In BW würde es beispielsweise genauso laufen, wie von dir beschrieben.
Wäre in Thüringen und NDS auch so.
In BW würde es beispielsweise genauso laufen, wie von dir beschrieben.
Wäre in Thüringen und NDS auch so.
Anstrengungen im Bereich der Unterrichtsplanung lohnen sich nicht. (....) Am wichtigsten sind meiner Erfahrung nach leider Organisations-und Verwaltungsaufgaben (Stichwort: "Respizienz").
Das hängt schlicht von der Funktion ab, die man mit dem Aufstieg übertragen bekommen möchte. Während sich Erfahrungen und Anstrengungen im Bereich der Unterrichtsplanung zum Beispiel für Funktionen am Studienseminar, in der Unterrichtsentwicklung oder z.B. als didaktische Leitung sehr wohl niederschlagen und insofern lohnen, sind z.B. für Stunden-/Vertretungsplaner oder Koordinatoren im Gebäudemanagement u.ä. ganz andere Fähigkeiten im Vordergrund.
Alkohol, Drogen, Waffen und Nacktheit haben in der Schule absolut nichts zu suchen.
Schon einmal was von Präventionsarbeit und Sexualpädagogik gehört? Natürlich gehören "diese Dinge" auch in Schule thematisiert.
Danke für die Info. Das muss ich dann nochmal recherchieren. Ich gehe jetzt recht kurzfristig zum Monatsende. Und es sind Stunden fürs ganze Jahr.. also dann wahrscheinlich 60? Hab mich noch nie mit der Berechnung beschäftigt.
Was heißt denn fürs ganze Jahr, wenn du jetzt kurzfristig Ende April gehst? Wie schon gesagt wurde, wäre neben der Angabe des Bundeslandes auch die genaue Kenntnis des Umfangs geleisteter Mehrarbeit wichtig. Auskunft darüber kann dir vermutlich euer Stunden-/Vertretungsplaner geben.
Keine Sorge, das musst du auch nicht verstehen. Wenn man nur eigenen Unterricht und hin und wieder Einzeltermine mit Kollegen im Tätigkeitsprofil hat, dann reicht vermutlich eine direkte Absprache. Für andere Dinge ist der Zugriff auf Pläne (direkt oder eben indirekt) sehr hilfreich und kürzt aufwendigere "hin und her - Kommunikation" deutlich ab.
Verständlich. Trotzdem kann man (sich) die Frage stellen, inwiefern ein Kind zuhause eine Rolle spielt, wenn man an eine andere Schule gehen soll (ich spreche nicht von Teilabordnungen mit verrückten Stundenplänen oder von einer Abordnung um 50km...).
Wenn der Grund der Möglichkeit der Abordnung "Landesbeamte" lautet, dann gilt er für Alle. Dass auf Vereinbarkeit mit Familie weiterhin geguckt wird, ist klar, aber es hat nichts mit dem Dienstort an sich zu tun.
Als rein theoretisch.
Das ist korrekt und daher ist es ja auch nicht so, dass der Familienstatus eine entscheidende Rolle bei der Auswahl spielt. Ein zulässiges Kriterium (unter vielen) ist er jedoch, was gerade auf die Vereinbarkeit mit Familie abzielt.
PS: Der Eindruck, dass generell nur A13er ohne Familie abgeordnet würden, mag der subjektiven und sicher verkürzten Einzelfalldarstellung von Aviator geschuldet sein und stimmt im Allgemeinen natürlich nicht.
Und dennoch weiß ich von einer WBK-Kollegin, bei der auch die A14-Stelle sie nicht vor der Abordnung an die Gesamtschule bewahren konnte. Ganz sicher vor einer Abordnung ist man vermutlich in keiner Position.
Das stimmt und spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn aus einer Fachgruppe schon relativ viele mal abgeordnet waren, da nicht immer wieder die gleichen Personen gezogen werden können.
Ja, das habe ich damals schon bei der Auswahl der abgeordneten Kollegen bemängelt, nämlich nur A13 und kinderlos, bislang.
Es ist nahezu selbstverständlich, dass bei notwendigen Abordnungen zunächst Nicht-Funktionsträger in die engere Auswahl kommen und es ist zudem nicht ungewöhnlich, dass bei der Abwägung der Auswahl neben den Fächern auch soziale Kriterien eine Rolle spielen können. Das beschriebene Vorgehen ist insofern gar mangelfrei ![]()
Ja, es geht sicher auch irgendwie ohne und man kann auch ständig seinen Stundenplaner mit Anfragen nerven - sofern er überhaupt greifbar ist. Bequemer und je nach Aufgabe in der Schule durchaus auch öfter notwendig ist aber der Direktzugriff auf die langfristigen Stundenpläne der Kollegen. Dass das je nach Ausgestaltung bzgl. der enthaltenen Daten und des Umfangs der "Öffentlichkeit" kein Problem bis kritisch sein kann, ist hier über mehrere Seiten diskutiert worden. Zur Ausgangsfragestellung bleibt aber insbesondere festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, die Einsatzpläne der Kollegen einsehen zu können.
Können wir bitte erst einmal festhalten, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund gerade nicht "der Staat" ist?
Dass ein Ausbau des ÖPNV auch im ländlichen Bereich erfolgen muss, ist unbestritten. Das geht allerdings auch anders als durch Enteignung von Eigentümern...
Wie ist denn das, wenn man erst das Gewerbe hatte und dann verbeamtet wird? Beim Ref und beim Angestelltenverhältnis stands im Lebenslauf, der zur Personalakte einzureichen war, also ist das für mich eine stillschweigende Genehmigung (wobei ich es dann bei Ref noch mal beantragt habe und da wurden wir von der Seminarleitung aufgefordert die durchschnittliche Wöchentliche Arbeitszeit zu benennen, damit waren wir meist alle fein raus).
Sorry, auch wenn du es nicht einsehen magst: Die Erwähnung einer vorherigen Nebentätigkeit im Lebenslauf stellt weder einen Antrag auf Genehmigung und erst Recht keine Genehmigung dieser Nebentätigkeit dar.
Es wurde ja auch nicht gesagt, dass das grundsätzlich unmöglich wäre und es nicht auch Personen mit guten Erfahrungen dabei gibt. Ich persönlich halte die Konstellation als ehemaliger Schüler an die eigene Schule zurückzukehren, durchaus für problematisch. Das hat mit möglichen Rollenkonflikten zu tun, insbesondere aber mit dem hier bereits einmal angesprochenen "Blick über den Tellerrand". Es kann für die Ausschärfung der eigenen Lehrerpersönlichkeit sehr sinnvoll sein, mal verschiedene Systeme und Arbeitsweisen kennenzulernen.
Mein Auto fährt keine 200. Klar blockiere ich damit dann auch nicht die linke Spur und nutze die nur, wenn es entsprechend frei ist und ich niemanden behindere. Ist ja auch so vorgesehen...?
Die linke Spur ist nicht für Fahrzeuge, die 200+ fahren, reserviert und kann selbstverständlich auch mit deutlich geringeren Geschwindigkeiten überholen, sofern der Überholvorgang zügig abgeschlossen ist. Die Rücksichtnahme ist insbesondere von denjenigen Verkehrsteilnehmern zu erwarten, die unbedingt deutlich schneller fahren wollen.
Ein befriedigende Leistung entspricht nach §13 Abs. 1 APVO-Lehr eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung und ist durchaus "normal". Dass Anwärter den Anforderungen voll entsprechen (Note "gut") ist mit Blick auf die gesamten geforderten Kompetenzen nicht unbedingt der Regelfall. Wo hier nun genau noch die Entwicklungspotenziale liegen können wir natürlich aus der Ferne nicht beurteilen. Es liegt aber - auch wenn das viele in der Rückschau so subjektiv erlebt haben mögen - i.d.R. nicht gerade an den bösen Fachseminarleitungen, wenn keine Bestnoten vergeben werden.
Viele Dinge, die wir uns jahrelang einfach so gemacht haben und für richtig hielten, stellten sich im Nachhinein als falsch heraus.
...und einige Dinge, die mal jahrelang gemacht hat, sind noch immer richtig und möglich, da sie sich auf noch immer gültige Rechtslage stützen. Im konkreten Fall von Stundenplänen (nicht Vertretungsplänen!) handelt es sich u.U. gar um eine Art Geschäftsverteilungsplan, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur schulintern, sondern gar öffentlich zugänglich zu machen wäre.
Wesentlich kritischer sind kurzfristig aktualisierte Vertretungspläne zu sehen, zu denen wirklich nur eine geschlossene Nutzergruppe Zugang erhalten sollte. Wen das alles umfassen kann, hängt auch vom Detailgrad des Plans und damit den enthaltenen Daten ab.
Nun habe ich das §17 Gutachten mit der Note 3 erhalten, was absolut nicht mit meiner durchgehenden Leistung und meinen Kompetenzentwicklungen übereinstimmt.
Auch auf den Gutachten, die ich zum Abschluss des Halbjahres erhalten habe und in denen keine Note vergeben wurde, wurden die positiven Aspekte, die im §17 Gutachten mit einer 3 bewertet wurden, als besondere Stärken hervorgehoben. Das letzte Gutachten wurde ende Januar ausgestellt, ich hab mich also in knapp einem Monat so plötzlich verschlechtert, ohne UB...?
Es muss gar keine Verschlechterung vorliegen und Aspekte, die damals als Stärken zu erkennen waren, sind es offenbar noch immer. Gleichzeitig kann es durchaus sein, dass andere Teilaspekte noch immer nicht "gut" und entwicklungsbedürftig sind und man daher trotz der Identifikation einiger Stärken damit zum Gesamturteil "befriedigend" kommen wird.
Grundsätzlich geht einen Kollegen nur das an, was zur Erfüllung des Dienstes notwendig ist.
Das sind die Stundenpläne der anderen Kollegen sicher nicht, sondern der eigene und vielleicht der der Klasse.
...das gilt vlt. wenn man sich auf den auch hier im Forum manchmal geäußerten Standpunkt stellt, der Dienst sei mit der Durchführung des eigenen Unterrichts bereits hinreichend erledigt.
Also so lange Radfahrer, E-Bikes, ... im fließenden Verkehr schneller sind, sollen sie alle gerne überholen. Nur bei uns sind sie im fließenden Verkehr ja eben gerade nicht schneller. Sie drücken sich rechts an der Warteschlange vorbei, stellen sich vorne an die Ampel und sobald es wieder losgeht, halten sie alle anderen auf.
(....)
Die Radfahrer haben einfach das System einer Warteschlange noch nicht verstanden und halten sich für was Besseres. Zumindest wenn ich den Fahrstil mancher Fahrradkurriere sehe, frage ich mich ob sie nicht schon in suizidaler Absicht unterwegs sind. Rote Ampeln sind für die nur eine Empfehlung, genauso wie Einbahnstraßen, Fußwege, ...
Es empfiehlt sich - auch für gestandene Verkehrsteilnehmer - hin und wieder mal ein Blick in die StVO. Es geht hier nicht um "vorbeidrücken" oder "vordrängeln", sondern um einen explizit erlaubten Überholvorgang nach §5 Abs. 8 StVO. Möglicherweise haben einige hier im Forum die Verkehrsregeln nicht richtig verstanden ![]()
Jogginghosen in der Schule hatte ich noch nie an....ich bin allerdings mal de facto in Badehose in eine Gesamt-DB gegangen. War halt unmittelbar vorher mit einer AG Beachvolleyball spielen ![]()
wie man einfach mal wieder gar nix erfährt von den Verhandlungen lol
...dann muss man halt in die Gewerkschaft und selbst mitverhandeln, wenn man die Ergebnisse nicht abwarten kann.
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