Lehrer nicht mehr Beamte?

  • Stimmt. Unser Job gehört da nicht dazu. Ich habe mittlerweile eine kleine Arbeitsecke, das reicht vollkommen.

    Das sehe ich anders. Ohne Arbeitszimmer ist für mich nicht mehr vorstellbar, ich möchte in meiner Freizeit nicht ständig irgendeine Arbeitsecke oder Klausurstapel auf dem Esstisch sehen.

    Außerdem: deine Schulform hat 3 Jahrgangsstufen und du sagst, du unterrichtest nur ein Fach. Vermutlich passt dein Materialpool auf 1 Meter Regalbrett? Der Durchschnittselehrer braucht ziemlich sicher mehr 😉


    Thema Fahrten: teilweise ist ja schon in Konzepten festgehalten, dass auf Kollegen mit Kindern Rücksicht zu nehmen ist oder sie sogar komplett von Fahrten entbunden sind. Das ist gelebte Praxis. Wäre für mich evtl. noch okay, wenn unsere Arbeitszeit stundengenau abgerechnet würde und man Kinderkollegen da nicht für umme entlasten müsste.

  • Und wer fährt dann?

    Das soll die Sorge der Schulleitung sein. Im Zweifelsfall halt niemand und die Fahrt fällt aus.

    Ich müsste Attest oder Pflege der Eltern vorweisen. Kann ich nicht.

    Auch bei sehr kurzfristigen Anfragen? Auf welcher Grundlage denn? Man kann den Spieß auch einfach mal umdrehen: die SL möge nachweisen, wie das Dienstgeschäft innerhalb der Arbeitszeitrichtlinien erledigt werden kann. Volle Kostenübernahme versteht sich dabei von selbst.

    1. selbst erlebt.

    Man erlebt in Schule so einiges, was rechtlich nicht sauber ist. Davon zeugen viele der Themen hier im Forum.

    2. was heißt kurzfristig? auch ein paar Wochen?

    Wer weiß denn ein paar Wochen vorher bereits, dass der eigentlich geplante Kollege X, der die Fahrt beantragt hatte, zum Zeitpunkt der Fahrt ausfällt?

  • Einer SL, die der Meinung wäre, man müsse sich auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten jederzeit bereit halten, um kurzfristig einzuspringen, dürfte man getrost den Vogel zeigen.

    Ich könnte nur mit wichtigen nicht aufschiebbaren Gründen mich verweigern. Keine Lust oder mir zuviel Verantwortung gehören nicht dazu.

    Wer springt bei euch ein, wenn sich niemand freiwillig meldet? Und bei uns gibt es sehr viele Kollegen, die Kinder unter 12 oder pflegebedürftige Eltern haben. Vielleicht sind es an deiner Schule weniger?

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wer weiß denn ein paar Wochen vorher bereits, dass der eigentlich geplante Kollege X, der die Fahrt beantragt hatte, zum Zeitpunkt der Fahrt ausfällt?

    Als ich mich aus dem Dienst entlassen lassen habe, musste meine LK Fahrt z.B. neu besetzt werden. Kommt ab und an vor. Oder schwangere Kollegen verkünden, dass sie nicht mitfahren werden o.ä.

  • Als ich mich aus dem Dienst entlassen lassen habe, musste meine LK Fahrt z.B. neu besetzt werden. Kommt ab und an vor. Oder schwangere Kollegen verkünden, dass sie nicht mitfahren werden o.ä.

    Danke. Das kann ich mir gut vorstellen. Damit entfernen wir uns inzwischen aber weit vom Ausgangspunkt der Diskussion, nämlich dass es wegen der bösen Kollegen mit Kindern immer die Kollegen ohne Kinder beim kurzfristigen Einspringen trifft.

    Ich könnte nur mit wichtigen nicht aufschiebbaren Gründen mich verweigern. Keine Lust oder mir zuviel Verantwortung gehören nicht dazu.

    Unaufschiebbare private Termine in der dienstfreien Zeit können auch Lehrkräfte ohne Kinder haben. Und wie gesagt: wer hier mit Nachweispflichten der Beamten an den Dienstherrn käme, möge andersherum mal den Dienstherrn in die Pflicht nehmen, die Zumutbarkeit der Dienstreise nachzuweisen.

  • Du bist auch in einem anderen BL, wo diese Frage eine Frage ist.

    An meiner Schule fahren die Kinderlosen definitiv überproportional, ich bin seeeehr gespannt auf die Entwicklung, es gibt nämlich immer weniger davon und einige der Kinderlosen haben gesundheitliche Gründe, es nicht mehr zu tun,

    Wenn man nicht genug Leute hat, wird halt weniger gefahren.

  • Wer weiß denn ein paar Wochen vorher bereits, dass der eigentlich geplante Kollege X, der die Fahrt beantragt hatte, zum Zeitpunkt der Fahrt ausfällt?

    ernsthaft? Du kennst nur den Fall der plötzlich aufkommenden Grippe? Keine Schwangerschaft? Keine Versetzung? Keine Änderung der Lebensumstände? Keine gesundheitliche Schwächung, die die Kraft nimmt?

  • Und wer fährt dann?

    Muss mich das interessieren?

    Eigentlich wäre es doch angemessen, bei Planungen der Fahrt schon Redundanzen zu schaffen, also Kolleginnen zu fragen, ob sie im Bedarfsfall einspringen. Hat eine schwangere Kollegin mal gemacht. Sie hatte Befürchtungen, sie könne dann nicht mehr so lange im Bus sitzen. Ich habe zugestimmt, in der Hoffnung, dass ich nicht fahren muss. Als sie dann aber die Option auslösen musste, bin ich gefahren.

    Krank werden kann jede. Eine Fahrt ist viel Aufwand. Zwei zusätzliche Namen auf der Liste dürften doch wohl auch noch gehen.

    Obige Geschichte ist lange her. Ich fahre schon lange nicht mehr. Ich wurde auch noch nie gebeten, kurzfristig einzuspringen. Insofern weiß ich nicht, was dann passierte. Spontan zustimmen käme aber nicht in Frage. Ich führte alles auf, weshalb ich nicht fahren kann. Oft genug reicht das.

  • Ich führte alles auf, weshalb ich nicht fahren kann. Oft genug reicht das.

    Muss man alles aufführen? Wen geht das was an? Reicht nicht "aus privaten Gründen"...?

    Habe hier aber nur die letzten Beiträge gelesen. Gibt es Klassenfahrten, die man antreten MUSS?

  • Muss man alles aufführen? Wen geht das was an? Reicht nicht "aus privaten Gründen"...?

    Kommt man Bisschen darauf an, wie man gefragt wird und was man möchte. Eine tatsächlich offene Frage, ob man fahren wolle, kann man schlicht verneinen. Wenn man in die Pflicht genommen werden soll, hilft es vielleicht, wenn man klar machen kann, dass man doch besser eine andere fragt. Da kann denn das Benennen konkreter Hindernisse hilfreich sein. Es geht letztendlich darum, dass man klar macht, dass es Ernst ist, dass man nicht fahren möchte. Den Rest entscheidet man nach Situation.

    Gibt es Klassenfahrten, die man antreten MUSS?

    Das ist zumindest die Rechtsauffassung, die manche hier vertreten. Ich bin mir da nicht so sicher. Bis zum Ende durchexerziert hat das aber wohl noch niemand.

  • Ja, Klassenfahrten sind Dienstgeschäfte

    Daraus lässt sich aber noch keine Verpflichtung für die Einzelne ableiten. Diese Regelung dient dazu klarzustellen, dass man eben nicht privat unterwegs ist, woraus sich z. B. der Anspruch auf Kostenerstattung ergibt.

    Ich musste das aber nicht rechtlich auseinanderdividieren lassen. Bisher reichte die Mitteilung, keine Lust zu haben.

    In dem hier diskutierten Fall, kurzfristig einspringen zu sollen, wäre aber tatsächlich die Zumutbarkeit zu prüfen.

  • teilweise ist ja schon in Konzepten festgehalten, dass auf Kollegen mit Kindern Rücksicht zu nehmen ist oder sie sogar komplett von Fahrten entbunden sind. Das ist gelebte Praxis. Wäre für mich evtl. noch okay, wenn unsere Arbeitszeit stundengenau abgerechnet würde und man Kinderkollegen da nicht für umme entlasten müsste.

    Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: es muss sich jede um sich kümmern. Wenn die Schulleiterin entscheidet eine Kollegin wegen deren Kinder nicht mit einer Aufgabe zu belasten, ist das völlig OK im Rahmen von Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das bedeutet aber nicht, dass individuelle Gründe anderer ignoriert werden können. Wenn ich eine Aufgabe im Rahmen der Arbeitszeit nicht erledigen kann, merke ich das an. Gegebenenfalls auch vermöge einer Überlastungsanzeige.

    Wenn sich bei etwas niemand findet, die es machen kann, wird es nicht gemacht. Oder jemand entscheidet, dass etwas anderes liegen bleiben kann. Das Problem an vielen Schulen ist nämlich, dass man mehr machen möchte, als die Ressourcen hergeben. Da gibt es so viele schöne Projekte und jedes ist für sich wichtig. Aber irgendwann muss man entscheiden, was wie wichtig ist. Davor kann man sich drücken, aber das ist dann nicht mehr mein Problem.

    Bezüglich der Klassenfahrt dürfte §13, Absatz (1), erster Satz der ADO für Erheiterung auf der Leitungsebene sorgen:

    (1) Für Lehrerinnen und Lehrer gilt grundsätzlich die wöchentliche Arbeitszeit des übrigen öffentlichen Dienstes.“

    „Grundsätzlich“ bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann. Aber die wären entsprechend zu begründen. Und wenn mir jemand erzählt, ich müsste eine Woche lang 12-Stunden-Schichten schieben, sage ich eben, dass ich das nicht kann.

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