2. Staatsexamen trotz Vorstrafe

  • hallo Leute,
    studiere jetzt im 2. Semester auf Lehramt. Wurde kürzlich in einer Strafsache belangt und habe eine Strafe über 90 Tagessätzen bekommen ... ich weiß, ich weiß - bin nicht stolz drauf. Es handelt sich um ein Finanzdelikt, also kein Gewaltverbrechen!
    Frage ist nun, ob es überhaupt noch sinnvoll für mich ist, weiterzustudieren. Der Eintrag wird frühenstens in 5 Jahren gelöscht und aus dem BZR wahrscheinlich erst in 10. Kann man so überhaupt noch zum 2. Staatsexamen zugelassen werden? Hat da vielleicht irgendeiner von euch Erfahrung? Hab natürlich auch schon mit dem Anwalt drüber gesprochen, würde aber auch gerne eure Meinung dazu hören - vielleicht hat hier ja jemand Praxiserfahrung damit.


    danke schonmal!

  • Nein, ich habe keine Praxiserfahrung, das vorneweg.


    Finanzdelikt bedeutet unter Umständen, dass es grundständige Zweifel an deiner Redlichkeit gibt, was mindestens eine Verbeamtung je nach Bundesland vollständig ausschließen kann (BaWü wäre da wahrscheinlich raus). Über 90 Tagessätze sind auch kein Pappenstiel für einen Ersttäter und sprechen für ein ernsthafteres Vergehen- von jemandem, dem man "hoheitliche Aufgaben" (=Beamter) anvertraut wird da meist mehr erwartet an "charakterlicher Eignung". Ggf. kann es aber dennoch möglich sein den Vorbereitungsdienst zumindest im Angestelltenverhältnis zu absolvieren und auch später als Angestellter tätig zu werden.


    Wenn du in einer Bildungsgwerkschaft bist (als Student kann man da kostenfrei Mitglied werden, also keine Scheu), nutz´ die Beratung dort + konsultier´ ggf.noch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht (die Gewerkschaften können dir da fitte Leute nennen, die in so einer Frage seriösen Rat zu geben wissen).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Meiner Kenntnis nach darf man das 2. StEx. durchaus noch machen, da es zur Berufsausbildung zählt.
    Die "Bafög"-Sünder vor einigen Jahren waren so ein Fall.


    Wenn es dann um die unbefristete Einstellung in den Schuldienst geht, sieht das hingegen ganz anders aus. Da kann das Land an der charakterlichen Eignung als Lehrer durchaus Zweifel haben und auf der Basis der erwähnten Vorstrafe eine Einstellung in den Schuldienst verweigern.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Da man fürs Ref ein Führungszeugnis einreichen muss wär ich mit dem 2. Stex nicht so sicher. Wäre es eine Möglichkeit, beim Studienseminar nachzufragen, mit welchen Vorstrafen einem der Zutritt zum Ref verweigert wird?

  • Wäre es eine Möglichkeit, beim Studienseminar nachzufragen, mit welchen Vorstrafen einem der Zutritt zum Ref verweigert wird?

    Bitte nicht. Dann lieber in einem geschützten Rahmen nachfragen, z.B.Fachanwalt, Gewerkschaft, etc... Sonst hat man ja gleich einen Ruf weg...

  • Auch in NRW musst du bei der Bewerbung für das Referendariat ein erweitertes Führungszeugnis einreichen und irgendwann (ich bin nicht mehr sicher ob zur Einstellung ins Ref oder dann später in den Schuldienst) musste ich auch unterschreiben, dass ich nie wegen einer Straftat verurteilt wurde.


    Mich würde übrigens mal eure Einschätzung zu dieser Regelung interessieren. Ich bin nämlich unentschlossen, was ich davon halten soll, dass jede Verurteilung (mit hoher Wahrscheinlichkeit - lieber TE, ich bin hier nicht rechtssicher) das Aus für die Lehramtslaufbahn bedeutet.
    Außer Frage steht für mich natürlich, dass Straftaten im Bereich (Kindes-) Missbrauch ein K.O.-Kriterium für Lehrer sein müssen. Ich kann gut verstehen, dass man einer Person, die einmal erwiesenermaßen eine solche Straftat begangen hat, (seine) Kinder nicht anvertrauen möchte.
    Bei Fällen wie dem des TE hingegen bin ich mir nicht so sicher... dass der Staat jemanden mit einer solchen Vorstrafe nicht zum Beamten beruft - okay. Hier hat jemand den Staat betrogen/ zu betrügen versucht, dann kann man kaum erwarten, dass der Staat einen in dieses besondere Vertrauensverhältnis "erhebt". Aber kann jemand, der einmal gegen irgenein (beliebiges) Gesetz verstoßen hat kein guter Lehrer werden - wissend, dass "Lehrer sein" auch "Vorbild sein" bedeutet (bedeuten sollte)?
    Denke ich an mein Kollegium, fallen mir sofort diverse Kollegen ein, die aktuelle Serien und Filme im Internet streamen (grauzone bis illegal) oder definitiv nicht gekaufte digitale Kopien von ebensolchen oder von Unterrichtsmedien untereinander austauschen (illegal), die ganze Lektüren im Klassensatz kopieren (illegal), die beim Bau ihres Hauses die ein oder andere Arbeit unter der Hand erledigen lassen (illegal), usw. Das ist, was mehr oder weniger offen im LZ kommuniziert wird - ob beim ein oder anderen noch andere "Leichen im Keller liegen", weiß ich nicht. Alle diese Kollegen sind aber trotdzem gute Lehrer. Vermutlich haben sie einige dieser Straftaten auch schon begangen, bevor sie Lehrer wurden - sie und ihre heutigen Schüler hatten das Glück, dass die Kollegen-to-be nicht erwischt wurden.


    P.S: Da fange ich gerade an zu überlegen - wenn ein Kollege nun wegen einer dieser Straftaten aufflöge, würde er dann eigentlich aus dem Dienst entlassen? ?( Habe von so einem Fall noch nie gehört, aber konsequenterweise müsste es ja so gehandhabt werden. Wer wegen so einer Straftat nicht eingestellt würde, dürfte ja eigentlich dann auch nicht weiterbeschäftigt werden, oder?

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Aber kann jemand, der einmal gegen irgenein (beliebiges) Gesetz verstoßen hat kein guter Lehrer werden - wissend, dass "Lehrer sein" auch "Vorbild sein" bedeutet (bedeuten sollte)?

    Die Frage ist halt: Wo fängst Du mit den Gesetzesverstößen an? Ganz scharf gesehen ist ja sogar Falschparken ein Gesetzesverstoß. Nur wenn wir alle Lehrer, die jemals in ihrem Leben ein Knöllchen bekommen haben, aus dem Schuldienst entfernen, bleibt niemand mehr übrig.


    Oder sagt ihr: "Ordnungswidrigkeiten zählen nicht"?
    Sollte das so sein, stellt sich die Frage nach der Strafhöhe. In der Fliegerei gibt es Bußgelder für Ordnungwidrigkeiten bis rauf zu 150.000,- €. Da bin ich fällig, wenn ich einen Passagier mitnehme ohne dazu berechtigt zu sein, also ohne in den letzten 90 Tagen vorher mindestens dreimal mit dem Flugzeug gestartet zu sein. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, daß der Pilot nicht im Training ist.
    Also als Autofahrer: Ihr dürft in eurem Auto nur jemanden mitnehmen, wenn ihr in den letzten 3 Monaten mindestens 500km gefahren seid mit genau dem Fahrzeug und das im Fahrtenbuch notiert habt.


    Aber: Müßte ich für andere Dinge eine Strafe von 150.000 € zahlen, dürften das bei unseren Einkommen ca. 1.000 Tagessätze sein und damit wäre ich aber sowas von vorbestraft, was natürlich auch im Führungszeugnis vermerkt wird.

  • eine Strafe über 90 Tagessätzen

    Eine Verständnisfrage: Du wurdest verurteilt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder lag die Strafe darüber?
    § 32 Abs. 2 Nr. 5 a) BZRG über Inhalt des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html:
    Nicht aufgenommen werden Verurteilungen,
    durch die auf
    Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.
    Wenn du also schon sicher weißt, dass bei dir ein Eintrag im Bundeszentralregister aufgenommen wurde, dann lag die Strafe über der Grenze von 90 Tagessätzen?

  • Vorweg: ich habe keine Ahnung, die muss ich auch nicht haben.


    Ich find's nur immer wieder interessant, was Passanten uns so alles zu wissen zutrauen. Dabei ist an dem Gerücht, dass Lehrer alles wissen, nicht viel dran. Die pusten nur gern viel Watte durch den Saal und tun so, als wüssten sie alles und dann auch noch alles besser.


    Ned: Falls du bisher in dem Verfahren noch keinen Anwalt hattest, nimm' dir einen. Frag' den.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • ...
    Mich würde übrigens mal eure Einschätzung zu dieser Regelung interessieren. Ich bin nämlich unentschlossen, was ich davon halten soll, dass jede Verurteilung (mit hoher Wahrscheinlichkeit - lieber TE, ich bin hier nicht rechtssicher) das Aus für die Lehramtslaufbahn bedeutet...

    Ich meine, davon hätten wir es hier vor kurzem gehabt. Wenn ich recht erinnere, kommt es nicht auf die Art des Verbrechens an, sondern auf das vorgesehene Strafmaß.


    Und da ist es m.E. egal, um was es geht, denn fürs Ziehen am Joint wird man nicht belangt, fürs Dealen schon. Hat einer mit 13 Kaugummis mitgehen lassen, wird außer eins hinter die Löffel nichts passiert sein, hat einer aber eine Tankstelle ausgeraubt...


    Also ja, so eine Regelung macht schon Sinn, auch außerhalb von Straftaten, die direkt das Kindeswohl betreffen. Und dass hier zwischen Angestellten und Beamten unterschieden wird finde ich nicht richtig. Wieso sollte ein Betrüger vom Land im öD angestellt werden?

  • Aber kann jemand, der einmal gegen irgenein (beliebiges) Gesetz verstoßen hat kein guter Lehrer werden - wissend, dass "Lehrer sein" auch "Vorbild sein" bedeutet (bedeuten sollte)?

    Ich halte nichts davon, einzelne Berufsgruppen pauschal mit überzogenen Moralvorstellungen in Sippenhaft zu nehmen. Und nichts anderes ist dieser Begriff "Vorbildfunktion".
    Darf dann ein Lehrer - vor allem ein Sportlehrer - auch nicht rauchen, weil es ungesund ist? Muss der Dienstherr mich jetzt verpflichten, jeden Tag joggen zu gehen, am besten eine Strecke, an der viele Schüler mich sehen können, weil unsere Gesellschaft verfettet und ich einen sportlichen Lebenswandel vorleben soll?
    Vorbildfunktion in der Praxis heißt für mich, dass ich mich mit der Kippe nicht direkt vor die Schule stelle und den Schülern nicht vorschwärme, wie toll Rauchen doch ist. Und dass ich vielleicht, wenn sie es doch mitbekomme, thematisiere, dass ich es bereue, angefangen zu habe und warum. Das heißt auch, dass ich nicht mit selbstgebrannten DVDs vor der Klasse herumhantiere und mich mit Schülern darüber austausche, von welchen Seiten aus man am besten illegal streamen kann. Oder dass ich nicht damit angebe, welchen tollen Urlaub ich mir leisten kann, weil ich so geschickt Finanzbetrügereien durchgezogen habe.


    Wenn ich jetzt privat gegen das Gesetz verstoße und erwischt werde, muss das natürlich bestraft werden. Aber dass das Auswirkungen auf meinen Beruf haben kann, finde ich extrem überzogen. Außer es ist wirklich eine Straftat, die direkt in Verbindung mit meiner Tätigkeit steht.
    Und, ja ja, ich weiß schon, dass es so IST. Aber Midnatsol hat ja gefragt, was wir davon halten.

  • hat einer aber eine Tankstelle ausgeraubt...

    Und hat sich jemand in der Fliegerei über deutschland verirrt und ist in einen gesperrten Luftraum eingeflogen (Da oben gibt es ja bekanntlich keine Schilder), ist das eine Straftat, die gleich mal ein Gerichtsverfahren nach sich zieht.


    Ist es im Straßenverkehr auch eine Straftat, wenn jemand verbotenerweise in eine Anliegerstraße fährt? ;)

  • Und hat sich jemand in der Fliegerei über deutschland verirrt und ist in einen gesperrten Luftraum eingeflogen (Da oben gibt es ja bekanntlich keine Schilder), ist das eine Straftat, die gleich mal ein Gerichtsverfahren nach sich zieht.

    Ich hab die Gesetze nicht gemacht und mit Fliegen kenne ich mich gleich gar nicht aus. Aber wenn es gesperrte Lufträume gibt, muss ich mich damit halt auseinandersetzen, sonst kann ich eben nicht fliegen.


    Mal abgesehen von der genannten Vorbildfunktion: ein kleiner Betrieb kann vielleicht einen "reuigen Sünder" rehabilitieren. Von meinem Bundesland erwarte ich aber, dass es nur Leute im großen Stil beschäftigt, die sich im Griff haben. Dass einer "zufällig" oder "aus Versehen" gegen geltendes Gesetz verstößt dürfte die Ausnahme sein.

  • Von meinem Bundesland erwarte ich aber, dass es nur Leute im großen Stil beschäftigt, die sich im Griff haben.

    Aber warum denn? Was der Einzelne privat tut, ist doch seine Sache?
    Und wer definiert, was "sich im Griff haben" bedeutet?
    Ich finde das schwierig!


    Um mal von Lehrern wegzukommen zu anderen Beamten: Mir ist es egal, ob der Polizist, der mir einen Strafzettel gibt, seine Putzfrau schwarz angestellt hat oder ob er sich abends auf dem Balkon nach Feierabend eine Tüte anzündet. Es ist mir aber nicht egal, wenn er seine Position als Polizist ausnutzt, um sich Vorteile zu erschleichen.

  • Aber warum denn? Was der Einzelne privat tut, ist doch seine Sache?Und wer definiert, was "sich im Griff haben" bedeutet?
    Ich finde das schwierig!


    Um mal von Lehrern wegzukommen zu anderen Beamten: Mir ist es egal, ob der Polizist, der mir einen Strafzettel gibt, seine Putzfrau schwarz angestellt hat oder ob er sich abends auf dem Balkon nach Feierabend eine Tüte anzündet. Es ist mir aber nicht egal, wenn er seine Position als Polizist ausnutzt, um sich Vorteile zu erschleichen.

    Also mir ist es nicht egal, ob jemand schwarz beschäftigt, damit betrügt er alle um die Steuern und die Putzfrau um ihre Absicherungen. Wo ist denn da ein Unterschied, ob das im Dienst passiert? Und wenn er sich sein Koks für abends aus der Asservatenkammer mitnimmt? Und wenn er in der Freizeit Ausländer verprügeln geht?


    Die Grenze ist da, wo der Gesetzgeber sie zieht.


    Und ich finde schon, dass ein Polizist eine andere Vorbildfunktion hat als ein Bäcker. Er verkörpert nunmal die Exekutive.

  • Und wenn er sich sein Koks für abends aus der Asservatenkammer mitnimmt? Und wenn er in der Freizeit Ausländer verprügeln geht?

    Wenn er abends kokst statt kifft, ist mir das egal. Wenn er das Koks aus der Asservatenkammer mitgehen lässt, nutzt er eben seine dienstlichen Privilegien aus, das ist mir nicht egal. Wenn er im Dienst zugedröhnt ist, ist mir das auch nicht egal. Und wenn seine Sucht seine dienstlichen Aufgaben beeinträchtigt sowieso nicht.


    Das mit den Ausländern ist so ne Sache. Ich möchte ungern Landesbeamte haben, die Probleme mit Ausländern haben. Aber das ist halt nur meine persönliche Meinung. Wenn sie es hinbekommen, Ausländer im Dienst neutral und gleichwertig zu behandeln, dann kann man vermutlich wenig dagegen tun. Hätte ich zum Beispiel einen Kollegen, der AfD-Wähler ist, der aber Schüler und Eltern mit Migrationshintergrund nicht anders behandelt als Biodeutsche, dann muss ich damit leben. Und ja, ein Polizist, der abends irgendwelche Leute verprügelt, ist nicht toll. Aber das macht es dann an dieser Stelle - so schwer es auch mir fällt, das zu akzeptieren - keinen Unterschied, ob er in seiner Freizeit Ausländer oder Anhänger des falschen Fußballvereins verprügelt. Erstmal. Denn wenn der HSV-Anhänger halt Grieche ist und der Polizist ist Werder-Fan, dann sind das halt erstmal "nur" Prügel.
    Wenn der Polizist aber in seiner Freizeit Ausländer verprügelt, weil "die nicht hierher gehören", dann hat er Probleme mit unserer demokratischen, freiheitlichen Grundordnung und gehört aus dem Dienst entfernt. Genauso wie Kinderpronographie beim Lehrer kein reines Freizeitvergnügen ist.


    EDIT: Ich gebe aber gerne und offen zu, dass die Grenzziehung hier immens schwierig ist und dass es im Sinne des Gesetzgebers sehr viel Sinn macht, die Grenze eben da zu ziehen, wo ein Gesetz gebrochen und eine Straftat verübt wird. Das ist schon okay und richtig so. Aber rein moralisch betrachtet, und das wollte Midnatsol ja disktuieren, ist es halt nicht so einfach.

  • Müßte ich für andere Dinge eine Strafe von 150.000 € zahlen, dürften das bei unseren Einkommen ca. 1.000 Tagessätze sein

    Wahrscheinlich noch deutlich mehr, weil das Nettoeinkommen bei der Berechnung der Tagessatzhöhe um Unterhaltspflichten etc. bereinigt wird. Maximal möglich sind aber 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe 720. Puh, nochmal Glück gehabt!

    dass ich mich mit der Kippe nicht direkt vor die Schule stelle

    Ok.

    und den Schülern nicht vorschwärme, wie toll Rauchen doch ist.

    Auch d'accord.


    Und dass ich vielleicht, wenn sie es doch mitbekomme, thematisiere, dass ich es bereue, angefangen zu habe und warum.

    Hier hätte ich schon ein massives Problem: Was, wenn ich es gar nicht bereue, angefangen zu haben?! Soll ich dann die Schüler anlügen, weil "man halt nicht zugibt, gern zu rauchen"?


    Aber warum denn? Was der Einzelne privat tut, ist doch seine Sache?

    Was der einzelne Angestellte privat tut - ja. Was der einzelne Beamte privat tut - nein. Das hatten wir doch erst kürzlich.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Was, wenn ich es gar nicht bereue, angefangen zu haben?! Soll ich dann die Schüler anlügen, weil "man halt nicht zugibt, gern zu rauchen"?

    Na gut, dann sagt man halt gar nichts. Mit ist aber bislang noch kein Raucher begegnet, der es nicht bereut.



    Was der einzelne Beamte privat tut - nein. Das hatten wir doch erst kürzlich.

    Richtig, deshalb ja oben auch meine Nachbemerkung:


    EDIT: Ich gebe aber gerne und offen zu, dass die Grenzziehung hier immens schwierig ist und dass es im Sinne des Gesetzgebers sehr viel Sinn macht, die Grenze eben da zu ziehen, wo ein Gesetz gebrochen und eine Straftat verübt wird. Das ist schon okay und richtig so. Aber rein moralisch betrachtet, und das wollte Midnatsol ja disktuieren, ist es halt nicht so einfach.

Werbung