Beiträge von Seph

    ja, das verstehe ich ja. Ich gebe in meiner Situation nur eben exemplarisch zu bedenken, dass ich regulär doppelt so viele Pausenaufsichten führe als an jeder anderen Schule zuvor (eben, weil es kaum VZ-Leute gibt, die Aufsichten aber eben übernommen werden müssten). Die absolute Anzahl der Aufsichten müsste meiner Meinung nach also gekürzt werden...

    Das hat doch aber nichts mit den Teilzeit-Lehrkräften zu tun, oder? Diese übernehmen doch sicher anteilig ebenso Aufsichten. Vielleicht muss man insgesamt mal einen Blick darauf werfen, wie viele Aufsichten überhaupt notwendig sind. Die Gesamtanzahl der Aufsichten unterscheidet sich durchaus von Schule zu Schule je nach Aufsichtsverhältnissen (z.B. Überschaubarkeit Schulhof und Bushaltestellen, besonders kritische Stellen, Aufenthalt während der Pausen auch im Inneren möglich oder nicht, Konfliktpotenzial usw.).

    Wir hatten die Diskussion neulich schon einmal und ich möchte auch hier noch einmal betonen, dass Teilzeit-Lehrkräfte natürlich auch andere Aufgaben nur passend zu ihrer Teilzeitquote übernehmen müssen und damit natürlich weniger davon erledigen als Vollzeit-Lehrkräfte. Dafür gibt es dann aber auch entsprechend mehr Teilzeitlehrkräfte, sodass die Aufgaben entsprechend stärker verteilt werden können.


    Aber ja: genau eine solche transparente Verteilung kann ein sinnvoller Baustein eines entsprechenden schuleigenen "Teilzeit-Konzepts" sein.

    Mein Schulkind hat seit der 1. Klasse einen Schlüssel dabei und findet an dem Tag, an dem es wirklich mal deutlich früher zu Hause ist als alle anderen im Kühlschrank ein vorgekochtes Mittagessen, welches es selbständig in der Mikrowelle warm machen kann. Das ist echt kein Hexenwerk.

    Bei Bundesbeamten summieren sich die Abschlüsse auf ca. 12% im gehobenen Dienst und 10% im höheren, da wird es auf Landesebene sicher nicht zu 1,5% kommen, ich würde mit Abschlüssen knapp unter dieser Marke rechnen.

    Das mag ich so nicht stehen lassen, da es m.E. irreführend ist. Die Abschlüsse bedeuten gerade keine Anhebung der Besoldung um 10% bzw. 12%. Für 2023 erfolgt lediglich eine (man möchte sagen: natürlich) nicht pensionswirksame Zahlung eines "Inflationsausgleichgeldes", welches dadurch ja gerade keinen Inflationsausgleich liefert. Im Jahr 2024 soll es dann zur tatsächlichen Anhebung der Besoldung um 200€ zzgl. 5,5% bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren kommen.


    Unterm Strich werden die Besoldungen also lediglich um knapp 3% p.a. angehoben und daneben eine einmalige nicht pensionswirksame Sonderzahlung geleistet. Von einem Inflationsausgleich ist man so jedenfalls meilenweit entfernt.

    mir graut es vor der garantiert noch kommenden Hitzeperiode im August, wenn wir hier wieder arbeiten dürfen

    Mir ist kein einziges Prognosemodell der Meteorologie bekannt, welches eine auch nur annähernd verlässliche Vorhersage des Wetters für einen Zeitraum jenseits von 2 Wochen in der Zukunft zulässt. Von "Garantie" kann insofern keine Rede sein. Aber ja, ich mag es auch nicht, bei hohen Temperaturen vor einer Klasse stehen zu müssen.

    Was möchtest du damit sagen, dass Gemeinschaftskunde (oder Synonym) mehr Stunden braucht? Ich hänge mal einen Ausschnitt Klasse 9, Sachsen, Gym GK/Recht/Wirtschaft an. Das Thema interessiert zwar in dem Alter niemanden, aber gemacht wird es durchaus.

    Für den kompletten Bereich "Recht" , der zugegeben überhaupt Raum findet, stehen bei euch über alle Jahrgänge von 7 bis 12 hinweg genau 25 Unterrichtsstunden im Jahrgang 9 zur Verfügung. Man muss echt nicht so tun, als könnte da mehr erfolgen als eine grobe Übersicht über bürgerliches Recht und Strafrecht.


    Ich sehe einfach nicht den Untergang des Abendlandes, weil in Klasse 7-10 Französisch oder Spanisch zusätzlich unterrichtet wird.

    Nein, das Abendland wird sicher nicht untergehen, weil Schüler eine 2. Fremdsprache erlernen. Dass Deutschland (und eigentlich Europa insgesamt) nicht mehr wettbewerbsfähig ist und in entscheidenden Schlüsselbereichen den Anschluss verliert, ist hingegen kein Geheimnis. Und zum Gegensteuern wären andere Bildungsinhalte als eine 2. Fremdsprache auf Basisniveau vermutlich sinnvoller.

    Wenn ich versuchen sollte, den Begriff zu definieren, dann vermutlich als Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen einer Person, die für das Handeln und den Erfolg im Lehrerberuf bedeutsam sind. Dazu gehören m.E. noch keine konkreten antrainierten Handlungskompetenzen. Zu den "Big Five" der Persönlichkeitsmerkmale in der Psychologie gehören:


    • Neurotizismus
    • Extraversion
    • Offenheit für neue Erfahrungen
    • Verträglichkeit
    • Gewissenhaftigkeit


    Daraus lassen sich noch viel mehr Eigenschaften (z.B. Anspruchsdenken, Geduld usw.) ableiten. Wir könnten die Big Five ja mal für einen Versuch nutzen, wie diese für Lehrkräfte ausgebildet sein sollten, sofern sich das überhaupt sagen lässt. Ich selbst bin nämlich davon überzeugt, dass es DIE ideale "Lehrerpersönlichkeit" gar nicht gibt. Gleichwohl denke ich, dass diese prägend für das eigene Handeln im Beruf ist und man sich in diesem Bewusstsein gut mit dem eigenen Handeln auseinandersetzen kann.

    Es geht Blaustein garnicht mal direkt um die Bildungspolitik (wobei da auch etwas vorstellbar wäre), sondern um andere öffentliche Institutionen, z.B. das Ordnungsamt oder Auslandsvertretungen (Botschaften). Gerade bei letzteren wäre politische Kritik eher erkennbar.

    Das klingt erst einmal recht unproblematisch und dürfte auch beim verbeamteten Blaustein durch die freie Meinungsäußerung gedeckt sein.

    Wie ist eigentlich Bob Blumes Kanal und "Arbeit" in dem Zusammenhang einzuordnen?
    verwaltungsintern ist es ja alles nicht, aber wir sind uns sicher einig, dass er das System und die Politik in der Öffentlichkeit kritisiert.

    Den kenne ich offen gestanden nicht, schau ich mir gerne mal an. k_19 hat meines Erachtens bereits ganz gut zusammengefasst, was geht und was nicht geht. Dem schließe ich mich vollkommen an:

    Ein (verbeamteter) Lehrer darf politisch aktiv sein und auch politische Entscheidungen kritisieren bzw. zu diesen Stellung nehmen. Das schließt auch die Bildungspolitik mit ein. Andernfalls wäre es ja Lehrern - auch wenn sie freigestellt sind - ja gar nicht möglich, in der Politik tätig zu sein.


    Wenn es um konkrete Vorgänge an der eigenen Schule gehen sollte - also interne Konflikte - wäre, wie zuvor schon genannt, ein öffentliches Austragen ein Dienstvergehen.

    Da aus dem Eröffnungsbeitrag gerade nicht hervorging, wie konkret es werden soll, war mir der Hinweis auf diese Grenze wichtig.

    Wegen Durchfall eine Magen-Darm-Spiegelung? Die Ärztin heißt nicht zufällig Frau Dr. Schm… und praktiziert in Freiburg? Falls ja, dann Vorsicht! Reine Abzocke!


    Ansonsten, wenn du dich für die Magen-Darm-Spiegelung entscheidest: Prost! :victory:


    Tipp: Das Gemisch eiskalt „genießen“.

    Es geht um eine deutliche familiäre Vorbelastung und nicht einfach um eine Empfehlung, aufgrund (einmaligen) Durchfalls gleich eine Magen-Darm-Spiegelung vorzunehmen!

    Jaaaaa, aber wenn die 1.0er den TMS auch machen, wird die benötigte Punktzahl doch immer höher für den 2.0er.

    Nein, nicht unbedingt. Das würde ja erst einmal bedingen, dass es eine Korrelation zwischen Abitur- und TMS-Ergebnis gibt, worauf es bislang keine Hinweise gibt. Taktisch kann es für Bewerber sinnvoll sein, genau zu schauen, wie Hochschulen gewichten. Die Charité misst z.B. der Abiturnote weit weniger Bedeutung zu, als Vorferfahrungen und dem TMS-Ergebnis, während es an anderen Unis anders aussehen kann.

    4300kWh im idle ist in Ordnung? Finde ich ehrlich gesagt nicht, aber hey.

    Wie kommst du auf "im idle"? Wir hatten weiter vorne bereits festgestellt, dass ein Energiebedarf dieser Größenordnung im Bestand kaum machbar ist und tatsächlich sind 4300kWh/a für ein EFH ziemlich wenig. Im Neubau ist vermutlich auch weniger zu realisieren, bringt aber entsprechende Kosten mit sich.

    Die Fallbeschreibung ist zu unkonkret, um das wirklich einschätzen zu können. Daher möchte ich zumindest den Hinweis hinterlassen, dass Beamten die "Flucht in die Öffentlichkeit" untersagt ist. Das bedeutet im Wesentlichen, dass verwaltungsinterne Konflikte auch intern zu klären sind und gerade nicht durch eigenmächtige Veröffentlichung über Medien nach außen getragen werden dürfen.

    Man könnte das auch steuern, indem fachbezogen unterschiedliche Bezahlungen erfolgen, um Nachfrage und Angebot auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in Einklang zu bringen. Dann bekommt man vielleicht auch mehr MINT-Lehrkräfte in die Schulen. Aber das scheint nicht gewollt zu sein...mit allen sich daraus ergebenden Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

    Mir hat beispielsweise ein Kollege erzählt, dass er in Probezeit jede Behandlung einer "heiklen" Erkrankung nicht bei der Beihilfe eingereicht hat, weil diese dann Probleme machen könnten.

    Das basiert nicht nur auf einem nicht haltbaren Mythos, sondern sorgt eigentlich andersherum eher für Probleme. Hier besteht ja bereits eine Täuschungsabsicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. Viel problematischer als eventuelle gesundheitliche Bedenken wäre hier beim Auffliegen die charakterliche Eignung, die zumindest fragwürdig wäre.


    Abgesehen davon, dass ohnehin keine weitere amtsärztliche Untersuchung mehr erfolgen dürfte, hat sich vor nunmehr bereits 10 Jahren die rechtliche Bewertung der Einschätzung der gesundheitlichen Eignung von Beamten massiv verändert, sodass die noch immer verbreitete Panik vor der amtsärztlichen Untersuchung überhaupt nicht mehr angebracht ist.

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