Beiträge von Seph

    Das kann als Konstrukt gegebenenfalls sinnvoll sein, um Steuern zu sparen, auch wenn das Finanzamt da sehr genau hinschauen wird. Ein nicht seltenes Konstrukt ist z.B. die (geringfügige) Beschäftigung des Ehepartners im eigenen Betrieb. Mir wäre aber neu, dass es dafür einen speziellen Namen gäbe.

    An verschiedener Stelle wurde ja hervorgehoben, dass LuL mit Kinderzuschlägen finanziell an kinderlosen Schulleitern vorbeiziehen.

    Der Vergleich ist nicht zielführend. Die Kinderzuschläge stehen auch Schulleitern zu, insofern können sie aus der Betrachtung rausbleiben.

    Ich frage mich, ob Schulleitungen eigentlich eine eigene Interessenvertretung haben?

    Über das Gehalt wird (nach Vergleich mit regulären Lehrkräften) ja eigentlich nur noch gespottet.

    Haben sie, in NDS gibt es z.B. die Niedersächsische Direktorenvereinigung. Dort geht es aber weniger um das Gehalt an sich, sondern eher um die Arbeitsbedingungen, die Unterrichtsversorgung, Selbstverständnis u.ä. Das Gehalt selbst ist bei Sek II-Schulleitern mit A16 durchaus nett bemessen und hat auch einen gewissen Abstand zur "normalen" Lehrkraft. Im Vergleich zur freien Wirtschaft sind die Abstände zwischen dem Einstiegsgehalt und dem möglichen Gehalt in der Führungsposition allerdings wirklich eher gering. Von spotten würde ich in dem Zusammenhang aber nicht sprechen.

    Neulich sprach ich mit einem Fachleiter für Mathematik an meiner Schule. Aufgrund mangelnder Referendare ist er nun mit immer mehr Stunden an die Schule abgeordnet. Er sagte zu mir, dass er sich darüber freue, nun quasi der Tätigkeit gemäß wieder einfacher Gymnasiallehrer zu sein, allerdings besoldet mit A15 ohne Zusatzaufgabe an der Schule und dass er sich manchmal frage, wie unser stellvetretender Schulleiter so etwas auffasse.

    Das ist ein vergleichsweise seltener Sonderfall. In der Regel haben Studiendirektoren genug zu tun ;)

    Sorry, aber über den Punkt sind wir schon lange hinweg. Die Alternative lautet vielmehr, die Klasse umsonst zu Deinem bestehenden Unterricht mitzuführen und zwischen den Klassenräumen hin und her zu springen.

    ...was wiederum - wie wir inzwischen hier im Forum mehrfach besprochen hatten - eine rechtswidrige Dienstanweisung wäre.

    Das hieße ja, dass es rechtlich explizit verboten ist. Habe ich das explizite rechtliche Verbot hier im Thread bisher überlesen? Falls ja, verlinkt ihr es mir noch einmal. Danke.

    Es gibt ganz offensichtlich auch keine explizite Erlaubnis zur Nutzung von Privatkonten für dienstliche Gelder. Wie gesagt: ich habe das mehrmals versucht, schriftlich zu erhalten....war offensichtlich nicht möglich ;) Es gibt wiederum schriftlich fixiert relevante Straftatbestände, an die man gefährlich nah herankommt, z.B. §246 StGB. Alleine schon um sich diesem Verdacht gar nicht erst aussetzen zu müssen, würde ich darauf verzichten, privat dienstliche Gelder zu verwalten.

    Habe mit meinem Chef gesprochen. Schulkonto kann nicht genutzt werden, für die administration haben die Sekretärinnen keine Zeit.

    Ich habe daher nun ein extra Konto privat auf meinen Namen eröffnet. Nicht immer können Veranstalter/Jugendherbergen Rechnungen für die einzelnen Eltern ausstellen. Die Alternative wäre nicht zu fahren.

    :autsch:

    Um bei einer Klausur von 10 Punkten (Spalte "schriftliche Prüfung" mit 10 Punkten) zwei Punkte beim Gesamtergebnis gutzumachen, muss die mündliche Prüfung einen Notenpunkt besser sein, d.h. die freiwillige mündliche Prüfung muss mit 11 Punkten absolviert werden (vgl. Zeile "mündliche Prüfung" mit 11 Punkten - das führt dann zum Schnittpunkt "52") Die zwei Punkte mehr ergeben sich aus dem Verhältnis von mündlich zu schriftlich bei fünffacher Gewichtung. Je nachdem, ob und wann man diese vornimmt (oder eben nicht), kommt man bei den erforderlichen Prüfungsnoten in der freiwilligen Prüfung schnell zu falschen Ergebnissen.

    Ich habe mich offen gestanden noch nicht durch alle Oberstufenverordnungen durchgewühlt, würde mich aber tatsächlich wundern, wenn hier die Bundesländer deutlich anders vorgingen. Für NDS ist es - wie oben bereits ausgeführt - definitiv genauso, wie von dir beschrieben. Insbesondere wird nicht aus dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Nachprüfung erst eine (ganzzahlige) Durchschnittsnote gebildet und diese dann entsprechend gewichtet, sondern die Ergebnisse der beiden Prüfungen verachtfacht bzw. vervierfacht und anschließend deren Summe gedrittelt. Damit ist diese feine Abstufung von Gesamtpunkten am Ende auch möglich.


    Hinweis: In Bundesländern mit 5 Prüfungsfächern werden die entsprechenden Ergebnisse nicht verfünffacht, sondern vervierfacht. Es ergibt sich im Block II damit aber eine vergleichbare Gesamtsumme.

    Das tut mir sehr Leid, ist aber leider nicht ungewöhnlich. Wir haben derzeit auch einen Anwärter mit sehr gefragten Fächern an der Hand und keine einzige Schule der Region (inklusive wir) konnten ihn trotz dringendem Bedarf einstellen, da schlicht keine Stellen zur Verfügung standen. Andere Regionen scheinen noch deutlich schlechter versorgt zu sein. Ich bin mir sicher, dass er und du jeweils zeitnah Stellen angeboten bekommen werden - nur vermutlich nicht direkt an den Wunschschulen :daumenrunter:

    Ähm… das ich einen akademischen Abschluss in einem durchaus schul-relevanten Fach habe, hast du überlesen? Und ist es in Schulen wirklich eine Lösung, so viele Stellen dann unbesetzt zu lassen?

    Nein, ist es nicht. Genau dafür gibt es ja die hier bereits angesprochenen Möglichkeit für OBAS. Dass dabei priorisiert Schulen mit dem höchsten Bedarf versorgt werden, liegt in der Natur der Sache und würde auch in der Privatwirtschaft nicht anders ablaufen.

    Die mündlichen Nachprüfungen machen i.d.R. 1/3 der Gesamtnote im Prüfungsfach aus. Daher kommt man auf die Aussage, man bräuchte eine um 3 Notenpunkte bessere Nachprüfung, um die Gesamtnote um genau einen Notenpunkt zu heben. Sollten aber (bereits in 5-facher Wertung) tatsächlich nur 2 Punkte fehlen, reicht es bereits aus, die Gesamtnote in einfacher Wertung nicht um einen ganzen Notenpunkt anzuheben, sodass dann je nach Konstellation tatsächlich auch 11 oder 12 Punkte ausreichen würden.


    Wie chilipaprika aber schon schrieb: genau darüber klären die Oberstufenkoordinatoren sehr gerne und detailliert auf.

    Bei uns bekommt der Großteil der Familien die Kosten für Klassenfahrten über das Gesetz für „Bildung und Teilhabe“ für einkommensschwache Familien. Das Geld kann ausschließlich auf "richtige" Girokonten überwiesen werden, aber nicht auf das der Eltern. Aufgrund der Masse an Überweisungen (bei uns wären es "nur" etwa 70 pro Jahrgang) ist es angeblich nicht möglich, auf das wie auch immer genannte "Städtische Schulkonto" zu überweisen.

    Aber auf das Konto eines Reiseveranstalters darf das Geld auch nicht direkt, tja. Und nu?

    Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut. In NDS werden Kosten für Schulfahrten im Rahmen von BuT (ausschließlich) "direkt an die Schule überwiesen". (vgl. https://service.niedersachsen.…Id=8663413&pstId=12280162). Das bedingt gerade ein entsprechendes Schulkonto und nicht etwa Privatkonten von Lehrkräften.

    Korrekt.

    Da setze ich lieber meinen Arsch ins Feuer. Dafür bekomme ich schließlich A14. ;)

    Das finde ich - völlig ohne Ironie - sehr löblich von dir und passt auch zu vielen anderen Aussagen zu dir hier im Forum im Rahmen deines Amtes. Für deinen persönlichen Selbstschutz kann ich aber auch nur empfehlen, sich mit dem Schulträger über ein möglichst unkompliziertes Verfahren zur Nutzung eines offiziellen Kontos zu verständigen. Mir ist dabei völlig klar, dass das wesentlich einfacher gesagt als getan ist. Dennoch wünsche ich dir auch dabei viel Erfolg!

    Als Schulleiter kann ich nach meinem Kenntnissstand kein Schulkonto anlegen, welches NICHT auf meinen Namen und damit auf mich persönlich läuft.

    Sollte das doch gehen - immer her mit den Infos dazu. Danke.

    Das dürfte so korrekt sein. Und wenn wir mal etwas weiterdenken, wird sofort klar, dass es dann erst Recht nicht in Frage kommen kann, dass einfache Lehrkräfte Konten eröffnen, die folgerichtig ja auch nur auf deren Namen persönlich laufen können - und dies auch tun würden.

    Und bei Grundschullanschulheimen mit nur zwei Übernachtungen (Abfahrt Mittwoch 8 Uhr, Ankunft Freitag 12 Uhr) dürften die mitfahrenden Kollegen auch 5 Tage vorher oder hinterher nicht mehr arbeiten, denn die sind ja meistens Tag und Nacht im Einsatz. 48 Stunden sind da dann bereits voll.

    Wir tun uns mit solchen Übertreibungen wirklich keinen Gefallen dabei, mit entsprechenden Anliegen ernst genommen zu werden. Selbst bei Klassenfahrten mit Grundschulklassen schläft keine Lehrkraft nur ca. 2 Stunden pro Nacht.

    Humblebee Danke für den Hinweis, das war mir neu. Ich bin da aber ebenfalls bei WillG und finde, dass Konferenzen auch als solche benannt werden sollten, um deren Befugnisse zu verdeutlichen, auch wenn dazu keine zwingende Notwendigkeit besteht und man diese schulintern durchaus anders nennen darf. Es gibt so schon genügend Kolleginnen und Kollegen, denen der Unterschied zwischen Dienstbesprechungen und Konferenzen unklar ist, als das man diese Begrifflichkeiten noch weiter vermischen sollte.


    PS: Bei uns sind "Teamsitzungen" tatsächlich nur Dienstbesprechungen von gemeinsam arbeitender Personengruppen, die regelmäßig zusammentreten.

    Das ist ein echt leidiges Thema in NRW:

    • Über das Verwaltungskonto des Schulträger dürfen/können wir es nicht laufen lassen.
    • Ein anderes offizielles Konto dürfen wir als Schule nicht haben

    Was bleibt also:

    • Zweckgebundenes Privatkonto mit Fremdgeldvereinbarung. Wer führt das? Lehrer, Schulleitung, Klassenpflegschaftsvorsitzende?
    • Konto des Fördervereins


    Alles sehr unschön, weil für viele Aktivitäten eben doch ein Girokonto erforderlich ist und die Anbieter, die spezialisierte Elterneinzeleinzahlungen annehmen, die absolute Minderheit sind.

    Wie weiter oben schon einmal beschrieben wurde, können dann entsprechende Aktivitäten nicht mehr stattfinden (oder nur noch bei entsprechenden Anbietern, die Direktzahlungen ermöglichen), wenn der Dienstherr kein geeignetes Konto zur Verfügung stellt. Das Problem aufzulösen ist gerade nicht die Aufgabe der einzelnen Lehrkraft.


    Die Nutzung von Privatkonten für dienstliche Zahlungsflüsse verbietet sich wie gesagt von selbst. Daran ändert auch eine Zweckbindung nichts. Inwiefern ein Förderverein hier einspringen darf, ist zumindest fraglich und erfordert wohl einen genaueren Blick in die Vereinssatzung.

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