Freiwillige Nachprüfung im 1. Abifach

  • Hallo,

    ich habe gestern meine Abiturnoten bekommen und leider etwas schlechter abgeschnitten als erhofft. Meine Vornoten waren recht gut und mein Gefühl eigentlich auch. Naja, das lässt sich jetzt nicht mehr ändern. Aktuell habe ich einen Notenschnitt von 1,4. Zur 1,3 fehlen mir 2 Punkte, die ich über die Nachprüfung noch schaffen könnte, da ein einziger Punkt ja 5fach zählt. Ich habe mich daher entschlossen in die freiwillige Nachprüfung in meinem 1. Abifach (Mathe) zu gehen. Meine Abiklausur habe ich mit 10 Punkten bestanden. Beim Recherchieren im Internet hatte ich gleich auf mehreren Seiten gelesen, dass ich die Nachprüfung 3 Punkte besser bestehen muss als meine Abiklausur war. Das wären 13 Punkte. Mein Mathelehrer meinte aber, ich bräuchte nur 12 Punkte, um den 1 Punkt Verbesserung in der Endnote zu bekommen. Und unsere Oberstufenkoordinatorin sagte jetzt sogar, ich bräuchte lediglich 11 Punkte. Ich bin nun völlig verwirrt. 11 Punkte wären natürlich einfacher zu schaffen als 13, aber stimmt das tatsächlich? Und wenn ich die Aufgabe plötzlich gar nicht lösen kann, ab welcher Note würde ich mich verschlechtern? Danke für eure Hilfe.

    Viele Grüße K.

    • Offizieller Beitrag

    In der Regel würde ich am Ehesten dem Oberstufenkoordinator als Sachen im Internet glauben ;)
    Und unsere Schüler*innen erhalten zb bei der Beratung genau das erklärt: was müssen sie machen, was dürfen sie auf keinen Fall machen, weil sie sich sonst verschlechtern.

    Grundsätzlich: Wenn dir nur 1-2 Punkte fehlen, musst du nicht nur 1-2 Punkte holen, sondern mehr, weil die Nachprüfung nicht die erste Note ersetzt, es wird zusammengewichtet. Aber genau dafür gibt es Programme auf dem Computer des Oberstufenkoordinators, die dir das ausrechnen.
    Bist du schon sicher angemeldet? Hast du schon deine Beratung bekommen oder nur eine kurze Info zwischen Tür und Angel?

    PS: du hast es in einem anderen Beitrag geschrieben, deswegen gehe ich von NRW aus, aber merk dir mal was im Lehramt: es ist ALLES Ländersache, das musst du immer erwähnen.

  • Die mündlichen Nachprüfungen machen i.d.R. 1/3 der Gesamtnote im Prüfungsfach aus. Daher kommt man auf die Aussage, man bräuchte eine um 3 Notenpunkte bessere Nachprüfung, um die Gesamtnote um genau einen Notenpunkt zu heben. Sollten aber (bereits in 5-facher Wertung) tatsächlich nur 2 Punkte fehlen, reicht es bereits aus, die Gesamtnote in einfacher Wertung nicht um einen ganzen Notenpunkt anzuheben, sodass dann je nach Konstellation tatsächlich auch 11 oder 12 Punkte ausreichen würden.


    Wie chilipaprika aber schon schrieb: genau darüber klären die Oberstufenkoordinatoren sehr gerne und detailliert auf.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Das ist ja wirklich nicht ganz einfach. Und ja, ich hatte heute das Gespräch mit der Oberstufenkoordinatorin, da ich mich bis heute Mittag entscheiden musste, ob ich in die Nachprüfung gehen möchte. Da hat sie mir dann auch gesagt, dass 11 Punkte ausreichen würden. Nicht gesagt hat sie mir allerdings, ab wann ich mich verschlechtere. Da frage ich dann aber nochmal nach.


    chilipaprika: In meinem anderen Beitrag ging es ja um das Sportstudium auf Lehramt. Ich hatte gestern tatsächlich meine Sporteignungprüfung für die Spoho in Köln und freue mich sehr, dass ich die bestanden habe. Und in die USA gehe ich jetzt auch ab August, möchte aber dort erst einmal etwas anderes ausprobieren als ursprünglich geplant, so dass ich mich für ein Pre-med-Studium entschieden habe. Meine favorisierte Lehramtskombination Sport/Englisch schreckt mich hinsichtlich der Einstellungschancen ab und meine Großcousine hat tatsächlich jetzt auch ein Sabbatical eingelegt, um wieder neue Kraft für den Lehrerjob zu tanken. Das macht nicht wirklich Mut.

  • Schreibberechtigung?

    Ist streng genommen derzeit wirklich nicht gegeben, bei einem angehenden Studenten für das Lehramt ist diese aber auch nicht so weit weg. Das kannst du als Moderatorin aber besser beurteilen.

    • Offizieller Beitrag

    Es liegt keine Schreibberechtigung vor - und dieses Forum dient nicht der Beratung von SchülerInnen.

    Dass hier offenbar seitens der Schule keine ordentliche Beratung erfolgt, ist mehr als ärgerlich.

    Die offizielle Formel der KMK ist hier zu finden - Seite 26.

    1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)


    Ein Blick in Anlage 8 der APO-GOSt hilft hier - auch wenn der Prüflung ggf. nicht aus NRW kommt - das konkrete Ergebnis zu ermitteln.

    Um bei einer Klausur von 10 Punkten (Spalte "schriftliche Prüfung" mit 10 Punkten) zwei Punkte beim Gesamtergebnis gutzumachen, muss die mündliche Prüfung einen Notenpunkt besser sein, d.h. die freiwillige mündliche Prüfung muss mit 11 Punkten absolviert werden (vgl. Zeile "mündliche Prüfung" mit 11 Punkten - das führt dann zum Schnittpunkt "52") Die zwei Punkte mehr ergeben sich aus dem Verhältnis von mündlich zu schriftlich bei fünffacher Gewichtung. Je nachdem, ob und wann man diese vornimmt (oder eben nicht), kommt man bei den erforderlichen Prüfungsnoten in der freiwilligen Prüfung schnell zu falschen Ergebnissen.

  • Um bei einer Klausur von 10 Punkten (Spalte "schriftliche Prüfung" mit 10 Punkten) zwei Punkte beim Gesamtergebnis gutzumachen, muss die mündliche Prüfung einen Notenpunkt besser sein, d.h. die freiwillige mündliche Prüfung muss mit 11 Punkten absolviert werden (vgl. Zeile "mündliche Prüfung" mit 11 Punkten - das führt dann zum Schnittpunkt "52") Die zwei Punkte mehr ergeben sich aus dem Verhältnis von mündlich zu schriftlich bei fünffacher Gewichtung. Je nachdem, ob und wann man diese vornimmt (oder eben nicht), kommt man bei den erforderlichen Prüfungsnoten in der freiwilligen Prüfung schnell zu falschen Ergebnissen.

    Ich habe mich offen gestanden noch nicht durch alle Oberstufenverordnungen durchgewühlt, würde mich aber tatsächlich wundern, wenn hier die Bundesländer deutlich anders vorgingen. Für NDS ist es - wie oben bereits ausgeführt - definitiv genauso, wie von dir beschrieben. Insbesondere wird nicht aus dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Nachprüfung erst eine (ganzzahlige) Durchschnittsnote gebildet und diese dann entsprechend gewichtet, sondern die Ergebnisse der beiden Prüfungen verachtfacht bzw. vervierfacht und anschließend deren Summe gedrittelt. Damit ist diese feine Abstufung von Gesamtpunkten am Ende auch möglich.


    Hinweis: In Bundesländern mit 5 Prüfungsfächern werden die entsprechenden Ergebnisse nicht verfünffacht, sondern vervierfacht. Es ergibt sich im Block II damit aber eine vergleichbare Gesamtsumme.

  • finde es ehrlich gesagt schade, wenn Du, Botzbold bei der Geschichte folgerst, es habe keine ordentliche Beratung gegeben - da kann doch die Oberstufenkoordination nichts dafür, wenn die TE nicht ihr glaubt und stattdessen lieber dem Internet? Bei unserer Notenbekanntgabe diese Woche, haben sehr viele SuS den Zettel mit den genauen Punktzahlen zur Verbesserung in den Nachprüfungen gar nicht erst mitgenommen, obwohl wir das bei den in Frage kommenden KandidatInnen explizit angesprochen haben.

    • Offizieller Beitrag

    finde es ehrlich gesagt schade, wenn Du, Botzbold bei der Geschichte folgerst, es habe keine ordentliche Beratung gegeben - da kann doch die Oberstufenkoordination nichts dafür, wenn die TE nicht ihr glaubt und stattdessen lieber dem Internet? Bei unserer Notenbekanntgabe diese Woche, haben sehr viele SuS den Zettel mit den genauen Punktzahlen zur Verbesserung in den Nachprüfungen gar nicht erst mitgenommen, obwohl wir das bei den in Frage kommenden KandidatInnen explizit angesprochen haben.

    TE: 3 Punkte mehr in der Prüfung.
    Mathelehrer: 2 Punkte mehr in der Prüfung.

    Oberstufenkoordinator: 1 Punkt mehr in der Prüfung.

    Ich korrigiere meine Aussage dahingehend, dass ich es als ärgerlich empfinde, wenn Leute, die offenbar nicht 100%ig informiert sind (Mathelehrer) sich in diese Sache reinhängen. Das sorgt unnötig für Verunsicherung. In der Tat sollte man dem Oberstufenkoordinator trauen können, da er die richtige Konstellation benannt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mich offen gestanden noch nicht durch alle Oberstufenverordnungen durchgewühlt, würde mich aber tatsächlich wundern, wenn hier die Bundesländer deutlich anders vorgingen. Für NDS ist es - wie oben bereits ausgeführt - definitiv genauso, wie von dir beschrieben. Insbesondere wird nicht aus dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Nachprüfung erst eine (ganzzahlige) Durchschnittsnote gebildet und diese dann entsprechend gewichtet, sondern die Ergebnisse der beiden Prüfungen verachtfacht bzw. vervierfacht und anschließend deren Summe gedrittelt. Damit ist diese feine Abstufung von Gesamtpunkten am Ende auch möglich.


    Hinweis: In Bundesländern mit 5 Prüfungsfächern werden die entsprechenden Ergebnisse nicht verfünffacht, sondern vervierfacht. Es ergibt sich im Block II damit aber eine vergleichbare Gesamtsumme.

    Deshalb habe ich ja auf die KMK-Vereinbarung verwiesen und selbige verlinkt. Bevor ich die APO-GOSt angeführt habe, die ja nicht zwingend für den TE gelten musste, wollte ich sichergehen, dass die Vorgehensweise in allen Bundesländern gleich ist.

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