Beiträge von Seph

    Hier würde mich trotzdem zum Vergleich interessieren, wie viel deine Freundin in der KH-Apotheke verdient!

    Firelilly Da schließe ich mich an. Ich kenne auch einige Apotheker/Innen, auch im Krankenhausbereich, und von denen verdient niemand Netto ansatzweise das, was eine Lehrkraft hat. Wer´s nicht glaubt, schaue sich einfach mal den Tarifvertrag für Apotheken an. Selbst bei außertariflicher Bezahlung (was zumindest in Krankenhäusern aufgrund des Kostendrucks eher selten vorkommen dürfte), kommt man nicht an Lehrkräftegehälter ran.

    Wenig später kam dann merkwürdigerweise ein Aufhebungsvertrag vom Schulamt, den ich aber unterschrieben habe, da man mir versicherte, dass das das übliche Vorgehen sei und ich darin auch keinen Nachteil erkennen konnte.

    Danach habe ich 15 Monate ohne eigenes Einkommen pausiert, erst dann ALG 2 beantragt und das dann für 21 Monate bewilligt bekommen. Hätte ich genau für 12 Monate pausiert, wären tatsächlich 24 Monate drin gewesen. Inzwischen bin ich in Rente. :)

    Ein Aufhebungsvertrag (und damit die "freiwillige" Arbeitslosigkeit) führt i.d.R. zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, was durchaus ein Nachteil sein kann, wenn man nicht direkt eine Anschlusstätigkeit aufnimmt (wie im vorliegenden Fall) und einen entsprechenden Anspruch hätte.

    Man müsste ja eigentlich zum Quartalsende kündigen: Das hieße in diesem Fall den 30.09.

    Das hängt entscheidend von deinem Arbeitsvertrag bzw. einem möglichen Tarifvertrag ab. Der TV-L z.B. staffelt da sehr nach Beschäftigungsdauer und ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt. Sollte der frühestmögliche Kündigungszeitpunkt wirklich der 30.09. sein, schätze ich das genauso wie Moebius ein. Entweder man wird auf Erfüllung bis 30.09. bestehen oder eine Beendigung bereits zum 31.07. anbieten.

    Nun - zwischen Klasse 10 und 11 gibt es keinen derart eklatanten Unterschied... egal in welcher Schulart. An der WRS ist das Durchschnittsalter durch manche "Ehrenrunden" oder spätere Einschulung oft genug höher als in der SekII des Gymnasiums. So fremd sind mir die Kids nicht.

    Die Altersgruppe an sich vlt. nicht, die Art und Weise der Arbeit in der Sek II aber vermutlich schon. Wie chilipaprika schon schrieb: Wenn in der Sek II vertreten wird, dann wird da auch regulär Fachunterricht gemacht. Und wenn nicht vertreten wird, haben die Schüler i.d.R. Aufgaben von ihrer Fachlehrkraft und arbeiten selbständig am Fachinhalt.

    Also bleibt dann dem Kollegen nur die Möglichkeit Versetzungsanträge zu stellen, aber die Begründung zu verschweigen?


    Ich kann schon nachvollziehen, dass er sich getäuscht fühlt. Wer mit einem ganz anderen Kulturkreis konfrontiert wird, diesen innerlich verabscheut aber ohne finanzielle Einbußen sich diesem nicht entziehen kann, kann schon verbittert werden.

    Nein, es bleibt die Bitte um Entlassung aus dem Dienst. Wer Menschen sogar "verabscheut", nur weil sie aus einem bestimmten Kulturkreis kommen, hat mit dieser Einstellung im ÖD nichts zu suchen und wird dort auch nicht glücklich.

    Die Pfingstferien sind doch nicht wegen der besseren Wetterlage oder gar zur Entlastung des langen schulischen Zeitraums da!!
    Es ist ein christliches Fest!

    Pfingsten selbst ja. Dafür braucht man aber drumherum keine 2 Wochen Ferien. Natürlich sind die im schulischen Kontext zu deuten.

    Ich bekomme aber so viel Unterstützung, dass ich denke, dass ich endlich den "Spuk" beenden kann. Ich denke da an die anderen - wahrscheinlich sollte ich aber eher an mich denken...

    Ohne dir die Hoffnung nehmen zu wollen: den "Spuk" beenden im Sinne von "SL ändert grundsätzlich sein Verhalten und wird ein anderer Mensch" oder "SL muss die Schule verlassen" wirst du vermutlich nicht erreichen können. Insofern kann ich ebenfalls nur hierzu raten:

    Ja, natürlich müsste ich aus dieser krankmachenden Umgebung heraus.

    Abgesehen von der unverblümten Eigenwerbung - die bereits gemeldet wurde - nur als kurzer Hinweis für eventuelle Interessenten: Die Bundesländer bieten meist eigene Coaching-Angebote (dann kostenfrei für die Lehrkräfte) über ihr Fortbildungsangebot an.

    Mir schavant etwas: Wer war 2005 Kultusministerin - als die Misere begann? :uebel:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der…%C3%BCrttemberg

    Das mag sein und mich würde nicht wundern, wenn Schopper versuchen würde, dass auf ihre Vorgängerin zu schieben. Aber wenn ein solcher massiver Fehler 20 Jahre lang nicht auffällt, dann haben das alle zwischenzeitlich Verantwortlichen gemeinsam verkackt. Das bedeutet ja immerhin, dass in all der Zeit keine aktuellen Bedarfsermittlungen des tatsächlichen Stellenbedarfs durchgeführt wurden...in einem Bundesland, welches dann mit vielen befristet Beschäftigten gearbeitet hatte, die es bis vor 3 Jahren nicht einmal in den Sommerferien bezahlt hatte.

    Die genaue Formulierung lautet: "diese Aufträge sollen auf mehrere Bewerber aufgeteilt oder an jährlich wechselnde, möglichst auch kleinere oder mittlere Unternehmen vergeben werden".

    Dass die Bestellungen nicht immer beim gleichen Händler getätigt werden sollen, ist klar und hatte ich auch beschrieben. Das hat aber mit dem stationären Handel noch nichts zu tun.

    Eine Direktbestellung bei den Verlagen erfüllt das nicht. Ich könnte bei Buchhändlern aus anderen Orten bestellen, ich sage ja, dass eigentlich niemand ein Recht daraus ableiten kann, beteiligt zu werden.

    Ja, die Direktbestellung bei Verlagen sehe ich durchaus auch kritisch. Und wie gesagt: ich bin selber ein großer Fan der Unterstützung lokaler Mittelständler. Aber den von dir ursprünglich zitierten Buchhändler würden wir vermutlich auflaufen lassen.

    PS:

    Auf dem Bestellformular, das man verwenden muss, wenn man den vorgesehenen Rabatt haben möchte.

    Der Rabatt folgt aus §7 Abs.3 BuchPrG und ist von allen Verkäufern zu gewähren. Ändert natürlich nichts daran, dass nicht immer dieselbe Bezugsquelle gewählt werden soll.

    Krass, das liest sich eigentlich wie ein Aprilscherz. Dass ein Fehler von knapp 1440 Stellen oder knapp 100 Mio €/Jahr nicht auffällt, weil es ja knap 95.000 Stellen insgesamt gebe, kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen. Überall sonst wird in der Verwaltung auf den Cent genau hingeschaut, aber solche Summen sollen jahrelang nicht aufgefallen sein? :autsch:

    Ich frage mich derweil ob es aufgrund der Buchpreisbindung überhaupt jemals einer Ausschreibung bedurft hätte? Da muss doch überall der gleiche Endpreis bei ruas kommen.

    Auch dazu hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bereits Stellung bezogen und hält dies auch für unnötig, derzeit aber rechtlich oft geboten. Wie gesagt: Niedersachsen hat das Verfahren insofern stark vereinfacht, als dass hier nun Direktvergaben gut möglich sind. Soweit ich weiß, handhaben das auch einzelne andere Bundesländer so.

    Interessant könnte es allerdings werden, wenn man die deutschen Lehrbücher über einen Buchhändler im EU-Ausland bezieht, weil dort ja die Buchpreisbindung nicht greift.

    Deutsche Schulbücher sind aufgrund sehr unterschiedlicher Bildungssysteme im Ausland nicht auf dem Markt. Andersherum gelten für ausländische Buchhandlungen auf dem deutschen Markt auch die Bedingungen ebenjenes Marktes. Im Ergebnis taucht diese Konstellation in der Praxis bislang nicht auf.

    In Niedersachsen ist im Rahmen des Erlasses festgelegt (nicht im Erlass selber, in irgendwelchen ergänzenden Bestimmungen in denen auch der Rabatt auf den Listenpreis geregelt ist ), dass die Schulbücher für die Leihe über die lokalen Buchhändler bestellt werden müssen, eine Direktbestellung beim Verlag ist unzulässig.

    Das stünde klar im Widerspruch zu den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, auf die ich weiter oben hingewiesen hatte. Es ist im Erlass lediglich ausgeführt, dass die Listen der zu beschaffenden Lernmittel auf Anforderung auch dem örtlichen Buchhandel zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet weder, dass die Bücher auch wirklich über diesen zu beschaffen sind noch dass dieser von vornherein zwingend zu beteiligen wäre.


    PS: Der Erlass ist diesbezüglich auch abschließend formuliert. In den Hinweisen zum Ablauf des Ausleihverfahrens, in dem die o.g. Regelung der Bereitstellung von Listen an den örtlichen Buchhandel auf Anforderung enthalten ist, ist auch explizit beschrieben, dass alle Fragen, die im Erlass nicht ausdrücklich geregelt sind, durch die Schule in eigener Verantwortung entschieden werden.

    PS: Ich bin sehr für die Stärkung des lokalen Handels und es gibt sicher gute und auch wettbewerbsrechtlich haltbare Gründe, dann doch eher auf ortsansässige Buchhandlungen zurückzugreifen. Es besteht dafür aber weder eine Notwendigkeit noch gar eine Pflicht. Insofern sollten sich Buchhandlungen vor Ort wirklich überlegen, ob sie sich so aufführen wollen:

    Die Buchhändler merken das, weil sie selber Kinder an den Schulen haben, die dann mit Büchern nach Hause kommen, in denen schon vier Vorleiher stehen und die beschweren sich bei der Behörde. Wir haben hier sogar einen Spezialisten, der sich ausrechnet, wie viel Leihgebühr die Schule einnehmen müsste und welcher Anteil ihm davon als jährliche Bestellung zustehen würde und der sich beschwert, sobald die Bestellung bei ihm seiner Meinung nach zu gering ist.

    Der betreffende Händler hat schlicht keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, in einem bestimmten Turnus am Beschaffungsverfahren beteiligt zu werden, nur weil er eben "vor Ort" sei oder in der Vergangenheit über ihn beschafft wurde. Auch stehen ihm keine bestimmten Anteile aus einer jährlichen Bestellung zu, da diese schlicht nicht auf bestimmte auserwählte Mitbewerber aufzuteilen ist.

    Dass mit dem Unternehmenssitz wusste ich bisher nicht. Wo finde ich das?

    Das räumt selbst der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in seiner Handreichung zum Schulbuchgeschäft an seine Mitglieder (Buchhandlungen) ein. Dort heißt es u.a.

    Zitat von Börsenverein des Deutschen Buchhandels

    3. Müssen Kommunen bei Verhandlungsvergabe bzw. freihändiger/wettbewerblicher Vergabe den Schulbuchauftrag gleichmäßig auf alle ortsansässigen Buchhandlungen verteilen?

    Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht. (....) Insbesondere dürfen auch bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb oder einer freihändigen bzw. wettbewerblichen Vergabe nichtörtliche Bieter, die sich um die Schulbuchvergabe bewerben wollen, nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil man die Aufträge nur an örtliche Buchhändler verteilen möchte.

    Was oft leider nicht zulässig ist, wir wollten auch den Anbieter wechseln und das ist leider nicht so einfach.

    Das stimmt, die Vergaberichtlinien sind hier teilweise sehr eng auszulegen. Für NDS gab es jetzt ganz frisch im Mai eine Änderung der Nds. Wertgrenzenverordnung, die den öffentlichen Auftraggebern hier wesentlich mehr Spielraum als bisher einräumt. So ist es jetzt nach §5 Abs. 3 Satz 2 NWertVO für Schulen als Auftraggeber (wir bewirtschaften unsere Bücherbudgets ebenfalls dezentral selbst und nicht der Schulträger) möglich, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von sage und schreibe 100.000€ im Wege des Direktauftrags zu vergeben. Das vereinfacht die Beschaffung von Material (und übrigens auch die Buchung von Klassenfahrten, die auch oft über bisherigen Wertgrenzen lagen) erheblich. Dabei soll zwar zwischen beauftragten Unternehmen gewechselt werden, wir sind dabei aber nicht an bestimmte Unternehmer gebunden. Insbesondere darf der Unternehmenssitz dabei keine Rolle spielen.

    Ich weiß, wovon ich spreche, ich habe die Erfahrung selber gemacht.

    Die Buchhändler merken das, weil sie selber Kinder an den Schulen haben, die dann mit Büchern nach Hause kommen, in denen schon vier Vorleiher stehen und die beschweren sich bei der Behörde. Wir haben hier sogar einen Spezialisten, der sich ausrechnet, wie viel Leihgebühr die Schule einnehmen müsste und welcher Anteil ihm davon als jährliche Bestellung zustehen würde und der sich beschwert, sobald die Bestellung bei ihm seiner Meinung nach zu gering ist.

    Ganz ehrlich: ein Buchhändler, der uns gegenüber so auftreten würde, wäre das letzte Mal von uns beauftragt worden. Dafür gibt es hier schlicht genügend Auswahl.


    PS: Natürlich ist für die Schulbuchbestellung ein Vergabeverfahren durchzuführen. Aber auch hier muss nicht darauf geachtet werden, dass a) nur lokale Händler berücksichtigt werden und b) dass die Aufträge gleichmäßig auf diese zu verteilen sind.

    Nein, in Niedersachsen darf ich das so nicht. Man darf die Bücher dreimal verleihen und beim vierten Mal abgeben. Das Problem dabei sind nicht die Eltern oder der Dienstherr, sondern die örtlichen Buchhändler, die auf der Matte stehen, wenn sie merken, dass Bücher länger genutzt werden. Wenn ich das machen möchte, muss ich es also so machen, dass es nicht auffällt, dann kann ich niemandem die Leihgebühr erlassen.

    Sorry, aber dem kann ich nun so gar nicht folgen. Über welchen Mechanismus soll denn ein örtlicher Buchhändler die Schulen dazu zwingen, bei genau ihm nach genau dreimaligen Entleihen neue Bücher zu ordern? Die Schulen sind den örtlichen Händlern keinerlei Rechenschaft schuldig.

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