Beiträge von Seph

    Naja, mit Blick darauf, dass gerade die Funktionsstellen des 1. Beförderungsamts ziemlich maßgeschneidert ausgeschrieben werden, sollte man ein solches Gespräch durchaus auch dazu nutzen, eigene Ambitionen auch zur Sprache zu bringen. Dass das nicht der Hauptinhalt der Gespräche sein muss, steht dazu ja nicht im Widerspruch.

    Naja, aber eure Beispiele sind alle "von oben" organisierte. Dass ein Lehrer irgendwo anruft und fragt, ob er sich mal eine Stunde angucken darf, weil er ein neues Schulbuch nutzt, habe ich noch nie gehört. Ich sage nicht, dass ich Hospitationen nicht befürworte, im Gegenteil. Ich weiß aber, welche Angst diesbezüglich herrscht, sich reingucken zu lassen.

    Hospitationen kommen grundsätzlich nur bei Kolleginnen und Kollegen in Frage, die dafür Bereitschaft signalisiert haben. Das ist also nicht der Punkt. Entscheidend ist aber die Einhaltung des Dienstweges, der es geradezu erfordert, dass solche Besuche eben nicht auf der Ebene "Lehrkraft Schule A -> Lehrkraft Schule B" ablaufen darf.

    Das macht man an deutschen Schulen gar nicht. In Deutschland bekommen Lehrkräfte schon Herpes, wenn ein Kollege aus den eigenen Reihen mit im Raum ist.

    Ich hatte sowohl während einer berufsbeleitenden Zusatzqualifizierung die Möglichkeit in verschiedene Schulen reinzuschnuppern als auch derzeit wieder im Zusammenhang mit einem Vorhaben im Bereich der Schulentwicklung. Gerne laden wir auch Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen zur Hospitation bei konkreten Fragestellungen zu uns ein.

    Eine ältere befreundete Kollegin hielt davon gar nichts und riet mir, die "mir zustehende A13-Stelle direkt einzufordern"! Ist das rechtlich irgendwie abgedeckt oder eher gefährliches Halbwissen?

    Das ist gefährliches Halbwissen, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Wenn eine Stelle für eine Sek I Lehrkraft als A12 ausgeschrieben ist, wird daraus nicht auf einmal eine A13-Planstelle, nur weil sich eine angehende Lehrkraft mit dem 2. Staatsexamen für das Lehramt Sek II darauf bewirbt.

    Es spricht eigentlich nichts dagegen, ein entsprechendes Angebot für vertiefende Fertigkeiten in der Rhetorik zu platzieren, außer dass es einerseits bereits entsprechende Angebote gibt und diese nicht selten auch Bestandteil der berufsbegleitenden Qualifizierung sind. Ob es daher eine hinreichende Nachfrage nach einem weiteren kostenpflichtigen Angebot gibt, kann ich nicht einschätzen.

    Wäre die Erstellung didaktischen Zusatzmaterials nicht besser in den Händen erfahrener Lehrkräfte aufgehoben als in den Händen von Anwärtern, die gerade erst die notwendigen didaktischen Fertigkeiten erlernen?

    Du warst offenbar nie an einer freien Schule mit einem besonderen Konzept, sonst wüsstest du, dass viele Lehrkräfte dort arbeiten, weil es ihnen wichtig ist, wie die Schule arbeitet. Ich kenne Lehrpersonen, die freie Schulen mitgegründet und Abend für Abend in Planungstreffen investiert haben. Zusätzlich zum geringeren Gehalt. Mancher überschätzt auch den Wunsch nach Beamtentum und co, weil es für ihn überdurchschnittlich wichtig ist, oder es hier ständig thematisiert wird.

    Doch, war ich und ich habe im Bekanntenkreis auch nach wie vor Leute, die das aus genau diesen Gründen tun. Man muss sich aber eben auch klar machen, dass das die Minderheit der Lehrkräfte ist und die meisten sehr wohl auf die damit verbundenen Arbeitsbedingungen schauen. Das mag an Schulen, die wirklich nach Tarif bezahlen noch stimmig sein, gerade an den Waldorfschulen liegt aber i.d.R. ein völlig anderes Gehaltssystem vor, welches zu m.E. nach sittenwidrig niedrigen Gehältern führt....zumindest für vollausgebildete Lehrkräfte.

    Viele Privatschulen haben leider das Pech, dass viele Lehramtsstudent*innen direkt nach dem Referendariat an einer staatlichen Einrichtung bleiben und die freien Schule gar nicht so richtig in Betracht ziehen können, da der klassiche Weg ein anderer ist.

    Nein...nicht weil der klassische Weg ein anderer ist, sondern weil die allermeisten Privatschulen keine konkurrenzfähigen Bedingungen bieten, insbesondere in Bezug auf die Vergütung. Gerade in Zeiten des Personalmangels auch an öffentlichen Schulen muss man sich ja die Frage stellen, warum man statt einer Verbeamtung bei vollen Bezügen und Sicherheit eine (teils befristete) Anstellung "in Anlehnung an den TVL" an einer Privatschule vorziehen sollte.

    Jeder Schüler darf 2 Wochen pro Halbjahr fehlen, egal aus welchem Grund. Überschreitet er diese Frist, ist das Schuljahr automatisch zu wiederholen, egal wie gut oder schlecht die Klausurnoten waren. Ähnliches gilt für Klassenarbeiten. Atteste fürs Nachschreiben müssen nicht mehr eingereicht werden, der Nachschreibtermin ist aber wahlweise samstags um 8.00 Uhr wie an unserer Nachbarschule oder abends um 18.00 Uhr, wie bei uns.

    Ich kenne viele Lehrkräfte, die mehr als 2 Wochen pro Halbjahr fehlen. Löst das dann automatisch einen Anspruch auf Wiederholen für alle ihre Schüler aus? Wie soll dann mit dem massiven Mehrbedarf an Personal umgegangen werden? (usw.) Daran wird vlt. schon deutlich, dass so etwas nicht sehr sinnvoll wäre.

    Im Übrigen würde man damit gerade nicht die versuchte Ferienverlängerung einiger Familien in den Griff bekommen. Der Verwaltungsaufwand und die "Nachverfolgung" von Absentismus lässt sich bereits entscheidend durch Nutzung digitaler Klassenbücher in den Griff bekommen, da hier viel schneller auffällt, ob es Muster beim Fehlen gibt und wo das alles vorkommt.

    Dass die meisten Menschen ein Handy haben ist klar. Es muss aber eben auch ohne gehen.

    Auch ohne Nachteile in der Schule, darauf versuchen wir zu achten.

    Und die Lösung ist dann, dass alle auf Handys zu verzichten haben und diese nicht an geeigneten Stellen zielführend eingebunden werden?

    Dennoch stellt sich mir die Frage, ob es schon jemals wirklich einen schwerwiegenden Fall der Veruntreuung o.ä. gab.

    Ja klar, dafür muss man auch keine 50 Jahre, sondern nur knapp 5 Jahre in die Vergangenheit schauen. Nur sind die nicht alle mit so großem Medienecho abgelaufen wie im Fall des Lehrers vor dem Bensheimer Amtsgericht, der jahrelang aktiv Gelder umgeleitet hatte und dementsprechend aus dem Dienst entlassen wurde. Bereits 1 Jahr vorher wurde z.B. ein stellv. SL zu einer Haftstrafe verurteilt, der private Schulden vorübergehend durch Zugriff auf dienstliche Gelder (u.a. Gelder für Schulfahrten) ausgeglichen hatte, dann aber wieder zurückgezahlt hatte. Hier war nicht einmal ein materieller Schaden entstanden, was aber nichts an der Strafbarkeit der Handlung änderte. Diesen bekannten Fällen ist natürlich gleich, dass es dort nicht nur um größere Summen, sondern auch um aktive Kontobewegungen ging. Die Gefahr, sich durch eine saubere Verwaltung von Geldern auf dem eigenen Konto strafbar zu machen, dürfte minimal sein.


    Ich finde dennoch nach wie vor, dass die Richtung der Diskussion grundsätzlich falsch ist. Es geht nicht darum, dass dies explizit verboten wäre (bis auf mindestens in den bereits benannten Bundesländer NDS und Hessen), sondern dass es schlicht nicht die Aufgabe der Lehrkraft aus, private Konten für den Zahlungsfluss dienstlicher Gelder bereitzustellen....genausowenig wie es eben Aufgabe der Lehrkraft ist, die sachliche Ausstattung am Arbeitsplatz aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ist auch nicht verboten, aber ganz klar ebenfalls Aufgabe des Schulträgers.

    Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Problematik möchte ich auch noch einmal auf die Argumentationslinie "Ist ja nicht verboten, also mache ich das so" eingehen. Mich irritiert hier nach wie vor, dass man sich hier selbst in die Bresche wirft, die der Arbeitgeber durch Nichtstun geöffnet hat.


    Auch bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln (wie z.B. Lehrbücher) stellen sich die Verantwortlichen nicht selten ahnungslos, was zur Folge hat, dass noch immer vergleichsweise viele Lehrkräfte diese selbst anschaffen. Auch das ist zwar nicht verboten, aber ganz klar Aufgabe des Arbeitgebers. Und hier wäre die Selbstvornahme anders als bei der Verwaltung von Geldern sogar rechtlich gefahrenlos.


    Anders ausgedrückt: Dass etwas nicht explizit verboten ist, heißt noch lange nicht, dass man es tun sollte oder gar müsste. Im Falle der Nutzung von Privatkonten für die Verwaltung dienstlicher Gelder hatte ich am Beispiel von 2 Bundesländern ja bereits aufgezeigt, dass es dort sogar tatsächlich explizit verboten ist und damit nicht einmal mehr die Option besteht, wider besseren Wissens dennoch so zu verfahren.

    Schmeili Gibt es denn in Hessen eine (gesetzliche) Regelung, dass so zu verfahren ist? In NRW können die Kommunen lt. Schulgesetz ein Konto einrichten. Sie machen es wohl überwiegend nicht.

    Ja, Hessen ist da ganz klar und hat eine entsprechende Regelung erlassen. Aus dieser geht übrigens auch ganz klar das Verbot der Nutzung von Privatkonten hervor kleiner gruener frosch (siehe III.3.2 "Richtlinie zum baren und unbaren Zahlungsverkehr durch öffentliche Schulen" Hessen)


    Auch für NDS gibt es eine solche Regelung, die das Führen eines schuleigenen Kontos, dessen ausschließliche Verwendung zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und damit das explizite Verbot der Nutzung anderer Konten regelt ("Führung von Girokonten durch die Schulen / Online-Banking").

    Also eins vorneweg. Ich fände es auch besser, wenn es vernünftige Lösungen gäbe und niemand privat Konten eröffnen müsste.


    Jedoch ist mir nicht gabz klar, wo du den Straftatbestand gemäß §246 StGB erfüllt siehst oder die Gefahr, dass er erfüllt sein dürfte.

    Das einfachste Szenario dazu ist eine unzureichende oder verspätete Gesamtabrechnung, die die Verwendung der eingenommenen Gelder nicht hinreichend transparent belegt (u.a. auch Nebenkosten für Ausflüge u.ä.). Dem kann man durch genügend Sorgfalt entgehen. Wenn ich aber teilweise die Reisekostenabrechnungen von Lehrkräften sehe, dann stellt sich mir die Frage, wie fit die einzelnen wirklich in der Erstellung sauberer Abrechnungen sind.


    Wesentlich schwieriger, dafür aber seltener, ist das Szenario der Kontenpfändung. Wie ich weiter oben schon einmal aufgeführt hatte, sind die "Klassenkonten", die u.a. die Sparkasse anbietet, laut Vertragsbedingungen ganz normale Privatgirokonten und gerade keine Anderkonten. Damit sind Gelder auf diesen grundsätzlich auch durch Gläubiger pfändbar. Dann ist man aber vermutlich eher bei der Veruntreuung nach §266 StGB.


    Zu diesen strafrechtlichen Aspekten kommt auch ein zivilrechtliches Problem dazu: Nicht selten gibt es Elternteile mit nicht so guter Zahlungsdisziplin. Es kommt durchaus vor, dass zu einem Stichtag, an dem der Reiseveranstalter sein Geld möchte, noch gar nicht genügend Geld eingezahlt wurde. Wie gehst du als Lehrkraft jetzt damit um? Gehst du selbst privat in Vorleistung und forderst von den Eltern das Geld zurück (PS: auf welcher Grundlage eigentlich? Es gibt keine Vertrag zwischen euch.) Oder zahlst du einfach nicht an den Veranstalter und riskierst damit die Fahrt?

    Okay. Du weißt es nicht. Aber scheinbar gibt es so erst einmal kein rechtliches Fehlverhalten. Also: warum schreibst du: (....)

    wenn man sich ja scheinbar auch mit einem Privat-Konto für Schulfahrten an Recht und Gesetz hält.


    Du willst es vielleicht nicht - aber es scheint rechtlich zumindest möglich zu sein.

    Die rechtlichen Probleme hatte ich weiter oben aufgezeigt. Obwohl das nicht explizit verboten ist, begibt man sich bei Nutzung von Privatkonten auf deutliches Glatteis und gefährlich nah an die Erfüllung von Straftatbeständen heran. Ob man sich das als Beamter geben muss, nur weil der Dienstherr sich schulterzuckend weigert, entsprechend klare Verhältnisse zu schaffen, mag zwar jedem frei stehen, empfehlenswert ist es jedoch keinesfalls. Und nochmal: es gibt mit hoher Sicherheit auch keine schriftlich fixierte Dienstanweisung, genau so zu verfahren.

    Die Diskussion hatten wir hier aber schon mehrmals und da wird sich auch jetzt kein Konsens finden.

    Wie du bereits sagst: die Diskussion hatten wir schon und ist hier gerade fehl am Platz. Hier geht es gerade nicht um die Familienzuschläge auf gleicher Besoldungsstufe, sondern ob sich der Abstand zwischen den Besoldungsstufen mit Blick auf die höhere Verantwortung (und nicht selten deutlich höhere Arbeitsbelastung) lohnt. Und in dem Zusammenhang muss ich mich einfach nur fragen, ob es mir die 500-700€ Brutto (und damit nur ca. 300-400€ Netto) mehr wert sind, die Gesamtverantwortung für eine große Schule zu übernehmen oder nicht.

    Das könnte ein Knackpunkt sein.


    Dann gibt es noch die GbR. Das ist die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Das heißt: Grundlage des „Wirtschaftens“ ist nicht das Handelsgesetzbuch, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch. Bei der GbR sollte man jedoch aufpassen, da die Haftung nicht beschränkt ist und sie auch ohne Gesellschaftsvertrag entsteht. Es genügt schon, wenn zwei Freiberufler sich gemeinsam eine Wohnung anmieten, um sie als Büro zu nutzen.


    Grundlegend kann dich bei einer GbR niemand zwingen, Gewinn zu erwirtschaften. Es ist halt einfach nur persönlich blöd, wenn du rote Zahlen schreibst.

    Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und erfordert schon einmal den Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtssubjekten. Damit scheidet sie für das o.g. Vorhaben, als einzelne Privatperson über einen eigenen Betrieb eine weitere Person zu beschäftigen, aus. Auch erfordert sie - anders als von dir dargestellt - natürlich einen Gesellschaftsvertrag (vgl. §705 BGB).

    Die Zuschläge bzw. deren teils opulente Ausgestaltung unterminieren das Leistungsprinzip. Jenseits des Beamtensystems gibt es das so völlig zu recht auch nicht.

    Nein, tun sie nicht. Der Abstand der Besoldungsgruppen bleibt mit oder ohne Berücksichtigung der Familienzuschläge gleich. Ich muss mich also als Lehrkraft so oder so nur fragen, ob die (je nach Erfahrungsstufe) knapp 500-700€ Brutto mehr im Monat pro Aufstieg in der Besoldungsstufe den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen oder nicht. Die möglicherweise zusätzlichen Familienzuschläge sind völlig unabhängig von der Besoldungsstufe und können für diese Betrachtung getrost außen vor bleiben. Für mich persönlich kann ich sagen, dass spätestens der Schritt A15 --> A16 für mich persönlich kein geeignetes Verhältnis von zusätzlicher Bezahlung zu zusätzlichem Aufwand darstellen würde.

    Das dürfte eine treffende Zusammenfassung sein. Ich frage mich persönlich nur wirklich, was so schwer daran ist, einfach mal "Nein" zu sagen und die SL aufzufordern, hier mit dem Träger eine rechtlich saubere Lösung zu finden. Scheinbar geben sich - auch hier im Forum - noch deutlich zu viele mit einem "Sorry, geht nicht" ihrer SL zufrieden und halten dann selbst ihren Kopf hin. Ich hatte bisher nicht herausgelesen, dass hier wirklich jemand eine schriftliche (!) Dienstanweisung für ein solches Vorgehen in der Hand hat.

    Die meisten Schulleiter, die ich kenne, können die Kinderzuschläge nur noch für relativ kurze Zeit beziehen. Insofern finde ich schon, dass die Frage eine gewisse Relevanz hat.

    ...das könnten sie dann altersbedingt als "normale" Lehrkräfte aber genauso nur noch. Bei der Frage nach der Motivation zur Übernahme eines solchen Amtes mit Blick auf die Bezahlung spielen so oder so nur die Unterschiede der einzelnen Besoldungsstufen eine Rolle, nicht jedoch die Familienzuschläge. Mir kann doch relativ egal sein, was Kollege X monatlich überwiesen bekommt. Für mich spielt nur eine Rolle, ob sich der Zusatzaufwand für die paar Hundert Euro mehr im Monat lohnt oder nicht.

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