froh, dass unsere Politiker den Mut aufbrachten, derartig einschneidende Massnahmen (ich meine den Lockdown ) zu treffen. Ich fände es furchtbar vor einer Situation zu stehen, in der das lokale Gesundheitssystem zusammenbricht, weil der Bedarf an Intensivplätzen größer ist als das Angebot. Wenn der Arzt die Entscheidung treffen muss, ob wir nun dem fünfzigjährigen Patienten oder dem durchtrainierten Zwanzigjâhriven den Intensivplatz geben. Wen schicken wir zum Sterben, wen nicht. Darum geht es letztendlich. Und wahrscheinlich werden wir uns noch sehr sehr lange mit diesem Thema beschäftigen müssen, dabei kann ich nur hoffen, dass man auch weiterhin die Humanität nicht aus den Augen verliert.
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Die Alternative bei 4 grippalen Infekten im Jahr sind 8 Wochen krank
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Das ist eine Arbeitsschutzmassnahme und hat mit meinen sonstigen Krankenkosten nichts zu tun, es muss vielmehr vom Arbeitgeber bezahlt werden.
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Das ist blöd, gerade die Gangaufsicht wo es häufig so zieht. Nicht, dass Du Dir da noch ne Erkältung einfängt. Wäre blöd, insbesondere in der heutigen Zeit.
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Ein Problem mit dem Schwerbehindertenvertretungene. Schön weit vor Corona zu tun hatten. So gibts Kollegen,die beneiden ihr schwerbehinderten KollegInnen.aufgrund ihrer Ermäßigungsstunden. Ich kann dazu nur sagen, nehmt dann auch die Behinderung und dann sehen wir weiter.
Ähnlich sieht es mit den Risikopatienten aus. Die gesunden Kollegen können sich beim besten Willen nicht vorstellen, wie sich Ängste auswirken können. Und ganz ehrlich, ich weiss, dass es einige gibt, die diesem Druck nachgegeben haben. Ich fürchte, von einem Teil höre ich dann wieder, wenn sie aus der Psychiatrie entlassen sind und die Wiedereingliederung ansteht. Von einem Teil wird die Vorlage der Dienststelle zur vorzeitigen Zur Ruhesetzung das einzige sein, was ich von denen noch zu sehen bekomme. Bitte passt auf Euch auf und besprecht mit Eurem Dich dieses Problem und holt Euch ggf. auch eine zweite Meinung ein. Und wenn Euch eine hinreichende Vorerkrankung bescheinigt wird macht Homeoffice!
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Nein es lohnt nicht dafür den Aufstand zu veranstalten. Prinzipiell hat aber jeder Arbeitnehmer (auch Beamte) das Recht in so einem Fall eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge zu beantragen. Die paar Hänsel vom BAD würden das nicht geregelt bekommen so dass die BezReg jeden zu einem Arbeitsmediziner schicken müssten. Das kostet dann nicht 5 Euro sondern 50 bis 100 Also sparen die richtig bei dem Modell, sich mit der hausärztlichen Bescheinigung zu begnügen und dann stellen sie sich auch noch wegen der fünf Euro an. Das ko.. mich einfach nur an, nicht mehr und nicht weniger.
Aber von Personalratsseite könnte man da ruhig Mal an die Dienststelle Ran treten😁
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Die Erstattung ist aus meiner Sicht weder durch Beihilfe oder Krankenkasse zu leisten, sondern vielmehr eine Arbeitgeberpflicht, die aus dem Arbeitsschutzgesetz resultiert.
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Es ist genau diese unterschwellige Vorwurfshaltung gegenüber den betroffenen Kollegen.
Dies führt bei psychisch nicht stabilen Menschen leider häufig dazu, dass sie ihre Rechte nicht wahrnehmen. Und ja, psychische Destabilisierung erlebe ich in meiner täglichen Beratungspraxis häufig. Gerade bei Krebserkrankungen und nach Herzinfarkten kommt es in Folge auch zu psychischen Erkrankungen (Depression, Angst, Panikattacken) mit eben auch psychischer Destabilisierung. Es kommt daher nicht gerade selten vor, dass solche Kollegen massive Ängste entwickeln sich adäquat therapieren zu lassen. Unterschwellige Vorwurfshaltungen oder zusätzliche Kontrollen sind daher absolut kontraproduktiv.
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@Fraggles
Nein Atteste sind sicherlich ok. Sie werden auch kaum einen Einfluss auf die Anzahl der ausfallenden Kollegen haben, wenn denn die Betroffenen stark genug sind ihre Interessen durchzusetzen. Ein schwererer Verlauf droht allen, die in den Bereichen Herz, Atmung, Immunabwehr eine Schwachstelle haben. Betroffen sind also diejenigen mit koronarer Herzerkrankung (auch ohne vorangegangenen Herzinfarkt), obstruktiver chronischer Lungenerkrankung sowie Diabetespatienten. Denn selbst bei einem gut eingestellten Diabetes ist es im Zeitraum bis zur Diagnosefeststellung meist schon zu bleibenden Gefässchäden gekommen. Guckt man sich diese Palette an, so betrifft das bestimmt die Hälfte aller Kollegen über 50 und 80% aller Kollegen über 60. Es bleibt also dabei, dass im Schnitt gut ein Drittel für den Präsenzunterricht ausfällt. Hierdurch bedingt, wird der Online-Unterricht ausgebaut werden müssen, um einen sinnvollen Einsatz der Kollegen zu gewährleisten!
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Kriegt Ihr Eure FFP2 Masken gestellt? Sind ja eigentlich einmal Artikel und bei Berücksichtigung einer maximalen Tragzeit von 2h sind das mindestens zwei Masken am Tag. Da kommt man in einem Jahr schnell auf 4000 Euro?
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Kathrin88 ich sehe die Schulen schon in der Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass Vorerkrankte die nächste Zeit (ggf. auch dauerhaft) in der Schule so beschäftigt werden, dass ein deutlich reduziertes Infektionsrisiko besteht. Rein praktisch bietet sich der online - Unterricht an. Alternativ müsste der Lehrer dauerhaft mit FFP2 Maske unterrichten. Hier wâre dann aber zu klären, wie diese Kollegen mit zusâtzlichen Erholungspausen einen Nachteilsausgleich erhalten. Alternativ wäre ferner an Zwangsbelüftungsmassnahmen einzelner Klassenräume zu denken, so dass der Luftumsatz den Verhâltnissen im Freien entspricht.
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Wuenschelroute,
Eigentlich besteht kein Grund zur Annahme, dass das Ansteckungsrisiko nach den Ferien kleiner wird. Es besteht eher Grund zur Annahme (siehe die Gaststätteninfektion in NRW), dass man immer mehr zur Erkenntnis gelangt, dass Herr Lauterbach mit seinen Äußerungen zur Aerosolgefährdung richtig liegt. In diesem Fall besteht konkrete Gefahr und besonders Gefährdete haben aufgrund einer EU RiLi einen besonderen Schutzanspruch.
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Hört endlich auf mit dem ständigen "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"! Der SL wird, wenn er keine 🥚🥚in der 👖hat, das letzte aus dem Kollegium rausholen und freiwilliges weiterarbeiten gerne zur Kenntnis nehmen. Ob das evtl.zum sozialverträglichen Frühableben führt, da denkt man beim Beerdigungskaffee nochmal kurz drüber nach und das war es dann. Macht Euch verdammt nochmal schlau über Eure Rechte und dann fordert diese ohne schlechtes Gewissen ein, ansonsten seit Ihr die Dummen. Rechtslage für NRW:
Bis zum 04.06 gilt noch die alte Vorschrift. Danach braucht Ihr ein Attest mit dem ungefähren Wortlaut : Aus medizinischen Gründen sollte ..... Nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, da bei einer Covid 19 Infektion eine besondere Gefährdung für einen schlimmen Verlauf gegeben ist.
Das nur für den Fall, dass der Arzt zu blöd ist ein Attest zu formulieren (In meinen Beratungen auch schon oft erlebt, deswegen steht es jetzt hier). Den Arbeitgeber oder Dienstherrn geht die exakte Diagnose nichts an. Die Bescheinigung eintüten und über den Dienstweg an die Dienststelle schicken. Von da an keinen Präsenzunterricht mehr durchführen. Das war es.
Die Verpflichtung an Dienstbesprechungen oder Prüfungen teilzunehmen besteht nach wie vor. Persönlich schütze ich mich bei entsprechenden Terminen mit einer FFP2 Maske. Sollte das meinem Kreislauf zu viel werden melde ich mich krank respektive dienstunfähig.
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Wenn die Schule dem Arbeitnehmer ein entsprechendes Endgerät zur Verfügung stellt, ist der Arbeitnehmer auch zur Tätigkeit im Rahmen des Homeoffice in der Quarantäne verpflichtet. Er ist nicht dazu verpflichtet ein solches Gerät privat zu beschaffen und einzusetzen.
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