Ich kann dir sagen, dass Amtsärzte dich nur noch verbeamten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass du in den nächsten 5 Jahren dauerhaft dienstunfähig bist. Alles andere hat keinen Bestand vor Gericht.
Ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung gilt das so gerade nicht, auch wenn die Hürden für die gesundheitliche Eignung vor einem knappen Jahrzehnt erheblich abgesenkt wurden. Es darf für eine Verbeamtung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Nichterreichen der Altersgrenze geben.