Beiträge von plattyplus

    Hat dort schon mal jemand Beschwerde beim Ministerium eingelegt?

    Welches Ministerium in welchem Bundesland ist dafür denn zuständig? 🤣

    Hier mal ein kleines Anschauungsobjekt der Situation:

    Externer Inhalt m.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Zur nächsten Schule im Bundesland, in dem ich lebe, sind es unter Umständen 35 km, zur nächsten Schule in NRW keine 500 Meter. Aber die Schulen in NRW nehmen natürlich auch zunächst nur Landeskinder..

    In meinem Nachbarort ist das noch extremer. Da verläuft die Landesgrenze mitten durch den Ort. Die Landesgrenze ist die Straßenmitte, weil damals 1947 die Briten nicht wußten, ob sie uns NRW oder Niedersachsen zuschlagen sollen, sie eine Volksbefragung gemacht haben und die Stimmbezirke gerade so geschnitten waren.

    In besagtem Nachbarort reichen die Schülerzahlen nur für eine Grund- und eine Gesamtschule. Die Grundschule befindet sich in NRW und die Gesamtschule in Niedersachsen. So, jetzt hab mal zwei Kinder im schulpflichtigen Alter mit ein paar Jahren Altersunterschied und versuche mit beiden Kindern in den Urlaub zu fahren. Das wird schon unabhängig von den Betriebsferienterminen der Eltern ein richtiges Problem. Die Herbstferien in diesem Jahr dauern bei uns so z.B. nur ein Wochenende. :daumenrunter:

    Wer in der 5. Klasse Französisch (oder Latein) gelernt hat, musste von Anfang an strukturiert und GENAU lernen (also: Genus? Pluralform? Konjugationsformen?)

    Wir haben/hatten hier ein Gymnasium, das in der 5. Klasse mit Latein angefangen hat und in der 7. mit Englisch fortsetzt. Wenn die Schüler an diesem Gymnasium ihr Abitur machen, ist das alles auch kein Problem. Aber wehe ein Schüler muß die Schule wechseln, weil die Leistungen nicht ausreichen oder die Eltern umziehen. Da werden die Schüler in den Jahrgängen 6-9 dann zumeist gleich an die Hauptschule durchgereicht, weil sie mit ihren fehlenden Englischkenntnissen gleich das nächste Problem im Gepäck haben.

    Bei diesem exorbitant hohen Stromverbrauch

    Beim Betrieb einer Wärmepumpe würde ich das nicht als Exorbitant ansehen.

    Bei den Kollegen, die eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben, steigt aktuell die Nachfrage nach Klimaanlagen exorbitant an. Motto: „Für den eingespeisten Strom bekommen wir ja eh kaum Geld, im Sommer bei Sonnenschein haben wir viel zu viel Strom … und der muß irgendwie weg (=verbraucht werden).“

    ist in vielen Fällen so ein Mythos, den man erzählt, um das Opfer aufzumuntern.

    Das muntert das Opfer aber nicht auf sondern macht es eigentlich nur noch mehr runter. „Der arme Täter, wie es dem Opfer dabei geht interessiert ja eh niemanden “ … 👎

    Ich frage mich manchmal, ob in manchen Schulen in NRW der §53 Schulgesetz überhaupt in Gänze bekannt ist, inkl. der Stufen ab Teilkonferenz aufwärts.

    Die Mitschülerin lernt nebenbei eine ganz üble Lektion: Mein Handeln hat für mich keine negativen Konsequenzen. Ich kann andere fertigmachen, Lehrer und Eltern sind machtlos.

    Ganz ehrlich?

    Wenn es um meine eigenen Kinder geht, wäre mir das Befinden der Mitschülerinnen sch**** egal! Da würde ich wahrscheinlich zur Schulleitung gehen, um die Versetzung in die Parallelklasse bitten und, wenn dies nicht passiert, noch am selben Termin die Unterlagen zur Ummeldung an eine andere Schule der SL auf den Tisch legen. Sollte es da Mecker geben, gleich Fachaufsichtsbeschwerde über die SL an die Bezirkregierung.

    Meine Zündschnur wäre da extrem kurz! Das mag aber auch daran liegen, daß meine eigene Grundschulzeit die schlimmsten Jahre im Schulleben waren inkl. Knochenbrüchen, schweren Gehirnerschütterungen usw. ... und das waren keine Unfälle. Je älter wir in der Schule wurde, desto besser wurde es. Aber die Grundschule war echt Horror. In so einer Situation bringt es auch nichts die Schule einzuschalten, weil das die Situation für das Kind nur noch schlimmer macht. Alle "Ermahnungen, pädagogischen Gespräche, ..." werden von den Protagonisten an das eine Kind "weitergereicht" und es geht im nachher schlechter als vorher.

    Hier mal bespielhafte Anmeldunterlagen für den Kreis Schaumburg:

    --> http://www.hildburgschule.de/files/pdf/anme…-5-aktuell-.pdf

    Nur mal so zur Info was man da unterschreibt, wenn man ein Kind an einer alternativlosen Gesamtschule (IGS) in dem Landkreis anmeldet. Also ohne die Einwilligung zum iPad-Kauf und zur Schließfachmiete kommt man praktisch nicht in die Schule. Es wird an anderer Stelle großzügist allerdings auch eine Finanzierung entsprechender Geräte angeboten, die am Ende aber noch viel teurer kommt.

    Wie gesagt, man könnte jetzt natürlich am ganz großen Rad drehen, die Schulanmeldung gar nicht unterschreiben und auf die Schulpflicht pochen: "Ihr habt das Kind gefälligst zu beschulen, auch ohne Einwilligung der Eltern." Aber ob man das Theater dann wirklich soweit eskalieren lassen will? Am Ende würde dann das Jugendamt unterschreiben, das Gerät vorfinanzieren und sich das Geld bei den Eltern mittels Mahnverfahren und Gerichtsvollzieher zurückholen samt Bearbeitungsgebühr.

    Die weiterführende Schule gibt sich da auskunftsfreudiger zu dem Verfahren mit den iPads. Deren Verfahren ist mit dem an den Sek 1-Schulen identisch:

    --> https://www.bbs-rinteln.de/bildungsangebo…n/ipad-konzept/

    Das Problem sind gar nicht vorher bereits vorhandene Daten, sondern dass die Geräte nach Einbindung in die zentrale Verwaltung auch permanent überwacht werden können.

    Das weiß ich. Entsprechend kommen auf das Gerät auch keine privaten Daten. So gesehen haben wir praktisch das Eigentum an dem Gerät aufgegeben.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Niedersachsen die DSGVO genauso gilt wie in NRW.

    Ich finde ide Art und Weise, wie die iPads durchgedrückt wurden, auch daneben. aber an die DSGVO habe ich da noch nicht gedacht. Habe im letzten Jahr das Gerät gekauft und unbenutzt direkt an die Schule übergeben. Also von mir waren da noch gar keine Daten drauf.

    Private Geräte dann aber ohne MDM? Oder wie läuft das? Da klingeln nämlich bei mir alle Alarmglocken.

    An der IGS in Niedersachsen läuft das so, daß man gezwungen ist ein ganz spezielles iPad (das Modell wird genau benannt) zu kaufen. Dies kann man „einfach“ über den Servicedienstleister der Schule tun oder auch gnädigerweise anderweitig besorgen. Wobei es nicht gerne gesehen wird, wenn man die Geräte privat bei Amazon und Co. schießt und eben nicht über die Schule bezieht.

    Wir haben das Gerät privat anderweitig gekauft, weil es da am Ende 150€ günstiger war, als wenn wir es über die Schule bezogen hätten.

    Selbstverständlich mußten wir in der Folge das private Gerät abgeben, damit die Schule es verdongeln konnte… MDM halt.

    Und ja, die IGS ist eine staatliche Schule.

    Die Eltern mussten für 500+ Euro iPads kaufen?

    Mußte ich letztes Jahr auch, als der Große in Niedersachsen zur IGS gewechselt ist. Inkl. von der Schule geforderter Schutzhülle und Stift reden wir da aber eher über 650-700€.

    Ja klar, man könnte jetzt auf stur stellen, aber dann muß man das auf ganzer Linie tun. Will sagen: Beim Schulwechsel unterschreiben die Eltern zusammen mit den Einschulungsunterlagen, daß sie so ein iPad anschaffen. Wenn man natürlich jetzt am ganz großen Rad dreht, die Unterlagen nicht unterschreibt und der Schule mit der Schulpflicht droht: „Ihr müßt mein Kind auch ohne Schulanmeldung und ohne iPad beschulen!“ weiß ich nicht wie die Schulverwaltung und das Jugendamt reagieren würden.

    Bei uns hat die Inklusion dazu geführt, dass die SuS mit Förderbedarf mangelversorgt werden über Lehrkräfte vom Förderzentrum.

    Hängt halt immer von der Klassengröße in den Förderschulen ab. Ich gehe mal von 6 bis maximal 12 Kindern aus. Da würde man schon sparen, wenn sonst die Förderschullehrer in der Inklusion immer nur 1-2 Kinder gleichzeitig betreuen können, weil einfach nicht mehr Kinder in jeder Klasse sitzen.

    Mir geht es halt darum möglichst homogene Lernergruppen zu schaffen, um so die Arbeit der KuK zu minimieren. Es gibt dann eben keine individuell angepaßten Arbeitsmaterialen mehr.

    Will man noch mehr Arbeitszeit einsparen und am ganz großen Rad drehen, müßte man eigentlich auch die Gesamtschulen in den Regionen abschaffen, deren Schülerzahlen das klassische viergliedrige Schulsystem aus Gymnasium, Real- und Hauptschule sowie Förderschule ausreichen, eben um möglichst homogene Lernergruppen zu generieren. Gesamtschulen machen nur dort Sinn, wo die Schulwege auf dem Land sehr lang sind, so daß es bei der dünnen Besiedelung und den geringen Schülerzahlen anders gar nicht mehr händelbar ist. Wenn aber die besten Schüler zum Gymnasium gehen und es dann nur noch die integrierte Gesamtschule (IGS) wie in Niedersachsen gibt, verkommt die Gesamtschule zur Resterampe.

    Ich habe dann auch überlegt, mich verbeamten zu lassen und in der freiwilligen GKV zu bleiben. Aber wie du sagst, das macht finanziell keinen Sinn. Da bezahlt man den Beitrag komplett selbst.

    In meinem Fall war die Meinung: Beamtin und PKV mit Risikozuschlag 30% ist besser als Angestellte/Beamtin mit GKV. Pauschale Beihilfe gabs zu meiner Zeit noch nicht.

    Ich hoffe derweil ja immer noch darauf, daß das Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe (= Übernahme des AG-Anteils in der GKV) auch in NRW kommt. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung stand ja , daß sie es auch bei uns einführen wollen.

    Generell sind Kinder ab einem Alter von 7 Jahren deliktsfähig und damit für ihre Beschädigungen haftbar. (§828 BGB) Entsprechend sind in den Privathaftpflichtversicherungen der Eltern Kinder ab einem Alter von 7 üblicherweise mitversichert.

    Ich würde mir da also weniger Sorgen machen. Sollten die Geräte kaput gehen, wäre es ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung und fertig.

Werbung