Es geht ja darum, dass schlechter Unterricht kein Dienstvergehen ist, egal ob nun im studierten Fach oder in einem anderen.
Es geht aber auch darum, dass auch bei fachfremdem Unterricht von der Lehrkraft zu verlangen ist, dass sie sich aktiv bemüht, fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Vor diesem Hintergrund zurück zur Ausgangsfrage:
Meine Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen könnten für mich als Lehrkraft daraus entstehen, falls es zu Beschwerden kommt, weil ich den Stoff unzureichend oder gar nicht vermitteln kann? Was hab ich zu befürchten?
Es wird einem niemand vorwerfen können, mal fachliche Fehler zu machen. Das gilt insbesondere im fachfremden Unterricht. Gleichzeitig wird man sich nicht auf den Standpunkt zurückziehen können "Sorry, das Fach habe ich nicht studiert, also muss ich hier jetzt gar nicht abliefern und kann tun und lassen, was ich will". Insofern dürfte hierfür
Der TE fragte ja, ob es ein Dienstvergehen sein kann, wenn er nichts vermittelt. Das finde ich eine durchaus nachvollziehbare Frage.
oftmals durchaus "Ja" die Antwort sein.