Dabei gibt es durchaus auch Personen, die ein 1. und 2. Staatsexamen für ein Lehramt abgeschlossen haben und dann natürlich auch die Voraussetzungen für ein Lehramt an staatlichen Schulen erfüllen. In einzelnen Bundesländern mag es für diesen Personenkreis auch Qualifizierungsmaßnahmen für das Lehramt Sonderpädagogik geben.
Es kommt immer auf den Bedarf an. Da ist dann vieles möglich, was man für undenkbar hält.
Ich habe als Lehrer mit Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen 10 Jahre an einem SBBZ ESE gearbeitet, dort im Angestelltenverhältnis analog A12 verdient. Die KuK mit Studium der Sonderpädagogik waren und sind nach A13 besoldet. Dies liegt an deren Qualifizierung für Begutachtungen und in speziellen Studieninhalten im medizinischen Bereich, die wir GHS-KuK nicht haben. Nach Schließung der WRS-Hauptschulstufe war ich nochmal an ein SBBZ Lernen teilabgeordnet - dabei wurde meine Qualifizierung durch die langjährige Tätigkeit am SBBZ ESE unterstellt.
Die Tätigkeit am SBBZ ist nicht trivial - in den 10 Jahren hatte ich mehrere berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen besucht, auch mit Themenbezug zu psychischen Krankheiten. Meine Kenntnisse aus dem Studium mit Pflichtseminaren zu Pädagogik, Psychologie und Soziologie waren für die Tätigkeit an dieser Schulart ebenfalls hilfreich.
KuK, die aus Waldorfschulen an ein SBBZ gewechselt sind, waren mir dort nie begegnet und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dies als Qualifikation genügt.