Beiträge von Seph

    Ich kann dir sagen, dass Amtsärzte dich nur noch verbeamten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass du in den nächsten 5 Jahren dauerhaft dienstunfähig bist. Alles andere hat keinen Bestand vor Gericht.

    Ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung gilt das so gerade nicht, auch wenn die Hürden für die gesundheitliche Eignung vor einem knappen Jahrzehnt erheblich abgesenkt wurden. Es darf für eine Verbeamtung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Nichterreichen der Altersgrenze geben.

    Wenn dein SL dir eine A14-Stelle anbietet, würde ich davon ausgehen, dass er all deine Versetzungsanträge in den nächsten 3 Jahren ablehnen wird.

    Es wurde ja gerade erst eine neue Funktionsstelle für dich erschaffen.

    ...was wiederum kein Grund ist, eine solche nicht anzunehmen. Für die Schule kann es durchaus sinnvoll sein, vorrübergehend jemanden auf einer Position zu haben, die auch nach kurzer Zeit umgewidmet und wieder ausgeschrieben werden kann.

    Kann aber im neuen Bundesland auch ein Pluspunkt auf zukünftige Bewerbungen sein, wenn man schon mal A14 war.

    Es gibt u.U. die Möglichkeit, die Versetzung über eine erfolgreiche Bewerbung auf eine entsprechende Stelle einer Schule im Zielbundesland zu erwirken. Mir ist zumindest ein solcher Fall bekannt, der hierüber versetzt werden konnte ohne im regulären Verfahren drin zu sein. Ein Nachteil ist die A14-Stelle jedenfalls nicht...zumindest sofern man im Zweifelsfall zur Rückstufung bereit wäre.

    Ich kann tatsächlich nicht einschätzen, wie die bei euch speziellen Belastungen durch die Aufteilung von Unterricht im Vormittags- und Abendbereich aussehen, da es das so an allgemeinbildenden Schulen nicht gibt. Aber ja, Spitzen in der Arbeitsbelastung kenne ich nicht natürlich auch. Das ist bei uns insbesondere zu Prüfungszeiten so. In den Zeiten liegen dann aber möglichst gerade keine DBs u.ä.

    Mir persönlich hilft dabei die Erfassung der eigenen Arbeitszeit, um bewusster steuern zu können, diese Spitzen auch wieder abzubauen.

    Du sprichst zu recht ein klares Fahrtenkonzept an. Wäre auch ein klares Fortbildungskonzept nötig ? Ich finde es da schwierig zu priorisieren bzw. schon vorher festzuschreiben welche Fortbildungen genehmigt werden und welche Kriterien man dafür annimmt. In NDS ist ein Fortbildungskonzept auch verbindlicher Teil des schulprogramms

    Beim Fortbildungskonzept finde ich es tatsächlich auch schwieriger, allgemeingültige Kriterien aufzustellen, da die Fortbildungen doch sehr unterschiedlich sein können und es von den gerade aktuellen Zielsetzungen der Schule und Ressorts der beteiligten Lehrkräfte abhängt, welche Fortbildungen gerade sinnvoll erscheinen und welche eher nicht. Wir haben das daher über ein internes Vorgehen bei der Antragsstellung gelöst, bei dem (je nach Zielrichtung der Fortbildung) Fachobleute oder Koordinatoren noch einmal Rücksprache halten und mit aktuellen Zielstellungen abgleichen.

    Und Du findest es nicht merkwürdig, dass Schulen zwischen Personal und Fortbildungen entscheiden müssen? Klassenfahrten gehören ja auch noch dazu, die ich in der SEK I auch durchaus wichtig finde, in der Berufsbildung eher nicht, also könnten berufsbildende Schulen ihr ganzes Budget für die FoBis und Personal ausgeben, aber die SEK I muss das dritteln/ anders priorisieren.

    Ich finde das nicht gut gelöst.

    "Gedrittelt" und priorisiert werden muss so oder so. Warum dann also lieber zentral anstatt bedarfsgerecht vor Ort?

    In der Praxis scheitert es natürlich daran, dass dann primär nach den Wünschen der Eltern gehandelt wird und die rufen halt nach Klassenfahrten und nicht nach besser fortgebildeten Lehrkräften.

    Das konnte ich bei uns bislang nicht feststellen. Im Gegenteil dazu sind viele Familien (insbesondere mit mehreren schulpflichtigen Kindern) ganz dankbar, wenn die Fahrten nicht ausufern, da das auch für die Familien eine erhebliche Kostenbelastung darstellt. Und wir als Schule kamen bisher wirklich noch nicht in die Verlegenheit, sinnvolle Fortbildungen ablehnen zu müssen, weil das Budget das nicht mehr hergegeben hätte. Wichtig ist halt ein klares und transparentes Fahrtenkonzept.

    Moebius, da irrst Du gewaltig! Das ist ein großer Unterschied! Wenn man in NDS keine Fahrten unternimmt, dann weigert man sich nicht, sondern man tut etwas nicht, wozu man auch nicht verpflichtet ist.

    Moebius hat vollkommen recht damit, dass das in der Praxis kaum einen Unterschied macht. Mal abgesehen von 2015, als wirklich flächendeckend viele (Gymnasial-)Lehrkräfte Klassenfahrten aus Protest gegen die (dann zurecht als rechtswidrig erkannte) Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung haben wegfallen lassen, finden diese an allen mir bekannten Schulen ziemlich problemlos und regelmäßig statt.

    Andersherum habe ich auch aus den anderen Bundesländern noch kaum davon gehört, dass Lehrkräfte wirklich gegen ihren Willen auf Dienstreise geschickt wurden. Eine SL, die so verfährt, würde sich wahrlich keinen Gefallen tun. Von

    Auf das Wohlwollen der SL diesbezüglich angewiesen zu sein, die einen aus lauter Nächstenliebe nicht zwingt zu fahren, ist aus meiner Sicht eine ganz andere Dimension .

    kann da überhaupt keine Rede sein.

    Hinweis: Entgegen deiner Schilderung zu Punkt 1 Veranstaltungen ist kein Lehrer verpflichtet an Klassenfahrten teilzunehmen. Das ist einfach sachlich falsch .

    Das ist für fast alle Bundesländer anders als bei uns in NDS durchaus korrekt und immer wieder auch durch Verwaltungsgerichte als Dienstpflicht bestätigt. Insofern bitte vorsichtig mit solchen Pauschalaussagen sein.

    Ich denke da z.B. an die französische Kanalküste oder Bretagne. Im Sommer kann man da durchaus gut baden ohne dass es zu heiß wird. Letztlich gehen auch die deutschen Inseln, auch wenn diese unterschiedlich stark überlaufen wirken können. Natürlich sind die im Sommer gut ausgebucht, aber z.B. auf Amrum hatte sich das ganz gut verlaufen, sodass nicht das Feeling einer Touristenhochburg aufkam.

    Mit KI Schulgenie nicht, dafür mit Fobizz, mit dem ich bei vergleichbaren Kosten direkten Zugriff auf eine ganze Reihe von Sprachmodellen habe. Scheinbar sind beide Plattformen aber mit Assistenten, die auf schulische Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgestattet. Einen direkten Vergleich habe ich allerdings nicht.

    Bei Fobizz nutze ich gerne die Möglichkeit, kurzfristige Klassenräume mit Freigabe diverser Tools zu schaffen, in die sich die Schüler direkt über QR-Code ohne personalisiertes Login einschalten können. Damit habe ich je nach Unterrichtssetting passende Umgebungen, in denen zielführend gearbeitet werden kann.

    Es schadet zwar sicher nicht, ein sehr gutes Arbeitszeugnis in der Akte zu haben, dürfte letztlich aber völlig irrelevant sein. Für eine spätere Beförderung wäre ohnehin eine dienstliche Beurteilung anzufertigen, die sich auf den unmittelbaren Beobachtungszeitraum davor bezieht.

    In dem Fall gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Wer bis dahin keine neue Funktion hat, wird auch zurückgestuft.

    Das wäre mir neu. Rückstufungen sind beamtenrechtlich nur als Disziplinarmaßnahme oder als freiwillige Möglichkeit vorgesehen, nicht jedoch dann, wenn die Stellenzuweisung der Schulen sich ändert. In dem Fall kann ggf. eine Versetzung auf eine amtsangemessene andere Position erfolgen.

    Ich habe nämlich gefunden, dass die Klassenarbeiten "so weit möglich" gleichmäßig verteilt werden müssen.

    Das bereitet mir schlaflose Nächte deswegen....habe ihr dazu Infos? Bin über jede Meinung dankbar!

    Was genau bereitet dir daran schlaflose Nächte. "So weit möglich" bietet doch gerade den nötigen Gestaltungsspielraum für das beschriebene Szenario längerer Erkrankung. Dann ist doch völlig klar, dass die Klassenarbeiten etwas zusammenrutschen müssen.

    Naja, wer ohne legitimen Grund fehlt, verweigert doch sehr offensichtlich sowohl Leistung als auch Lernen an sich. Bei mir ist das auch 6.

    Steile These, aber nicht zu halten. Insbesondere sind Lernsituationen keine Leistungssituationen. Insofern kann hier auch nicht die Leistung verweigert werden, wie das bei (angekündigten) Leistungserhebungen der Fall wäre. Dass das Vorgehen sehr widersprüchlich ist, kann man sich selbst wie gesagt daran klar machen, dass die Kollegen, die so vorgehen, häufig nur den fehlenden Schülern selektiv ungenügende Leistungen attestieren, den anwesenden hingegen keine separaten Leistungen für die Stunden.

    Ich habe mal recherchiert: Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ohne Tippfehler / Rechtschreibfehler. Da gibt es auch Gerichtsurteile zu. Weil der Eindruck entstehen kann, dass durch solche Fehler, die mangelnde sorgfalt ausdrücken, der Arbeitgeber sich vom Inhalt des Textes distanzieren will. Ein Fehler in einem Mehrseitigen Bericht ist wohl noch ok, aber ab 2 Fehlern muss der Arbeitgeber eine Berichtigung vornehmen.

    Nur geht es hier nicht um ein Arbeitszeugnis, welches nach außen wirkt, sondern um eine rein verwaltungsinterne Beurteilung.

    So bekommt sie a15 nur für Koordination 12/13/Abitur und hält sich auch erfolgreich die Aufgabe einer Klassenlehrerin vom Hals und macht auch keine Studienfahrten.

    Ich fürchte, du unterschätzt den mit der Koordination der gesamten Q-Phase verbundenen Aufwand massiv.

    Dazu:

    Und weiter:

    Ich sehe da irgendwie keinen Entscheidungsspielraum. Unentschuldigte Fehlzeiten sind mit der Note 6 im SL-Bereich zu werten und da ich keine schriftlichen Leistungen habe, fußt dann die Zeugnisnote ausschließlich auf der SL-Note.

    Der von dir zitierte Passus richtet sich explizit auf Leistungssituationen. Auf diese bin ich eingegangen. Nicht jede Unterrichtsstunde stellt aber eine Leistungssituation dar und das Fehlen kann selbst im Fall des unentschuldigten Fehlens nicht einfach als Leistungsverweigerung umgedeutet werden.

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