Natürlich kann eine pädagogische Mitarbeiterin in der Vertretung eingesetzt werden, juristischer Maßstab ist zunächst mal nur, dass die Aufsicht gewährleistet ist. Was sie dann in der Vertretung macht, sollte die Schule in einem Vertretungskonzept regeln. An das hat sie sich dann zu halten, wenn es das nicht gibt, kann man ihr kaum vorwerfen, dass sie dann selber entscheidet, was sie macht.
Aus dem gleichen Grund kann sie auch Pausenaufsichten übernehmen.
Pädagogische Fachkräfte sind über das Land beschäftigt, sie sind (im Gegensatz zB zu Inklusionshelfern einzelner Schüler) stimmberechtigt in Konferenzen denen sie angehören (welchen genau regelt die Konferenzordnung).
Was genau sie macht, wird sie wohl kaum selber entscheiden, für Vertretungsunterricht, Pausenaufsichten, etc. wird sie die Schulleitung ja eingeteilt haben.
Für mich ist auch schwer nachvollziehbar, dass man sich als Lehrkraft darüber beschwert, dass eine weitere Kraft einem ein Teil der Aufsichten und Vertretungen abnimmt, meiner Erfahrung nach gibt es davon an Schulen genug für alle. Hier entsteht für mich der Eindruck, dass du eher ein persönliches Problem mit der Kollegin hast.