Beiträge von Moebius

    Bei uns wird das nicht so gemacht und gerade in 5/6 wird in der Regel so vertreten, dass die SuS 6 Stunden Unterricht haben. Das führt aber natürlich zu Plausstunden, die dann auch gezählt und entweder mit Minusstunden gegengerechnet oder irgendwann zu einer Debutatsstunde zusammengefasst werden. Ob das Umsetzbar ist, hängt aber immer von den Gegebenheiten vor Ort ab, wenn alle Lehrkräfte bereits mehr als ihre Regelstudenzahl machen, weil die Schule so schlecht versorgt ist, sind die Möglichkeiten halt irgendwann ausgeschöpft - mehr als 4 Plausstunden pro Woche sind nicht zulässig.

    Allerdings wundert mich, dass ein Gymnasium in Niedersachsen so schlecht versorgt sein soll, dass es zu solchen Problemen kommt, denn grundsätzlich sind Gymnasien in Niedersachsen aktuell ausreichend versorgt. Eigentlich hat Unterricht Vorrang vor AGs und ähnlichem, so dass die Versorgung schon unter 95% fallen muss, bevor Regelunterricht nicht mehr ausgebracht wird. Hier würde ich ansetzen und die Elternvertretung sollte klären, wie die tatsächliche Versorgung ist und ggf. bei der Behörde massiv Druck machen. Wenn die Versorgung tatsächlich so schlecht ist, muss die Schule kurzfristig Abordnungen erhalten, das ist möglich, es gibt Gymnasien in Niedersachsen die über 100% Versorgung haben.

    Ich finde das nicht zum Lachen, wenn man daran glaubt.

    Niemand glaubt mehr daran, auch nicht Leute, die deinen politischen Überzeugungen näher stehen. Sonst hätten sie nicht eine erfahrene und qualifizierte Diplomatin vom Vorsitz der UN-Vollversammlung kurzfristig abgesägt, um Frau Bäerbrock die Umsetzung ihres "Sex and the City"-Reenactments zu ermöglichen.

    Das was im konservativen Spektrum das Beten ist, ist im linken Spektrum das Pochen auf UN-Resulutionen - eine schöne Möglichkeit, nichts zu tun und sich gut dabei zu fühlen.

    Man könnte lachen darüber, dass immer noch Menschen glauben, irgendwelche Probleme auf diesem Planeten könnten durch UN-Resulutionen gelöst werden, wenn es nicht so traurig wäre.

    Es ist gerade ein paar Wochen her, dass das Iranische Regime eine fünfstellige Zahl Menschen hat niedermetzeln lassen, weil sie gegen die Regierung demonstriert haben. Die Verletzten sind zuhause geblieben, statt in ein Krankenhaus zu gehen, weil in den Krankenhäusern Regierungskräfte auf verletzte Demonstranten gewartet haben um sie zu beseitigen.

    Man kann sicher Sorge haben, ob der Angriff zu einem Regimewechsel und zu einer stabilen, nicht menschenverachtenden Regierung führt. Ich habe auch Zweifel, neige aber inzwischen zu der Meinung, dass alles besser ist, als das derzeit schlimmste Terrorregime auf diesem Planeten.

    Im Iran werden Videos gepostet, in denen die Menschen den Angriff auf das Regime feiern. Dass Fachinformatikers Beiträge in diesem Thread nur noch provozieren sollen, dürfte inzwischen ziemlich offensichtlich sein.

    Den Austritt aus der Konvention kann man sich auch schenken, weil diese weitgehend ein Allgemeinbekenntnis ist und gar nicht im Detail regelt, wie genau die Umsetzung in Schule auszusehen hat. Es ist auch ein typisch Deutsches Problem: ein Großteil der Länder der Welt unterzeichnet solche Konventionen feierlich und legt sie dann in die Schublade, nur in Deutschland beschäftigen Gerichte kleinteilig mit Fragen der Umsetzung, für die sie eigentlich nie gedacht waren.

    Im Übrigen ist auch mit der Konvention überhaupt nichts gegen ein Angebot von Förderschulen zu sagen, höchstens gegen das Fehlen von Alternativen. Mit der Abschaffung von Förderschulen geht man selbst über die Intention der Konvention deutlich hinaus.

    Nervig ist, dass es seit über 15 Jahren (So lange wird mindestens schon über die Inklusion geredet...auch hier im Forum.) kaum Fortschritte in Bezug auf Personal und Umbauten an den "herkömmlichen" Schulen gibt. Und natürlich war es von Anfang an total nervig, dass etwas beschlossen wurde, obwohl klar war, dass die Voraussetzungen nicht vorhanden waren, wie üblich.

    Inklusion ist einklagbar und die dafür notwendigen Voraussetzungen, wie bauliche Maßnahmen, ebenso. Das wird auch regelmäßig gemacht und bei uns werden immer wieder bestimmte Voraussetzungen für einzelne zu inkludierende SuS angepasst, die Stadt finanziert das auch anstandslos (weil sie weiß, dass sie muss).

    Die noch existierenden Förderschulen existieren noch, weil sich Eltern aktiv für sie entscheiden, nicht, weil die Kinder sonst nirgends hin könnten. Bei uns gibt es mehrere beliebte Förderschulen, denen allseitig eine gute Arbeit bescheinigt wird, und die trotzdem um ihre Existenz kämpfen müssen, weil sie Teilen der Politik aus grundsätzlichen Gründen ein Dorn im Auge sind.

    Die Frage ist, was für eine Lösung du dir in welchem zeitlichen Rahmen erhoffst. Natürlich gibt es Gründe und Wege zu einer schnelleren Versetzung, aber du hast gerade eine neue Stelle angefangen und bist in der Probezeit, wir reden davon, dass es vielleicht schon nach 2 Jahren klappen kann und nicht erst nach 4.

    Wenn es kurzfristig sein soll, und so hört es sich bei dir an, gibt es nur zwei realistische Wege: Umziehen oder Entlassung aus dem Dienst und neu bewerben.


    Frag dich mal warum viele Psychotherapeuten Privatpraxen haben

    Weil die Kassenzulassungen bei Psychotherapeuten limitiert und das Verfahren zur Vergabe anachronistisch ist (man muss warten, bis eine lokale Zulassung frei wird und dem bisherigen Inhaber diese dann zu einem von der Kammer festgelegten Preis abkaufen).

    Frage: hat ein "dienstliches Gespräch" überhaupt irgendwelche Auswirkungen? Sollen doch so viele Gespräche wie gewünscht geführt werden, was solls.

    Ein erstes dienstliches Gespräch ist in der Regel informell. Das zweite wird protokolliert und kommt in die Personalakte. Wie man dann beim dritten oder vierten Gespräch verbleibt (die dann in der Regel in der Behörde geführt werden), hängt von den Vorwürfen ab, regelmäßig verspätet zum Unterricht zu erscheinen ist ein Dienstvergehen und kann als solches sanktioniert werden.

    In beiden beschriebenen Problemen ist es absolut berechtigt, dass die Schulleitung den jeweiligen KuK klar und deutlich sagt, dass es so nicht geht.

    Lehrkräfte haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, dass das durch einen Unfall auf der Autobahn oder ähnliches mal scheitert, kann passieren, kommt bei uns alle paar Monate mal vor, dann ruft derjenige aus dem Auto heraus an damit die Aufsicht zum Stundenbeginn sicher gestellt wird. Dass jeden Morgen mehrere KuK ganz selbstverständlich erst einige Minuten nach Unterrichtsbeginn die Schule betreten, wäre für mich als neuer Schulleiter ein absolutes Unding.

    Und Klausuren unter Abiturbedingungen finden unter Abiturbedingungen statt und Bitteschön mit der entsprechenden Professionalität. Wenn ein Kollege beim Austeilen der Klausur unter Abiturbedingungen feststellt, dass er zu wenig Aufgabenblätter hat, würde ich das vielleicht als einmaligen Aussetzer entschuldigen, aber bitte mit Betonung auf einmalig, wenn derjenige auch von anderen Materialien nicht genügend vorbereitet hat, wäre es für mich auch Schlamperei.

    So oder so würde die NRW-Regelung aber die Veröffentlichung eben nicht legitimieren. Rechtsextreme Inhalte dürfen natürlich verboten werden.

    Wenn man meint, dass irgendetwas verboten werden darf, sollte die Regelung genau das beinhalten und es nicht der individuellen Entscheidung der Handelnden vor Ort überlassen.

    Natürlich würde ich persönlich das Verteilen von rechts-, links- oder religiös-extremen Inhalten unterbinden, ich bin mir auch sicher da im Zweifelsfall die Rückendeckung der Schulleitung zu haben. Nur wäre die NRW-Regelung in diesem Fall eine Steilvorlage für die Betroffenen "Zensur" zu rufen und ihren persönlichen Opfermythos zu pflegen, den ja gerade das AfD-Biotop gerne kultiviert.

    Ich sage mal so: Bis zuletzt wäre das sicher zu unterbinden gewesen, weil die AfD-Jugendorganisation vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, bis sie sich nun unter neuem Namen neu gegründet hat. Demokratische Veröffentlichungen sollte man nicht mit rechtsextremen Veröffentlichungen gleichstellen.

    In dem Problemfall siehst du nur garnicht, aus welcher Ecke das kommt, weil einfach SuS der Schule eine Schülerzeitung verteilen. Und eine inhaltliche Kontrolle soll ja explizit nicht stattfinden.

    Demokratieerziehung hin oder her, aber ich glaube nicht, dass man SuS einen Gefallen damit tut, wenn man Schülerzeitungen und besonders Abizeitungen alleine in ihre Verantwortung gibt. Ich habe schon eine Reihe von Fällen miterlebt, bei denen gedankenlos verfasste Artikel oder dort veröffentlichte Lehrercharkterisierungen zu Eskalationen geführt haben, bis hin zu "Die Abiturfeier entfällt, ihr bekommt die Zeugnisse per Post" und da kommen immer auch unbeteiligte ins Kreuzfeuer.

    Die Befürworter sollten sich darüber klar sein, dass die NRW-Regelung auch vollkommen legitimieren würde, wenn eine Gruppe von SuS einer Schule zur AfD-Jugend gehört und beschließt, an ihrer Schule eine Schülerzeitung nach ihren Vorstellungen zu veröffentlichen. Das muss man dann auch ertragen.

    Ganz davon abgesehen, halte ich die Regel auch für weltfremd. Überall da, wo es sonst einen Hausherrn gibt, kann dieser auch das Hausrecht ausüben. Keine Firma muss dulden, dass Kunden oder Mitarbeiter auf ihrem Firmengelände irgendetwas verteilen oder verkaufen.

    Ich würde auch darauf achten, ob die Versicherung auch zuverlässig zahlt. Ich habe bei (*eine hier deutlich günstigere genannte PKV*) Autoversicherung z. B. sehr negative Erfahrung, mich weiter informiert und dann von einem Makler gehört, günstige Preise haben ihren Grund.

    In Deutschland ist es sehr genau gesetzlich geregelt, was die Versicherung zu zahlen hat, besonders im Bereich Gesundheit.
    Geredet wird viel, in Einzelfällen kann es mit jeder Versicherung auch mal zu Problemen kommen, aber was dir Makler empfehlen und erzählen hat ausschließlich mit der gezahlten Provision zu tun.
    (Gerade die HUK ist hier das Paradebeispiel - fast alle Makler raten mit unterschiedlichsten Gründen von ihr ab, gleichzeitig belegt sie bei Test von Finanztest fast immer die Spitzenplätze. Auflösung: Die HUK arbeitet ausschließlich mit Direktvertrieb und zahlt keine Vermittlungsprovisionen an private Versicherungsverkäufer.)

    Einfach Interesse. Und ja, ich denke schon darüber nach, mich privat zu versichern, aber ich finde die ständigen Sprünge in den letzten Jahren sehr beunruhigend. Deshalb traue ich mich dann immer irgendwie doch nicht, z.B. falls ich mal nicht mehr Vollzeit arbeiten kann oder will.

    Und da wollte ich mal hören, ob es wirklich so schlimm ist, wie ich es wahrnehme.

    NRW hat soweit ich weiß keine pauschale Beihilfe, da macht es doch überhaupt keinen Sinn, gesetzlich versichert zu sein?

    Ich habe eine Erhöhung von gut 10% bekommen und liege jetzt bei etwa 300€, allerdings mit Mitte 40. 462€ mit 33 Jahren sind definitiv zu teuer, da würde ich mir wirklich mal Angebote für einen Wechsel durchrechnen lassen.
    Der Rechner der HUK würde mir für diesen Fall zB einen Monatsbeitrag von 330€ bei einer Neuversicherung ausspucken.

    Ich denke, das ergibt sich aus dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation.

    Amtsangemessene Alimentation hat nichts mit Inflationsausgleich zu tun, auch Beamten ist es grundsätzlich zumutbar, dass ihre Kaukraft auch mal in einzelnen Jahres sinkt.
    Die amtsangemessene Alimentation bezieht sich auf notwendige Abstände zu Bürgergeldempfängern und zwischen den einzelnen Besoldungsstufen bei Beamten. Dass wir bei der Beamtenbesoldung am unteren Ende des rechtlich möglichen, teilweise darunter, liegen, hat seine Ursache in der deutlichen Erhöhung der Leistungen für Empfänger von Sozialleistungen bei der Umstellung von Harz 4 auf Bürgergeld, wodurch in bestimmten Konstellationen die 15% Abstand zwischen Leistungsempfängern und der untersten Besoldungsstufe bei Beamten unterschritten wurden.

    100 KuK am Gymnasium entsprechen idR 75-80 Vollzeitlehrerstellen, meinen letzten Daten sind ein paar Jahre alt, damals gab es für gut 100 Lehrersollstunden eine A14 Stelle, also für etwa 4,5 Vollzeitlehrer. Eine A15 Stelle kommt am Gymnasium auf knapp 20 Vollzeitlehrer also so grob 400 Lehrersollstunden, dafür müsste eine Grundschule 5-zügig sein. Dass A15 an Grundschulen problematisch ist, hat auch laufbahnrechliche Gründe.

    Mir geht es im Kern nur um eins: die hier oft wiederholte Meinung "Am Gymnasium kriegt jeder A14 und an Grundschulen ist das kaum möglich" ist auf Basis objektiver Zahlen zumindest für Niedersachsen falsch. Die Stellenkegel an den Schulformen unterscheiden sich für die beiden Besoldungsstufen nicht massiv. Faktisch ist es für Grundschullehrkräfte sogar wesentlich einfacher auf A14 zu kommen, weil viele Stellen unbesetzt sind und man ganz leicht der einzige Bewerber für eine Stelle sein kann. Es will halt nur keiner machen. Eine Erklärung dafür wäre, dass die Stellen unattraktiv sind, eine andere, dass viele Grundschullehrkräfte überhaupt keine Mehrverantwortung tragen wollen.

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