Schüler müssen gleichzeitig dringend auf Toilette während Leistungsüberprüfung.

  • Klar, du kannst jetzt darauf abstellen, dass ich naiv oder inkompetent bin oder dass mir die basalsten Weisheiten fehlen, die selbst ein Quereinsteiger mitbringt.

    Und was passiert, wenn sich sieben Schüler gleichzeitig einpissen? Wir reden hier von einer Klientel, der das durchaus zuzutrauen ist.

    Du bist nicht mal verpflichtet die SuS aufs Klo zu lassen. Lies mal "Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo."

  • Quittengelee : Ich bin der Meinung, dass man merkt, ob wirklich ein Ausnahmefall vorliegt oder ob die Schüler (m/w/d) nur vorgeben, aus einer Notfallsituation (Blasenschwäche, Menstruationsbeschwerden, o.ä.) heraus dringend die Toilette aufsuchen zu müssen. Aus Berufsgründen haben wir doch oft ein gutes Gespür für menschliches Verhalten und die wenigsten Jugendlichen können glaubhaft gut lügen, so zumindest meine Erfahrung.

  • Quittengelee : Ich bin der Meinung, dass man merkt, ob wirklich ein Ausnahmefall vorliegt oder ob die Schüler (m/w/d) nur vorgeben, aus einer Notfallsituation (Blasenschwäche, Menstruationsbeschwerden, o.ä.) heraus dringend die Toilette aufsuchen zu müssen. Aus Berufsgründen haben wir doch oft ein gutes Gespür für menschliches Verhalten und die wenigsten Jugendlichen können glaubhaft gut lügen, so zumindest meine Erfahrung.

    Bei 7 Leuten, die zeitgleich aufs Klo müssen ist das kein Ausnahmefall. Selbst bei Durchfall müssten wohl nicht 7 Personen gleichzeitig. Die SuS wollten sich hier mit aller Wahrscheinlichkeit einen Witz erlauben.

  • Quittengelee : Ich bin der Meinung, dass man merkt, ob wirklich ein Ausnahmefall vorliegt oder ob die Schüler (m/w/d) nur vorgeben, aus einer Notfallsituation (Blasenschwäche, Menstruationsbeschwerden, o.ä.) heraus dringend die Toilette aufsuchen zu müssen. Aus Berufsgründen haben wir doch oft ein gutes Gespür für menschliches Verhalten und die wenigsten Jugendlichen können glaubhaft gut lügen, so zumindest meine Erfahrung.

    Für die akute Situation ist auch erst mal nicht relevant, ob ein tatsächlicher Notfall vorliegt, oder nicht. So oder so muss die Antwort zunächst sein: "Wenn ihr gemeinsam den Raum verlasst, ist der ordnungsgemäße Ablauf der Prüfung gestört und die Klausur ist für euch beendet." Ob man dann Teile wertet, die nicht bearbeiteten Teile mit ungenügend benotet oder später eine Ersatzarbeit stellt, kann man hinterher klären und dabei ist entscheidend, bei welchem Vorgehen man die Rückendeckung der Schulleitung hat.

  • Quittengelee : Ich bin der Meinung, dass man merkt, ob wirklich ein Ausnahmefall vorliegt oder ob die Schüler (m/w/d) nur vorgeben, aus einer Notfallsituation (Blasenschwäche, Menstruationsbeschwerden, o.ä.) heraus dringend die Toilette aufsuchen zu müssen. Aus Berufsgründen haben wir doch oft ein gutes Gespür für menschliches Verhalten und die wenigsten Jugendlichen können glaubhaft gut lügen, so zumindest meine Erfahrung.

    Ich würde gerne eine Beschimpfung hier einfügen aber ich würde gerne Forenmitglied bleiben.

  • Beitrag von O. Meier (14. Dezember 2025 17:50)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: s. u. (14. Dezember 2025 22:57).
  • Mich stört, dass die SuS nachschreiben sollen, weil jemand die Arbeit verlegt haben soll. Sie müssen doch nachschreiben, wegen des "Verdachts auf Unterschleif" wie es in Bayern heißt. Kann man das nicht einfach sagen? Ist Schummelei kein Grund zum Nachschreiben? Die Begründung, dass die Arbeit verlegt wurde, glaubt doch eh niemand.

  • Schummeln ist, ganz allgemein gesprochen, normalerweise kein Grund zum Nachschreiben, sondern ein Grund für eine ungenügende Bewertung des betroffenen Teiles der Arbeit oder der Arbeit insgesamt, je nach schwere.

  • Im Prinzip ja, aber die Schüler würden fairerweise argumentieren, dass man sie ja habe gehen lassen. Ähnlichkeiten in den Klausuren sind natürlich Zufall.

    Man sieht zumindest schön, was man sich als Lehrer durch ein einfaches "Nö." ersparen kann.

  • Hätte mich auch gewundert, wenn man Klausuren nicht in der normalen Unterrichtszeit nachschreiben dürfte.

    In NRW dürfen Klassenarbeiten (also Sek.-I-Leistungsüberprüfungen) nur vormittags geschrieben werden. Ich hatte fälschlicherweise angenommen, es gehe um eine 9. oder 10. Klasse, nicht ums BK.

  • Schummeln ist, ganz allgemein gesprochen, normalerweise kein Grund zum Nachschreiben, sondern ein Grund für eine ungenügende Bewertung des betroffenen Teiles der Arbeit oder der Arbeit insgesamt, je nach schwere.

    Leider lässt sich schummeln hier wohl nicht nachweisen.

    Ich hatte einmal 2 fast identische Arbeiten inkl. gleicher Rechtschreibfehler, ich habe damals argumentiert, dass ich die Leistungen der beiden nicht einschätzen könne und sie daher noch einmal schreiben müssten.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Beitrag von O. Meier (14. Dezember 2025 19:52)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: s. u. (14. Dezember 2025 22:58).
  • Im Prinzip ja, aber die Schüler würden fairerweise argumentieren, dass man sie ja habe gehen lassen. Ähnlichkeiten in den Klausuren sind natürlich Zufall.

    Daher würde ich auch nicht mit 6 bewerten, sondern nochmals "eine Chance geben" und eine neue Arbeit schreiben lassen.

  • Im vorliegenden Fall, so meine ich, hätte es gereicht, die offensichtlich ermogelten Teile aus der Wertung zu nehmen. Also in dem Sinne, dass es hierfür keine Punkte gibt. Dann wäre den Schülerinnen klar geworden, dass ihre ganze Aktion völlig nutzlos war, sie nichts gewonnen haben, sondern nur Zeit verloren.

    Das wäre eine Möglichkeit gewesen, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Vielleicht tauchen die Arbeiten ja plötzlich wieder auf, dann könnte man immer noch :gruebel:

  • Beitrag von O. Meier (14. Dezember 2025 20:27)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: s. u. (14. Dezember 2025 22:58).
  • Schummeln ist, ganz allgemein gesprochen, normalerweise kein Grund zum Nachschreiben, sondern ein Grund für eine ungenügende Bewertung des betroffenen Teiles der Arbeit oder der Arbeit insgesamt, je nach schwere.

    Ginge das theoretisch, den ersten Teil zu werten und den ab Klogang nicht mehr? Das wäre doch der am wenigsten aufwändige Weg für die Lehrkraft.

Werbung