Beiträge von Moebius

    Welche Probleme gibt es denn damit?

    Zum Beispiel die Tatsache, damit in das Privatlaben der unterrichtenden Lehrkräfte hineinwirken zu können, zum Beispiel durch den Entzug der Lehrerlaubnis bei einer Ehescheidung. Passiert heute zum Glück nur noch selten, ich persönlich halte aber bereits die grundsätzliche Möglichkeit für nicht akzeptabel.

    Aus meiner eigenen Schulzeit kenne ich es nicht anders, an meiner jetzigen Schule unterrichtet ein Kollege in der GO 3 Stunden Religion und 3 Stunden Philosophie, der Unterricht kann also nicht mal parallel stattfinden. Religion ist mitten am Tag, Philosophie in den Randstunden. Die Schüler, die Philosophie belegen, haben also tagsüber Freistunde und nachmittags Unterricht, wenn die, die Religion belegt haben, bereits nach Hause düsen.

    Du schließt hier von einer subjektiven und wohl sehr negativen Erfahrung auf etwas, was mit der heutigen schulischen Realität in den allermeisten Schulen nicht mehr viel zu tun hat. Werte und Normen ist bei uns gleichwertiges Wahlpflichtfach zu Religion, bis hin zum Prüfungsfach im Abitur, beides liegt parallel im Band und wird von jeweils dafür ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet. Bei uns belegen mehr als 50% der Schüler WuN.

    Weder Religion noch das Ersatzfach werden inhaltlich von Kirchen oder Verbänden gesteuert, sondern vom Gesetzgeber, beim Religionsunterricht gibt es lediglich den leidigen Kirchenstaatsvertrag, der den staatlichen Spielraum einengt. Das ist aber ziemlich nebensächlich in Bezug auf die Inhalte, problematisch ist die notwendige kirchliche Lehrerlaubnis, und dass Religion dadurch bei uns durchgängig zweistündig in der Stundentafel sein muss, während andere Kurzfächer in mehreren Schuljahren nur epochal unterrichtet werden. Wenn neue Fächer wie Informatik oder Berufsorientierung Stunden kriegen sollen, geht es als immer stärker zu lasten anderer.

    Unterricht über Religionen ist für mich Teil des Unterrichtes in Ethik, Religionen haben ihren historischen Beitrag zur Entwicklung unserer heutigen Werte geleistet und gleichzeitig liefern sie viel aktuelles Material darüber, wie unethisches Verhalten gerechtfertigt wird. Solange beide Seiten im Unterricht abgebildet werden, halte ich es für angemessen, das auch zu thematisieren.

    Interesse, es gibt ja immer irgendwen, der irgendwas von Herzen rechtfertigen kann und darauf bin ich gespannt.

    Wenn du meinst, irgendwer hier hätte Netanjahu verteidigt, zitiere denjenigen doch direkt, dann ist auch klar, wer sich angesprochen fühlen soll.

    Schule ist weltanschaulich neutral, religiöse Feste im eigentlichen Sinne haben an staatlichen Schulen überhaupt nichts zu suchen, gefeiert wird zB Weihnachten, weil es kulturell und gesellschaftlich bei uns eine Bedeutung hat. Da kann man dann auch die Bedeutung in anderen Religionen und Weltanschauungen thematisieren. Jede Religion hat irgend ein Fest um die Wintersonnenwende.

    Das sehen in der Großstadt die muslimischen Eltern anders. Bei uns gibt es das nicht.

    Das ist keine Abstimmungsfrage der Eltern.
    Im übrigen wird an allen mir bekannten Schulen die Weihnachtszeit in einer Art und Weise begangen, bei der der religiöse Aspekt eine untergeordnete bis gar keine Rolle spielt. Bei uns macht auch die Fachgruppe Werte und Normen einzelne Aktionen in der Zeit.

    Vertretungsunterricht: Nein, darf sie nicht. SozPäds dürfen nicht zu Vertretungszwecken eingesetzt werden. (Siehe: Informationen der GEW)

    Mal abgesehen davon, dass ein Flyer der GEW keine Rechtsquelle ist, steht das auch nicht in dem Dokument, sondern lediglich die Formulierung "Sozialpädagogische Fachkräfte werden nicht zur Abdeckung der Stundentafel, nicht zum Auffangen von Lehrkräftemangel, eingesetzt.". Das ist eine Forderung, keine juristisch belegte Feststellung, weil die GEW es aus verständlichen Gründen (die ich persönlich teile, aber das ist nicht relevant) dagegen ist, Lehrkräftebedarf durch Personal zu ersetzen, der keine Qualifikation als Lehrkraft hat.

    Rein rechtlich ist es trotzdem möglich. Für das reine Erteilen von einzelnen Unterrichtsstunden gibt keine vorgeschriebene Qualifikation, jede Lehrkraft muss damit leben auch fachfremd eingesetzt zu werden, wenn die Schule den Bedarf hat (wenige Sonderfälle, wie Religion, ausgenommen), Einzelstunden werden auch mal von Praktikanten gehalten oder eben auch von pädagogischen Fachkräften.

    Rechtlich notwendig ist die Qualifikation erst dann, wenn es um Leistungsbewertung und das Erteilen von Abschlüssen geht.

    Nur zur Klarstellung: ich wäre absolut dagegen, dass PMs Unterricht halten, bei uns ist das auch nicht der Fall, sie werden aber im Rahmen des Vertretungskonzepts zur Aufsicht bei Vertretungen eingesetzt. Aber ein rechtlicher Hebel ist in Bezug auf die Ausgangsfrage nicht gegeben, hier muss man fachlich argumentieren.

    Ich wiederhole mich: so etwas müssen nicht Kollegen miteinander ausfechten, die Schule braucht ein Vertretungskonzept.

    Von Vorteil wäre es, wenn sich dieses im Rahmen des rechtlich zulässigen bewegt und da stellen erkrankte KuK sowieso keine Aufgaben (wenn sie es nicht selber wünschen), sondern nur diejenigen, die für andere Veranstaltungen, Fortbildungen, etc. geplant vertreten werden.

    Natürlich kann eine pädagogische Mitarbeiterin in der Vertretung eingesetzt werden, juristischer Maßstab ist zunächst mal nur, dass die Aufsicht gewährleistet ist. Was sie dann in der Vertretung macht, sollte die Schule in einem Vertretungskonzept regeln. An das hat sie sich dann zu halten, wenn es das nicht gibt, kann man ihr kaum vorwerfen, dass sie dann selber entscheidet, was sie macht.

    Aus dem gleichen Grund kann sie auch Pausenaufsichten übernehmen.

    Pädagogische Fachkräfte sind über das Land beschäftigt, sie sind (im Gegensatz zB zu Inklusionshelfern einzelner Schüler) stimmberechtigt in Konferenzen denen sie angehören (welchen genau regelt die Konferenzordnung).

    Was genau sie macht, wird sie wohl kaum selber entscheiden, für Vertretungsunterricht, Pausenaufsichten, etc. wird sie die Schulleitung ja eingeteilt haben.

    Für mich ist auch schwer nachvollziehbar, dass man sich als Lehrkraft darüber beschwert, dass eine weitere Kraft einem ein Teil der Aufsichten und Vertretungen abnimmt, meiner Erfahrung nach gibt es davon an Schulen genug für alle. Hier entsteht für mich der Eindruck, dass du eher ein persönliches Problem mit der Kollegin hast.

    Leute, die keine ganzen Sätze schreiben können, geben plötzlich einen Text über innere Monologe ab?

    Korrekt. Und dann hast du hinterher den Ärger mit der Frage, wie man das bewertet. Auch hier im Forum gibt es oft genug den Standpunkt "Wenn man den Schüler nicht in flagranti erwischt hat, kann man nichts machen".

    Wir hatten übrigens auch schon den Fall, dass eine Kollegin bei einer Klausur zu einem Roman einen Textauszug aus einem ganz anderen Werk gegeben hat und Schüler dann dazu etwas bearbeiten sollten und ein Schüler, der sonst kaum drei grade Sätze formulieren kann, seine Antwort dann tatsächlich nicht nur auf den gegebenen Textauszug, sonder auch auf die darauf folgenden Seiten bezogen hat, die dem Material der Klausur gar nicht beilagen.

    Ich habe die Hälfte meiner Deutschklausuren geschrieben, indem ich die Lektüre am Abend vorher kurz quergelesen habe.
    (Zu meiner Verteidigung: Home Faber halte ich immer noch für eine Zumutung.) Ironischerweise war ich als Jugendlicher ein Vielleser, nur halt andere Sachen.

    In deinem Beispiel muss man das Buch oder mindestens die Lektürehilfe gelesen haben und wissen, welchen inneren Konflikt der Hauptcharakter hat, was man hoffentlich im Unterricht mal besprochen hat.

    Das ist für mich jetzt keine AB1 Aufgabe, in der Regel wird man das im Unterricht vorher so nicht besprochen haben und die KI kann mir das problemlos beantworten, wenn ich weder Buch noch Lektürehilfe gelesen habe. Und ja, natürlich gibt es SuS, die im Unterricht vorher nur 6 Wochen ihre Zeit abgesessen haben.

    Ich denke mir meine Beispiele nicht aus, vergleichbare Dinge sind genau die Fälle, bei denen KI-Nutzung bei uns aufgeflogen ist.

    Gerade in den sprachlichen Fächern brauchst du nichts zu fotografieren, die KI kennt die gängigen Texte. Und die Aufgabenstellung "Erläutere den inneren Konflikt des Hauptcharakters in Die Physiker von Dürrematt" ist schnell eingetippt, wenn der Schüler einigermaßen clever ist, fügt er noch "... formuliere deine Antwort auf dem sprachlichen Niveau eines leistungsstarken Zehntklässlers am Gymnasium" hinzu.
    Das was die KI ausspuckt muss ich dann nur noch lesen und anschließend im Raum grob reproduzieren.

    Noch sind die MINT-Fächer deutlich im Vorteil, weil die Aufgabenstellungen dort sehr viel länger, komplexer und kleinteiliger sind, da müsst man tatsächlich die Aufgabenstellung fotografieren, außerdem sind die Lösungen der KI schlechter.

    Bitte entferne den Link auf das Video, Verlinkungen generieren Reichweite und erhöhen die Anzeige solcher Videos in automatischen Playlisten, damit unterstützt man die Urheber solcher Videos. Oft genug werden sie unter scheinbarer Skepsis "Schaut euch das mal an, dass kann doch wohl nicht wahr sein!" geteilt und verbreitet mit der Absicht, sie zu "pushen".

    Als nicht religiöser Mensch halte ich es trotzdem für sinnvoll, kulturelle Werte und Traditionen, die unsere Gesellschaft geprägt haben, in Schule zu vermitteln und mit einzubeziehen, dazu gehört auch die Weihnachtszeit. Aber es muss halt immer adressatengerecht sein. Wenn die eigenen SuS es nicht schaffen, sich in einer Großgruppe dem Anlass entsprechend zu verhalten, mache ich halt nichts in der Großgruppe.

    Viele SuS bringen von zuhause nicht mehr die nötigen Voraussetzungen mit, um sich bei bestimmten Aktionen angemessen zu verhalten. Dann muss man kleiner und eger geführt planen. Es ganz sein zu lassen, vergrößert das Problem mittel- und langfristig nur. Dann lernen sie es nicht nur zu Hause nicht, sondern genau so wenig in der Schule.

    Es ist ärgerlich, dass Schule mehr und mehr die Erziehungsaufgaben des Elternhauses übernehmen muss, es nicht zu tun, ist aber erst recht keine Lösung.

    Quittengelee : Ich bin der Meinung, dass man merkt, ob wirklich ein Ausnahmefall vorliegt oder ob die Schüler (m/w/d) nur vorgeben, aus einer Notfallsituation (Blasenschwäche, Menstruationsbeschwerden, o.ä.) heraus dringend die Toilette aufsuchen zu müssen. Aus Berufsgründen haben wir doch oft ein gutes Gespür für menschliches Verhalten und die wenigsten Jugendlichen können glaubhaft gut lügen, so zumindest meine Erfahrung.

    Für die akute Situation ist auch erst mal nicht relevant, ob ein tatsächlicher Notfall vorliegt, oder nicht. So oder so muss die Antwort zunächst sein: "Wenn ihr gemeinsam den Raum verlasst, ist der ordnungsgemäße Ablauf der Prüfung gestört und die Klausur ist für euch beendet." Ob man dann Teile wertet, die nicht bearbeiteten Teile mit ungenügend benotet oder später eine Ersatzarbeit stellt, kann man hinterher klären und dabei ist entscheidend, bei welchem Vorgehen man die Rückendeckung der Schulleitung hat.

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