Beiträge von chemikus08

    Also ich habe mir das Urteil, auf das plattyplus sich beruft nun mal im Original durchgelesen. Dieses Urteil basiert auf dem Versuch in Firma x eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung zu implementieren, in der der gesamte Urlaubsanspruch an einem einheitlichen Betriebsferientermin gekoppelt wurde. Das würde durch den BR abgelehnt und ging zur Einigungsstelle.

    An den wenigen Punkten wird schon deutlich, dass das Urteil für unseren Fall nicht zieht. Denn im Gegensatz gibt es bei uns eine Betriebsvereinbarung, nämlich die ADO. Diese wurde in unserem Fall auch nicht abgelehnt, sondern die HPR s haben zugestimmt. Auch wird hier kein bestimmter Term in gesetzt, sondern die Möglichkeit zu einem x beliebigen Termin den Urlaub zu nehmen wird eingeschränkt auf die Sommerferien. Daher würde in einem Klageverfahren das genannte Urteil wohl eher nicht zielführend für unseren Fall sein.

    Wobei wir dann auch wieder bei dem Punkt wären, daß der Arbeitgeber zwar einen gewissen Anteil des Urlaubs verplanen darf (aka "Werksferien"), aber ein nicht unerheblicher Teil der Urlaubstermine frei vom Arbeitnehmer planbar sein muß.

    Da hängst Du Dich aber weit aus dem Fenster. Betriebsvereinbarungen zu Betriebsferien sind rechtswirksam. Unsere ADO, die ja durch die HPRs mitbeschlossen wurde, beinhaltet eine Bestimmung nach der Urlaub in den Ferien genommen werden muss. Drucks Dir aus und stecke es in die hintere linke Gesässtasche. Gratuliere zum Erwerb Deiner ganz persönlichen A....Karte:)

    Wobei ich auch glaube, das viele meiner Kollegen keine Lust auf die Führung von Arbeitszeitnachweisen hätten. Persönliche hätte ich kein Problem damit

    ich denke, dass die Führung eines Arbeitszeitnachweises auf Dauer unumgänglich ist, wenn man nicht dauerhaft Strafzahlungen an die EU in Kauf nehmen möchte. Ich kann nur hoffen, dass man diesbezüglich endlich zu Potte kommt.

    Rumjammern, Meckern, Auskotzen

    Wo ziehst Du die Trennlinie zu berechtigter systemischer Kritik die vorgebracht wird. Denn das unser Dienstherr / Arbeitgeber den Arbeits- und Gesundheitsschutz sehr locker nimmt, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Und in NRW belassen es die Kollegen mittlerweile nicht mehr beim auskotzen. Ca. 800 haben dieses Jahr das System verlassen, davon etwa 300 verbeamtete Kollegen.

    Yummi

    Zunächst einmal freut es mich für Dich, dass Du offensichtlich noch in einem funktionierenden System arbeitest. Du kannst mir jedoch glauben, dass es Schulen gibt, da würde Dir der Mund offen stehen bleiben. Ich habe in meiner Arbeit als Gewerkschafter und Personalratsmitglied Schulen kennengelernt, da stehen regelmäßig die Referendare heulend im Lehrerzimmer. Du möchtet mir jetzt wirklich nicht erzählen, dass dies die Kollegen selber Schuld sind. Denn seltsamerweise klappt nach einem Wechsel zu einer anderen Schule dann alles wunderbar. Umgekehrt kenne ich erfahrene Kollegen, deren Unterrichts- und Beziehungsarbeit ich selber als hervorragend kennen gelernt habe, die an solchen Schulen in die Dienstunfähigkeit gemobbt wurden. Aussagen wie Deine sind ein Schlag ins Gesicht dieser Kollegen. Ich hoffe für Dich, dass Du nie in eine solche Situation kommst, obgleich es eine heilsame Erfahrung für Dich sein könnte.

    plattyplus

    Du darfst bitte noch chr vergessen, dass wir uns zur Zeit im Warnstreik Modus befinden. Warnstreiks müssen verhältnismäßig sein. Erst wenn die Tarifverhandlungen endgültig gescheitert sind darf richtig gestreikt werden und das auch erst ach der Urabstimmung.

    Wenn ich krank bin, bin ich krank und lasse mich therapieren. Die Rechnungen lasse ich mir natürlich von den zuständigen Stellen erstatten. Nach dieser Maxime solltet Ihr Euch richten. Ansonsten folgt das ganze strikt dem Beamtenrecht. Wenn Du innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zusammengerechnet drei Monate krank warst, hat der Dienstherr das Recht Dich zum Amtsarzt zu schicken um Dich auf Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen. Ansonsten wird man sich hüten, wegen inoffizieller Mitteilungen der Beihilfestelle irgendetwas zu innitiieren. Warum sollte ein Beamter des Landes auch so etwas tun? Wenn Du dem Staat teuer zu stehen kommst, zahlt das doch nicht der Sachbearbeiter, der Dich nicht zum Amtsarzt schickt. Wenn so ein Schmu aber auffliegt, ist der seinen Job los.

    Also macht Euch da keine unnützen Sorgen.

    https://www.schulministerium.nrw/handlungskonze…ichtsversorgung

    Die Sache mit der Entfristung steht ziemlich weit unten (letzter Punkt bei den dienstrechtlichen Maßnahmen)

    Allerdings sollte man auf einen Punkt hinweisen. Direkt mit dem Bachelor eine feste Stelle klingt verlockend. Allerdings ist diese Laufbahn tot. Ihr werdet damit nicht verbeamtet und Beförderungsstellen etc. bleiben Euch verwehrt. Wer hingegen sich doch noch aufrappen kann den Master zu machen, dem eröffnet sich der Weg der OBAS, die dem zweiten Staatsexamen entspricht. Guckt mal in die Tabellen:

    Eg 11 vs. A13 (Im Endausbau 2026) da gibt es leichte Unterschiede, mit denen man u.U. sogar ein Haus bauen kann.

    Also bislang bezieht sich dies auf die genannten Schulformen. Das sind eben auch die mit dem dringendsten Bedarf. An Gymnasien oder Berufskollegs oder auch Gesamtschulen ist der Mangel noch nicht so groß, das man dies in Betracht zieht. Im Gegenteil eher zieht man z.B. bei der Einstellung von Gymnasiallehrern in Betracht, dass diese sich bei Einstellung jedoch verpflichten müssen, eine gewisse Zeit an eine Haupt oder Realschule abgeordnet zu werden.

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