Beiträge von Seph

    Eigentlich eine klare Aufforderung - finde es dennoch befremdlich dass ich nicht hierzu persönlich angesprochen werde sondern der Weg einer E-Mail gewählt wurde um darauf hinzuweisen, dass die Klassenräume puristisch gehalten werden sollen.

    Ich empfinde das als gar nicht seltsam. Zum einen betrifft eine solche Aufforderung alle Lehrkräfte und zum anderen tut die SL gut daran, diese Aufforderung/Klarstellung auch nachweislich schriftlich zu fixieren.

    Das wird spannend, wenn es eine Arbeitszeiterfassung gibt. Soll das Land doch erstmal argumentieren, warum ein privater Museumsbesuch, ein privater Besuch eines anderen Landes oder die Lektüre eine privaten Buches mit Arbeitsbezug nicht anteilsmäßig auch berufliche Arbeitszeit ist, wenn die Arbeit offensichtlich davon profitiert.

    Es ist genau andersherum. Auch mit einer Arbeitszeiterfassung (und noch einmal: diese darf man auch jetzt schon machen und muss nicht auf eine zentrale Lösung warten!) müssen die Aufgaben innerhalb der Arbeitszeit erledigt werden können. Führt dann die Hinzunahme von privatem Museumsbesuch, vom Muschelsuchen am Strand u.ä. zu einer Überschreitung der Arbeitszeit, löst das nicht automatisch Mehrarbeit aus. Es ist dann eher so, dass der Dienstvorgesetzte anordnen werden muss, sich in seiner Arbeitszeit auf bestimmte Aspekte zu konzentrieren.

    Steuerlich absetzen kann ich einen Teil davon nämlich für die Arbeit.

    Steuerlich als Werbungskosten absetzen kann man u.a. auch den Weg zur Arbeit, der aber ganz klar keine Arbeitszeit ist. Die Schlussfolgerung ist falsch.

    Und wenn ich am Strand Muscheln für die nächste Kunststunde als Material sammle ist das genauso Arbeitszeit, wie wenn ich in den Laden gehe und Tonpapier dafür kaufe, natürlich nicht z.B. die Anfahrt in den Urlaub, aber die Zeit vor Ort auf jeden Fall (und die Zeit zum Laden, wenn ich wirklich deshalb hinfahre auch).

    Wir reden hier so oft von der fehlenden Abgrenzung von Privatleben und Beruf, dass es mich stark befremdet, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, im Urlaub auch noch zu arbeiten.

    Und nein: im Urlaub spontan an Arbeit zu denken (z.B. am Strand: hmm...ein paar Muscheln machen sich vlt. ganz gut für den Kunstunterricht) ist mit Sicherheit noch keine Arbeitszeit. Das mag anders aussehen, wenn ich aufgrund von KC-Vorgaben unbedingt ans Meer fahren muss, um gezielt Material zu besorgen. Das ist hier aber nicht der Fall.

    Praktikant, der für den Mentor in der Versenkung verschwunden ist, wo der Mentor dann nebenher mitkriegt, dass ohne Rücksprache eine Bescheinigung ausgestellt wurde. Kann ich mir schon vorstellen, dass es da Schulen gibt, die die Bescheinigung ggf. zurückziehen.

    Das mag vorstellbar sein, aber dass eine einfache Lehrkraft als Mentor eine offizielle Praktikumsbestätigung einer Schule gegenüber der Uni mal eben "entwertet" ist nicht ansatzweise plausibel. Wenn hier wirklich die Bestätigung ohne Rücksprache mit den betreuenden Lehrkräften ausgestellt wurde, dann wäre die Schule vermutlich besser darin beraten gewesen, ihre internen Abläufe auf den Prüfstand zu stellen als sich auch noch nach außen weit aus dem Fenster zu lehnen.

    Ja, bestimmt. Klar. :zahnluecke: Das erzählt jeder natürlich gegenüber Nicht-Lehrern, aber insbesondere die Sommerferien sind, bis auf die letzte Woche, natürlich frei. Und auch in den anderen Ferienwochen sitzt man nicht 8 Stunden am Tag am Schreibtisch.

    Für die Sommerferien stimmt das mit Sicherheit und hier lege ich mir i.d.R. auch bewusst einen großen Teil meines Jahresurlaubs hin (knapp 4 Wochen). Die restlichen 2 Wochen sind dann zusammen mit Überstundenabbau auf Herbst, Weihnachten und Ostern verteilt, wobei in all diesen unterrichtsfreien Zeiten auch gearbeitet werden muss.

    Das kann natürlich jede Lehrkraft für sich anders verteilen, für mich funktioniert das so ganz gut.

    Wer geht bitte freiwillig in das Land mit der höchsten Steuerquote...

    Am Ende fällt die Entscheidung für die USA, Kanada oder Neuseeland. Keine Sprachprobleme und doppelt soviel Netto vom Brutto.

    Mal ein kleiner Faktencheck zu diesen - sagen wir mal "leicht" überzogenenen - Aussagen (siehe Anhang). Ja, in Deutschland liegt die Abgabenquote relativ hoch....aber noch bei weitem nicht an der Spitze.

    Im Übrigen ist mir diese Betrachtung deutlich zu einseitig, wenn man dafür nicht auch auf die zugehörigen staatlichen Leistungen schaut. Ein so hohes Maß sozialer Absicherung wie in Deutschland gibt es nur in wenigen anderen Ländern. Die USA gehören da mit Sicherheit nicht dazu.

    Hallo! Ich bin auf der Suche nach möglichen pädagogischen Themen für eine DB (Beförderungsverfahren) in der OS. Über Tipps und Erfahrungswerte würde ich mich freuen.

    Ich bin da bei Joker13 . Es sollte ein für die konkrete Zielgruppe relevantes aktuelles Thema bei euch an der Schule sein, sonst wirkt das ganze wesentlich zu künstlich. Bei mir war es damals ein gemeinsamer Blick auf die Umsetzung eines Entwicklungsziels der Schule, an dem wir ohnehin gearbeitet hatten und in den gemeinsamen Austausch zu Best-practice-Beispielen gegangen sind und konkrete Vereinbarungen zur Weiterarbeit getroffen hatten.

    Gibt es bei euch gerade Punkte, die in der OS relevant sind und mehrere Lehrkräfte betreffen könnten?

    Es geht ja darum, dass schlechter Unterricht kein Dienstvergehen ist, egal ob nun im studierten Fach oder in einem anderen.

    Es geht aber auch darum, dass auch bei fachfremdem Unterricht von der Lehrkraft zu verlangen ist, dass sie sich aktiv bemüht, fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Vor diesem Hintergrund zurück zur Ausgangsfrage:

    Meine Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen könnten für mich als Lehrkraft daraus entstehen, falls es zu Beschwerden kommt, weil ich den Stoff unzureichend oder gar nicht vermitteln kann? Was hab ich zu befürchten?

    Es wird einem niemand vorwerfen können, mal fachliche Fehler zu machen. Das gilt insbesondere im fachfremden Unterricht. Gleichzeitig wird man sich nicht auf den Standpunkt zurückziehen können "Sorry, das Fach habe ich nicht studiert, also muss ich hier jetzt gar nicht abliefern und kann tun und lassen, was ich will". Insofern dürfte hierfür

    Der TE fragte ja, ob es ein Dienstvergehen sein kann, wenn er nichts vermittelt. Das finde ich eine durchaus nachvollziehbare Frage.

    oftmals durchaus "Ja" die Antwort sein.

    Also wenn ich damit jeden Tag das Kind betreuen kann, weiß ich nicht, warum das der Partner im Homeoffice nicht auch kann.

    Es haben nicht alle Partner, die im Homeoffice arbeiten können, sondern tatsächlich vor Ort präsent sein müssen. Das müssen wir in der unterrichtsfreien Zeit meist nicht. Und es stimmt natürlich, dass wir auch oft in dieser Zeit arbeiten. Dennoch ist das Problem mit Kinderbetreuung in dieser Zeit spürbar kleiner, als bei reinen Nichtlehrer-Paaren.

    Immerhin satte 3 Monate.

    Eher 6 Monate als Mindestdauer eines Arbeitsverbots, da frisch zugezogene Asylbewerbende i.d.R. zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind. Auch danach ist noch eine Beschäftigungserlaubnis notwendig und wir sind da noch nicht bei den Hürden des Erlernens der Sprache (die nach wenigen Monaten noch nicht abgeschlossen ist) und der o.g. Problematik der Anerkennung von Abschlüssen und Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang.

    Wenn man mit so etwas schon hausieren geht, sollte man vlt. mit erwähnen, dass Flüchtlinge zunächst einem staatlichen Arbeitsverbot (!) unterliegen und dass es gerade in Deutschland noch immer vor allem auf formale Abschlüsse als auf praktische Kenntnisse ankommt. Dabei gibt es erhebliche Probleme bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die de facto dazu führen, dass selbst qualifizierte Leute deutlich schwieriger Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    Im Rahmen einer genauen Betrachtung des Falls und der Einbeziehung der Schulsozialarbeit hoffe ich. Klingt nämlich sehr juristisch. Nicht vergessen: Schulen sind soziale und pädagogische Einrichtungen. Bewusst noch nicht der normale Arbeitsplatz.

    Selbstverständlich handelt man solche Fälle nicht einfach nur nach Aktenlage ab.

    Zum Ende des Praktikums habe ich meine Bescheinigung abgeholt und alles war gut.

    Diese Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums hat einiges an Beweiskraft.

    Jetzt habe ich von der Uni eine Nachricht bekommen, dass die Schule die Bescheinigung als ungültig erklärt hat, da ich zu häufig gefehlt hätte und somit das Modul als "nicht bestanden" gewertet werden würde.

    In einem solchen Fall hätte die Schule vermutlich nie eine Bescheinigung ausgestellt.

    Morgen habe ich auch einen Termin in der Uni, wo man mir berichten möchte, ob sich die Schule umentschieden hat. Allerdings habe ich das Gefühl, dass mir die Uni auch nicht glaubt.

    Termin abwarten und genau erklären lassen, worauf sich diese Entscheidung stützt.

    Also ich würde gut finden, wenn viele Besucher kommen, wenn Frau Weisband den Bildungspreis nicht abgelehnt hätte, wenn Besucher und Veranstalter damit zeigen würden "wir lassen unsere Messe nicht vereinnahmen und wir sind kein parteipolitischer Arm für irgendeine Partei".

    Dagegen zu protestieren, dass eine (zumindest in Teilen erwiesen) rechtsextreme Partei mit einem Stand auf einer Bildungsmesse, die als Leitthema "Demokratiebildung" hatte, vertreten war, hat nichts mit parteipolitischer Vereinnahmung für irgendeine Partei zu tun, sondern ist Ausdruck dessen, dass es zum Glück noch immer viele Menschen gibt, die sich klar gegen Akteure positionieren, die offen gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung arbeiten und bezogen auf uns Lehrkräfte auch bereits Anstrengungen unternommen haben, nicht "linientreue" Lehrkräfte z.B. durch Meldeportale denunzieren und einschüchtern zu lassen.

    Was ist, wenn der nicht nachgegangen wird, dann gelten die Tage als unentdchuldigt? Zwingen, i.S.v. Durchsetzen dieser Pflicht kann man am Ende niemanden, oder?

    Unentschuldigte Fehlzeiten haben nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung nicht erbrachter Leistungen, sondern sind Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen die Schulpflicht. Diese können entsprechend angemahnt werden und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

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