Ich bin der Meinung, dass der SU aus "anderen wichtigen Gründen" hier greifen könnte. So ist das zumindest in anderen BLs, von denen ich weiß, explizit für Kinder über 12 Jahren geregelt.
Das mit den dienstlichen Gründen steht natürlich immer dabei und ist Auslegungssache, deshalb habe ich aber oben auch geschrieben, dass dieser Weg eigentlich nur Sinn macht, wenn du die Schulleitung auf deiner Seite hast.
Immerhin könnte man noch darauf hinweisen, dass zumindest für Beamte auch in MV die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gilt, die sich explizit auch auf die Familienmitglieder des Beamten bezieht - so festgehalten in §87 des Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
"Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen."
Aber auch hier bleibt die Frage, ob das auch auf Angestellte anzuwenden ist.
Ich sehe es wie die anderen: Lass dich krankschreiben, und zwar immer, wenn dein Kind dich braucht.