Lehrkräfte würden Klassenfahrten üblicherweise lediglich in Stellvertretung der Eltern abschließen, die damit eventuell anfallende Stornokosten auch zu tragen hätten.
Das Konstrukt kommt mir mit Blick auf die Verpflichtung zur Durchführung von Fahrten seitens des Landes etwas schräg vor und hält vermutlich vor Gericht nicht stand. Nicht die Eltern beauftragen die Lehrkräfte zur Durchführung von Fahrten, sondern das Land als Dienstherr der Lehrkräfte. Alles andere gehört in die private Sphäre außerhalb von Schule.
Dass Fahrten natürlich nur (von der SL stellvertretend für das Land) gebucht werden dürfen, wenn die Kostenübernahmeerklärungen aller Eltern vorliegen, versteht sich von selbst. Diese haben dann auch die Kosten zu tragen. Aber nicht, weil sie die Fahrt gegenüber dem Unternehmen beauftragen, sondern weil sie sich gegenüber dem Land im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags dazu verpflichtet haben.