Beiträge von Seph

    Ich würde mit beiden Arbeiten zur SL gehen.

    Das kann man tun, wenn man sich selbst vor einer Entscheidung scheut, muss dann aber damit leben, dass die getroffene Entscheidung nicht immer zum eigenen Bauchgefühl passt.

    1) Genügt dieser Verdacht, um die Arbeit von Schülerin A mit "ungenügend" zu bewerten?

    2) Wie ist mit der Arbeit von Schülerin B vorzugehen? Auf dieser Arbeit selbst finden sich keine Indizien, die die "Hilfeleistung" unterstreichen, wohl aber auf der Arbeit von Schülerin A.

    3) In gewisser Weise tun mir die beiden Schülerinnen leid und ich respektiere die Entscheidung von Schülerin B, die eigene Note dadurch ruinieren zu lassen, der Freundin zu helfen. Darf ich für die beiden Schülerinnen eine Wiederholung der Schulaufgabe ansetzen oder ist die Bewertung mit "ungenügend" die einzige Möglichkeit, die ich habe?

    1) Ja, ein auf einmal völlig anderes Schriftbild, welches auch noch identisch mit der Sitznachbarin ist, reicht vollkommen aus, um mit hinreichender Sicherheit von einer Täuschung auszugehen. Dafür braucht es keines Nachweises in der Situation selbst.

    2) Schülerin B hat offenbar nachweislich aktiv an der Täuschung mitgewirkt, was entsprechend geahndet werden könnte. Sie hat aber nicht über ihre eigene Leistung getäuscht. Ich persönlich würde daher ihre Arbeit mit dem eingereichten Stand werten, diejenige von A jedoch mit "ungenügend".

    Ob man zusätzlich mit einem geeigneten Erziehungsmittel reagieren möchte, kann man sich überlegen und bietet sich an.

    3) Dafür wäre die Angabe des Bundeslands entscheidend, da die möglichen Spielräume teilweise voneinander abweichen.

    Mein erster Chef hat zur Problematik der systembedingten Mehrbelastung (Konferenzen, Fahrten, etc.) von beamteten TZ-Kolleg*innen sinngemäß gesagt: "Beihilfe und sämtliche Gimmicks bekommen sie aber auch in gleicher Höhe wie die VZ-Kolleg*innen. Da können sie auch ein bisschen mehr machen." Finde ich immer noch plausibel - und das sage ich als baldiger TZ-Lehrer.

    Ich finde das nicht ansatzweise plausibel. Sie mögen die Beihilfe zwar in gleicher Höher erhalten, bezahlen dafür aber - anders als Angestellte - auch den verbleibenden Teil der PKV in gleicher Höhe von ihren verminderten Einnahmen. Was ansonsten mit "sämtliche Gimmicks" gemeint sein soll, erschließt sich mir nicht. Die Pensionsrückstellungen können damit jedenfalls nicht gemeint sein.

    Was die Anzahl der Todesopfer anbelangt, wird dort nichts dokumentiert.


    Wenn man aber berücksichtigt, dass alleine 2015 in Paris 130 und 2005 in London 52 Menschen um's Leben kamen + die etlichen weiteren Anschläge, bei denen Personen getötet wurden, dürfte die Relation in dieser Kategorie sehr offenkundig sein.

    Wenn man schon Einzelereignisse mit hohen Opferzahlen heraussucht, dann bitte nicht Breiviks 77 Mordopfer vergessen, nur weil er als rechtsterroristischer und islamfeindlicher Massenmörder nicht so gut zur eigenen Argumentation passt.

    Sorry, ich hatte überlesen, dass du ja bereits geschrieben hattest, dass es wohl wirklich Koordinatoren gibt, die keinerlei Entlastung erhalten. Das ist dann nicht nur krass, sondern tatsächlich unfassbar. Wie soll das ohne Arbeitszeitüberschreitung funktionieren? Oder sind das seltene Ausnahmefälle von Studiendirektoren, die keinerlei besondere Aufgaben haben?

    Ok, krass. Das ist dann wirklich erheblich anders bei euch in NRW. Bei der Menge an Aufgaben, die an einer Koordination hängen, ist das ohne entsprechende Stunden kaum denkbar. Aber vermutlich wird das bei euch einfach nur nicht aus einem separaten Topf zugewiesen, sondern wirklich gut in der Verteilung aller Stunden berücksichtigt.

    Avantasia

    chilipaprika

    Nur damit ihr nicht aneinander vorbeiredet: Die angesprochenen Entlastungsstunden für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (stellv. SL, Koordinatoren, Jahrgangsleitungen usw.) kommen aus einem ganz anderen Topf als die Anrechnungen für besondere Belastungen, die frei verteilt werden können. Ohne das jetzt im Einzelnen nachgerechnet zu haben, vermute ich aber tatsächlich, dass diese in NDS eher niedriger ausfallen, da bereits das geringere Stundendeputat mehr Freiräume für außerunterrichtliche Aufgaben zulässt.

    Verstehe nach wie vor nicht, warum der Kollege hier so angegangen wird. Er spricht sich für Gleichberechtigung aus und ist mit bestem Beispiel voran gegangen.

    Eventuell lässt sich da was verallgemeinern. Wenn eine gut ausgebildete Frau ganz bewusst auf den erotischen Highperformer setzt und dann auch noch auf die eigene Karriere verzichtet, viel länger als notwendig für die eigenen Kinder in Teilzeit verweilt, obwohl der Partner überhaupt kein Problem mit ihrer Berufstätigkeit hätte, sondern sie schlicht das nicht will, dann ist natürlich die Gesellschaft schuld und die gar nicht so fiktive Frau hier wurde diskriminiert.

    Was du scheinbar wirklich nicht verstehst, ist dass der von dir skizzierte Fall nicht selten der (männliche) Blick von außen auf Frauen ist und diese sich keineswegs immer aus völlig freien Stücken für diesen Weg entscheiden. Und ja, das ist dann durchaus ein gesellschaftliches Problem. Dass es davon manchmal wirklich Ausnahmen der von dir beschriebenen Art geben mag, darf nicht den Blick darauf verstellen, dass das bei weitem nicht in jedem Fall zutrifft und es damit kein Problem gäbe.

    Aber mit Sport bist du auch so recht gefragt und wenn du unbedingt diese beiden Fächer studieren willst, dann ist das eben so. :)

    Seit wann ist Sport denn ein gesuchtes Fach mit Personalmangel? Zugegeben, es ist nicht gerade Deutsch oder Geschichte, aber gefragt sind doch eher Fächer aus dem Bereich MINT und Musik/Kunst u.ä.

    PS: Den Hinweis auf fachfremden Unterricht, viele Lerngruppen und die Empfehlung, ein "Langfach" dazu zu nehmen, teile ich.

    Was für ein Bandbreitenmodell? Den Begriff kenne ich nur im Arbeitsrecht als individuelle Vereinbarung eines AN mit seinem AG durch Mehrarbeit in einer bestimmten Zeit bereits vorab definierte Kompensationstage zu erhalten. Eine Entsprechung hierfür wäre im Lehramt ein tatsächlicher Unterrichtseinsatz von einer halben oder ganzen Stunde oberhalb des festen Deputats für ein halbes oder ganzes Schuljahr und entsprechenden Einsatz unterhalb des festen Deputats im darauffolgenden Halb- oder Schuljahr als Ausgleich. Dabei wird aber jeweils die grundlegende Arbeitszeit - die bei Lehrkräften mit ganz klar definiertem Stundendeputat festgelegt ist - nicht verändert.

    Falls man sich im neuen Bundesland neu verbeamten lassen möchte, sollten jedoch die jeweiligen Altersgrenzen beachtet werden. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Die ist aber auch zu beachten, wenn man vorher kein Beamter war.

    Wie geschrieben: dann prüfe vorher die betroffenen Bundesländer und drücke die Daumen, dass es zu dem betroffenen Zeitpunkt so bleibt.
    Ich weiß definitiv, dass es vor ca. 10 Jahren die Möglichkeit der erneuten Verbeamtung in NDS gab, vor Kurzem hat aber jemand hier etwas gepostet, dass es aktuell nicht geht (nachdem auch hier zum Teil geraten wurde, einfach aus NRW entlassen lassen und in NDS neu verbeamten lassen.)

    Bist du dir sicher, dass das generell nicht mehr möglich wäre? Mir sind dazu derzeit nur Ausnahmekonstellationen bekannt (z.B. vorherige Entfernung aus dem Dienst oder fehlende gesundheitliche Eignung zum Zeitpunkt der erneuten Einstellung). Würde mich tatsächlich mal interessieren.

    Und selbst wenn die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in einem solchen Modell technisch am Ende nicht mehr unterrichtet als zuvor, gibt es offenbar doch welche, die das betrifft und dafür andere, die überproportional profitieren. Sonst könnte man sich dieses Modell ja sparen. Den betreffenden Lehrkräften kann ich nur raten, sich vehement gegen diese unzulässige Deputatserhöhung zu wehren. Spätestens wenn die damit verbundenen Anträge auf Ausgleich der Mehrarbeit bei der übergeordneten Behörde landen, wird der Schule sehr deutlich gemacht werden, was hier schief lief.

    Ne, nicht 4 Stunden. Sondern anstelle von 25,5 U-Stunden eben 26,5 U-Stunden bei vollem Deputat. Wer dann Korrekturen etc. hat, sollte insgesamt mehr wieder zurückbekommen (bei mir jedenfalls so).

    Das ist schlicht unzulässig. Ein Kollegium kann - Entlastungsstunden hin oder her - keine Deputatserhöhung beschließen. Damit hätte die Lehrerkonferenz ihre Entscheidungsbefugnisse gemäß §68 SchulG NRW erheblich überschritten. Das ist auch nicht mehr durch die mögliche Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle nach §93 Abs. 4 SchulG NRW gedeckt.

    Auch wenn mir hier der Stempel des Konservativen aufgedrückt wird (ist der Feind bekannt, hat der Tag ja bekanntlich Struktur), kann ich das nur unterstützen.

    Ran an die Vollzeit Mädels, ich war gern in Elternteilzeit. Die meisten Frauen, die ich im konservativen Modell kenne (also eigentlich alle…) mögen es aber, dass der Gatte Vollzeit macht. Eine (Lehrerin) gestand mir, dass sie es erotisch anziehend findet, dass ihr Mann (Jurist) Karriere macht.

    Bei vielen Frauen müsste man an das erweiterte Umfeld ran, oft guckt die Schwiegermutter oder die Erzieherin abschätzig, wenn Mutti erst um 16 Uhr von der Kita abholt. Für Frauen ist der äußere Widerstand also etwas höher schätze ich. Da seid ihr aber hier im Forum an der falschen Adresse, männliche L sind schon eher “weichgespült“ und machen noch vergleichsweise gerne care-Arbeit, wenn man sie mit Geschlechtsgenossen anderer Berufsgruppen vergleicht.

    Das ist ein Musterbeispiel dafür, dass man noch lange nicht so weit ist, die gezielte Förderung von Frauen im Sinne einer Gleichstellung beider Geschlechter aufgeben zu können. Es ist auch ein Beispiel dafür, dass Männer nicht immer die nötige Sensibilität dafür aufbringen, dass es hier überhaupt noch Handlungsbedarf gibt....womit wir wieder beim Punkt sind, warum der Gesetzgeber derzeit die Position einer Gleichstellungsbeauftragten durch Frauen besetzt haben möchte.

    Zwar werden die Stellen aufgabengebunden ausgeschrieben, sind aber gerade nicht fest an diese Aufgaben geknüpft. Es ist eher so, dass eine Schule eine bestimmte Anzahl x Funktionsstellen zur Verfügung hat. Auf die entsprechenden Inhaber sind laut Geschäftsverteilung bestimmte Aufgaben zu verteilen. Wird nun eine der Stellen wieder frei, so wird natürlich auch eine solche Stelle neu ausgeschrieben. Das muss aber nicht zwingend mit der bisherigen Aufgabe des ursprünglichen Inhabers geschehen, da die Geschäftsverteilung jederzeit angepasst werden kann.

    Da hier nun zweimal die Verwunderung durch Gesamtschullehrkräfte ausgedrückt wurde, dass es ausgerechnet am Gymnasium Entlastung für selbstverständliche Lehrertätigkeiten wie die Klassenleitung gibt, möchte ich mal einwenden: Na klar!


    Mal ganz grundsätzlich: Wofür sollte es denn sonst Entlastungsstunden geben, wenn nicht für Lehrertätigkeiten? Ist eine Aufgabe keine Lehrertätigkeit, fällt sie nicht in meinen Arbeitsbereich, also kann ich dafür keine Entlastung erwarten. Aufgaben wie Klassenleitung, Korrekturen, Betreuung von Wettbewerben, Digitalisierung (und damit Administration von Hard- und Software), Inklusion etc. sind Teil meiner Arbeit, also kann ich dafür Entlastung erwarten, wenn die Anforderungen dies erfordern.

    Die Verwunderung mag daher rühren, dass die "Entlastungsstunden" eigentlich Anrechnungsstunden für besondere Belastungen sind (vgl. u.a. §14 NDS ArbZVO). Weder Korrekturen noch die Tätigkeit als Klassenlehrkraft sind per se "besondere Belastungen", die eine solche Zuweisung rechtfertigen würden. Das mag in begründeten Einzelfällen bei sehr hohen Korrekturbelastungen anders aussehen, wie auch der Bericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse mit Blick auf die nds. Arbeitszeitstudie feststellte, die Tätigkeit als Klassenlehrkraft tauchte aber auch dort gerade nicht als Bereich für die Vergabe von Entlastungsstunden auf.

    Wenn durch Rotieren in der Schule eine vakante Stelle besetzt werden kann, dann geht das. Aber sobald die Stelle ausgeschrieben ist, läuft es über das reguläre Bewerbungsverfahren.

    Naja, die vakante Stelle wird ja so oder so ausgeschrieben, nur halt ggf. mit anderer Aufgabenzuordnung als ursprünglich beabsichtigt. Im Übrigen habe ich auch schon erlebt, dass eine Stelle mit der ursprünglichen Aufgabenzuordnung ausgeschrieben war und kurz nach der Besetzung der vakanten Koordinationsstelle die Geschäftsverteilung neu ausgerichtet wurde. Das hinterließ ein komisches Bauchgefühl, weil sich vermutlich bei vorheriger Neuverteilung und entsprechender Ausschreibung ein anderer Bewerberkreis ergeben hätte, war aber zulässig.

    In Sachsen müssen es 80% des Gehalts vergleichbarer Schulen sein, das sind dann 80% von E13 (4074€ brutto)

    ...das gilt zumindest für Lehrkräfte, die sonst im öffentlichen Dienst auch entsprechend eingruppiert werden würden und würde für diese noch immer gut 800-900€ weniger Monatseinkommen bedeuten. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass an den Schulen in freier Trägerschaft nicht immer nur vollausgebildete Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen arbeiten und damit noch einmal niedrigere Gehälter möglich sind.

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