Beiträge von Ratatouille

    Demnach dürfte eine Klage wohl aussichtslos sein, weil gemäß Absatz 7 die Schulverwaltung die Kinder zu einer Schule zuweisen kann unabhängig von den Schulempfehlungen der Grundschule???

    Vielleicht ist es umgekehrt gemeint, dass nämlich die Schulaufsicht nach Anhörung der Eltern gegen den Schulträger entscheiden kann? Eine Chance wäre das immerhin, wenn man mehr auffährt, als dass einem die GS nicht gefällt. Wäre die Frage, ob ihr es zu vielen versucht (dritte Klasse) oder allein (Nachbarort).

    Was meinst du, wieso es zugenommen hat? Liegen bei manchen überlastungsbedingt die Nerven blank? Regt man sich über angeblich unqualifiziertes Personal auf? Sind es Jüngere, die vielleicht schon damit aufgewachsen sind, dass man sich am besten direkt bei der Schulleitung beschwert? Hat sich die Zusammensetzung der SL geändert? Etc.

    Ich bin auch kein Schulleiter, aber ich hatte insgesamt schon neun. OK, das ist wie mit Eltern, die auch mal in der Schule waren und deshalb wissen, was Lehrer machen sollen. Trotzdem schreib ich mal, was mir einfällt, vielleicht ist ja ein Gedanke dabei.

    Wie lange bist du denn schon der Schulleiter? Vielleicht ist das das normale Anfangsgeruckel, bei dem sich die Cheflieblinge positionieren wollen. Dann finde ich es sinnvoll, solche Beschwerden zurückzuverweisen.

    Andererseits: Zeigst du genug Präsenz? In hierarchischen Systemen ist es nunmal so, dass man bestimmte Dinge nicht auf derselben Hierarchieebene klären kann, während beim Chef kleine Signale ausreichen können. Als Schulleiter braucht man dafür ein gewisses Händchen, aber sich konfliktscheu darauf zu verlassen, dass alle ihren Job ausreichend gut machen, und sich auf wertschätzende Kommentare zu beschränken, reicht alleine meist nicht dauerhaft aus. Es ist sicherlich eine Gratwanderung.

    "Die Schüler beschweren sich über z." Klassischer Mobbingmove. Wer beschwert sich bei dir über wen? Kannst du ein Muster erkennen? Weist das auf gruppendynamische Haarrisse oder bereits Schlimmeres hin? Dann musst du eingreifen.

    Gibt es an eurer Schule ein Beschwerdekonzept? Andernfalls eins etablieren.

    Zum Thema Nebenakte: Wär mir sch***egal. Mal davon abgesehen, dass man nicht einfach zu den Akten nehmen darf, was man will, und es spätestens nach zwei Jahren wieder entfernen muss, bleibt der Inhalt der Nebenakte in der Schule und erscheint nicht in der eigentlichen Personalakte bei der ADD. Reicht also, sie vor einem Schulwechsel mal anzusehen (muss am Tag vorher angekündigt werden, ansonsten jederzeit möglich und dein Recht) und wenn der Herr nicht schon von sich aus ausgemistet hat, fordert man ihn halt dazu auf und kontrolliert nochmal. Natürlich kann er heimlich horten, was er will, aber nicht offiziell. Im Grunde ist aber wurscht, was in der Nebenakte steht, man kann das also auch einfach so lassen. Das sind nur Psychospielchen. Lach drüber.

    Und sieh zu, dass du da wegkommst. In RLP kannst du dich mit einem Kind unter 18 notfalls auch beurlauben lassen, ohne den Beihilfeanspruch zu verlieren. Muss sechs Monate vorher beantragt werden (zum 1.8. oder 1.2.). Die Nachteile sind wie bei einem Sabbatjahr, die Vorteile, dass es schneller geht und kaum abgelehnt werden kann. Falls du wegen deines Mangelfachs nicht versetzt würdest, müsste bei einer Beurlaubung sowieso eine Lösung gefunden werden. Dann lässt du dich aus der Beurlaubung heraus versetzen.

    Ich war auch mal in der Situation, dass ich als alleinerziehende verbeamtete Lehrerin dringend eine Mutter-Kind-Kur gebraucht hätte. Ich habs nicht vor mir hergeschoben, mir eine Ärztin gesucht und mich beraten lassen. Hat trotzdem nicht funktioniert. Die Kosten für das Kind wären nur übernommen worden, wenn es zeitgleich ebenfalls eine relevante Diagnose gehabt hätte. Eine Verlängerung hätte für beide beantragt und genehmigt werden müssen. Dann hätte ich ein Haus finden müssen, das beiden bei sehr unterschiedlichen Diagnosen ein Therapieangebot machen kann. Der Termin hätte, zumindest zum Teil, in den Ferien liegen müssen. Hab ich nicht hingekriegt, zu viele Extrabedingungen. Also gabs für mich keine Mutter-Kind-Kur. Das ist zwölf Jahre her. Vielleicht hat sich ja was geändert.

    Wenn man sich entscheidet zu fahren, sollte man entsprechend gründlich planen, genug Personal mithaben etc.

    !!

    Schon Mal drüber nachgedacht was passiert, wenn einer unserer Schüler eine Straftat im Ausland baut. ... Wenn's ganz schlimm kommt, fährt der betreuende Lehrer ebenfalls ein.

    Tatsächlich muss ein Garant u.U. auch die Taten anderer verhindern.

    Nach deutschem Recht. Was alles in den Gesetzen anderer Länder stehen mag, hm.

    Aber da man nur mal in der großen Pause auf den Schulhof schauen und ein bisschen nachdenken muss, wenn man sich unbedingt gruseln will, hilft eh nur nach bestem Wissen und Gewissen und Urvertrauen. Bei Klassen- und vor allem Kursfahrten überlege ich aber schon genau, was ich nicht mitmache.

    Bei meiner Frage geht es um die Frage, ob ein schriftliches Verfahren rechtlich vorgegeben ist.

    Das ergibt sich aus der Garantenstellung.

    Als Normalbürger muss man nur dafür einstehen, wenn man rechtlich vorgeschriebene Handlungen unterlassen hat (echtes Unterlassungsdelikt) und wird dann z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft.

    Als Garant muss man aber darüberhinaus strafrechtlich auch für den Tatbestand geradestehen, den man nicht verhindert hat - hier fahrlässige Tötung, und zwar dann, wenn man ihn hätte verhindern können oder die Verhinderung wahrscheinlicher hätte machen können. Dabei muss das, was man hätte tun müssen, anders als beim Normalbürger, nicht in einer Rechtsnorm vorgeschrieben, sondern geboten (sinnvoll), möglich und zumutbar gewesen sein (unechtes Unterlassungsdelikt).

    Im Internet ist eines der früheren Urteile wiedergegeben, finde es leider grade nicht mehr. Darin steht, dass die Daten auf sichere Weise hätten abgefragt werden müssen, und die sicherste Weise wäre eben die schriftliche Abfrage. Wenn sie eine andere sichere Art gewählt hätten und deshalb von Emilys Diabetes gewusst hätten, wäre das auch in Ordnung gewesen.

    Nein, imho war das nicht so.

    Das erste Verfahren gegen alle aufgrund des Handelns Vor Ort wurde doch eingesteilt.


    Neu angeregt wurde es gegen die organisierenden Lehrerinnen, wegen unzureichender Vorbereitung.

    Das erste Verfahren gegen alle vier wurde nicht eröffnet, mit der Begründung, sie hätten nichts von Emilys Diabetes gewusst und es liege eine Verkettung unglücklicher Umstände vor.

    Dann wurde Anklage nur gegen die beiden Lehrerinnen erhoben, weil sie die Fahrt nicht sorgfältig vorbereitet hätten. Dieses zweite Verfahren wurde zunächst ebenfalls nicht eröffnet, weil die Lehrerinnen als medizinische Laiinnen auch dann nicht hätten erkennen müssen, dass ein Notfall vorlag, wenn sie von der Erkrankung gewusst hätten, es also auf Fehler in der Vorbereitung nicht angekommen sei. (Da sie die Notlage nicht erkennen konnten, kann man ihnen auch keine unterlassene Hilfeleistung vorwerfen.)

    Das OLG hat veranlasst, dass das Verfahren dennoch eröffnet wird, denn aufgrund der Garantenstellung sei eine Verurteilung wahrscheinlich. Garanten sind verpflichtet, Tatbestände vorausschauend zu verhindern, sonst können sie dafür verurteilt werden, hier also für fahrlässige Tötung. Ohne ihre Garantenstellung hätten die Lehrerinnen nicht verurteilt werden können, mit Garantenstellung reichen kleine Versäumnisse u.U. aber schon aus, nämlich wenn andernfalls der Tatbestand nicht oder wahrscheinlich nicht eingetreten wäre. Das Gericht musste also nun doch den kausalen Zusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und Emelys Tod feststellen, wofür die beiden Lehrerinnen ja selbst gesorgt haben.

    Wenn sie die Krankheiten schriftlich erfasst hätten, hätte man das erste Verfahren vielleicht eröffnet. Dann hätte man aufzeigen müssen, dass diejenigen Lehrer, die für die Betreuung von Emily direkt zuständig waren und sich daher über ihre Vorerkrankungen orientieren mussten, etwas hätten tun können, das geboten, möglich und zumutbar gewesen wäre und zur Vermeidung des Schadens geführt oder dies wahrscheinlicher gemacht hätte. Wäre das gelungen, hätte man diese Lehrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das wäre aber wohl recht unübersichtlich geworden. Vermutlich wäre das Verfahren deshalb aus einem anderen Grund nicht eröffnet worden. Aber dagegen hätte der Vater ja auch Einspruch erhoben und das Ergebnis wäre möglicherweise letzlich dasselbe.


    Wenn die Lehrerinnen, die schließlich verurteilt wurden, den Kausalzusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und dem Tod Emilys nicht selbst hergestellt hätten, hätte er im Verfahren auf andere Weise hergestellt werden müssen. Vermutlich hätte man den beiden auch andere Fehler zur Last gelegt. Aber auch da hätte man eben aufzeigen müssen, dass die Lehrerinnen die Notlage erkennen konnten und damit handeln mussten. Die Schulleiterin war besser beraten und hat auf die Frage, ob die beiden anders gehandelt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin war, geantwortet:"Das weiß ich nicht." Wer weiß, was herausgekommen wäre, wenn sich die beiden Kolleginnen auch an diese Linie gehalten hätten.

    Die Lehrerinnen sind nicht dafür verurteilt worden, dass sie die Gesundheit nicht schriftlich abgefragt haben, sondern dass sie den Schaden nicht abgewendet haben. In der Garantenstellung stehen sie eben nicht nur für ihre Unterlassung ein, sondern strafrechtlich auch für den „Erfolg“, (den eingetretenen Tatbestand), also eben nicht nur für die Sorgfaltspflichtverletzung, sondern es ist dann ein Tötungsdelikt, sofern zwischen dem Tod und dem eigentlich kleinen Vergehen ein Kausalzusammenhang besteht. Kleine Fehler können so schnell immense Haftungs- sowie strafrechtliche Folgen haben.

    Das gilt für Klassenfahrten sicher in besonderer Weise, wo zu wenige Personen eine zu komplexe Situation beherrschen sollen und dabei nicht nur betreuen, sondern auch das Programm organisieren müssen und unter Stress und Schlafmangel keine Fehler machen dürfen. Kann man ernsthaft niemandem empfehlen. Wir hatten bisher einfach Glück, Sorgfalt hin oder her.

    Wenn sie die Gesundheit schriftlich abgefragt hätten, wären sie vermutlich auch verurteilt worden.

    Da braucht man nichtmal das Schulhaus verlassen. Ich denke an eine Schülerin, die ihren dicken Arm im Ärmel versteckt hat, weil sie unbedingt ihre Kursarbeiten mitschreiben wollte. Sie war zwei Tage vorher von einer fremden Katze angefallen und gebissen worden. Die Notaufnahme hat natürlich direkt Alarm geschlagen. Oder die ganzen kaputten Steckdosen und aus den Angeln kippenden Fenster, die man monieren kann, bis man schwarz und faulig wird.

    "In Strafsachen beginnt der ganz überwiegende Teil aller Verfahren bei einem Amtsgericht, gegen dessen Urteil der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen können. Über die Berufung verhandelt dann das Landgericht. Gegen dessen Urteil können wiederum der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, die sodann in dritter und letzter Instanz durch das Oberlandesgericht entschieden wird.

    Die Berufung zum Landgericht und die etwaig folgende Revision zum Oberlandesgericht unterscheiden sich dadurch, dass bei einer Berufung das angefochtene Urteil sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht überprüft wird, das Landgericht also insbesondere eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung etc. wiederholt und den strafbaren Sachverhalt selbst neu feststellt. Mit der Revision bei dem Oberlandesgericht können hingegen nur Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gerügt werden. Dies bedeutet, dass das Oberlandesgericht an die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen gebunden ist und selbst keine Beweise mehr erhebt, sondern den Fall lediglich anhand der Akten prüft.

    Ist die Revision nicht begründet, weil das angefochtene Urteil keine Fehler enthält, kann sie ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss verworfen werden." https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/zusta…ision/index.php

    Zuständig ist nun wieder das OLG, dasselbe Gericht, das den Beschluss, das Verfahren gar nicht zu eröffnen, gekippt und vorskizziert hat, warum eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Dieser Linie ist das Gericht nun gefolgt, die Erfolschancen sind also nicht groß.

    Möglicherweise sind sie für etwas verurteilt worden, wofür sie gar nicht verantwortlich sind. Die Schulleiterin hat ausgesagt, schriftliche Abfragen seien an der Schule nur bei Klassenfahrten, nicht aber bei klassenübergreifenden Studienfahrten, bei denen die Teilnahme freiwillig war, vorgesehen gewesen. Sie hat also die Fahrt nach London und wahrscheinlich weitere Fahrten genehmigt, obwohl sie wusste, dass keine schriftlichen Abfragen durchgeführt wurden. Das fällt in ihren Verantwortungsbereich. Ob sie diese Verantwortung verschieben darf, wie sie es getan hat, indem sie sagt, die Lehrerinnen hätten ja in die Akte schauen können, halte ich für fraglich.

    In den Berichten über die Anhörungen werden Bemerkungen und Fragen des Richters zitiert, die nicht neutral wirken, sondern die mediale Vorverurteilung befeuert und den Druck erhöht haben, z.B. ob sie nicht meinen, man sollte sich mal kümmern, wenn sich ein Kind die ganze Nacht übergibt. Er soll auch die vorbereiteten Erklärungen der Lehrerinnen als "seltsam" kritisiert haben und kommentiert haben: "Als Lehrer würde ich sagen, Thema verfehlt, Sechs." Er hat ihnen "Pluspunkte" in Aussicht gestellt, wenn sie aussagen. Nachdem sie es dann getan haben, hat er gesagt, sie hätten gestanden, "womöglich ohne es zu ahnen". Das war wohl auch der Plan. Sie sollten sich entschließen auszusagen, damit sie etwas sagen, was ansonsten schwierig gewesen wäre nachzuweisen, nämlich dass sie anders gehandelt hätten, wenn sie von der Erkrankung gewusst hätten. Dieser Punkt ist wichtig, weil sie damit der Begründung widersprochen haben, warum zunächst kein Verfahren eröffnet werden sollte, dass es nämlich egal sei, dass die Gesundheitsdaten nicht (schriftlich) erhoben wurden, weil die Lehrer als medizinische Laien nicht unbedingt anders gehandelt hätten, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten.

    Die Erläuterung des Gerichts: "Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben. Als sie während der Fahrt am Freitagmorgen erfahren hätten, dass es Emily „übel“ sei, hätten sie daher nichts unternommen, da sie keine Kenntnis von der Diabetes-Erkrankung gehabt hätten. Dadurch sei in diesem Fall eine Kausalität gegeben und eine Verurteilung möglich."

    Das ist richtig blöd gelaufen, weil sicher viel dafür spricht, dass sie tatsächlich nicht anders gehandelt hätten. Als beschlossen wurde, kein Verfahren zu eröffnen, war die Akte schon über 1000 Seiten dick. Da steht z.B. drin, dass Emilys Mutter einmal telefonisch Kontakt mit ihr hatte, sie gesagt hat, dass sie sich nur einmal übergeben hätte und dass es ihr gut geht. Oder dass die Lehrer abends um 21 und 23 Uhr Zimmerkontrollen gemacht haben und ihnen nichts Ungewöhnliches aufgefallen ist. Und sicher noch allerhand mehr, an dem sich aufzeigen lässt, wie uneindeutig die Lage war. Auch sind die Symptome bei Überzuckerung lange Zeit total unauffällig (Kopfschmerzen, Durst) und unspezifisch (Übelkeit, Erbrechen). Deshalb wollte man ja auch die Garantenstellung bemühen, was aber ein schwankendes Brett gewesen wäre.

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