Der Schulträger ist zuständig. Wenn Ihr das notwendige Geld habe, könnt Ihr das natürlich auch einhausen lassen, dann könnt Ihr es in der Schule als Anschauungsmaterial behalten. Nur der Kontakt von Lehrpersonen oder Schülern mit dem Material (auch bei der Entsorgung) muss ausgeschlossen sein.
Für cancerogene Stoffe (Arsen) gibt es nun mal keine Grenzwerte.