Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!
In diesem Zusammenhang kann es Fallkonstellationen geben, die darauf hinauslaufen. Das bedeutet dann aber auch 7 Stunden weniger Vor- und Nachbereitung zu Hause. Ein Deal, der gar nicht so verkehrt sein muss und deutlicher zur Abgrenzung von Beruf und Privatleben beiträgt. In der Praxis wird eine Mischung aus den Einsatzszenarien auftreten, sodass folgendes gerade nicht passiert:
Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.
Sprachlich bitte sauber arbeiten: Es wird nach wie vor die gesamte Arbeitszeit als solche angerechnet. Nur steckt in der reinen Unterrichtstätigkeit immer auch der gesamte Aufwand drum herum mit drin und in anderen Szenarien eben nicht. Damit wird Unterricht also in Form von Deputatsstunden und andere Tätigkeit in Form von Arbeitsstunden (als Faktor einer Deputatsstunde) angerechnet.
All das ist im Übrigen überhaupt nichts neues, sondern bereits jahrelang im Einsatz.