Beiträge von IsQuiUtitur

    Etwas OT, aber dafür wird eine A14-Stelle ausgeschrieben? Krasse Sache.

    Vorbereitung: Du solltest sattelfest sein in rechtlichen Fragen, die zu dem zukünftigen Aufgabengebiet passen (Schulfahrtenerlass, Unfälle auf Klassenfahrten, Abrechnungsfragen, Orga), aber auch ganz allgemein im Schulrecht ein bißchen bewandert sein (Schulgesetz, APO-Gym (weiß nicht, wie die heisst)). Auch die ADO kann nicht schaden. Also lies Dich mal in die BASS ein.

    Jap, die aufnehmende Schulleitung beabsichtigt tatsächlich, dafür eine Stelle auszuschreiben. Ihre Strategie ist auch, dass sich dort nicht allzu viele bewerben, da dies lediglich eine "langweilige Verwaltungstätigkeit ist".


    Danke für die inhaltlichen Hinweise :)

    Als allgemeine Vorbereitung würde ich mir ein oder zwei der Bücher von Hoegg angucken, da gibt es allgemein-schulrechtliches und auch eines für schulische Führungskräfte. Ansonsten solltest du natürlich alle Grundlagen für deine Stelleninhalte kennen, wo in deinem Fall zunächst mal der Fahrtenerlass zu nennen wäre, da würde ich mit jemandem sprechen, der bereits eine Stellerin ähnlichen Inhalten hat.

    Bei der Schulleitung würde ich freundlich aber unmissverständlich vorher klar machen, dass du einen Schulwelchsel anstrebst und auch zB kein Interesse an einer A14 Stelle an deiner eigenen Schule hast. Der drang, dich durch eine etwas schwächere Bewertung an der Schule zu halten, wird beim Schulleiter sinken, wenn er damit rechnen kann, dass ei paar Monate später einfach das nächste Verfahren machen zu dürfen.

    Vielen Dank für die Hinweise: Das ergibt inhaltlich natürlich Sinn! Ich werde mich entsprechend informieren, danke!!!


    Auch der zweite Hinweis ist ein guter: Denn genau dies wird der Fall sein. Ich werde so lange Revisionen machen, bis es "funktioniert". Ggf. dachte ich auch daran, den rechtlichen Weg einzuschreiten, sollte ich merken, dass mir bewusst Steine in den Weg geworfen werden. Ich weiß, dass man das Gutachten an sich schwer anfechten kann. Ein guter Anwalt könnte jedoch nach nervigen Formfehlern suchen... Meine Schulleitung muss verstehen, dass ich "DA WEG MÖCHTE". Erst einmal macht es aber natürlich Sinn, dies möglichst freundlich aber deutlich zu kommunizieren. Vielen Dank für den Hinweis :)

    Hallo zusammen,

    im nächsten Jahr wird für mich vermutlich eine A-14-Revision anstehen. Ich habe die Einladung einer Schule bekommen, mich auf die nächste A-14-Stelle zu bewerben. Anhand dieses Verfahrens werde ich also meine aktuelle Schule wechseln. Ich rechne damit, dass meine Schulleitung davon nicht begeistert sein wird auf Grund meiner Fächerkombi und dass das Prüfungsgespräch entsprechen fordernd sein könnte. Ich möchte also auf alle Fälle vorbereitet sein und frage daher hier um Rat: Wie kann ich mich auf dieses Gespräch vorbereiten? Welche Fragen, welche Themen habe ich zu erwarten? Gibt es Literatur, die ich vorbereitend lesen kann? Welche Erfahrung habt Ihr?


    Zur Info ich arbeite in NRW an einer Gesamtschule und bin nun 4 Jahre verbeamtet. Ich möchte mich an einem Gymnasium auf eine Stelle bewerben, bei der es darum gehen wird, die Fahrten zu überwachen (vor allem das Fahrtenkonto). Es ist mein ausdrücklicher Wunsch, meine jetzige Schule zu wechseln, weshalb ich Kontakt mit einer anderen Schule aufgenommen hat, die sich sehr freuen würde, wenn die Revision positiv ausfallen würde.


    Liebe Grüße und vielen Dank vorab: Ich bin für jeden Hinweis und Erfahrungswert sehr dankbar :)

    Hallo zusammen,

    ich unterrichte Mathematiker an einer Gesamtschule bis zur 10. Klasse, weil ich ein Zertifikatskurs dort erworben habe.

    Wir haben einiges gelernt, dennoch bleibt für mich offen, ob es im Mathematikunterricht eine "allgemeine Unterrichtsstruktur" gibt, die z.B. im Referendariat als ideal gilt - Sowie man im Philosophieunterricht z.B. Fragenorientiert arbeiten sollte.

    Es wäre super, wenn Ihr mir- bestenfalls aus dem Referendariat heraus - Eure "Unterrichts-Struktur-Evergreens" skizzieren könntet, die zum Beispiel in UBs immer optimal funktionieren.


    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

    Sind drei Punkte für eine Erstbeurteilung nicht ein relativ häufig vorkommender Normalwert?

    Ich kenne das NRW - System natürlich nicht, aber als ich in der ersten Befähigungsbeurteilung nur zweimal den Bestbuchstaben (hier in BW läuft es über Buchstaben, nicht über Zahlen) erhalten habe und ansonsten den zweitbesten Wert war ich auch erst einmal konsterniert, bis mir jemand erklärt hat, dass der Höchstwert im Erstgutachten nur sehr selten vergeben werde, der zweithöchste Buchstabe im Erstgutachten bereits hervorragend sei, da selbst der dritte (von fünf) Buchstaben noch für ordentliche Leistungen stehen würde und gerade in Erstbeurteilungen häufiger zum Einsatz komme.

    Bei den drei Punkten fürs Engagement würde ich an deiner Stelle nachfragen, welche Kritikpunkte es gibt. Wenn du dich in so vielen Bereichen einbringst geht es möglicherweise um Qualitätsaspekte, die dir nicht bewusst sind bislang.

    Drei Punkte für den Unterricht klingen halt nach solidem Alltagsunterricht, der funktioniert, aber halt auch nicht übermäßig kreativ wäre oder besonders umfassend differenziert etc.
    Für ein Einserexamen muss man üblicherweise deutlich mehr Feuerwerk veranstalten als das im Alltag möglich wäre, insofern schließt das eine das andere nicht aus und bedeutet nicht zwingend, dass du unfair beurteilt wurdest. Hast du nachgefragt, was dir an der Stelle fehlt zu vier Punkten?

    Meine Schulleitung hat einfach 3/4 meiner Aktivitäten, die ich aufgelistet habe, gestrichen und nur das bewertet. Das Kuriose dabei: Bei anderen Kollegen wurden die Punkte auf der Liste gelassen und gut bewertet. Daher habe ich Zweifel an der Objektivität.


    Meine Stunden verliefen ähnlich wie im Staatsexamen und dort waren die Prüfer begeistert. Meine Fachleiter hielten ebenso große Stücke auf mich. Einer von ihnen ist sogar eine Korrifee in der Fachdidaktik. Meine Schulleitung hat mir zur Begründung der durchschnittlichen Bewertung zwei Dinge genannt, die ich in didaktischer und inhaltlicher Sicht nicht nachvollziehen konnte. Die Schulleitung demonstrierte mir regelrecht, dass sie ihren Spielraum gegen mich ausnutzt.

    Also: du bist ein exzellenter Lehrer, in der Schulentwicklung engagiert und schon mit einer Aufgabe betraut (aber wenn du "in einem Jahr" dich bewerben würdest, gerade erst aus der Probezeit, wenn überhaupt), dann wird doch wohl dein erstes Gutachten nicht schlecht ausgefallen sein.
    und sonst: krieg ein Kind.
    Sorry.

    Meine Schulleitung hat mir trotz Tätigkeit in der Schulorga, trotz Engagement im Bereich außerschulischen Kooperation und Mitarbeit in Arbeitskreisen, FK-Leitung und Klassenlehrer 3 Punkte für das Engagement gegeben bei der Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung. Und trotz vorherigem 1er-Examen habe ich 3 Punkte für den Unterricht bekommen. Meine Schulleitung ist leider bekannt dafür, nicht objektiv zu beurteilen. Es ist eine Misere!!

    Wie meinst du das mit "Krieg ein Kind" ?

    sich ganz normal bewerben und eine bessere Bewertung haben?

    Meine Schulleitung würde mich nicht freiwilli gehen lassen, weil meine Föcherlombi sehr relevant für diese Schule ist. Ich befürchte daher, dass die Beurteilung nicht ganz objektiv ausfallen wird. Außerdem gibt es persönliche Differenzen zwischen uns. Die Schulleitung würde mir das kaum "gönnen". Daher war meine Hoffnung, dass die Bewerbung auf eine Abteilungsleitungsstelle objektiver ausfällt, da dort der Dezernent mitbewertet.


    Kommt es denn bei Abteilungsleitungsstellen häufiger vor, dass es externe Bewerber gibt? Dann wäre dies in ein paar Jahren ein möglicher Weg: Mich auf eine Abteilungsleitungsstelle zu bewerben und auf ein faires "Urteil" setzen.

    Wenn ich das richtig verstehe, möchtest Du im Idealfall, dass eine fremde Schule, mit der Du im Vorfeld in Kontakt getreten bist, Dir eine A14-Stelle auf den Leib schreibt, so dass Du diese dann ohne Gegenbewerbung erhältst.
    Das halte ich für weitgehend ausgeschlossen. Oft gibt es bereits KollegInnen, die die Tätigkeit ohne A14 schon lange ausüben und dort auch fest eingeplant sind.

    Für Schulleitungen sind A14 Stellen Möglichkeiten, Zusatzaufgaben ohne Entlastungsstunden zu verteilen und dabei auch die Gewissheit zu haben, dass der/die KollegIn diesen Posten nicht nach eigenem Gutdünken von heute auf morgen aufgeben kann. Gleichzeitig wirken Schulleitungen aktiv bei der Weiterentwicklung von KollegInnen mit.

    Vor diesem Hintergrund würde ich die Konstellation, die Du beschreibst, als absolute Ausnahme erachten, von der Du keinesfalls ausgehen solltest.

    Das kann ich gut nachvollziehen. Wie wäre es denn ansonsten möglich, über eine A14-Stelle einen Schulwechsel zu vollziehen? Das wurde hier ja auch mehrmals im Chat erwähnt.

    Liebe Grüße!

    Liebe Kommentatoren,

    ich bedanke mich vielmals für Eure wirklich sehr hilfreichen Einschätzungen und rechtliche Hinweise. Bolzbold   Seph  Karl-Dieter  Dr. Rakete  s3g4  kodi

    In der Tat strebe ich "so oder so" an, Abteilungsleitung zu werden und künftig könnte ich mir auch eine Schulleitung sehr gut vorstellen. Im Bereich Schulrecht bin ich sehr belesen - Aus intrinsischem Interesse. Im Bereich Schulverwaltung habe ich ebenso Erfahrung (Ich habe hier an meiner Schule sogar eine Aufgabe in diesem Bereich).

    Tatsächlich finde ich auch, dass eine Abteilungsleitung trotz des Interesses und einer gewissen "Vorbildung" sowie der Bereitschaft zur Weiterbildung noch zu früh ist. Diese hätte sich nur aus aktuellem Anlass an meiner Schule angeboten.

    Da ich ohnehin erst einmal den Plan hatte, mit einer A14 an eine andere Schule zu gehen, an der mein Engagement mehr gewertschätzt wird, werde nun nach Euren Ausführungen dabei bleiben. Ich hoffe, dass ich an dieser Schule ein Umfeld finde, in dem eine Bewerbung auf eine Abteilungsleitung in ein paar Jahren einfacher gelingen kann. Hier werde ich in den kommenden Tagen Schulen anschreiben, die ich noch aus meiner Ausbildungszeit kenne.

    Wenn Ihr hierfür Tipps habt, nehme ich diese auch sehr gerne entgegen. Ihr scheint sehr erfahren zu sein und davon kann ich gut "profitieren". Mich würde vor allem interessieren, wie man ein fremde Schule anschreibt, für die man sich interessiert und bei der man sich ggf. auf eine aktuelle oder künftige A14-Stelle bewerben möchte. In meinem Fall wäre es ratsam, wenn die Ausschreibung auf mich zugeschnitten wäre, damit ich keine Mitbewerber habe. Meine Schulleitung wird mir vermutlich - trotz 1er Examen und viel Engagement an meiner Schule- eine durchschnittliche bis schlechte Bewertung geben. Meine Hoffnung ist, dass ich auf Grund meiner guten Fächerkombi und meiner Erfahrung im Bereich außerschulischer Kooperationen und Schulverwaltung interessant für Schulleiter sein könnte.


    Liebe Grüße,

    IsQuiUtitur

    Das funktioniert so nicht ganz.
    Falls Du Dich bewirbst, müsstest Du Dich dann als Externer auf eine Stelle an einer anderen Schule bewerben. Da müsstest Du dann im Vorfeld mit der SL und dem/der zuständigen DezernentIn Kontakt aufnehmen.
    Erst wenn Du nach erfolgreicher Revision und Durchsetzen gegen KonkurrentInnen den Posten erhältst, würdest Du dann an die entsprechende Schule versetzt werden.

    Aber ist es nicht so, dass meine Revision ein paar Jahre lang gültig ist und ich mich mit dieser dann auf Abteilungsleitungsstellen bewerben kann? Ich würde natürlich erstmal die Bewerbung an meiner Schule abwarten und mich dann mit meiner Revision an anderen umsehen. Ich würde dann natürlich vorher mit den Schulen Kontakt aufnehmen.


    Bin mir aber nach den Ausführungen hier nicht sicher, ob ich mich überhaupt für eine Abteilungsleitungsstelle bewerben kann, da ich (Mit anfänglicher Probezeit gerade einmal 4 Jahre im Dienst bin). Denn auch nach der neuen LVO scheinen ja immer noch versteckte 4 Jahre eine Bewerbung zu verhindern..

    LG



    Mal unabhängig von rechtlichen Bedingungen.
    Bist du von deiner SL aufgefordert worden etwas zu übernehmen?

    Nein, aber demnächst wird an unserer Schule zufällig eine Abteilungsleitungsstelle frei. Diese werde ich sicherlich nicht bekommen, weil sie schon für eine andere Lehrkraft vorgesehen ist. Ich möchte aber die Revision in der Tasche haben, um mich wegzubewerben und meine Schule endlich verlassen zu können.

    Für die Beförderung von A14 nach A15 gibt es keine weitere Prüfung mehr. Du hast ja bei der Revision schon mehr gemacht als für eine reguläre A14 Revision.
    Zwischen zwei Beförderungen muss jeweils mindestens ein Jahr liegen. Das müsste auch in dem verlinkten Thread stehen.

    Der/die DezernentIn erstellt Deine Beurteilung, auf deren Basis Du dann entweder den Posten bekommst (oder nicht.) Wie gesagt ist die Beurteilung der SL nur ein Beitrag, der in die Gesamtbeurteilung einfließt - und die macht der/die DezernentIn. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit dieser Person Kontakt aufzunehmen und die Basis-Informationen von ihm/ihr direkt zu erhalten.

    Literatur ist die APO-GOSt selbst, dann der Kommentar aus dem Wingen-Verlag (ich nenne das Buch immer "das kleine Schwarze") sowie aktuelle Urteile zur APO-GOSt, z.B. zum Nachteilsausgleich.
    Vermutlich wird man im Kolloquium eine Schullaufbahn in der APO-GOSt nachzeichnen. Da geht es dann um Kurswahlen, Kursfrequenzrichtwerte (Verordnung zur Ausführung von § 93 Abs. 2 SchulG), Versetzungen, Nachprüfungen, anzurechnende und nicht anzurechnende Defizite, Attestpflicht bei Klausuren, Auslandsaufenthalte, Bewertbarkeit bei Krankheit oder unentschuldigtem Fehlen...

    Orientiere Dich am Besten am schulinternen Jahresplaner für die GOSt und stelle Dir dann eine/n typische/n SchülerIn und seine/ihre Laufbahn vor sowie "problematische" SchülerInnen.

    Und was Du unbedingt vorbereiten solltest: Rollenklarheit. Was ist Deine Aufgabe als AL III? (Mitglied der erweiterten Schulleitung, beschränkte Weisungsbefugnis gegenüber KollegInnen, ggf. schwierige Gespräche mit KollegInnen, Eltern, SchülerInnen...)

    Vielen Dank für Deine Ausführungen und Tipps :)

    Eine Frage bleibt jedoch noch offen, auch nachdem ich den verlinkten Thread gelesen habe: Wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem ich mich auf eine Abteilungsleitungsstelle bewerben könnte? Sind das 4 Jahre nach Aushändigung der "Lebenszeitverbeamtungsurkunde"?


    Liebe Grüße :)

    Bolzbold Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

    Verstehe ich das richtig, dass ich mich ab einem Jahr nach der Probezeit zur Lebenszeitverbeamtung auf eine Abteilungsleitungsstelle bewerben kann, dass ich dann aber erstmal A14 habe und dann nach Ablauf einer weiteren Probezeit A15 haben werde? Wie lang ist diese Zeit zwischen A 14 und A15? Gibt es für diesen Wechsel eine weitere Prüfung?


    Welche Aufgabe hat der Dezernent im Prüfungsverfahren, wenn der Schulleiter die Beurteilung verfasst?

    Gibt zu den von Dir benannten Punkten Literatur, die mir helfen könnte, mich vorzubereiten?


    Beste Grüße und vielen Dank :)

    Hallo zusammen,

    zur Bewerbung auf eine Abteilungsleitung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium (NRW Sek II) beschäftigen mich folgende Fragen, die ich durch eine Recherche Internet nicht beantwortet bekomme:

    > Gibt es eine "Mindestdienstzeit", die man vorweisen muss, um sich bewerben zu können? (Ich weiß, dass man sich allgemein bewerben kann, wenn ein Jahr nach der bestandenen Probezeit vollendet ist. Ich weiß aber nicht, ob es ab dann theoretisch möglich ist, sich auf eine Abteilungsleitungsstelle zu bewerben)

    > Reicht einem eine geringe Dienstzeit (z.B. 4 Jahre im Dienst) zum Nachteil bei einer Bewerbung?

    > Wer bewertet und wer prüft (Schulleiter und/oder Dezernent)?

    > Wie sollte man sich auf die Prüfung vorbereiten?

    > Bekommt man als in A 13 befindlicher Sek II Lehrer direkt eine A15-Besoldung, wenn man die Abteilungsleitung erhält?

    > Wir die Erfahrungsstufe, die man bei A 13 hatte, übertragen auf die neue Besoldung?


    Ich bin über jede Frage, die beantwortet wird, sehr dankbar. Ihr müsst also nicht alle Fragen beantworten :)


    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus :)

    Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen zur Notenvergabe in NRW (Gesamtschule). Ich wäre auch sehr dankbar, wenn Ihr mir die entsprechenden Paragrafen und Absatz hierzu nennen könnt (Aus vielen Formulierungen des §48 werde ich leider nicht schlau).

    Wenn Ihr auch nur einzelne Fragen und nicht alle beantworten könnt, dann bin ich immer noch sehr dankbar für jede Antwort:

    • Bin ich verpflichtet, dem Schüler anzubieten, einen Leistungsnachweis zu erbringen, wenn seine schlechte Note a) durch zu viele unentschuldigte Fehlstunden b) durch zu viele entschuldigte Fehlstunden zustande kommt. Gibt es hier Unterschiede zwischen Sek I und Sek II?
    • Kann es mir bei einem Widerspruch negativ ausgelegt werden, wenn ich bei einer schlechten Quartalsnote in Fall a und b keine Möglichkeit gegeben habe, einen Leistungsnachweis zu erbringen? Damit verbunden: Welchen rechtlichen Status haben Quartalsnoten? Gibt es auch hier Unterschiede zwischen Sek I und Sek II?
    • Genügt es, wenn eine defizitäre Note am Ende eines Halbjahres also im zweiten Quartal in Fall a und b durch einen Leistungsnachweis „korrigiert“ wird, oder hätte ich bereits während des ersten Quartals die Möglichkeit geben müssen, die Leistung zu verbessern? Auch hier würde mich – sofern vorhanden – der Unterschied zwischen Sek I und Sek II interessieren.


    Liebe Grüße und vielen herzlichen Dank im Voraus!!!

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