So, seit einer Woche will ich diesen Thread lesen, der leider immer länger wurde. Jetzt habe ich es mal geschafft. Hier meine 2cents zu den verschiedenen Aspekten:
Generell würde ich also nicht davon ausgehen, dass der Stundenplaner jetzt etwas sagen kann bzw. die generelle Notwendigkeit aus Sicht der Schule existiert, auf die Hobbys der Lehrer Rücksicht zu nehmen. (Und wenn man die Stress-Situation, in der man sich wegen des Konfliktes zwischen Beruf und Hobby befindet, nicht aushält (wie MrsPace), würde ich mir ein weniger stressendes, termingebundenes Hobby suchen. Oder einen anderen Beruf, in dem ich Zeit für mein Hobby habe. Eine Krankschreibung, weil mir der Stundenplan nicht passt, ist da aber keine Lösung.)
Rein juristisch mag das so sein. Ich würde aber jedem Schulleiter dringend dazu raten, die Bedürfnisse der Kollegen ernst zu nehmen - auch der Kollegen ohne Familie. Wer von seinem Kollegium Einsatz und Engagement auch über den Dienst nach Vorschrift hinaus erwartet, muss auch dem Einzelnen entgegen kommen. Deshalb erwarte ich von meinem Schulleiter auch ein offenes Ohr, wenn ich mal aufgrund einer privaten Verpflichtung Stunden verschieben oder sogar ausfallen lassen möchte. Die Betonung liegt auf "mal". Dafür bin ich halt dann auch "mal" bereit, deutlich mehr zu tun als ich müsste.
Generell finde ich, dass natürlich Teilzeitkräfte zuerst berücksichtigt werden müssen, die "zahlen" ja quasi dafür. Dann Kollegen mit familiären Verpflichtungen. Dann hört die Liste aber halt nicht auf, sondern dann kommen auch die alleinstehenden Kollegen. Das fällt für mich - und für meinen Chef übrigens auch - unter "Fürsorgepflicht". Also ja, wenn Plattypus jetzt zum Chef geht und fragt, ob es irgendwie möglich ist, seinen Einsatz so zu organisieren, dass er im Schuljahr 2020/2021 dienstagabends zum Schützenverein gehen kann, dann erwarte ich, dass der Schulleiter da zumindest mal drüber nachdenkt - und ihm evtl. genau erklärt, warum das leider nicht geht, welches andere Angebot er ihm aber machen kann. Ein Schulleiter, dem die Bedürfnisse seiner Belegschaft zu egal für dafür sind (- und damit meine ich nicht dich, Frosch); ist an seiner Position völlig fehl am Platz.
Da ich allerdings weiß, dass das Herstellen eines Stundenplans (im Gegensatz zur scheinbar landläufigen Meinung hier) kein Kinderspiel ist, denke ich nicht, dass der Planer unfähig oder ein A... ist (wie einige hier schreiben) oder das es Willkür ist, sondern dass es halt die unschöne berufliche Realität ist.
"Es jibt sone und solche, und dann jibt es noch janz andre, aba dit sind die Schlimmstn." - als PR erlebt man so einiges, auch wenn es um Stundenpläne geht. Und da gibt es durchaus diejenigen, die halt mal Untis durchlaufen lassen und dann hat sich die Sache. Und es gibt diejenigen, die sich stundenlang Mühe machen, die Parameter vorher zu perfektionieren und die Pläne danach zu optimieren. Es gibt solche, die aus den Wunschlisten der Kollegen wiederum eigene Listen anfertigen und es gibt die, die Wunschlisten in irgendeine Ecke legen, wo sie dann Wochen später immer noch liegen. Und bei den allermeisten, die ich bisher kennengelernt habe, kommt als erste Antwort IMMER "Ging nich' anners...", aber wenn man dann mal ein wenig nervt und stresst macht, geht es doch anders.
Ich würde auch mal nach Grundsätzen der Stundenverteilung suchen.
Das gehört zu den besten Tipps in diesem Thread überhaupt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass gerade in NRW die Gesamtkonferenz nämlich wirklich über Grundsätze der Stundenplangestaltung abstimmen kann. Da würde ich doch so bald wie möglich einen Antrag stellen. Oder noch besser, den Lehrerrat an Bord holen, eine PV durchführen und so einen Antrag schon mal argumentativ durchsetzen, damit der Beschluss in der GeKo nur noch Formsache ist und der Schulleiter nicht mit irgendwelchen Pseudoargumenten noch dagegen hält.
und mich mit "Fürsorgepflicht", Wünsche an den Stundenplaner und so nicht zufrieden gebe sondern es auf jeden Fall gerichtsfest haben will
Ich verstehe schon, was du willst, aber nur der Vollständigkeit halber: Die Fürsorgepflicht ist nicht irgendein vages Ideal (- ein "unicorn" im Brexit-Sprech), sondern in §45 des Beamtstatusgesetzes festgeschrieben. Darauf kannst du dich schon berufen.
Ich befürchte wirklich, solange dein Schulleiter, etc. nicht mitspielen, kannst du da nicht viel machen.
Ach, man kann als Kollege schon eingiges machen. Remonstration; Überlastungsanzeige; Anträge in der GeKo; Dienstaufsichtsbeschwerde. Wie erfolgreich das alles ist, kann keiner sagen, aber auf jeden Fall kann man so die vielen Freistunden, die man an der Schule verbringt, gut füllen. Und vielleicht geht es dem Schulleiter irgendwann so auf die Nerven, dass er beschließt, dass dem Kollegen Plattypus zu viel Leerlauf gar nicht so gut tut. 
Dann müssen sie aber auch mit den Folgen davon klarkommen, also total übermüdete Kollegen, die vor der Klasse stehen.
Jetzt aber im Ernst: DAS ist nun wirklich ein Grund für eine Überlastungsanzeige. Spätestens, seitdem du im Unterricht eingepennt bist, wie du hier immer mal wieder gerne erzählst. Da bist du sogar verpflichtet, eine zu schreiben, um die abzusochern. Die anderen Punkte oben waren so halb ernst gemeint, aber die Überlastungsanzeige hätte ich an deiner Stelle längst geschrieben.
oder Euch per Beschluß auffordert abends um 21 Uhr noch einmal auf der Schulwebseite oder im eMail-Postfach zu gucken, ob es Änderungen für den nächsten Tag gibt
Völlig blödsinniger Beschluss. Dagegen würde ich gleich den nächsten Antrag formulieren. Wieso habt ihr denn sowas überhaupt beschlossen?
verzeih, aber seit ich selbst Schulleiter bin, messe ich der Bedeutung von Schulleiteraussagen noch weniger Bedeutung bei als bisher (das meint jetzt nicht Dich, sondern den von Plattyplus)... Im Zweifelsfall erzählt man halt irgendeinen Seich, wie man das hier unten nennt, um den maulenden Kollegen ruhigzustellen. Das Schöne bei Lehrern ist halt, dass sie von rechtlichen Dingen meist so erfrischend wenig Ahnung haben.
Das bestätigt genau meine Wahrnehmung. Umso bedröppelter schauen solche Schulleiter, wenn man dann im Gespräch den tatäschlichen Erlass im Wortlaut aus der Tasche zieht.