Beiträge von Seph

    Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!

    In diesem Zusammenhang kann es Fallkonstellationen geben, die darauf hinauslaufen. Das bedeutet dann aber auch 7 Stunden weniger Vor- und Nachbereitung zu Hause. Ein Deal, der gar nicht so verkehrt sein muss und deutlicher zur Abgrenzung von Beruf und Privatleben beiträgt. In der Praxis wird eine Mischung aus den Einsatzszenarien auftreten, sodass folgendes gerade nicht passiert:

    Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.

    Sprachlich bitte sauber arbeiten: Es wird nach wie vor die gesamte Arbeitszeit als solche angerechnet. Nur steckt in der reinen Unterrichtstätigkeit immer auch der gesamte Aufwand drum herum mit drin und in anderen Szenarien eben nicht. Damit wird Unterricht also in Form von Deputatsstunden und andere Tätigkeit in Form von Arbeitsstunden (als Faktor einer Deputatsstunde) angerechnet.

    All das ist im Übrigen überhaupt nichts neues, sondern bereits jahrelang im Einsatz.

    Für NDS weise ich einfach mal auf den Ganztagserlass hin:

    Zitat

    6.3 Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    Im Regelfall sind also außerunterrichtliche Angebote 1:1 als Pflichtstunden anzurechnen. Lediglich rein beaufsichtigende Tätigkeiten können mit Faktor 1/2 angerechnet werden. Für diese entfällt aber jede Form der Vor- und Nachbereitung, sodass dies keinen Einfluss auf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit hat.

    Fachlehrer*innen werden zukünftig weniger Unterrichten und mehr Folgendes tun:

    Das steht dort aber gerade nicht drin!

    Grundsätzlich ist es aber natürlich möglich, Lehrkräften auch andere als unterrichtliche Aufgaben zuzuweisen. Damit einher geht dann i.d.R. auch eine deutliche Reduzierung von Vor- und Nachbereitungszeit, sodass der Anrechnungsschlüssel teils anders sein kann. Das wäre aber genau zu prüfen, wann das rechtens ist und wann nicht.

    Das alles hat aber mit der Ausgangsbehauptung nichts zu tun. Eine Verlagerung von Arbeitszeit vom Unterricht weg in den Ganztagsbereich hinein führt gerade nicht zu einer Veränderung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit....es sei denn, man hat bisher ohnehin nur die Unterrichtszeit als Arbeitszeit betrachtet.

    Ich frage mich nach wie vor, was hier genau gemeint sein soll. Noch einmal: Die Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte wurde in NDS seit 2017 nicht mehr verändert, wie leicht zu prüfen ist. Woher sonst kommt die sehr steile These

    Fachlehrerinnen und Fachlehrer sollen bald ein Drittel mehr arbeiten, bei gleicher Bezahlung!!!! (....)

    Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!

    In Niedersachsen ist diese Regelung bereits umgesetzt worden.


    Ich hätte hier sehr gerne mal die Rechtsquelle gesehen.

    Das stimmt nicht, nutze ich ihn für die Fahrt zur Arbeitsstätte, dann muss das auch mit der 0,03% Regelung versteuert werden für jeden Monat, egal ob ich da dorthin gefahren bin oder nicht.

    Die Fahrten von und zur Arbeit sind i.d.R. Privatvergnügen und gerade keine Dienstreisen ;)

    Kurzer Faktencheck: Die Nds. ArbZVO-Schule wurde das letzte Mal zum 06.07.2017 angepasst und seitdem nicht mehr verändert. Die Pflichtstunden für Fachpraxis-Lehrkräfte liegt noch immer unverändert bei 27,5 Unterrichtsstunden.

    Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.

    Das ist offensichtlich nicht korrekt.

    Und was passiert? Niemand regt sich auf, alle nehmen es stillschweigend hin.

    Das mag daran liegen, dass es nichts zum Aufregen gibt ;)

    Außer in NDS ;)

    Nein, auch in NDS sind Fachobleute bei weitem nicht immer Oberstudienräte, sondern oftmals schlicht Studienräte, die dafür bestenfalls etwas Entlastung erhalten. Andersherum wird ein Schuh daraus: die möglichen A14-Stellen werden häufig - aber auch das nicht immer - in Kombination mit einer Fachobschaft ausgeschrieben.

    @1996 Ich kann es nach wie vor nicht nachvollziehen, warum (Eröffnungs-)Beiträge einfach wieder gelöscht werden, insbesondere wenn wie hier einfach eine kurze sachliche Diskussion daraus erwachsen ist und keinerlei Daten enthalten waren, die auf Personen schließen lassen. Vor allem aber ist ein großer Teil der Beiträge aufgrund der Zitierung dennoch sichtbar.

    Ich hoffe, wir konnten dennoch weiterhelfen.

    Heißt das also folgendes: als Studienrat an einer OBS erhalte ich ohne Fachleitungsstelle A13Z als Studienrat und mit der höherwertigen Stelle ebenfalls A13Z als Studienrat? Das hatte bei mir diese Frage aufgeworfen…

    Ja, genau :) Zur Einordnung: auch an den Gymnasien sind die Fachobleute bei weitem nicht immer Oberstudienräte. Es kann allerdings sein, dass mit der Stelle eine gewisse Anzahl von Abminderungsstunden einhergehen.

    Diese wird als 13Z ausgeschrieben (Konrektor als Fachleitung, A13 mit Amtszulage seit der A12-A13-Anhebung). Jetzt bin ich aber Gymnasiallehrer, mit welchem Amtstitel würde ich denn dann diese Stelle einnehmen? Ich darf ja als Gym-Lehrer an der OBS arbeiten. Gibt es hierzu rechtliche Fundstellen oder Erfahrungen aus der Praxis?

    Mal abgesehen davon, dass ich es sehr befremdlich finde, einen Namen eines aktiven Forenmitglieds einfach zu kopieren, kurz zur Frage:

    Wenn du dich auf eine A13Z-Stelle erfolgreich bewirbst und dir diese übertragen wird, dann erhälst du daraus auch Bezüge nach A13Z (mit hoher Sicherheit dann entsprechend deiner Laufbahn weiterhin als Studienrat).

    Klär mich auf: Was ist "OBS"?

    Gemeint sind "Oberschulen". So nennt sich in NDS die Zusammenfassung von Haupt- und Realschule. In anderen Bundesländern ist das als Realschule, Sekundarschule, Mittelschule usw. bekannt.

    Eigentlich eine klare Aufforderung - finde es dennoch befremdlich dass ich nicht hierzu persönlich angesprochen werde sondern der Weg einer E-Mail gewählt wurde um darauf hinzuweisen, dass die Klassenräume puristisch gehalten werden sollen.

    Ich empfinde das als gar nicht seltsam. Zum einen betrifft eine solche Aufforderung alle Lehrkräfte und zum anderen tut die SL gut daran, diese Aufforderung/Klarstellung auch nachweislich schriftlich zu fixieren.

    Das wird spannend, wenn es eine Arbeitszeiterfassung gibt. Soll das Land doch erstmal argumentieren, warum ein privater Museumsbesuch, ein privater Besuch eines anderen Landes oder die Lektüre eine privaten Buches mit Arbeitsbezug nicht anteilsmäßig auch berufliche Arbeitszeit ist, wenn die Arbeit offensichtlich davon profitiert.

    Es ist genau andersherum. Auch mit einer Arbeitszeiterfassung (und noch einmal: diese darf man auch jetzt schon machen und muss nicht auf eine zentrale Lösung warten!) müssen die Aufgaben innerhalb der Arbeitszeit erledigt werden können. Führt dann die Hinzunahme von privatem Museumsbesuch, vom Muschelsuchen am Strand u.ä. zu einer Überschreitung der Arbeitszeit, löst das nicht automatisch Mehrarbeit aus. Es ist dann eher so, dass der Dienstvorgesetzte anordnen werden muss, sich in seiner Arbeitszeit auf bestimmte Aspekte zu konzentrieren.

    Steuerlich absetzen kann ich einen Teil davon nämlich für die Arbeit.

    Steuerlich als Werbungskosten absetzen kann man u.a. auch den Weg zur Arbeit, der aber ganz klar keine Arbeitszeit ist. Die Schlussfolgerung ist falsch.

    Und wenn ich am Strand Muscheln für die nächste Kunststunde als Material sammle ist das genauso Arbeitszeit, wie wenn ich in den Laden gehe und Tonpapier dafür kaufe, natürlich nicht z.B. die Anfahrt in den Urlaub, aber die Zeit vor Ort auf jeden Fall (und die Zeit zum Laden, wenn ich wirklich deshalb hinfahre auch).

    Wir reden hier so oft von der fehlenden Abgrenzung von Privatleben und Beruf, dass es mich stark befremdet, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, im Urlaub auch noch zu arbeiten.

    Und nein: im Urlaub spontan an Arbeit zu denken (z.B. am Strand: hmm...ein paar Muscheln machen sich vlt. ganz gut für den Kunstunterricht) ist mit Sicherheit noch keine Arbeitszeit. Das mag anders aussehen, wenn ich aufgrund von KC-Vorgaben unbedingt ans Meer fahren muss, um gezielt Material zu besorgen. Das ist hier aber nicht der Fall.

    Praktikant, der für den Mentor in der Versenkung verschwunden ist, wo der Mentor dann nebenher mitkriegt, dass ohne Rücksprache eine Bescheinigung ausgestellt wurde. Kann ich mir schon vorstellen, dass es da Schulen gibt, die die Bescheinigung ggf. zurückziehen.

    Das mag vorstellbar sein, aber dass eine einfache Lehrkraft als Mentor eine offizielle Praktikumsbestätigung einer Schule gegenüber der Uni mal eben "entwertet" ist nicht ansatzweise plausibel. Wenn hier wirklich die Bestätigung ohne Rücksprache mit den betreuenden Lehrkräften ausgestellt wurde, dann wäre die Schule vermutlich besser darin beraten gewesen, ihre internen Abläufe auf den Prüfstand zu stellen als sich auch noch nach außen weit aus dem Fenster zu lehnen.

    Ja, bestimmt. Klar. :zahnluecke: Das erzählt jeder natürlich gegenüber Nicht-Lehrern, aber insbesondere die Sommerferien sind, bis auf die letzte Woche, natürlich frei. Und auch in den anderen Ferienwochen sitzt man nicht 8 Stunden am Tag am Schreibtisch.

    Für die Sommerferien stimmt das mit Sicherheit und hier lege ich mir i.d.R. auch bewusst einen großen Teil meines Jahresurlaubs hin (knapp 4 Wochen). Die restlichen 2 Wochen sind dann zusammen mit Überstundenabbau auf Herbst, Weihnachten und Ostern verteilt, wobei in all diesen unterrichtsfreien Zeiten auch gearbeitet werden muss.

    Das kann natürlich jede Lehrkraft für sich anders verteilen, für mich funktioniert das so ganz gut.

    Wer geht bitte freiwillig in das Land mit der höchsten Steuerquote...

    Am Ende fällt die Entscheidung für die USA, Kanada oder Neuseeland. Keine Sprachprobleme und doppelt soviel Netto vom Brutto.

    Mal ein kleiner Faktencheck zu diesen - sagen wir mal "leicht" überzogenenen - Aussagen (siehe Anhang). Ja, in Deutschland liegt die Abgabenquote relativ hoch....aber noch bei weitem nicht an der Spitze.

    Im Übrigen ist mir diese Betrachtung deutlich zu einseitig, wenn man dafür nicht auch auf die zugehörigen staatlichen Leistungen schaut. Ein so hohes Maß sozialer Absicherung wie in Deutschland gibt es nur in wenigen anderen Ländern. Die USA gehören da mit Sicherheit nicht dazu.

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