Allerdings müssen wir nie Urlaub einreichen und in den anderen Ferien außer Ostern und Pfingsten und Ende der Sommerferien kann ich jederzeit fahren. Ich habe daher auch keinen Wunsch, etwas zu ändern.
Also mir würde das quer gehen, wenn ich wirklich nie in den Oster- oder Pfingstferien weg könnte. Das es mal in einem Jahr nicht geht, wäre ok. Aber wenn es wirklich heißen würde: "Nie in deiner ganzen aktiven Laufbahn bis zur Pension", würde ich gehörig quer gehen.
Ich habe hier ein ähnliches Problem in den Weihnachtsferien. Da weiß ich, dass ich zwei Tage nach den Ferien die Prüfungsvorschläge für die Technikerprüfungen einreichen muss. Also Weihnachten 2025/26 kann ich nicht weg. Weihnachten 2027/28 werde ich deswegen auch nicht weg können, aber Weihnachten 2026/27 hätte ich Luft. Also im Januar 2026 kann ich die Flugtickets nach Neuseeland im Dezember 2026 buchen. 
Neuseeland macht ja nur in unseren Weihnachtsferien Sinn, weil die auf der Südhalbkugel dann Sommer haben und das Wetter paßt.
Ähnlich ist es bei ganz bestimmten jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen mit festem Termin. So findet in 2026 die Tourist Trophy z.B. vom 25. Mai bis 6. Juni statt. Das sind genau die Pfingstferien in Bayern und Ba-Wü... Tja, wenn man dort einmal hin will und eben nicht 30 Jahre auf die Pension warten...
Aber wirklich jedes Jahr da in Bereitschaft zu sitzen, wäre nichts. Da müßten sie mir die Bereitschaftszeit schon als Arbeitszeit anrechnen. 