Beiträge von Seph

    Nein, weil ich seit 100 Seiten schreibe, dass es dafür keine Belege gibt. Wir wissen nicht, was sich in der Stunde abgespielt hat. Und der Titel deines Threads lautet: wie schätzt ihr das Urteil ein und nicht, seid ihr auch alle der Meinung, dass das gerecht ist?

    Wir wissen es aus den spärlichen Pressemitteilungen nicht, das AG Konstanz hingegen hat sich damit mit Sicherheit etwas näher beschäftigt. Und gerade im Strafrecht erfolgen Verurteilungen nicht nur aufgrund von Vermutungen, sondern gerade dann, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten zweifelsfrei nachgewiesen wird.

    Nachtrag: Sollte ein SL jedoch ei9nen "schulfreien" Samstag für eine Konferenz im Auge haben, hätte man wohl vor Gericht gute Karten. Schulfrei ist SCHULfrei. Für alle. 8)

    Nur ist auch im Landesrecht von BW nichts von "schulfrei", sondern lediglich von "unterrichtsfrei" zu lesen. ;)

    Zitat von Ferienverteilung und unterrichtsfreie Samstage in den Schuljahren 2022/2023 bis 2029/2030

    1.1 An einer öffentlichen Schule ist jeder Samstag unterrichtsfrei, wenn dies die Schulkonferenz beschließt.(...)

    1.2 Wird ein Beschluss nach Nr. 1.1 nicht gefasst, ist in der Regel jeder zweite Samstag, beginnend mit dem zweiten Samstag nach dem Ende der Sommerferien, unterrichtsfrei. Diese unterrichtsfreien Samstage werden vom Kultusministerium vor Schuljahresbeginn landeseinheitlich festgelegt und bekannt gegeben.

    Konferenzen wiederum sollen ja explizit in der "unterrichtsfreien" Zeit stattfinden :flieh:

    Wahrscheinlich ist, dass die Kolleginnen sich korrekt verhalten haben und trotzdem verurteilt wurden. Ob in einer Schwimmgruppe 15 oder 20 Kinder sein müssen, ist nicht festgelegt und hier wahrscheinlich auch nicht entscheidend.

    Woher du das nimmst, erschließt sich mir nicht. Sie mögen die Vorgaben von Gruppengrößen nicht missachtet haben, haben aber dennoch ein Setting zu verantworten, in dem offensichtlich zu viele Kinder (insbesondere zu viele Nichtschwimmer) gleichzeitig im zu tiefen Wasser waren, sodass überhaupt eine so unübersichtliche Situation entstehen konnte, in der ein Kind unbemerkt längere Zeit unter Wasser war. Ein korrektes Verhalten kann ich hierin nicht erkennen.

    Niemand möchte, dass ein Kind in seinem Unterricht stirbt, umso schlimmer ist es, wenn die rechtliche Verantwortung in jedem Falle dafür auf die einzelne Lehrkraft abgewälzt wird, egal wie diese sich verhalten hat.

    Was heißt denn "abwälzen"? Man darf von Lehrkräften - im Übrigen auch in vielen anderen Situationen - erwarten, dass diese in Situationen aktiv mitdenken und diese entsprechend ihrer Verantwortung auch aktiv ausgestalten und nicht nur den Mindestrahmen abstrakter Vorgaben einhalten.

    Das heißt, ich möchte nichts zwingend gratis, ich möchte keine faule Nummer machen, aber mir würde es sehr helfen, nach meinen Unterrichtsentwurf mal über die "Abgrenzung des Unterrichtsstoffs" sprechen zu können, warum "das jetzt in die LERNGRUPPENBESCHREIBUNG gehört und eben noch nicht in METHODISCH-DIDAKTISCHE ÜBERLEGUNGEN". Oder warum das jetzt "zu AUSWAHLENTSCHEIDUNG und eben noch nicht zu REDUKTIONSENTSCHEIDUNG" gehört. Oder warum meine angedachte Form der Ergebnissicherung vielleicht ungeeignet erscheint und welchen Tipp man bei der Methode "Gallery Walk" bezüglich meines Themas eventuell noch mitgeben könnte.

    Genau für diese Fragen sind die Fachleitungen am Studienseminar die richtigen Ansprechpartner, die das an deinem konkreten Unterrichtsentwurf mit dir im Nachgespräch zum Unterrichtsbesuch erörtern und Verbesserungspotential aufzeigen.

    Der Bildungsgangleiter ist nicht neu, er hat sich aber auf eine A15-Stelle beworben und zum Revisionsverfahren(?) gehört die Leitung einer Dienstbesprechung. Die hier thematisierte Dienstbesprechung soll dafür zur Vorbereitung dienen. Da das Verfahren nach den Osterferien startet, ist der Zeitplan etwas eng bemessen.

    Inwiefern eine Dienstbesprechung, bei der man alle gegen sich aufbringt, notwendig und hilfreich für die eigentliche Dienstbesprechung sein soll, erschließt sich mir tatsächlich nicht. Ich höre offen gestanden auch das erste Mal davon, dass jemand vor der DB im Rahmen des Revisionsverfahrens eine vorbereitende DB einberuft....die dann auch noch 8h dauern soll :autsch:

    Es gibt an meiner Schule ein paar wenige Samstagstermine: Tag der Offenen Tür und Informationstag. Diese sind aber auch im Jahresterminplan fest drin, da weiß man bescheid. Und den Jahresterminplan gibt es vor den Sommerferien für das kommende Schuljahr. Da ergeben sich natürlich noch Änderungen, aber nichts so kurzfristiges.


    Diese langfristig planbaren Termine sind ja auch wirklich gut einzurichten. Für diese gilt dann auch, dass diese im Rahmen der außerunterrichtlichen Arbeitszeit an einem Werktag (Samstag) stattfinden können. Sich aber grundsätzlich Samstage für kurzfristige DBs freizuhalten, muss mit Sicherheit niemand.

    Ich hoffe, ihr findet untereinander eine praktikable Lösung. Die ggf. notwendigen Vorbereitungen für die DB im Revisionsverfahren können mit hoher Sicherheit auch anderweitig strukturiert sein. Ich hatte damals einige Kolleginnen und Kollegen gezielt angesprochen, ob sie zum Thema passende Aspekte vorstellen könnten. An denen hatten sie aber ohnehin bereits gearbeitet.

    Aber die Grundlagen des Christentums und Gott sind für mich weit überzeugender als Atheismus. Ein sehr gläubiger Freund sagte mal treffend, dass das Abstreiten von Gott auch ein Glauben ist. Alles auf Zufall hinzunehmen ist für mich sehr wenig überzeugend.

    Weder der Glaube an einen Gott/mehrere Götter noch die Überzeugung, dass es solche nicht gibt, lassen sich hinreichend begründen und man mag das alles als Glaube ansehen. Den Agnostikern kann das ziemlich egal sein ;)

    Das würde ich umgehend auch bei meiner Rechtsschutzversicherung vortragen, wo eine Fachanwältin telefonisch eine erste Einschätzung vornimmt (zumindest ist das bei meiner Versicherung problemlos möglich).

    Die zu häufige Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen kann zur Vertragskündigung durch die Versicherung führen, dafür gerne einfach mal in die Vertragsbedingungen schauen. Das wird bei einem einfachen Telefonat eher weniger das Problem sein, aber mich irritiert dennoch die Tendenz, bei einem so klaren Fall wie hier gleich Rechtsbeistand zu suchen noch bevor überhaupt die dienstinternen Möglichkeiten wie Gespräche, Beiziehung des PR usw. ausgeschöpft sind.

    Das ist ein Fall für einen Versetzungsantrag!

    Man muss nun wirklich nicht immer gleich einen Versetzungsantrag schreiben, wenn mal etwas seltsam geplant wird. Es reicht völlig aus, darauf zu verweisen, dass dieser Termin nicht wahrgenommen werden kann, da er bereits verplant ist und nicht freigehalten werden musste.

    Das mag anders aussehen, wenn sich eine solche Vorgehensweise verstetigt.

    Das war auch bisher so geplant, die Schulleitung intervenierte aber, es dürfe kein Unterricht ausfallen.

    Wenn kein Unterricht ausfallen darf oder vertreten werden kann, dann kann auch schlicht keine 8h-Veranstaltung mit vielen Lehrkräften stattfinden. In dem Fall müsste man sich auf mehrere kleinere DBs zu den üblichen Zeiten festlegen, was durchaus auch ein Modell sein kann. Es ergäbe sich dann auch eine sinnvolle Struktur durch z.B.

    Treffen A (ca. 90min) : Gemeinsamer Auftakt mit Zielbestimmung u.ä., Verteilung von Aufgaben

    Treffen B in Kleingruppen (1-2x 90min) : Arbeit in den Kleingruppen an konkreten Aufgaben/Entwicklungsschritten

    Treffen C (ca. 180 min) : Zusammenführung der Kleingruppenarbeit, Benehmensherstellung, Vereinbarung für die Weiterarbeit

    Eine andere Kollegin im Bildungsgang hatte schon auf die Ferienzeit hingewiesen, da kam aber als Reaktion nur, dass die Ferien erst am Montag beginnen.

    Die Ferien selbst sind erst einmal irrelevant. Da Samstag aber kein üblicher Unterrichtstag ist, hatten sich die Lehrkräfte hier mit Sicherheit keine Zeiten für die Arbeit freizuhalten. Das mag zu den üblichen Unterrichtszeiten anders aussehen. Insofern wird es fast zwangsläufig so sein, dass ein kurzfristig angesetzter Termin in der Schule nicht wahrgenommen werden kann, da bereits langfristige private Termine - wie eben eine bereits gebuchte Reise - dem entgegenstehen.

    Mal unabhängig davon (und das sage ich aus der Perspektive Leitung heraus) : Wie besc***** muss man eigentlich sein, einen solchen wichtigen Termin an einem Samstag einzuberufen und damit bereits in Kauf zu nehmen, dass die eine Hälfte der notwendigen Beteiligten schlicht nicht kommt und die andere Hälfte völlig demotiviert ist.

    1. Die Katholische Kirche ist - zumindest in Deutschland - keine Staatskirche.

    2. Die Frage der Frauenweihe ist eine theologische und keine politische.

    Es erschließt sich schlicht nicht, warum eine Organisation, die in Deutschland agiert, sich nicht wie jede andere an deutsches Recht zu halten habe. Seltsamerweise gilt das für die Kirchen dennoch in einigen Rechtsgebieten. Dazu gehört auch das Arbeitsrecht, indem normalerweise private Entscheidungen wie Scheidung oder Kirchenaustritt gerade nicht zur Kündigung führen dürfen.

    Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.

    Das geht bei uns organisatorisch gar nicht viel früher, da erst im Juli die Versetzungen bekannt werden. Sind die durch, kommen die Neueinstellungen und das kann bis zum letzten Schultag dauern.

    Und im Anschluss daran werden in den Ferien die Referendare verteilt.

    Und erst wenn das alles durch ist, macht es Sinn die Stunden zu verteilen und den Stundenplan zu erstellen.

    Das führt noch lange nicht dazu, dass man bis zum Start des Schuljahres nicht wissen kann, welche Lerngruppen man so hat. Unsere Unterrichtsverteilung steht i.d.R. auch im Frühjahr bereits weitgehend fest. Neueinstellungen sind bis dahin bekannt und die wenigen noch offenen Fragezeichen an Versetzungen führen später nur noch zu vereinzelten Veränderungen.

    Ein guter Teil der Lerngruppen läuft ohnehin durch. Wenn ich im letzten Schuljahr eine 5. Klasse in Fach x und einen 12er Leistungskurs in Fach y hatte, dann habe ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenjene Lerngruppen auch im nächsten Schuljahr wieder. Für diese kann ich dann auch den Unterricht schon vorbereiten. Ansonsten habe ich gerade im Sommer natürlich wirklich einen größeren Teil meines Jahresurlaubs liegen, sodass hier mit Sicherheit kein Leerlauf entstehen kann.

    Für alle anderen unterrichtsfreien Zeiten ist das Argument nicht feststehender Lerngruppen ohnehin nicht stichhaltig. Diese kann man ohne jedes konstruierte Problem dann sehr gut zur Vorbereitung des weiteren Unterrichts, für Korrekturen, Schulentwicklung u.v.m. nutzen. Das muss eine SL auch nicht erst separat anordnen (siehe oben: Eigenverantwortlichkeit der Einteilung zeitlich ungebundener Arbeitszeit).

    „Gibt es aus betrieblichen Gründen gerade nicht genügend Arbeit, so trägt allein der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko. Schickt er seine Mitarbeiter aufgrund eines Leerlaufs nach Hause, darf er von ihnen nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten oder gar das Gehalt kürzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug.“

    Im Übrigen müsstest du, um so argumentieren zu können, deine Arbeitsleistung auch als Arbeitnehmer überhaupt erst einmal nachweislich anbieten. Versuche ruhig mal, deinen Schulleiter vor Ferien zu fragen, was du jetzt eigentlich machen sollst, da du noch zu viel Arbeitszeit offen hast und eingesetzt werden könntest.

    Ich frage mich aber, ob wir einfach von uns aus das so verrechnen müssen, oder ob es nicht viel mehr so ist, dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?


    Arbeitsrechtlich sehe ich unsere Situation in den Schulfreien eher so, wie hier beschrieben:

    Wir befinden uns bei den meisten Lehrkräften schlicht nicht im Arbeitsrecht ;)

    Unabhängig davon beinhaltet unser Arbeitszeitmodell mit einem hohen Grad zeitlich ungebundener Arbeitszeit gerade die Notwendigkeit, ebenjene auch eigenverantwortlich einzuteilen. Das bedeutet i.d.R. gerade, dass diese an Schultagen eher länger ausfällt und an unterrichtsfreien Tagen eher kürzer. Das muss der Dienstherr nicht erst gezielt anordnen.

    An alle, die hier von "Bereitschaftsstunden" schreiben: Verstehe ich es richtig, dass diese zusätzlich zum Deputat bestehen?

    Ja klar. Das reine Deputat deckt nicht einmal ganz die Hälfte unserer Arbeitszeit ab. Es gibt kein grundsätzliches Recht dazu, den kompletten Rest der Arbeitszeit außerhalb von Schule und unerreichbar verbringen zu dürfen.

    An alle, die hier von spontaner Vertretung in Hohlstunden schreiben: Verstehe ich es richtig, dass es sich dabei um Mehrarbeit handelt und nicht um Unterrichtsverlegung?

    Vertretungsunterricht findet sinnvollerweise außerhalb des eigenen "Deputat"-Unterrichts statt...sonst müsste dieser ja ebenfalls vertreten werden. Und natürlich werden Vertretungen angerechnet.

    Bei Sek 1 Zeugnissen ist das weitgehend irrelevant, ob da irgendeine Note fehlt oder nicht. Eine Versetzung kann notfalls auch so stattfinden. Das sieht bei Abschlusszeugnissen und Halbjahresnoten der Qualifikationsphase ganz anders aus. Das gilt insbesondere beim jetzt gerade wieder anstehenden Schluss des 4. Halbjahres und der damit verbundenen Abiturzulassung, die an validen Bewertungen hängt. Mich wundert aber nach wie vor, welches Aufheben hier darum gemacht wird, dienstliche Daten auch dem Vorgesetzten zur Verfügung zu stellen. Und nein, rechtswidrig ist eine solche Anweisung mit Sicherheit nicht.

    Ich hänge mal eine Frage hier an: Wie viel Prozent des Gesamtdeputats an Freistunden/Hohlstunden/Springstunden (oder wie auch immer das bei euch heißt) sind eurer Meinung nach zumutbar?

    Rein rechtlich gibt es da (zumindest bei Vollzeitkräften) keine fixe Grenze. Alles andere dürfte individuell sehr unterschiedlich zu beantworten sein.

    Ja, hatten wir auch schon. Wenn ein Kollege verstirbt, hat die Schule ganz andere Probleme, und die Kinder haben trotzdem noch alle Abitur gemacht. Das bequeme Einsehen der Noten in solchen Ausnahmefällen ist mir die ständige Überwachung nicht wert. Bei der Schilderung des TE scheint es mir auch mehr um Kontrolle des Kollegiums durch den SL zu gehen.

    Der Begriff der Überwachung ist hier völlig fehl am Platz. Es geht nicht um Eingriffe in die Privatsphäre, sondern um eine zentrale und zeitnahe Ablage dienstlicher Daten, deren weitere Nutzung nicht nur von der Verfügbarkeit einer einzelnen Person abhängig sein dürfen. Ein solches exklusives Zugriffsrecht durch einzelne Mitarbeiter auf relevante Daten kann sich kein Betrieb der freien Wirtschaft leisten. Warum sollte das im ÖD gerade anders sein?

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