Beiträge von plattyplus

    Wir müssen ja hier mit sehr einfachen Werten recht ungenau rechnen, aber wir sind uns ja sicher einig, dass die Immobilie in Düsseldorf mehrere 100.000€ (sagen wir mal 350.000€) mehr kostet, als die in Menden. Der Kinderzuschlag macht nach Bolzbolds Rechnung aber nur ca. 100.000€ aus.

    Um die Frage abzukürzen: So lange das Mehr an Kinderzuschlag (also diese 100.000 €) größer ist als die zusätzliche Zinsbelastung über einen Zeitraum von 18 Jahren, macht man beim Kauf einer Immobilie in Düsseldorf Plus. Übersteigt die zusätzliche Zinsbelastung beim Bauspardarlehen die 100.000€ Marke (nur Zinsen, nicht die Tilgung!) innerhalb von 18 Jahren, macht man bei der Immobilie in Menden Plus.

    dann dürfte das doch maximal die Wohnmehrkosten in Düsseldorf ausgleichen, oder? Zurücklegen könnten sie dann beide ca das Gleiche ...

    Wenn beide zur Miete wohnen, gleicht es die Mehrkosten aus. Aber wenn beide Eigentum damit finanzieren, sieht die Sache anders aus. Zwar haben beide während des Aufwachsens der Kinder nach Abzug des Bauspardarlehens grob den gleichen Geldbetrag in der Tasche, nur wenn der Studienrad in Düsseldorf die Immobilie verkauft nachdem die Kinder ausgezogen sind, wird er weitaus mehr auf dem Konto haben als der Kollege im Sauerland, eben weil die Immobilien in Düsseldorf viel mehr wert sind.

    Wieso? Man setzt Prioritäten.

    Und die Priorität des Landes NRW ist es möglichst billig dabei wegzukommen, denn wie Du schon richtig sagtest:

    Die Zuschläge werden gezahlt, um eine durchaus teurere Besoldungserhöhung für alle zu umgehen.

    Und bis die Gerichte der Landesregierung vorschreiben wie die Beamtenbesoldung zu erfolgen hat und nicht bloß, wie sie nicht zu erfolgen hat, sind wir eh wieder in einer neuen Legislaturperiode.

    Selbstverständlich nach dem Dienstort, es ist doch deine Sache, wo du wohnst. Du kriegst ja auch keinen Entfernungszuschlag, wenn du weit pendelst.

    Meine ich ja auch, in NRW geht es aktuell aber nach dem Wohnort.

    Deswegen habe ich an anderer Stelle ja schon ketzerisch formuliert, dass man bei mehreren Kindern gezielt in eine teure Stadt ziehen sollte, um die entsprechend exorbitanten Familienzuschläge in NRW zu kassieren. Sind die Kinder dann aus dem Haus, stößt man die Wohnung in Düsseldorf wieder ab und hat so durch dieses zeitweise selber bewohnte Investitionsobjekt ein um ca. 100.000€ höheres Lebenseinkommen erzielt.

    Ich verstehe das nicht, wie kann man denn mit abgeschlossenem Lehramtsstudium ein Stelle für den Seiteneinstieg ergattern? Das wiederspricht sich doch?

    Es gibt manche Studiengänge mit Doppelabschluß. Ich habe z.B. damals Wirtschaftspädagogik mit Abschluß Diplom Handelslehrer studiert. Dieser Abschluß berechtigt mich zum Seiteneinstieg. Gleichzeitig gab es damals einen Leitfaden bei uns an der Uni welche Wahlpflichtveranstaltungen man belegen muss, um sich sein Dipl.-Zeugnis als 1. Staatsexamen anerkennen lassen zu können. Da mußten manche Prüfungen dann mündlich erfolgen und auch bei der Wahl der Themen für die Diplomarbeit war man eingeschränkt. Dafür war dann das 1. Staatsexamen ein reiner Verwaltungsakt. Ich bin mit meinem Diplomzeugnis ins Landesprüfungsamt gegangen und hatte nach einer Dreiviertelstunde man 1. Staatsexamen in Händen.

    Ich denke mal, daß auf diesem Wege recht viele Doppelabschlüsse zustande kommen, zumal es bei uns an der Uni dieser Leitfaden für die Doppelabschlüsse für zieg Fachrichtungen existierte.

    Psychologisch dürfte der Seiteneinstieg wesentlich einfacher sein. Klar hat man ein paar Stunden Unterricht mehr, aber dafür hat man die Sicherheit nachher auch die Stelle zu haben, wenn man nur mit der Note 4,0 besteht. Bei einem Referendariat muss man sich anschließend noch mit seinem 2. Staatsexamen bewerben, mit der Gefahr dann mit seinen nicht optimalen Noten nicht genommen zu werden.

    Außerdem bekommt man als Seiteneinsteiger gleich ein volles E13 Gehalt und keine Anwärterbezüge. Der Seiteneinsteiger hat also das 2,5 fache Netto in der Tasche und muss nebenbei nicht kellnern gehen.

    Zudem haben die Länder jetzt das zusätzliche Argument von Rückkopplungen aus dem Verfassungsbruch der Ampel hinsichtlich der 60 Milliarden im Rücken.

    Und die Gewerkschaften das Argument, daß aufgrund der Bürgergeldsteigerung von 25% in zwei Jahren die Beamtenbesoldung in den zwei Jahren auch um 25% steigen müssten, um das gerichtlich festgelegte Abstandsgebot einzuhalten und die Angestellten da ja nicht zurückstehen können.

    Hat er aber. Das schrieb ich doch weiter oben auch schon. Es sind immer mehrere Personen am Bewertungsprozess beteiligt, damit eben nicht nur das eine Arschloch was zu sagen hat.

    Er hätte aber nicht Kommen müssen. Es ist vom System her bei uns jedenfalls nicht vorgesehen, dass in solchen Fällen mehrere Prüfer das Urteil bestätigen müssen.

    Und es war immer so, dass die Person, die gehen musste, das alles ganz anders sah. Was eben in der Regel mit ein Grund ist.

    Aber gerade dann würde ich externe Prüfer holen und eben nicht ein Prüfungsverfahren abkürzen.

    Ich habe auch schon Referendare und Quereinsteiger gesehen, die gut daran getan haben doch nicht Lehrer zu werden. Aber gerade wenn die Prüfungsergebnisse gewaltig voneinander abweichen, z.B. die Vornoten und die Noten der UPP, dann werde ich ganz hellhörig.

    Habe ich was verpasst? Es gibt Fachleiter, die nicht unterrichten dürfen?

    Damit wollte ich nur für alle hier verständlich erklären, wie es im Handwerk läuft. Wir haben bei uns in der Schule Elektriker-Handwerksmeister als Werkstattlehrer, die zusammen mit anderen Elektro-Ingenieuren, die ebenfalls bei uns an der Schule als Lehrer arbeiten, im Auftrag der Handwerkskammer die theoretischen und praktischen Gesellenprüfungen abnehmen. Sie bescheinigen also den Elektriker-Azubis, daß sie von nun an als Gesellen eigenständig arbeiten können. Das Verrückte dabei ist: Die Tätigkeiten, die die Gesellen danach eigenständig ausführen dürfen, dürfen die Prüfer selber nicht durchführen.

    Also konkret: Der Geselle darf eine Steckdose an die Wand schrauben, der Handwerksmeister im Schuldienst darf dies nicht. Würde besagter Handwerksmeister in der Schule kündigen und einen Betrieb gründen, dürfte er die besagte Steckdose wieder an die Wand schrauben. Ich glaube kaum, daß eine Firmengründung jemanden dafür qualifiziert.

    Ersetze Steckdose durch Schüler, "an die Wand schrauben" durch unterrichten, Azubi durch Referendar, Geselle durch Lehrer und Handwerksmeister im Schuldienst durch Seminarausbilder und du hast genau die gleiche Konstellation.

    --> Der Lehrer darf unterrichten, der Seminarausbilder darf dies nicht. Würde besagter Seminarausbilder in der Schule kündigen und eine Privatschule eröffnen bzw. in einer Privatschule unterrichten, dürfte er Schüler unterrichten. Ich glaube kaum, daß ein Schulwechsel jemanden fürs Unterrichten qualifiziert.

    Und genau das meinte ich, wo es bei uns in Deutschland mangelt: Es wird nicht gefragt was jemand kann, es wird gefragt für was er eine Zulassung hat.

    Ich wundere mich schon über das, was ich hier lese. Ich habe an der PH Basel durchaus auch einige wirklich dämliche Leute erlebt aber schlussendlich sind am Bewertungsprozess so viele unterschiedliche Personen beteiligt, dass eine ungerecht negative Beurteilung praktisch nicht möglich ist.

    Mal ein Beispiel wiees bei mir lief. Damals, als ich Referendar war, wollte mich die Schulleiterin nicht zum Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) zulassen. Diese Zulassung obliegt allein der Schulleitung. Ohne abgeleisteten BdU konnte man zumindest damals nicht zur UPP zugelassen werden. Ich hatte damals einen Unterrichtsbesuch von dem entsprechenden Fachseminarleiter in der 2. Stunde. Als ich den Termin im Sekretariat bekannt gegeben hatte, kam als Antwort der Schulleiterin: "In der 2. Stunde kann ich nicht. Ich komme dann am gleichen Tag in der 5. Stunde in eine andere Klasse und will sehen..." und dann auch gleich mit dem Verweis, daß es um die Zulassung zum BdU geht und das Ganze schriftlich.

    Mit dem Schreiben bin ich dann zu meinem Fachseminarleiter, der gleich messerscharf darauf schloß, daß eine Nichtzulassung zum BdU eine Nichtzulassung zur UPP zur Folge hat. Entsprechend hat er sich an dem Tag auch noch die 5. Stunde freigeräumt. Wenn es um so gewichtige Entscheidungen geht, wolle er dabei sein. Ich hatte ihn an dem Tag also gleich zweimal zu Gast.

    Sein Unterrichtsbesuch in der 2. Stunde lief normal durch, die Nachbesprechung fand in der 3. Stunde statt, fertig.

    Als es dann in der 5. Stunde den zweiten Besuch gab, war meine Schulleiterin schon wütend, daß besagter Fachseminarleiter immer noch da war und auch keine Anstalten machte zu gehen. Damit hatte sie nicht gerechnet, daß er auch dieser Stunde beiwohnt. Nach den Geschehnissen vorher hatte ich seinen zweiten Besuch an diesem Tag nicht mehr im Sekretariat bekanntgegeben, nicht, daß sich meine Schulleiterin noch einen dritten Termin aussucht. Das Thema der Stunde im Rahmen des Rechnungswesens war das Eröffnungsbilanzkonto.

    In der Nachbesprechung kam von der Schulleiterin: "Hr. Plattyplus, das Thema Eröffnungsbilanzkonto steht nicht in der didaktischen Jahresplanung, damit haben sie etwas unterrichtet, das nicht relevant ist. Entsprechend ist der relevante Lernzuwachs der Schüler gleich null und die Stunde mit der Note 6 zu bewerten."

    Antwort meines Fachseminarleiters: "Das Thema Eröffnungsbilanzkonto gehört zum Rechnungswesen und ist auch an dieser Stelle zu unterrichten. Das kann man nicht einfach weglassen. Taucht das Thema in der Didaktischen Jahresplanung ihrer Schule nicht auf, so ist die Jahresplanung unzureichend. Haben sie, sie unterrichten das Fach als Schulleiterin ja selber, diese Thematik in den 40 Jahren ihrer Laufbahn nicht unterrichtet, so haben sie es über all die Jahre fachlich falsch unterrichtet! Ich bewerte den zweiten Unterrichtsbesuch am heuten Tag mit der Note 1,3."

    Da konnte mich die Schulleiterin dann nicht mehr über die Nichtzulassung zum BdU rausdrängen und dem Quereinsteiger, den sie vor meinem Referendariatsbeginn schon in der Hinterhand hatte, die Stelle zusagen. Dank meiner paar Stunden BdU konnte keine weitere Stelle für ihn ausgeschrieben werden.

    Hätte mein Fachseminarleiter sich nicht bereiterklärt auf den Besuchstermin der Schulleiterin einzugehen und unangekündigt dieser Lehrprobe beizuwohnen, die Schulleiterin hätte mich alleine ohne das Urteil einer weiteren Person rausgekegelt.

    fachinformatiker

    Übertragen auf die Schule will ich damit sagen: Stellt Euch vor Ihr wärt Fachseminarleiter, bildet Referendare aus, nehmt als Prüfer auch die UPP und das komplette 2. Staatsexamen ab, bestätigt also, daß die Referendare danach fertige Lehrer sind, die eigenständig vor der Klasse stehen dürfen, dürft selber aber keine Schüler unterrichten.

    Das ist die Idiotie in dem System, die ich oben am Beispiel der Elektriker beschreiben wollte.

    Hier kam es aber zweimal erst gar nicht zur UPP...

    Wobei ich gerade das sehr komisch finde. Meiner Meinung nach muß jeder Referendar das Recht haben von externen Prüfern bewertet zu werden, eben damit es genau zu solchen Animositäten nicht kommt. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kann z.B. die Schulleitung der Ausbildungsschule den Referendar in NRW rauskicken, indem sie ihn nicht zum Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) zuläßt. Die Zulassung zum BdU hängt ausschließlich von der Schulleitung ab. Ohne abgeleisteten BdU kann der Referendar nicht in die UPP, weil der BdU eine Zulassungsvorraussetzung ist.

    Ich gucke aber gerne noch einmal im Gesetz nach, ob auch heute noch die Zulassung zur UPP an den BdU geknüpft ist.

    Es muss noch nicht mal so sein, dass man Leistungen massiv kürzt. Beim Bürgergeld würde ich eine Unterscheidung zwischen arbeitsunfähigen Menschen und arbeitsfähigen Menschen machen. Oder der Anspruch steigt entsprechend der Einzahlungen in das Sozialsystem. Wer 30 Jahre arbeitet und dann arbeitslos wird, kriegt ein gutes Bürgergeld. Wer 20 ist und arbeiten kann, bekommt nur einen Grundbetrag.

    Wie gesagt: Ich würde für die arbeitsfähigen Menschen das Bürgergeld mit einer Arbeitspflicht verbinden. Wer mehr haben will als die absoluten Grundbedürfnisse, also weder zu erfrieren noch zu verhungern, muß zur Arbeit antreten. Dann wird auch die Schwelle sich einen anderen etwas besser bezahlten Job zu suchen nicht so groß, man muß ja eh arbeiten, dann kann man auch die 2,-€ mehr Stundenlohn mitnehmen. Zudem würde ich die sozialversicherungsfreien Minijobs abschaffen, um die Hürde bei 520€ monatlich zu beseitigen. Alle Jobs wären sozialversicherungspflichtig. Wir können uns gerne noch drüber unterhalten, ob es zur Vereinfachung für die Arbeitgeber eine staatliche Stelle gibt, an die die kompletten Sozialabgaben überwiesen werden und die das dann an Kranken-, Renten-, Unfallversicherung usw. weiterleitet. Aber alle Jobs sind ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig, so daß es auch Sinn macht 521 € monatlich verdienen zu wollen.

    Oder bei Flüchtlingen. Warum schaffen es andere Länder, dass die Flüchtlinge viel schneller an die Arbeit kommen? Da müssen wir uns einfach verbessern. Wir brauchen Arbeitskräfte und haben Flüchtlinge, die arbeiten sollen. Da muss Bürokratie abgebaut und die Regeln geändert werden.

    Weil in den anderen Ländern gefragt wird was die Flüchtlinge können und nicht danach was sie dürfen. Ich habe aktuell z.B. zwei afghanische Elektriker. Was die an Schaustücken abliefern, da muß sich sogar unser Handwerksmeister gewaltig anstrengen, um deren Qualität zu überbieten. Trotzdem müssen sie durch die Lehre und haben dann am Ende nach 3,5 Jahren einen Gesellenbrief in den Händen. Dabei sind die selbst jetzt nach der Hälfte des ersten Lehrjahrs schon besser als es höchstwahrscheinlich alle ihre Mit-Azubis am Ende der Lehre sein werden. Sie können ihr Handwerk wirklich, werden in Afghanistan wohl schon mindestens 10 Jahre den Job gemacht haben, wahrscheinlich sogar als "Handwerksmeister" mit eigenem Betrieb, aber dürfen es nicht.

    Das mit dem "nicht dürfen" ist bei uns an der Schule eh das Problem. Wir bilden Elektriker aus; wir, das sind 5 Elektroingenieure, 1 Handwerksmeister, 1 Staatlich geprüfter Techniker und sogar unser Hausmeister ist gelernter Elektro-Geselle; und dürfen selber nicht mal eine Steckdose an die Wand bauen, weil wir dafür fachlich nicht kompetent genug sind. Unser Hausmeister durfte sich jetzt sogar anhören, daß er nicht einmal einen rausgesprungenen Sicherungsautomaten wieder einschalten darf. Um für so etwas befähigt zu sein, braucht man keinen Meisterbrief oder ein Studium, man braucht eine Gewerbeanmeldung, die selbstverständlich niemand von uns vorweisen kann.

    Daheim bei mir habe ich im Zählerschrank auch ein Problem. Da ist seit über 40 Jahren ein Fehler drin, der durchaus feuergefährlich werden kann, aber ich darf ihn nicht beheben und der örtliche Elektro-Fachbetrieb will an die Anlage auch nicht dran, weil sie nach Arbeiten ja für die komplette Anlage die Gewährleistung übernehmen müssen. So, was soll ich jetzt mit der Anlage machen?

    Aber das ist halt Deutshcland. Hier fragt niemand was jemand kann, hier guckt man nur auf die Zulassungspapiere.

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