Da diese Diskussion immer auch in die Richtung geht, kein Verständnis für die aus unserer Sicht seltsame Mentalität des Schusswaffenbesitzes in den USA zu haben, möchte ich nur kurz daran erinnern, dass wir das einzige Land sind, in dem es nach wie vor nicht mehrheitsfähig zu sein scheint, auf die Möglichkeit, mit deutlich über 200 km/h in einem Auto unterwegs zu sein, zu verzichten. Ich empfinde das als ähnlich befremdlich.
Beiträge von Seph
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Dieses Forum - stellvertretend für die Lehrerbubble - hat sich ideologisch so radikalisiert, dass hier mit Verstand gar nicht beizukommen ist. Widerworte gegen die hier waltende Herrschaftsmeinung werden in Oberlehrerart auseinandergenommen und die üblichen Verdächtigen beklatschen das Ganze dann mit den üblichen Smileys. Toller Diskurs, da bekommt man gleich Lust.
Es ist eine einfach durchschaubare Argumentationsstratgie, die Position, die nicht der eigenen Meinung entspricht, als "oberlehrerhaft", "ideologisch radikalisiert" u.ä. zu diffamieren.
Im Übrigen wiederholst du hier noch immer die Argumente, die bei genauerer Betrachtung in sich zusammenkippen. Es ist wissenschaftlich auf breiter Basis untersucht und gilt als gesichert, dass die Impfungen gut gegen schwere Verläufe geschützt haben und die wenigen Fälle von Impfkomplikationen dazu in keinem Verhältnis stehen. Die entsprechenden Zahlen liegen transparent vor und wer sich etwas mit bedingten Wahrscheinlichkeiten auskennt, kann dies leicht nachprüfen. Die Behauptung, die Impfstoffe seien gar nicht erprobt genug gewesen, ist ebenfalls schon lange nicht mehr zu halten.
Insofern darfst du dich nicht wundern, wenn den bereits seit langen als nicht haltbar herausgestellten Thesen von dir hier auch weiterhin entschieden entgegengetreten wird.
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Ich wollte mal fragen, wie bei euch Konferenzen ablaufen. Und zwar gerne mit Beispielen, wie ihr es nicht machen würdet als auch, was sich als gut erwiesen hat und wie konkret das eingeführt wurde.
Als sehr sinnvoll haben sich u.a. folgende Punkte erwiesen:
1. Verabschiedung einer Geschäftsordnung, an die sich dann auch zu halten ist und der viele der folgenden Punkte geregelt sind. (Grundlage in NDS: §37 NSchG)
2. Wesentliche Informationen, Mitteilungen usw. werden bereits vorab über das Mitteilungssystem bekannt gegeben
3. Frühzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung incl. aller Beschlussvorlagen, Materialien usw. mit Bitte um Ergänzung
4. Klare Begrenzung der Konferenzlänge
5. Antizipation schwieriger Tagesordnungspunkte und ggf. vorherige Einzelgespräche (man kennt die 2-3 Kollegen, die bei bestimmten Themen mit Ansage lange Monologe aufmachen würden)
6. Zeitbegrenzung von Tagesordnungspunkten über die Tagesordnung, Rednerliste bei Diskussionen und Beschlussmöglichkeit zum Schließen der Rednerliste zur Zeitbegrenzung
7. Vorherige Transparenz zu Abstimmungsmodus und -berechtigung, Vorbereitung der technischen Umsetzung
8. Delegieren von Entscheidungsprozessen, die nur bestimmte Bereiche betreffen, an die entsprechenden Teilkonferenzen
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Die Speicherung von Schülerdaten ist auf dem Gerät nicht zulässig. Deswegen kann ich es nicht als einziges Dienstgerät für meine tägliche Arbeit nutzen.
Die Speicherung erfolgt schlicht - wie auch bei beantragter Nutzung privater Geräte oder bei Nutzung der in der Schule vorgehaltenen Geräte - auf der schuleigenen Plattform mit internem Server. Genau so ist es im Übrigen in der Mustervereinbarung über die Leihe eines mobilen Endgeräts auch vorgesehen.
PS: Deine Aussage ist im Übrigen nicht ganz korrekt. Die Handreichung "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder" spricht hier von:
Sämtliche Dokumente insbesondere aber personenbezogene Daten sollen - soweit möglich - auf dem schuleigenen Server gespeichert werden. (...) Alternativ wird den Lehrkräften die regelmäßige Sicherung der dienstlich verarbeiteten Daten ggf. auf einem externen verschlüsselten Speichermedium empfohlen. Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen.
Eine "Soll"-Vorschrift räumt im Verwaltungsrecht nur einen eingeschränkten Ermessenspielraum ein, im Regelfall bindet diese also stark. Die hier zulässige Ausnahme wird bereits aufgezeigt: sollte wider Erwarten noch keine entsprechende interne Plattform vorhanden sein, so ist ausnahmsweise auch die Speicherung auf dem Gerät erlaubt. Die Klausel "ist nicht vorgesehen" beschreibt gerade, dass dies nicht der Regelfall sein darf, normiert aber gerade kein generelles Verbot. Im Regelfall sollten die Schulen inzwischen aber aus dem Digitalpakt entsprechende Infrastruktur haben und dann ist diese natürlich zu nutzen.
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Haha ihr seid ja witzig 😂 also zunächst ist die Reaktion hier absolut nicht überraschend. Ist es doch so ein typisches Lehrer-Ding, einfach zufrieden zu sein und in keinster Weise was einzufordern. So ist es kein Wunder, dass sich die Bedingungen für Lehrer, aber auch alle Beamte insgesamt verschlechtern.
Es geht nicht darum, dass man sicher gerne mehr hätte. Es geht um deinen unhaltbaren Kommentar, man könne mit A12 nicht angemessen leben. Den Unterschied siehst du hoffentlich selbst.
Dass es schlechter geht ist auch klar, allerdings ist das kein Argument gegen A13 und die heftigen Reallohnverluste des ÖD im Allgemeinen. Meine Kollegen reden immernoch von Urlaubsgeld, weniger Wochenstd. an Unterricht usw…
Dass dein Argument des Reallohnverlusts kaum zu halten ist, wurde hier im Forum im Vergleich der mittleren Inflationsrate der letzten Jahrzehnte und der Gehaltssteigerungen bereits dargelegt. Dass es einzelne Branchen mit höheren Gehaltssteigerungsraten gab, widerspricht dem nicht.
wenn natürlich hier User schreiben, dass es normal ist, keine Fernreisen zu machen, kein besseres Auto als nen Corsa zu fahren oder nicht in Aktien zu investieren - dann kann der Dienstherr sich weiter ins Fäustchen lachen. Der deutsche Michel sollte mal den Blick in andere Länder und auf die Vermögenswerte deren Bürger werfen
Ich kenne keinen einzigen Kollegen, der auf Fernreisen verzichten müsste, "nur Corsa" fahren müsste oder keine Aktien kaufen könnte. Dafür muss man sich nur einmal auf dem Parkplatz der Schule umschauen und Pausengesprächen im Lehrerzimmer lauschen. Was soll denn diese Polemik?
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und viele Tarifbeschäftigten von E5 aufwärts, die nicht in den Genuss der neuen Zuschläge für Kinder und Mietstufe kommen!
Fairerweise muss man sagen, dass der entsprechende Beitrag im Unterforum für Beamte gepostet wurde. Aber ja, das darf man nicht vergessen.
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Wenn ich das lese, könnte ich heulen!!! Wir arbeiten mit Kreidetafeln und OHP. Die Schüler haben gar kein Gerät, die Lehrer nur Ipads.
Ich bin doch immer wieder erstaunt, wie unterschiedlich die Bedingungen in den Schulen so sind - scheinbar völlig unabhängig vom Bundesland, sondern vlt. eher vom einzelnen Sachkostenträger? Wenn man noch gezwungen ist, mit Kreidetafeln und OHP zu arbeiten und die Schüler keine Geräte haben, sind Tablets für Lehrkräfte nicht gerade der entscheidende Schritt zur Digitalisierung.
Wir können diese bei flächendeckendem WLAN, digitalen Tafeln in allen Räumen, auf die sich die Tablets problemlos aufschalten lassen und schülereigenen Geräten hingegen gut nutzen. Ich weiß gar nicht mehr, wann ich das letzte Mal einen OHP gesehen habe....ich glaube verstaubt in einer Ecke des Schulkellers.
Ich drücke dir die Daumen, dass sich das bei euch auch zügig ändert...wenigstens in einigen Räumen.
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In der Tat meinte ich Reisinger850. Hier der Link: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topi….html#msg242503
kleiner gruener frosch möge meine Unklarheit entschuldigen

Besondere Würze bekommt eine solche Aussage ja gerade in einem Forum, in dem statt nur Lehrkräften wie hier auch viele Kommunalbeamte des mittleren und gehobenen Dienstes sind, die ihr Leben auch mit A6+ bestreiten können.
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Nein, derjenige, der hier sagte, es reicht nicht, kommt z.B. aus Hessen

Wir reden also schon lange nicht mehr über NRW.
Habe ich dir doch vorhin vorgerechnet, man nehme deine Bruttozahlen, dann die KK runter und das Kindergeld drauf und schwups, schon hat man das.
Wenn man hier schon unbedingt das Beispiel "Alleinverdiener, der noch PKV für Ehepartner und Kinder bezahlen muss" bemühen möchte, dann vergesse man bitte nicht, dass dann auch die Steuerklasse I nicht mehr zielführend ist. Selbst ein absoluter Berufseinsteiger hätte vor Abzug der PKV und mit Kindergeld dann in Steuerklasse III bereits über 4000€ Netto (Hessen, A12/I). Wie willst du da nach Abzug der PKV auf folgende Zahlen kommen:
Na dann wären es ja sogar nur ca. 2700 Euro oder noch weniger Netto.
Ich meine die PKV ist nicht günstig, aber als Berufseinsteiger zahlt man selbst mit Partner und Kinder nicht weit über 1000€ dafür.
PS: Das sieht auch in NRW nicht anders aus, nur dass die Erfahrungsstufen dort anders nummeriert sind. Selbst der Berufseinsteiger hat in der hier diskutierten Konstellation A12/4 (Achtung: Einstiegsstufe 4 in NRW, 1 in Hessen) als Alleinverdiener mit 2 Kindern incl. Kindergeld über 4100€ Netto. Auch hier führt der Abzug der PKV nicht annähernd zu Restbeträgen um die 3000€ oder gar 2700€.
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Um den Veranstalter unter Druck zu setzen, scheint mir hier wichtig, dass auch die bereits zurückgekehrte Gruppe die Reisemängel noch einmal deutlich macht (und idealerweise nachweislich vor Ort bereits tat) und eine entsprechende Minderung des Reisepreises vornimmt. Eine stark verschmutzte Unterkunft kann durchaus zu Minderungen im Bereich 30-60% des Reisepreises führen (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M. AZ 16 U 60/00 oder LG Köln AZ 10 S 85/01).
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Wozu? Für schlechteren Service?
Für lebendigere Innenstädte. Gerade bei Büchern führt die Buchpreisbindung auch mal nicht zu einem Preisvorteil im Onlinehandel. Da muss man nun wirklich nicht das Geld den großen Fischen ins Maul werfen.
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nach Monaten mal wieder hier reingeguckt und dann gleich wieder solche Perlen.
Einfach gestört!
Was empfindest du daran als gestört? Ich kann gut nachvollziehen, dass man als Lehrkraft unter den beengten Raumverhältnissen in großen Lerngruppen nach wie vor zum Selbstschutz Masken trägt.
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Nach der Anzeige erfolgt dann die Prüfung...von daher ist es gehupft wie gesprungen, Bescheid kriegt man halt als TB nur bei Unvereinbarkeit - bei Beamten auf jeden Fall (wobei die Genehmigung vorher den Vorteil hat, dass man vor Aufnahme der Tätigkeit genau Bescheid hat).
Nein, wie ich bereits an einem Beispiel gezeigt habe, besteht durchaus ein Unterschied zwischen einer notwendigen Genehmigung und einer aktiven Untersagung durch den AG, die an höhere Hürden gebunden ist.
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"Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien."
Na ja, zum Glück ist ja die zweite Instanz zugelassen.
Nur kurz zur Einordnung: Es ist nicht so, dass in den niedrigen Instanzen juristische Laien ohne Ahnung arbeiten. Insofern muss es schon gewichtige Ansatzpunkte geben, die das VG übersehen haben könnte, damit das OVG zu einem deutlich anderen Urteil käme. Im konkreten Fall ist die Berufung schlicht nach §124 Abs. 2 Satz 3 VwGO aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen worden.
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Das Urteil zeigt lediglich das, was hier im Forum schon mehrfach thematisiert und dennoch oft falsch behauptet wird:
-> Die inzwischen vergleichbare Studiendauer und der erreichte Abschluss berechtigt zwar zum Einstieg in den höheren Dienst, begründet aber gerade keinen Rechtsanspruch darauf.
-> Der Slogan "gleiches Geld für gleiche Arbeit" geht fehl, da die Arbeit nur ähnlich ist.
-> Die Besoldung mit A12 ist nicht verfassungswidrig.
Das andererseits aus personalpolitischen Gründen eine entsprechende Angleichung vorgenommen werden darf und nachvollziehbar wäre, ist dabei nicht ausgeschlossen. Das Gericht hat insofern lediglich die aktuelle Rechtslage noch einmal bestätigt.
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Back to topic:
Die Frage "Wofür nutzt ihr die Lehrer-Ipads"wäre bei Windowsrechnern im Linux-Netz niemals aufgetaucht. Da war immer klar, wozu die nützlich sind.
Ich finde die Ausgangsfrage befremdlich und als Anzeichen für die Verschwendung von Haushaltsmitteln.Ich empfinde die Ausgangsfrage eher als Anzeichen für fehlende Fortbildung einzelner Lehrkräfte. Und die Aussage, mit Windowsrechnern im Linux-Netz sei eine solche nie aufgetaucht, ist auch nur eine Behauptung. Auch diese setzen zumindest halbwegs digital affine Lehrkräfte voraus.
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Joar, hier kam zeitgleich mit "A13 für alle" ein gesundes "A14ff. für keinen"

Aufstiegsmöglichkeiten sind ja auch ungerecht. Das schafft nur Unzufriedenheit im Kollegium

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Wenn der Stellenkegel für eine Beförderung am Gym in NRW 65% beträgt, dann müßte dies auch bei den Realschulen um 25% erhöht werden und an Hauptschule sogar um 55% erhöht werden.
Oder man senkt diesen halt an allen Schulformen entsprechend auf ein vergleichbares Niveau ab

PS: siehe Thüringen
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Das gilt aber für jeden Arbeitnehmer.
Das mag auf den ersten Blick so scheinen und trifft im Ergebnis bei vielen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zu, ist aber nicht korrekt. Das Nebentätigkeitsrecht für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes ist seit der Einführung des TVöD von den beamtenrechtlichen Vorschriften abgekoppelt. Die Aufnahme einer solchen ist für Beschäftigte - anders als bei Beamten - nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig (vgl. §3 TVöD und auch §3TV-L). Zwar haben die Arbeitgeber auch hier die Möglichkeit der Untersagung oder zumindest der Auferlegung von Auflagen, diese gehen aber nicht so weit wie im Beamtenrecht.
Deutlich wird dies z.B. beim Umfang der Nebentätigkeit. So ist bei Beamten die Genehmigung dann zu versagen, wenn die zeitliche Beanspruchung durch diese in der Woche mehr als 20% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet (vgl. §99 BBG). Eine solche starre Regelung ist für die Untersagung einer Nebentätigkeit bei Beschäftigten hingegen nicht zu halten.
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Ja deswegen schwärmt ihr halt von Apple. Denn Apple geht davon aus, dass seine Benutzer keine Ahnung haben. Daher hält Apple seine Systeme so weit geschlossen, dass halt nix passieren kann/sollte. Man braucht halt viel Vertrauen in die Firma. Dieses Vertrauen hat diese in meine Augen eben nicht verdient. Ich möchte halt nicht bevormundet und eingeschlossen werden. Aber heute möchte sich halt niemand mehr mit der Funktionsweise seiner Geräte beschäftigen. Das ist lästig, denn eine bunte App (die natürlich vom Apple freigegeben werden muss) und hübsches Logo sind wichtiger.
Es geht hier doch gar nicht um schwärmen, sondern darum, warum gerade Schulträger gerne auf diese Geräte zurückgreifen. Und das hat eben nicht nur - wie von dir behauptet - mit irgendwelchen Marketingstrategien zu tun. Das was du etwas abfällig mit "Benutzer, die keine Ahnung haben" meinst, heißt umformuliert, dass man Geräte hat, in die man seine Mitarbeiter nicht erst lange einarbeiten muss und die von allen ohne größere Hürden benutzt werden können. Das spart - genau wie der geringere Wartungsaufwand durch die IT-Abteilung - am Ende erheblich Personalkosten ein.
Ich kann auch nicht erkennen, inwiefern eine "Bevormundung oder eingeschlossen worden" im dienstlichen Kontext relevant sein soll. Die Grenzen der Nutzungsmöglichkeiten, die der Dienstherr hier setzt, sind ohnehin enger als die vom Hersteller gesetzten. Wie gesagt: im privaten Kontext sieht das dann anders aus.
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