Nds Maximum Anrechnungsstunden Außerschulische Tätigkeiten

  • Guten Abend zusammen,

    momentan arbeite ich neben meiner Tätigkeit in der Schule für das MK in Niedersachsen. Für diese Tätigkeit erhalte ich Anrechnungsstunden und einen unterrichtsfreien Tag.

    Im Schulverwaltungsblatt diesen Monats habe ich eine interessante Ausschreibung gesehen und überlege, mich für die Tätigkeit zu bewerben. Es würde für die Ausübung der Tätigkeit wieder Anrechnungsstunden geben.

    Meine Frage ist nun, ob es überhaupt dienstrechtlich erlaubt ist, zwei Tätigkeiten außerhalb der Schule auszuüben, für die es Anrechnungsstunden gibt. Gibt es eine Mindestanzahl an Stunden, die man für den Unterricht in der Schule sein muss?

    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

    Viele Grüße 😀

  • Minnski 11. November 2025 17:30

    Hat den Titel des Themas von „Nds Maximum Anrechnungsstunden Außerschulische Tärigkeiten“ zu „Nds Maximum Anrechnungsstunden Außerschulische Tätigkeiten“ geändert.
  • Es gibt in Niedersachsen keine Maximalzahl an zu unterrichtenden Stunden, ich kenne mehrere Fälle von KuK, die mit 100% ihrer Stunden mit einer oder mehreren außerschulischen Aufgabenpaketen abgeordnet waren / sind.

  • Es gibt in Niedersachsen keine Maximalzahl an zu unterrichtenden Stunden, ich kenne mehrere Fälle von KuK, die mit 100% ihrer Stunden mit einer oder mehreren außerschulischen Aufgabenpaketen abgeordnet waren / sind.

    Interessanterweise gilt das ausgerechnet für Schulleiter nicht. Diese haben nach §23 Abs. 3 der Nds. ArbZVO eine Mindestunterrichtsverpflichtung von 2 Stunden. Die von dir angesprochenen Fälle laufen aber über entsprechende Abordnungen. Inwiefern Lehrkräfte auch ohne Abordnungen derart viele Abminderungsstunden auf sich bündeln können, dass sie trotzdem keinen Unterricht mehr halten müssen, kann ich gerade nicht einschätzen.

  • momentan arbeite ich neben meiner Tätigkeit in der Schule für das MK in Niedersachsen. Für diese Tätigkeit erhalte ich Anrechnungsstunden und einen unterrichtsfreien Tag

    Nur so aus Neugierde, was ist denn das MK?

  • Gibts ja nicht :D NKM hätte ich ja noch verstanden, aber man vertauscht doch keine Buchstaben bei einer Abkürzung!!!

    Dann heißt die Ministerin auch noch Hamburg. Das ist doch extra um alle zu verwirren.

  • Gibts ja nicht :D NKM hätte ich ja noch verstanden, aber man vertauscht doch keine Buchstaben bei einer Abkürzung!!!

    Dann heißt die Ministerin auch noch Hamburg. Das ist doch extra um alle zu verwirren.

    Ich weise mal vorsichtig darauf hin, dass auch bei euch in Hessen die Abkürzung HMKB lautet und damit die Reihenfolge MK statt KM verwendet wird :). Ich vermute, dass dies vor allem dazu dient, Verwechslungen zu vermeiden.

  • Deshalb macht man genau das in NRW nicht. Sonst würde das Kultusministerium eventuell mit dem Märkischen Kreis verwechselt.

    In Sachsen wiederum wäre die Verwechslung mit Kamenz denkbar....aber die verwenden folgerichtig auch wieder SMK als Abkürzung für das Kultusministerium ;)

  • Ich weise mal vorsichtig darauf hin, dass auch bei euch in Hessen die Abkürzung HMKB lautet und damit die Reihenfolge MK statt KM verwendet wird :). Ich vermute, dass dies vor allem dazu dient, Verwechslungen zu vermeiden.

    Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (die Chancen haben es nicht in die Abkürzung geschafft [ein Schelm, wer böses denkt])

    Euer Bildungsministerium nennt sich aber Kultusministerium. Ja ja Abkürzungen in der Verwaltung sind schon furchtbar... Man denke nur an die LUSD und die daraus abgeleiteten LUDIK-Berichte...

    Deshalb macht man genau das in NRW nicht. Sonst würde das Kultusministerium eventuell mit dem Märkischen Kreis verwechselt.

    Mit dem Landkreis verbindet man oftmals auch nicht gutes... (ich hab nix gesagt)

  • Hallo?? :schimpf:

    Habe ich euch enttarnt? Du musst aber zugeben, dass es sehr befremdlich ist, wenn man durch die dunklen Schluchten mit den winzigen, engen Dörfern fährt. Ich fands da immer sehr ungemütlich.

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