Beiträge von plattyplus

    Kris24

    Ich kenne die Problematik, die Du mit der Chemiesammlung beschreibst, aus dem IT-Support. Bei uns an der Schule gibt es insg. 6 Entlastungsstungen für die IT. Wir betreuen das Netzwerk inkl. aller Beamer und Drucker sowie insg. ca. 750 PCs. In der Verwaltung ist jeder Vollzeit Supportmitarbeiter für 250 Rechner zuständig. Unser Schulnetzwerk würde also 3 Vollzeitstellen im Support generieren. Bei 6 zu verteilenden Entlastungsstunden repräsentiert jede Stunde also folglich eine halbe Vollzeitstelle, also 20 Stunden Wochenarbeitszeit.

    Hat jeder Deutsch/Englisch-Kollege wirklich in jeder Woche 20 Stunden Mehrarbeit, die eine Entlastungsstunde für diese Kollegen rechtfertigen würde?

    Schreiben am WBK die Studierenden in ALLEN Fächern eine Klausur?

    Am BK schreiben alle Schüler/Azubis Klausuren in allen Fächern und auch deren Anzahl hängt nur von der Wochenstundenzahl und nicht vom Fach ab. Würde man bei uns entlasten wollen, müsste man sich die Klassengrößen ansehen. Unsere kleinste Klasse hat 4 Schüler, unsere Größte 34. Entsprechend ist auch der Arbeitsaufwand. Zumindest gefühlt trifft es leider immer die gleichen Kollegen, wenn es um die großen Klassen geht.

    Aber dadurch verlieren letztlich viele KollegInnen, weil weniger Entlastung auf alle KollegInnen verteilt wird.

    Die Frage ist halt: Verlieren viele Kollegen jeweils ein wenig oder verlieren wenige Kollegen alles? Das ist eigentlich nur die Entscheidung zwischen "schlimm" und "noch schlimmer". ich wäre eher dafür, dass viele Kollegen ein wenig verlieren, also das sie weniger Entlastungsstunden bekommen, um den Kollegen im 1. Beförderungsamt, die durch die A13-Bezahlung als Grundgehalt praktisch alles verlieren, zumindest in Form von Entlastungsstunden ein wenig entgegenkommen zu können.

    Und ja, bei uns werden sogar 0,5 Entlastungsstunden verteilt, also 1 Stunde in einem der beiden Halbjahre des Schuljahres. Noch kleiner wird es allerdings nicht zersplittert.

    Allerdings werden sie in Zukunft mit Sicherheit auch mehr Beförderungs- oder Funktionsstellen in Grundschulen sowie im SEK-1-Bereich schaffen müssen.

    Gibt es diese vielen Beförderungsstellen de facto nicht schon?

    Ich frage jetzt einmal ganz provokant, weil die Grundschulen üblicherweise viel kleiner sind als Berufskollegs. Als ich noch Student war, war ich für die schulpraktischen Studien an einem Berufskolleg mit 184 LuL. All diesen Lehrkräften stand eine Schulleitung vor. Wie sieht es hingegen an den Grundschulen aus? Da dürften sich diese 184 LuL auf gefühlt ca. 10 Grundschulen verteilen und entsprechend auch 10 Schulleiterstellen generieren. Vor dem Hintergrund ist es doch verständlich, daß die Schulleitung an so einem großen BK sagt: "Ich habe einen Stellvertreter und 8 weitere Abteilungsleiter, wir sind in Summe also auch 10 Personen."

    Der Schlüssel "Leitungsstellen zu grundständigen Lehrkräften" ist in beiden Fällen identisch.

    Die Verknüpfung von Priorität und Entlastungsstunden ist schon deswegen wenig sinnvoll, da es einerseits sehr wichtige Aufgaben mit geringem Zeitumfang gibt und andersherum auch sehr zeitaufwendige, weniger wichtige Aufgaben existieren...

    Moment,
    ich glaube wir reden gerade aneinander vorbei. Mir geht es nicht darum die erste Aufgabe auf der Liste mit 5 Entlastungsstunden zu hinterlegen und die letzte aufgabe nur noch mit 0,5 Stunden. Wie viele Entlastungsstunden für die einzelne Aufgabe eingeplant werden, kommt erst in einem zweiten Schritt.

    Wichtig wäre erst einmal alle Aufgaben zu erfassen, diese dann in eine Rangfolge zu stellen und dann von oben runter diese Liste abzuarbeiten. Für die Rangfolge bietet es sich an die Methode des paarweisen Vergleichs durchzuführen, um ein valides Ranking erstellen zu können.

    • Also ist die Akutvertretung wichtiger als der Tag der offenen Tür?
    • Ist die Akutvertretung wichtiger als die Planung der Abschlußarbeiten?
    • Ist die Planung der Absclhußarbeiten wichtiger als der Tag der offenen Tür?
    • ...
    • ...

    Wenn man sich dann bei allen Kombinationen entschieden hat welche Aufgabe jeweils wichtiger ist, zählt man die erreichten Punkte der jeweiligen Aufgabe zusammen... fertig.

    Dabei kommt vielleicht raus:

    1. Akutvertretung
    2. Planung der Abschlußarbeiten
    3. Tag der offenen Tür

    Jetzt hinterlegt man für jede Aufgabe die entsprechende Ermäßigung, je nach Arbeitsumfang der jeweiligen Aufgabe und nicht nach Rang in der Liste. Wenn man dann feststellt, daß nach Punkt 2, der Planung der Abschlußarbeiten, keine weiteren Ermäßigungsstunden mehr übrig sind, ist das eben so. Dann muß man sich Gedanken darüber machen, ob man diese letzten Punkte ggf. vom Aufwand her einkürzt oder ganz streicht.

    Bolzbold Was hältst Du von meinem Vorschlag alle Entlastungsstunden einzukassieren, eine Liste aller Aufgaben mit absteigender Priorität zu erstellen, die Aufgaben dann von oben nach unten mit Entlastungsstunden zu hinterlegen und die Stunden dann komplett neu zu verteilen?

    Die Aufgaben ganz unten auf der Liste, für die keine Entlastung mehr übrig geblieben ist, stehen dann automatisch zur Disposition ob sie überhaupt noch notwendig sind.

    für die ich andere KollegInnen finden müsste, ohne dass ich ihnen eine spürbare Entlastung dafür gewähren könnte, da der Entlastungstopf nicht größer wird.

    Oder die SL müsste alle Entlastungsstunden einkassieren, um genug Stunden im Topf zu haben. Dann sollte die SL eine Liste mit absteigender Priorität anfertigen welche Funktionen wichtig sind und dann wird von oben runter so lange der Entlastungstopf bemüht bis er leer ist. Bei den Aufgaben, die dann nicht mit Ermäßigungsstunden hinterlegt sind, muss man sich überlegen, ob man sie überhaupt benötigt.

    Dabei wird fälschlich davon ausgegangen, dass außerunterrichtliche Aufgaben grundsätzlich "entlohnt" werden müssen, sei es nun über Beförderung oder über Entlastungsstunden.

    Wenn aber manche KuK für die außerunterrichtlkichen Aufgaben in Form von Ermäßigungsstunden "entlohnt" werden, während denen, die durch ein Beförderungsamt "entlohnt" wurden, der Lohn praktisch gestrichen wird, weil eben jetzt alle das Gleiche verdienen, findet de facto eine Bestrafung für die erbrachte Leistung statt.

    Dabei haben dann alle Beteiligten verloren.

    Sagen wir mal so: Die Last wird dann gleichmäßig verteilt. Mit der aktuellen Situation "A13 im ersten Beförderungsamt" haben die Kollegen, die sich für die Beförderung krumm gemacht haben, auf ganzer Linie verloren. Wenn die ihre Beförderung nicht zurückgeben können und dann für ihre Tätigkeit Entlastungsstunden bekommen, muß man dem System unterstellen, daß Leistung nicht nur "nicht belohnt" sondern sondern sogar bestraft wird.

    Ich wollte anmerken, dass es gar nicht möglich ist, Aufgaben mit Anrechungsstunden zu entlasten, wenn diese Aufgaben aufgrund einer Beförderung übernommen wurden.
    Ich dachte, das wäre dein Vorschlag. Vielleicht habe ich es falsch verstanden.

    Ich verstehe es so, dass die Beförderten, die damals auf A13 befördert wurden und jetzt nicht auf A13Z weiterbefördert werden, offiziell ihre Beförderungsstellen zurückgeben. Damit rutschen sie dann von „A13 im ersten Beförderungsamt“ auf „A13 als Grundbesoldung“ und können im Gegenzug gegen die Rückgabe ihrer Beförderungsämter durchaus verlangen die damit übernommenen Tätigkeiten nicht weiter fortführen zu müssen. Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.

    Wenn die SuS diesen Bildungsgang nicht erfolgreich abschließen, sind sie doch eh nicht mehr schulpflichtig und müssen dann halt selber sehen, wie sie klarkommen.

    Wenn die Schüler diesen einjährigen Bildungsgang abschließen, haben sie im Alter von 17 ihre Schulpflicht erfüllt, sie haben dann ja einen Abschluß, und sind damit erfolgreich, wir lassen ja niemanden ohne Abschluß zurück, raus aus dem System. Wenn sie den Bildungsgang nicht abschließen, sind sie ein weiteres Jahr schulpflichtig eben bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 geworden sind, und machen selbstverständlich den KuK in diesem zusätzlichen Jahr erheblich Arbeit in Form von Mahnungen, Ordnungsmaßnahmen, ... ohne das ein Lernzuwachs erwartbar ist.

    Wir reden bei den Schülern ja über solche, die die Sek 1 Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben. Viele von denen weise eine lange Absentismus-Karriere auf.

    Briefe dauern max 2 Tage bis sie in der Post sind. Ich kann bei vielen Dingen aber auch die Eltern direkt über unseren Messenger anschreiben, dann ist die Nachricht direkt da.

    Bei uns werden Briefe eingescannt, in Schild in der Schülerakte hinterlegt, anschließend gesammelt und gehen dann im Paket zur Kreisverwaltung, um dort durch die Frankiermaschine geschickt zu werden. Erst dann werden sie verschickt. Das Sekretariat hat selber gar keine Briefmarken. Über Messenger etc. wird eher nicht kommuniziert, weil man jedes Gespräch im Nachgang, sollte die Problem anhalten bzw. schwerwiegender werden, in Schild NRW dokumentieren muss. Es gibt also zu jedem Telefonat einen Protokollbogen, der dann ins Sekretariat geht, um eingescannt und in der Schülerakte hinterlegt zu werden.

    Ich denke, das enorm hilfreich wäre, wäre eine schulübergreifende elektronische Schülerakte in Schild NRW. Also wenn ein Schüler von der Grund- auf die weiterführende Schule wechselt, wechselt auch seine Schülerakte und wird nicht erneut angelegt, so dass alle Ordnungsmaßnahmen, die in die Grundschule gelaufen sind, in der Sek 1 Schule automatisch bekannt sind. Gleiches gilt für den späteren Schulwechsel nach Klasse 10 zum Berufskolleg.

    2. Schüler prügelt auf einen anderen Schüler ein -> hier ist ein reines Erziehungsmittel daneben, das kann man auch direkt mit einer passenden Ordnungsmaßnahme beantworten (mind. vorübergehende Suspendierung)

    Hier ist auch eine schulisch Ordnungsmaßnahme daneben, bei Körperverletzung sollte eine erzieherische Einwirkung durch Polizei und Jugendamt erfolgen.

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