Beiträge von Seph

    Ist wahrscheinlich ganz schlecht, etwas anderes vorzuhaben, da Dienstveranstaltung. Trotz Eintritt. Eventuell hilft wirklich eine Dienstreiseantrag mit Erstattungsantrag aller Kosten.

    Nicht nur "eventuell". Eine Dienstveranstaltung außerhalb der Schule erfordert eine Dienstreise und diese wiederum einen Dienstreiseantrag. Und selbstverständlich sind die (vollen!) Kosten einer verpflichtenden Dienstveranstaltung auch vom Dienstherrn zu tragen. Wird der Dienstreiseantrag nicht genehmigt, hat man dann sogar in der Hand, dass man diese nicht durchführen darf :)

    Mich betrifft das ja nicht, aber wenn das ab und zu vorkommt, würde es mir nix ausmachen. Jedes Jahr mit 100 € verpflichtend dabei sein zu müssen, wäre mir zu viel.

    Ist es und kommt daher natürlich auch nicht in Frage. Wir sind Profis und arbeiten in diesem Beruf, um damit Geld zu verdienen und nicht, um eigenes Geld dorthin zu tragen.

    Man kann aber keine Überstunden abbauen, wenn man länger in der unterrichtsfreien Zeit erkrankt ist. Und ich muss zudem z. B. 3 Klassenarbeiten in den Osterferien korrigieren. An meiner Schule reden wir daher von Jahresarbeitszeit.

    Nein, das kann man während der Erkrankung natürlich nicht. Ob diese so viele Tage umfasst, dass tatsächlich die während der Unterrichtszeit entstandenen Überstunden nicht abgebaut werden können, bekommt man am besten raus, wenn man seine Arbeitszeit konsequent erfasst. Dann hat man im Übrigen auch etwas in der Hand, falls eben doch über die unterrichtsfreien Tage hinaus ein Ausgleich benötigt wird.

    Den Dienstherrn freut's. In anderen Berufen werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet - Lehrkräfte haben keinen Urlaub. Wir haben "unterrichtsfreie Zeit".

    Nein, das ist auch im Lehramt so. Es dürfte nur äußerst selten vorkommen, dass Lehrkräfte tatsächlich in der unterrichtsfreien Zeit so viele Kranktage haben, dass keine 30 Tage Jahresurlaub mehr übrig bleiben würden.

    Das findet alles abends statt. Der Eintritt beträgt ca. 100€/Person inkl. Lehrer, wofür aber auch einiges geleistet wird.

    Mich stört allerdings, dass dies als Pflichtveranstaltung deklariert wird, bzw. es dringend erwartet wird, dass die unterrichtenden Lehrer daran teilnehmen.

    Einfach mal - so wie es sich für Dienstreisen gehört - vorab einen Antrag auf Genehmigung der Dienstreise unter Angabe aller damit verbundenen Kosten einreichen. Man wird dann am entsprechenden Bescheid erkennen, ob diese Veranstaltung wirklich im dienstlichen Interesse liegt und verpflichtend ist oder nicht ;)

    Habt ihr auch solche "Pflichtveranstaltungen" und sind diese überhaupt rechtmäßig (Zeugnisausgabe, verknüpft mit bezahlten Event)?

    Bei uns ist das klar getrennt. Die Zeugnisausgabe findet am Nachmittag in feierlichem Rahmen durch die Schule statt (natürlich ohne Eintritt), die Abschlussfeier durch Schüler und Eltern organisiert dann außerhalb von Schule. Die Lehrkräfte sind dazu herzlich eingeladen und gerne gesehen, verpflichtend ist die Teilnahme nicht und wird so von uns auch klar kommuniziert. Im Übrigen liegen die Kosten bei unseren Veranstaltungen dann eher bei 20€ als bei 100€, wie ich im Parallelthread schon einmal beschrieben hatte.

    Natürlich genügt es als Qualifikation nicht, einfach an einer Waldorfschule beschäftigt gewesen zu sein. Auch an diesen gibt es allerdings auch grundständig als solche ausgebildete Lehrkräfte, welche wiederum im Rahmen einer entsprechenden Weiterbildung auch eine Qualifikation für das Lehramt Sonderpädagogik erlangen können. Für NDS hatte ich den Weg und die Quelle einer solchen Qualifizierungsmaßnahme bereits aufgezeigt.

    Können Waldorflehrer eigentlich ihr „Lehramt wechseln“ bzw. als Quereinsteiger als Förderlehrkräfte an Sonderschulen arbeiten?

    (Frage aus Interesse)

    Soweit ich weiß studieren Waldorflehrer einen sogenannten „Master of Arts“ statt den „normalen“ „Master of Education“

    Das hängt stark von den ursprünglichen Qualifikationen ab, wenn man mal das Label "Walddorflehrer" streicht. Dabei gibt es durchaus auch Personen, die ein 1. und 2. Staatsexamen für ein Lehramt abgeschlossen haben und dann natürlich auch die Voraussetzungen für ein Lehramt an staatlichen Schulen erfüllen. In einzelnen Bundesländern mag es für diesen Personenkreis auch Qualifizierungsmaßnahmen für das Lehramt Sonderpädagogik geben. In NDS wird das als berufsbegleitende Qualifizierung über 18 Monate für Lehrkräfte mit bereits vorhandener Lehrbefähigung für eines der anderen Lehrämter per Ausschreibung im Schulverwaltungsblatt angeboten. Zugangsvoraussetzung ist aber wie gesagt eine bereits bestehende Lehrbefähigung, also letztlich das 2. Staatsexamen) und eine sehr gute aktuelle dienstliche Beurteilung.

    In Form einer befristeten Einstellung (Vertretungstätigkeit) reichen teilweise auch geringere Qualifikationen aus. Für NDS im Bereich der Förderschulen sind das mindestens ein Bachelor- oder Masterabschluss mit Bezug zu mindestens einem zuordenbaren Unterrichtsfach.

    Weil jemand aus der Abendschule schlicht keine Kompetenz für Klasse 7/8 der Regelschule besitzt - und sich hier zurückhalten sollte.

    Wenn auf Sachebene nichts mehr hilft, bietet es sich sicher an, lieber ruhig zu sein anstatt ad hominem zu argumentieren. Dieser ganze Versuch, Diskussionspartner hier aufgrund eines anderen Lehramts zu diskreditieren geht völlig daneben. Und du musst nun wirklich nicht so tun, als könnten sich nur Lehrkräfte der Sek1 an allgemeinbildenden Schulen eine fundierte Meinung zum Thema Hausaufgaben und deren Nutzen bilden.

    Dass Hausaufgaben inzwischen bezüglich ihres kaum messbaren Effekts auf die Lernleistung in der Kritik stehen und sich immer mehr Schulen davon verabschieden und andere Wege zum sinnvollen Üben wählen, mag dir entgangen sein, ist aber auch in der Sek 1 im allgemeinbildenden Bereich zunehmend der Fall. Dass zu wissen und darauf hinzuweisen ist im übrigen auch nicht nur Sek 1 Lehrkräften vorbehalten.

    Die pauschale Abschaffung von Hausaufgaben im Sinne einer Angleichung von Bildungschancen "nach unten" kann ich auch nicht begrüßen und bin insofern bei weitem nicht der Meinung der Linken. Daher möchte ich eher dafür werben, sich dem grundlegenden Problem ungleicher Chancen auf Bildung bewusst zu sein und dafür auch in den Schulen zu schauen, wie man entsprechende Chancen eröffnen und Zugänge erleichtern kann.

    Einen größeren "Schmarrn" habe ich schon lange nicht gehört.

    Wenn die jetzigen Übungen zur Vertiefung (genannt Hausaufgaben) IN der Schule gemacht werden sollen (oder meinen die Linken womöglich, dieses zusätzliche Übung und Sicherung wäre gar nicht nötig?) dann müsste man die Unterrichtsdauer um gut 20 % erhöhen

    Nicht wenige Schulen bieten das jetzt bereits an und muss nicht immer durch Lehrkräfte betreut werden. An den Ganztagsschulen ist das hier vor Ort ganz normal.

    und das bei dem (durch irrsinnige Zuwanderungszahlen) verursachten Lehrermangel.

    Der Lehrkräftemangel hat nur wenig mit Zuwanderung zu tun.

    Und was ist denn eigentlich mit dem freiwilligen Lernen? Wollen die Linken das den besseren Schülern und ihren engagierteren Eltern vielleicht verbieten, damit ihnen nicht womöglich schulische Vorteile daraus entstehen, die weniger leistungsbereite Familien nicht haben?

    Niemandem ist es verboten, freiwillig noch mehr zu lernen. Nur darf Bildung auch nicht nur den soziökonomisch besser gestellten offen stehen. Das können wir uns als Gesellschaft schlicht nicht leisten.

    Was für ein unausgegorenes ideologische Zeug.

    ...liest man viel in deinem Beitrag.

    Es geht dabei gar nicht so sehr darum, Hausaufgaben als durchaus sinnvolle Übungen abzuschaffen. Es geht um die "klassische" Struktur, diese tatsächlich ohne Unterstützung zu Hause erledigen zu müssen. Und dafür haben tatsächlich nicht alle Familien geeignete Bedingungen. Ich habe Schülerinnen und Schüler, die mit deutlich mehr Personen als Räumen zu Hause leben und keinerlei Rückzugsmöglichkeit haben, um dort für die Schule zu arbeiten.

    Insofern sind Hausaufgaben im klassischen Setting durchaus dazu geeignet, den ohnehin großen Einfluss des sozioökonomischen Backgrounds auf den Bildungserfolg zu verstärken. Das aufzubrechen heißt m.E. aber nicht, diese Übungen grundsätzlich abzuschaffen, sondern eher innerhalb von Schulen zu schauen, wie man diese strukturellen Nachteile auffangen kann (z.B. Hausaufgabenbetreuung vor Ort im Ganztag usw.).

    Das kann eigentlich nur ein "oder" sein, da eine solche Fachkombination mit hoher Sicherheit nicht vollumfänglich existiert. Ob man insbesondere Naturwissenschaftler für die Sek 1, die eigentlich überall händeringend gesucht sind, mit einer befristeten Teilzeitstelle als Angestellter locken kann, ist fraglich. Nett sieht die Schule ja aus, auch wenn die Homepage nicht gerade viele Infos hergibt. Ich drücke die Daumen.

    Lehrkräfte würden Klassenfahrten üblicherweise lediglich in Stellvertretung der Eltern abschließen, die damit eventuell anfallende Stornokosten auch zu tragen hätten.

    Das Konstrukt kommt mir mit Blick auf die Verpflichtung zur Durchführung von Fahrten seitens des Landes etwas schräg vor und hält vermutlich vor Gericht nicht stand. Nicht die Eltern beauftragen die Lehrkräfte zur Durchführung von Fahrten, sondern das Land als Dienstherr der Lehrkräfte. Alles andere gehört in die private Sphäre außerhalb von Schule.

    Dass Fahrten natürlich nur (von der SL stellvertretend für das Land) gebucht werden dürfen, wenn die Kostenübernahmeerklärungen aller Eltern vorliegen, versteht sich von selbst. Diese haben dann auch die Kosten zu tragen. Aber nicht, weil sie die Fahrt gegenüber dem Unternehmen beauftragen, sondern weil sie sich gegenüber dem Land im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags dazu verpflichtet haben.

    Nachdem DU das Angebot unterschrieben hast und die Frist abläuft, bleibt dir nur die Stornierung. Bis nächste Woche wirst du nicht alle Zahlungen bekommen. Kommuniziere mit der Klasse, dass du die Fahrt absagen MUSST, falls nicht bis Freitag alle ausstehenden Zahlungen auf dem Konto eingegangen sind. Falls Schüler trotz ursprünglicher Zusage nicht mitfahren ist die gesamte Kalkulation beim Teufel und am Ende bleibst DU als Vertragspartner auf den Kosten sitzen.

    Wer ein Angebot unterschreibt, akzeptiert das und nimmt es an - und damit gilt es als Vertragsunterzeichnung.

    Davon rate ich mit Blick auf die mit hoher Sicherheit vorhandenen Stornierungskosten eher ab, da völlig unklar wäre, wem diese auferlegt werden könnten. Mit Sicherheit jedenfalls nicht den Eltern, die bereits gezahlt hatten. Sofern die Eltern wirklich eine Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet haben, sind diese Gelder auch einklagbar. Das muss auch nicht die Lehrkraft übernehmen, sondern wird auf dem Dienstweg nach oben abgegeben. Mir sind aus NDS entsprechende Verfahren bekannt, in denen das Land NDS die Kosten gegenüber den Eltern eingetrieben hat. Hier ist dringend Rücksprache mit der SL nötig, um das weitere Vorgehen abzustimmen...am besten schriftlich!

    Ohne Stornierungskosten kann und sollte man wahrscheinlich wirklich die Reißleine ziehen.

    Den Vertrag selbst zu unterzeichnen ist natürlich ungeschickt, so etwas legt man der SL vor, die (zumindest bei uns) als einzige überhaupt zeichnungsberechtigt wäre. Dennoch hat man den Vertrag nicht als Privatperson unterzeichnet, sondern im dienstlichen Auftrag. Man mag daher erster Ansprechpartner für das Unternehmen sein, das heißt aber nicht zwingend, dass man selbst auf den Kosten sitzenbleibt.

    Ich weiß natürlich nicht, inwiefern das in BW auch so gehandhabt wird bzw. möglich ist, möchte dir aber dennoch spiegeln, dass wir als Schule durchaus in engem Austausch mit dem Studienseminar stehen und trotz formaler Zuweisung der Schulen über den Seminarstandort dann doch oft recht zielgerichtet Anwärterinnen und Anwärter erhalten können. Insofern schadet es zumindest nicht, schon einmal Kontakt mit denkbaren Ausbildungsschulen zu knüpfen, auch wenn daraus keine Garantie einer Zuweisung folgt.

    Weder Du noch Antimon oder Seph unterrichten aber Schwimmen in der Grundschule. Das ist schon mal ein Problem.

    Auch die betreffenden Anwälte und Richter unterrichten kein Schwimmen an der Grundschule. Das disqualifiziert aber keine der Personengruppen darin, auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen. Sei dir im Übrigen sicher, dass sich auch Lehrkräfte an weiterführenden Schulen ausgiebig mit der Problematik des Schulschwimmens beschäftigen können und dies getan haben. Die Frage wie man mit Nichtschwimmern in schulischen Settings umgeht, stellt sich bei weitem nicht nur an Grundschulen.

    Ob die Lehrkräfte verurteilt werden oder nicht, wird sich am Ende der Berufungsverhandlung zeigen.

    Ein Urteil liegt bereits vor. Es wird nur noch einmal überprüft.

    Natürlich müssen die gesetzliche Rahmenbedingungen doch sein, dass ein geeignetes Unterrichtssetting möglich ist.

    Auch diese liegen bereits vor. Das entlastet aber Lehrkräfte nicht pauschal von den zugehörigen Sorgfaltspflichten.

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