Das stimmt, aber individuelle Erfassung ersetzt keine rechtsverbindliche Umsetzung durch den Arbeitgeber. Ohne einheitliche Vorgaben bleibt die Arbeitszeiterfassung eine freiwillige Maßnahme ohne rechtliche Konsequenzen. Oder werden die errechneten Überstunden bei dir dann ausbezahlt?
Auch eine zentrale Regelung zur Arbeitszeiterfassung führt noch nicht automatisch zur Anerkennung von Mehrarbeit. Diese müsste gezielt als solche angeordnet werden. Oder glaubst du ernsthaft, die Angabe einer Lehrkraft, sie habe diese Woche 2 Stunden länger für die Unterrichtsvorbereitung benötigt, löst auszahlungspflichtige Mehrarbeit aus?
Es wird eher so sein, dass der Dienstherr die Dienstanweisung ausgeben wird, keine Mehrarbeit zu leisten und die vorgesehenen Aufgaben im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen zu erledigen (inklusive unterrichtsfreier Zeit abgesehen vom Jahresurlaub) und Überstunden gerade nicht dulden wird (abgesehen vlt. von wenigen Ausnahmefällen).