Ich möchte ausdrücklich klar stellen, dass ich mich da nicht angesprochen fühle und auch einige andere nicht die sich nicht zum Thema Schuld und Mitschuld ausgelassen haben, sondern nur zu einer Kernfrage und die war:
Welche rote Linie nie des Völkerrechts darf bei aller Akzeptanz der zur Wehrsetzung nicht überschritten werden. Dazu und nur dazu habe ich mich geäußert und ich hoffe, dass Du diese Grenze nicht in Frage stellst.
Ich hatte da so meine Zweifel, da Dein Kommentar ausgerechnet nachdem von Quittengelee kam.