Beiträge von Seph

    Rauskommen geht bei uns immer, nur reinkommen eben nicht. Mir leuchtet auch wirklich nicht ein, warum eine Lehrkraft unbedingt am Wochenende oder spät abends in die Schule müsste. Wie gesagt: gerade auch aus Fürsorgeerwägungen mit Blick auf Arbeitszeiten heraus sollte das gar nicht erst möglich sein.

    Es wurde zumindest weiter oben beschrieben, dass Lehrkräfte bei der Zuordnung der Rechte regelmäßig Fehler machen. Wenn die gesamten Klasseneltern erfahren, dass Fritzchen einen Tadel erhält, habens alle erfahren, das lässt sich auch nicht mehr zurücknehmen.

    Von "regelmäßigen Fehlern" würde ich nicht ausgehen wollen, ausgeschlossen ist das freilich genauso wenig, wie das abhandenkommen von Aufzeichnungen in analogen Klassenbüchern oder Notizheften. Was davon häufiger auftritt, vermag ich nicht einzuschätzen.

    Die Mindest-Schülerzahl zur ‚Gründung’ eines Kurses an meiner Schule hängt vom Fach, der Laune der SL und womöglich der Connection zur selbigen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein WP1-Kurs in einem Jahrgabg spontan rausfliegen kann. Was macht man beim Sitzenbleiber zwei Jahre später: Sprachwechsel?

    Die Entscheidung macht man sich nicht einfach, es kann aber vorkommen. Und ja, das kann dann für Wiederholer einen Schulwechsel bedeuten. Manchmal ist es aber auch möglich, den entsprechenden Kurs an einer Nachbarschule zu besuchen und sonst an der eigenen Schule zu bleiben.

    Ich und alle anderen Kollegen kommen wirklich jeden Tag hinein, zu jeder Uhrzeit. Wir haben transponder. Bei Verlust kann man den ja de aktivieren

    Sofern die Schließanlage mit Transpondern funktioniert, ist das sicher eine sinnvolle Variante. Haben aber noch nicht alle Schulen und selbst diejenigen, die ein solches System haben, geben nicht immer an alle Personen auch die Rechte zum Öffnen der gesamten Schule heraus. Man könnte mit Blick auf die Diskussionen rund um Arbeitszeit sogar sagen, die Schulleitung tut gut daran - abgesehen von Ausnahmefällen, die dann auch beantragt werden müssen - aus Fürsorgeerwägungen heraus die Möglichkeit, außerhalb der typischen Öffnungszeiten von Schulen zu arbeiten, zu verhindern.

    Ich empfinde die digitale Version mit passender Rechteverteilung als wesentlich sicherer als die klassischen Print-Klassenbücher, die an mir bekannten Schulen früher durchaus auch einfach "Klassenbuchverantwortlichen" aus der Klasse zwischen den Stunden mitgegeben wurden und nach Ende des Schultages in ungesicherten Regalen abgestellt wurden.

    Wer stellt sicher, dass nur die Eltern des Schülers zugreifen können und nicht andere Personen, die den Account der Eltern nutzen?

    Welche anderen Personen sollen denn - ohne Zustimmung der Eltern - deren Account mitnutzen? Und mit Zustimmung der Eltern zur Einsicht besteht dann auch kein Datenschutzproblem. Das kommt mir dann doch sehr konstruiert vor.

    Kommt ihr eigentlich in den Ferien mit eurem Schlüssel in die Schule ? Ich habe jetzt mehrfach gehört, dass das an den meisten Schulen nicht möglich ist. Bei uns aber ja

    Unsere Schule ist - mit Ausnahme von 3 Wochen in den Sommerferien - ohnehin täglich geöffnet, sodass zumindest vormittags auch alle Lehrkräfte in die Schule kommen könnten. Rund um die Uhr kommen "normale" Lehrkräfte bei uns aber tatsächlich nicht rein, was wiederum im Fall des Schlüsselverlusts auch vor einem ggf. notwendigen Austausch der Schließanlage schützt.

    Na, das Problem mit der Höchstarbeitszeit am Tag erledigt sich ja gerade, da sich schwarz-rot in den Sondierungen auf die Abschaffung dieser Zeit geeinigt haben. Stattdessen kommt eine Höchstarbeitszeit in der Woche. Spannend. Und sehr sozialdemokratisch, sicherlich.

    Das ist letztlich auch nur eine Angleichung an die zugrundeliegende EU-Richtlinie, die eine solche Begrenzung am Tag nicht vorsieht, sondern von vorneherein auf eine Höchstarbeitszeit je Woche abzielt. Das bedeutet im Ergebnis übrigens nicht mehr Arbeit, sondern eine höhere Flexibilität in deren Verteilung, was durchaus auch im Arbeitnehmerinteresse liegen kann.

    Im Kontext von Klassenfahrten ergibt sich etwas mehr Flexibilität bei den Einsatzzeiten der Begleitpersonen an den einzelnen Tagen. Dennoch führt auch das nicht dazu, dass auf Ruhezeiten außer Dienst während der Dienstreise verzichtet werden kann und nach wie vor sind diese entsprechend mit einzuplanen.

    Wisst ihr, ob das die SL einfach so entscheiden kann?

    Die SL kann auch einfach entscheiden, z.B. keinen Latein eA mehr anzubieten oder Latein entsprechend des bundesweiten Trends gar nicht mehr zu führen. Die Maßnahmen zeigen andersherum betrachtet eher den Versuch, diese Sprache "am leben zu halten".

    Für die Schüler in Jg. 12 ist das echt blöd, weil die 13er ja deutlich mehr Übung haben und zudem ist es für uns Lehrer ja auch schlecht, weil man nach den Abiturklausuren ja den anderen Kurs noch weiter unterrichtet und daher weniger Zeit für die Korrektur der Abi - Klausuren hat.

    Diese "Nachteil" für die Lehrkraft wird dadurch locker wieder aufgewogen, dass sich die Anzahl der Korrekturen entsprechend stark reduziert, da ja ohnehin nur wenige Prüflinge pro Jahrgang vorhanden sind. Im Übrigen ist die Spracherwerbsphase in den fortgeführten Fremdsprachen zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen, von einem spürbaren Vorsprung der 12er vor den 13er Schülern kann keine Rede sein.

    Die SL hat das entschieden ohne vorher den Fachgruppenleiter Latein zu informieren. Stattdessen wurde eine Kollegin informiert, die dann die Aufgabe hat, das den anderen Kollegen weiterzuerzählen.

    Das wiederum empfinde ich auch als ungeschicktes Vorgehen.

    Ein weiteres Problem ist, dass der Kollege der diesen 12/13er Kurs unterrichtet, ja auch irgendwann mal abgelöst werden muss und dann hat eine Gruppe in Jg. 13 einen anderen Lehrer als in Jg. 12

    Nein, Lehrkräftewechsel sind durchaus normal und finden ja auch beim Übergang von der E-Phase in die Q-Phase regelmäßig statt.

    Zudem sind meine Einträge subjektiv - und ich warne sehr davor, Bemerkungen aus dem Augenblick der Auseinandersetzung im Klassenzimmer sofort online zu stellen. So etwas kann nur in der Katastrophe enden.

    Es geht nicht darum, diese auf Tiktok zu veröffentlichen, sondern sie in einem (nur für Lehrkräfte einsehbaren) digitalen Klassenbuch zu dokumentieren. Die entsprechenden Einträge sind im Übrigen auch im Nachgang noch editierbar, falls einem mit etwas Abstand eine bessere Formulierung einfällt.

    PS: Mir ist dabei - wie wahrscheinlich allen hier - auch klar, dass das auch sehr von den konkreten Gruppen und Altersstufen abhängt. Meiner persönlichen Einschätzung nach lässt sich eine Fahrt einer Grundschulklasse mit Übernachtung z.B. wirklich nicht mit nur 2 Personen abdecken, auch wenn das in der Praxis sicher nach wie vor vorkommt. Unsere Grundschule hier fährt daher grds. nur mit mind. 3 Personen.

    Fahrten mit älteren Schülern wiederum lassen sich dann mit 2 Personen abdecken, wenn Aktivitäten und auch unbeaufsichtigte Freizeiten integriert werden können, die die zwischenzeitliche Aufsicht stark reduzieren oder gar unnötig werden lassen. Wir hatten auch schon einmal eine Fahrt mit 2 Klassen und - aufgrund kurzfristiger Erkrankung - nur 3 Lehrkräften durchgeführt (natürlich schriftlich dokumentiert vorab remonstriert ;) ). Dies war dadurch stark erleichtert, dass wir vor Ort noch Teamer für die Aktivitäten hatten und durch ein eng begrenztes Gelände sehr einfache Aufsichtsverhältnisse vorlagen. So konnten sich zu jedem Zeitpunkt 1 oder 2 Lehrkräfte in Absprache untereinander zurückziehen. Das war vorher bereits klar, sonst hätten wir diese auch nicht durchgeführt.

    Mit anderen Gruppen und in anderen Settings hätten wir das sicher nie so gehandhabt.

    Wenn man nur zu zweit ist und 30 Schüler zu beaufsichtigen hat, geht das nicht.

    Ich weiß, dass das in der Praxis anders abläuft, daher bitte nicht böse sein, wenn ich erst einmal ganz formal antworte:

    Zwei Personen können innerhalb der Arbeitszeitgrenzen, die eine Maximalarbeitszeit von 10h/Tag vorsehen, bis zu 20h/Tag abdecken. Das reicht selbst mit kürzeren Arbeitsphasen in den Abend- und im schlimmsten Fall Nachtstunden durchaus aus. Mit konsequenter Aufteilung wäre dann sogar die Mindestruhezeit von 11 Stunden gut einzuhalten.

    Wenn aus bestimmten Gründen ein gleichzeitiger Einsatz von Begleitpersonen erforderlich ist, kommt man schnell zum Ergebnis, dass dann 2 Begleitpersonen für eine Klasse eben nicht ausreichen und entweder eine weitere Begleitperson erforderlich ist oder Klassen zusammengelegt werden sollten für die Fahrt.

    Wir drehen uns nach wie vor um folgendes Problem: Ja, bei einigen (vermutlich sogar bisher vielen) der in der Praxis durchgeführten Klassenfahrten lassen sich die Arbeitszeitgrenzen im bisher oft gewählten Setting wirklich nicht einhalten. Das liegt aber nicht daran, dass es grundsätzlich unmöglich wäre, diese auf Klassenfahrten einzuhalten, sondern am gewählten Setting. Wir müssen da auch nicht demütig auf Abhilfe durch den Dienstherrn warten, sondern können auch jetzt bereits Fahrten (nur noch) so planen, dass diese Grenzen eingehalten werden können.

    In BaWü entscheidet allein die SL, wie viele Begleitpersonen "genehmigt" werden. Hierfür gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

    Natürlich gibt es auch in BaWü Vorgaben hierfür:

    Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich. Im Übrigen richtet sich die Anzahl der erforderlichen Begleitpersonen nach Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler und den mit der Veranstaltung verbundenen Gefahren; aus inklusiver Beschulung resultierende Bedarfe sind angemessen zu berücksichtigen.

    An den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren richtet sich die Zahl der Begleitpersonen nach den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler.

    Bei den Erziehern, die alle volljährig sind, geht Doppel- und Dreifachbetreuung. Ich hatte schon 6 Stunden komplett Doppelbetreuung und musste AA für diese Klassen (2) liefern - habe dann 10 Stunden Unterricht vorbereitet und an dem Tag 4 davon „verballert“

    Auch dagegen würde ich mich zur Wehr setzen, auch wenn das zumindest bzgl. der Aufsicht an sich unkritischer ist. Es ist durchaus denkbar, dass die SL entscheidet, einzelne Lerngruppen unbeaufsichtigt arbeiten zu lassen. Paralleles unterrichten in verschiedenen Räumen durch dieselbe Lehrkraft funktioniert aber schlicht nicht.

    Wie gesagt, das machen 16-jährige eher nicht mit. Wir haben in der Regel auch den ganzen Tag Programm und sind unterwegs und kommen dann erst abends wieder. Da ist nix mit Mittagsschlaf.

    PS: Auch bei ganztägigen Ausflügen (z.B. Busausflug in andere Städte) ist nicht zwingend die Begleitung aller Lehrkräfte notwendig. Es ist durchaus möglich, dass man sich in diese Begleitung und dann spiegelbildlich in Abendaufsichten u.ä. reinteilt. Mir ist klar, dass das in der Praxis niemand möchte und dann oft doch die meisten Lehrkräfte vollständig an allen Programmpunkten teilnehmen. Das liegt dann aber nicht daran, dass das zwingend notwendig wäre.

    Damit sind wir wieder schnell beim Grundproblem der Arbeitszeiterfassung: es ist weitgehend unstrittig, dass Lehrkräfte in der Praxis im Mittel mehr arbeiten, als vorgesehen ist. Und gleichzeitig haben sie sich an die vorgesehenen Arbeitszeiten zu halten. Das erfordert dann aber auch ein aktives Ausgestalten der Arbeitszeitverteilung, sei es nun in Schule oder bei Dienstreisen. Und wenn es durch Dienstanweisungen wirklich zu unvermeidbaren Verstößen gegen die Arbeitszeitvorgaben kommen würde, dann stehen auch jetzt schon Instrumente bereit, sich dagegen zu wehren. Dafür müssen wir nicht erst auf eine zentrale Arbeitszeiterfassung warten.

    Wie gesagt, das machen 16-jährige eher nicht mit. Wir haben in der Regel auch den ganzen Tag Programm und sind unterwegs und kommen dann erst abends wieder. Da ist nix mit Mittagsschlaf.

    Gerade 16-Jährige können tagsüber auch Programmpunkte haben, die keine dauerhafte Beaufsichtigung erfordern. Der Klassiker dabei ist das freie Erkunden von Städten in Kleingruppen, ohne dass da eine Lehrkraft Händchen halten müsste.

    Dann war das aber ein Oberstufenkurs, oder? Keine pubertierenden 15-16-jährigen auf 10er Abschlussfahrt, oder? Und ihr wart mehr als 2 Lehrer, oder?

    Doch, wie oben gerade erwähnt geht das durchaus auch in der Mittelstufe. Und ja, das Zusammenlegen von Klassen und der damit vorhandene größere Personalumfang hilft dabei deutlich.

    Noch einmal: es geht nicht darum, dass das in jedem bisher von Schulen gewähltem Setting möglich wäre. Das Problem ist dann aber genau das gewählte Setting und nicht die prinzipielle Unmöglichkeit.

    So pauschal kann man das nicht sagen. Der Klassiker ist das Landschulheim mit Sechstklässlern oder die Studienfahrt mit jeweils zwei Kollegen. Ein dritter wird in BW schlicht und ergreifend nicht genehmigt, das mag in anderen BL aber anders sein.

    Ich habe auch nicht behauptet, dass das auf jeder bisher jemals durchgeführten Klassenfahrt an jeder Schule problemlos gegangen wäre, sondern dass man Klassenfahrten proaktiv so planen und durchführen kann, dass die Arbeitszeitgrenzen einzuhalten sind. Dann fallen eben bestimmte Optionen raus, die eine ständige gleichzeitige Aufsicht mehrerer Begleitpersonen bedürfen. Das Zusammenlegen mehrerer Lerngruppen kann da genauso helfen, wie die geeignete Auswahl von Zielen und Aktivitäten.

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