Beiträge von Seph

    Allerdings gehe ich davon aus, dass die komplette Notenfreiheit an der Schule nicht dazu führt, dass die Lehrkräfte nicht mehr in der Lage sind, auf welchem guten, ausreichenden oder befriedigenden Niveau von welchem Lehrplan (Schulform) die Leistungen anzusiedeln sind.

    Das teile ich. Die "Notenfreiheit" ist ja nicht mit einem Verzicht auf Beobachtungen und Beurteilung dieser Beobachtungen verbunden, sondern bedeutet lediglich den Verzicht auf die nicht unumstrittenen Ziffernnoten. Gleichwohl weisen die betreffenden Schulen ja sehr wohl den erreichten Kompetenzgrad in Lernentwicklungsberichten aus, aus denen man i.d.R. auch entnehmen kann, wie gut ein Schüler in einer bestimmten Schulform zurecht käme. Unschärfer als die Abbildung dieser Kompetenzen durch Ziffernnoten ist das jedenfalls auch nicht.

    Auf niedersächsischer Seite ist die nächste Realschule 97km weit weg (einfache Strecke). Außer IGS gibt es zumindest hier auf niedersächsischer Seite nichts mehr.

    Das mag für eine konkrete Region gelten, ist aber bei weitem nicht allgemeingültig. Niedersachsen kennt nach wie vor ein mehrzügiges Schulsystem mit Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, kooperativen Gesamtschulen, integrierten Gesamtschulen und Gymnasien. Dementsprechend ist die - im Übrigen unverbindliche - Schullaufbahnempfehlung auch nicht nur auf Gymnasium oder Gesamtschule beschränkt (siehe hierzu u.a. https://www.google.com/url?sa=…D606BGXDLtV5&opi=89978449

    ).


    Welchen Jahrgang schließt das Kind denn im Sommer 2024 ab? Eigentlich müsste ein einfaches Abschlusszeugnis mit dem entsprechenden Lernentwicklungsbericht ausreichen, es findet ohnehin keine Versetzung, sondern ein Aufrücken statt. Die Schulform selbst wählen auch in NRW die Eltern aus, dafür braucht es auch keine entsprechende Schulformempfehlung (vgl. §1 APO-S I NRW). Das dürfte m.E. auch für Bundeslandwechsel nach der 4. Klasse übertragbar sein.

    Das ist mein derzeitiger Wissensstand und das bedeutet letztendlich, dass auf Dauer in den meisten der Fälle immer die Frau bevorzugt wird, da das Auswahlkriterium "Bezirksebene" sehr, sehr viele Schulen umfasst (und nicht die Lage vor Ort and der konkreten Schule berücksichtigt) und die Zahl der StD die der StD' noch auf lange Sicht hin übertreffen wird, völlig unabhängig davon, ob sich vielleicht einfach weniger Frauen generell auf die Jobs als StD' bewerben.

    Wie du schon korrekt beschrieben hast, sind noch immer Leitungspositionen in Schulen mehrheitlich männlich besetzt, was in Anbetracht der deutlich höheren Quote von Frauen im Lehramt selbst doch bemerkenswert ist. Gerade das ist doch Ausdruck (bisheriger) systematischer Benachteiligung, deren Ursachen freilich viel komplexer sind, als eine reine Benachteiligung in Besetzungsverfahren an sich, die ja gerade vermieden werden soll.

    Von daher finde ich die Bevorzugung von Frauen bei der Besetzung von Posten innerhalb des Schulsystems in vielen Fällen vollkommen daneben. Bei exakt gleichen Leistungen etc. sollte das Los entscheiden und nicht das Geschlecht.

    Bei der Besetzung von Posten innerhalb des Schulsystem werden keineswegs Frauen grundsätzlich bevorzugt, sondern das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht. Dies wiederum stellt bei exakt gleichen Leistungen etc. ein zulässiges Auswahlkriterium dar.

    schaff Mich irritiert offen gestanden, wie man als Lehrkraft bereits in 3 Zeilen mehr Rechtschreibfehler unterbringen kann, als in den meisten Oberstufenklausuren pro Seite zu finden sind. Das sich mal einzelne Fehler einschleichen, ist sicher kein Problem und passiert allen, aber in dieser Häufung habe ich das lange nicht gesehen.


    Zum Thema: Man muss sich sicher nicht für die Nutzung der Dienstbezeichnung schämen, notwendig ist sie m.E. aber im Lehramt nicht. Bei den Sicherheitsorganen stellt sich das anders dar, da der Dienstgrad hier nicht selten mit der Weisungsbefugnis in Einsatzlagen zu tun hat und daher erkennbar sein muss. Bei der Bundeswehr gibt es hierfür eine ganz klare Rangfolge, bei der Polizei ist diese zwar nicht zwingend, kann aber dennoch eine Orientierung geben.

    Das war schneller vorbei als erwartet. Offenbar war doch sehr schnell deutlich, dass die Armee da nicht mitzieht und das Unterfangen aussichtslos ist.

    Darum geht es gerade gar nicht. Es geht darum, einem ganzen Kollegium die Unmündigkeit abzusprechen, weil irgendwelche sexistischen Stereotype repriduziert werden.

    Du darfst übrigens ganz eigene Ansichten zu Urteilen vertreten und musst diesen weder blind folgen noch die Diskussion an der Stelle abbrechen, an dieser Stelle abbrechen.

    Doch, genau darum geht es. Du reitest auf einer Einzelkonstellation herum und konstruierst ein Problem, welches sich eigentlich gar nicht stellt. Gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Gleichstellungsbeauftragte ausschließlich Frauen sein dürfen, ist wie gesagt verfassungsrechtlich nichts zu sagen, da der Gesetzgeber sich hier zurecht auf die noch immer existierende strukturelle Benachteiligung von Frauen berufen darf. Das mag irgendwann einmal in der Zukunft anders aussehen und dann wird es auch notwendig sein, diese Einschränkung noch einmal prüfen zu lassen.


    Meine eigene Ansicht hatte ich ebenfalls bereits dargelegt: die reine Geschlechterverteilung in Untereinheiten rechtfertigt gerade noch keine Abweichung von dieser Vorgabe, da es wie weiter oben erwähnt bei den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gerade nicht nur darum geht, in Untereinheiten Minderheiten zu vertreten. Es fühlt sich bei Beschränkung auf diesen Teilaspekt auch für mich etwas seltsam an, wobei ich persönlich eher die Einschränkung des aktiven Wahlrechts monieren würde als die des passiven Wahlrechts.

    Nein, das sehe ich nicht. Dafür ist Wagner bei aller Präsenz in der Berichterstattung zu klein und unbedeutend. Mit Sicherheit ist das aktuell ein ernstzunehmendes Ärgernis für Russland, aber gerade weil die Söldnergruppe nicht in die reguläre Armee integriert ist, dürfte das Risiko, dass größere Teile der Armee bei einem solchen Putschversuch mitziehen, gering sein.

    Ich kenne bislang auch nur einen einzigen Fall, in dem das geklappt hat und dort lief das über den "Umweg" Elternzeit und anschließende Familienzusammenführung. Über das reguläre Ländertauschverfahren gleichzeitig und auch noch in die gleiche Zielregion zu kommen, dürfte selten funktionieren.

    Konkret am Beispiel: Vlt. übernimmt eine 80%-Kraft an einer Schule A wirklich nur jedes 2. Protokoll, ist dafür aber wie eine VZ-Kraft alleinverantwortliche Klassenlehrkraft. An einer Schule B übernimmt die 80%-Kraft vlt. Aufsichten im Umfang einer VZ-Kraft und nimmt an nahezu allen DBs und Konferenzen teil, ist dabei aber wirklich in einem Klassenlehrerteam eingebunden und ist bei Schulfahrten raus usw. Da gibt es einfach wahnsinnig viele "Einstellmöglichkeiten" für eine gute Verteilung.

    Wenn man statt einer Vollzeitkraft zwei 50%-TZ-Kräfte hat, ist das richtig. Du weißt aber selber, wie hoch die Teilzeitquote an einer Grundschule ist, und dass das auch rechnerisch dann folglich nicht ganz so einfach ist, gerade da die Stundenzahlen ja extrem unterschiedlich sind. Und wenn da jemand mit 80% Teilzeit sagt, dass er nur quasi jedes zweite Mal (wenn er dran wäre) Protokoll schreibt, dann wälzt das nunmal Arbeit auf irgendwen anders ab.

    Das ist in der Praxis natürlich so und daher macht es überhaupt keinen Sinn, für eine "faire" Verteilungen jeweils nur einen Aspekt zu betrachten, wie ich bereits in Beitrag #5 in Bezug auf die Klassenlehrerteams schrieb. Die Teilzeitquote muss sich nicht genau in ihrer Höhe in jeder einzelnen Teilaufgabe wiederfinden, muss aber insgesamt zu einer der Quote entsprechenden Arbeitszeit führen.


    So oder so führt das jedenfalls nicht zu einer höheren Belastung der VZ-Kollegen. Das sieht - wie man an deinem Beispiel gut sehen kann - nur so aus, wenn man lediglich auf einen Teilaspekt schaut und alle anderen unberücksichtigt lässt.

    Unabhängig davon: im beschriebenen Fall hat das Kollegium, das fast ausschließlich aus Frauen besteht, den einzigen männlichen Kollegen gewählt. Sie haben offenbar keine deiner Vorurteile, vertrauen dem Kollegen und wollen, dass er sie in Gleichstellungsfragen berät. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dieses Kollegium in dieser Form zu entmündigen.

    Ich habe auszugsweise die Argumentation des Landesverfassungsgerichts wiedergegeben, warum die Beschränkung des Wahlrechts auf Frauen im Falle der Besetzung einer Gleichstellungsbeauftragten verfassungskonform ist. Das hat nichts mit persönlichen Vorurteilen o.ä. zu tun. Wie gesagt: es lohnt sich, das Urteil einmal zu lesen.

    kleiner gruener frosch


    Genau so ist es gemeint. Für die VZ-Kraft A ändert sich überhaupt nichts, wenn statt der VZ-Kraft B auf einmal 2 TZ-Kräfte B´ und C´existieren, die natürlich nur entsprechend ihrer Quote Aufgaben übernehmen. Wenn sich A natürlich dem Fehlschluss hingibt, sich nur mit C´zu vergleichen, mag sich das subjektiv unfair anfühlen.

    So sehe ich das auch, man sollte bei Einstellungen nicht nach dem Geschlecht gehen und freie Berufswahl ist ein hohes gut. Ich sehe in einer 50:50-Aufteilung aber Vorteile und könnte mir durchaus Anreize vorstellen.

    Da wäre ich offen gestanden mal interessiert an möglichen Ideen, die einen höheren Anteil von Männern ins Lehramt bringen könnten und gleichzeitig rechtlich haltbar wären.

    Verstehe die Eingangsfrage nicht. Ein Klassenlehrer hat seine Funktion zu 100% zu füllen.

    Ein Teilzeitbeschäftigter übernimmt dann eben nur eine Klassenführung zu 100% und nicht 2 oder 3 Klassenführungen wie der Vollzeitkollege.


    Ein Teilzeitkollege macht auch keinen 50% Unterricht, sondern unterrichtet mit der halben Stundenzahl 100% dieser reduzierten Zeit.

    Das mag am BK vlt. anders sein, aber an allgemeinbildenden Schulen hat eine Lehrkraft i.d.R. nicht mehrere Klassenleitungen gleichzeitig. Dennoch geht die Eingangsfrage natürlich von einer falschen Voraussetzung aus.

    Demnach müsste dann ein Vollzeitklassenleitungsteam bei Teilzeit einer Lehrkraft neu zusammengesetzt werden und dann etwa aus einer Vollzeitkraft und zwei 50% Teilzeitkräften bestehen.

    Ich weise einfach mal vorsichtig darauf hin, dass es bei weitem nicht an allen Schulen Usus ist, Klassen auch wirklich mit Klassenleitungsteams zu besetzen. Es ist durchaus möglich, eine Vollzeitlehrkraft als "Haupt"-Klassenlehrkraft mit einer Vertretungslösung zu besetzen und gleichzeitig im Falle von Teilzeitlehrkräften ein Team als Klassenlehrkräfte einzusetzen.


    In der Praxis kommen noch viele andere Überlegungen hinzu, die Schule hat hier nach §16 Abs. 5 BGleiG auf geeignete Individuallösungen zu achten. So wird bei uns bei der Klassenlehrerteambesetzung nicht nur auf die Teilzeitquoten, sondern auch auf weitere übernommene Aufgaben in der Schule geachtet. Das führt dazu, dass es z.B. auch 3er Teams gibt, wenn dort entweder mehrere Lehrkräfte mit geringer Teilzeitquote zusammenkommen oder Funktionsstelleninhaber mit dabei sind. Es braucht dann einfach eine gute und transparente Aufgabenverteilung innerhalb der Teams.


    PS: kleiner gruener frosch war schneller :)

    Es ist ein leidiges Thema: An vielen Schulen beklagen Teilzeitkräfte zu Recht, dass sie Elternsprechtage, Vertretungsbereitschaften, Feste/Ausflüge und Sonstiges ebenfalls nur anteilig leisten möchten.

    Oftmals unausgesprochen ist, dass die liegenbleibende Arbeit dann von Vollzeitkräften on Top gemacht werden muss.

    Das ist ein subjektiver Fehlschluss einiger Kolleginnen und Kollegen. Natürlich erledigt eine 50%-Teilzeit-Lehrkraft theoretisch auch nur 50% dieser Teilaufgaben. Das heißt gerade nicht, dass die restlichen 50% auf andere Vollzeit-Lehrkräfte verteilt werden müssten, sondern rechnerisch landen die bei der anderen 50%-Teilzeit-Lehrkraft, die gemeinsam die sonst mögliche Vollzeitlehrkraft ersetzen.


    De facto leisten die beiden 50%-Teilzeit-Lehrkräfte zusammen im Übrigen i.d.R. mehr der unterrichtsnahen Aufgaben als es die eine Vollzeitlehrkraft, die sie ersetzen, alleine leisten würde. Das ist ja gerade die Krux bei Teilzeit im Lehramt.

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