Beiträge von plattyplus

    (Sich wegen eines Kindergartenplatzes bei den Großeltern anzumelden kommt mir persönlich etwas übertrieben vor, es sei denn, es ging um Öffnungszeiten.)

    Es ging darum überhaupt einen Platz zu bekommen, so daß Mama wieder berufstätig werden konnte. Damals gab es kein Anrecht auf Kindergartenplätze und die Grenze der Einzugsgebiete liegt in der Straßenmitte direkt vor meiner Tür. Wenn der Kindergarten voll war, war er halt voll... Pech gehabt


    Wie sollen sie euch am Telefon auch begrüßen? Mit "Willkommen bei der Resterampe, schade, dass Sie hier sein müssen, was ist Ihr Anliegen?" ;) wärst du vermutlich noch unzufriedener als mit "Schön, dass Sie sich für uns entschieden haben." - wobei ich verstehe, dass so eine Ansage nervt, wenn man sich eben nicht dafür entschieden hat...

    Also als ich damals Abitur gemacht habe, habe ich den Grundkurs Geschichte in der Jahrgangsstude 11 abgewählt und mußte deswegen in der 13 noch einmal für ein halbes Jahr in den "Geschichts-Strafkurs" (ein extra Kurs für alle, die Geschichte abgewählt hatten). Da hat uns in der ersten Stunde der Lehrer gleich mit den Worten begrüßt: "Ich weiß, ihr seid alle hier, weil ihr hier sein müßt." ... das empfand ich zumindest ehrlich.

    Jedenfalls besser als allen "schön, daß sie sich für uns entschieden haben" zu entgegnen, wenn man weiß, dass alle, die jetzt anrufen, einen Ablehnungsbescheid von einer anderen Schule bekommen haben. Aber ich nehme es mal sportlich und unterstelle der Schule, daß sie gar nicht weiß, daß es im Umkreis gar keine andere Alternative mehr gibt, für die man sich entscheiden könnte.

    Also sowas wie: "Wir wissen, daß wir nicht ihr Traum sind, aber nun laßt uns das Beste aus dem Mist machen..." oder so ähnlich, würde ich schon als aufbauend empfinden. ;)

    Und wenn die Situation vor Ort so ist, dass es faktisch keine Wahlfreiheit bei der Schule mehr gibt, halte ich das auch für ausgesprochen problematisch.

    In NRW kann wohl eine Schule direkt zwangsweise zugewiesen werden. Da spielt dann auch die Schulform keine Rolle mehr. Jedenfalls entnehme ich dies aus §46 Schulgesetz NRW, Absatz 7.

    Zu den Privatschulen:

    3. Internat ( :traenen: )

    Das hatte meine Frau in der Tat auch kurzfristig erwogen, den dadurch entstehenden Schaden dann aber als weitaus höher erachtet als den Nutzen.

    Auf der anderen Seite ist natürlich auch klar, dass das nicht unbedingt der beste Start an einer Schule ist.

    Ich sehe aktuell das Hauptproblem darin, daß das zu lange dauert, bis zum Schuljahresanfang also keine Entscheidung da ist und die Schule so ggf. im oder am Ende der 5. Klasse erneut gewechselt werden muss.

    Letztlich stehst du jetzt vor dem Dilemma, dass du dich mit der Situation abfinden oder den Rechtsweg wählen kannst. Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen.

    Aktuell stehe ich vor dem Dilemma meine Frau wieder psychologisch aufbauen zu müssen.

    Wir werden jedenfalls versuchen nichts an die Kinder kommen zu lassen, auch wenn wir die Schule und die lokale Schulpolitik auf ganzer Linie ablehnen. Wobei die Schule dazu eigentlich nichts kann. Es ist vielmehr das Umfeld und die Schulpolitik vor Ort. Als wir die eine zugewiesene Schule angerufen haben und mit "Schön, daß sie sich für uns entschieden haben", begrüßt wurden, war das jedenfalls der reinste Zynismus.

    Wobei 40 Minuten ist ehrlich gesagt auch die Zeit, die ich zu den meisten Realschulen hier im Umkreis mit dem ÖPNV benötigen würde. Fällt also unter "normal".

    Wie würdest Du denn einen Schulweg von insg. 68 Minuten einschätzen, bei dem man zuerst in einen Bus einsteigen muß, um zum Bahnhof zu fahren, dort für einen 3 Minuten Fußweg 5 Minuten Umsteigezeit hat, von dort mit dem Zug zu einem weiteren Bahnhof fährt, um mit 7 Minuten Umsteigezeit einen zweiten Zug zu erreichen. Mit diesem Zug fährt man dann zum Zielbahnhof und hat 6 Minuten Zeit für einen 3 Minuten Fußweg zum Bus, der einen dann zur Schule bringt?

    Bei der "Zuverlässigkeit" des ÖPNVs halte ich so einen Schulweg für nicht machbar. Da wird zu häufig der Anschlußzug bzw. -bus weg sein. Mal ganz abgesehen davon, ob ich einer 10jährigen so etwas zutrauen würde. Was ist, wenn der Anschlußzug dann weg ist und man alleine einen Weg finden muß?

    Wäre es eine Option, dein Kind aufs Gymnasium zu schicken? Hat bei dir ja auch geklappt, und damals hat nicht mehr als der halbe Jahrgang Abi gemacht.

    Mal ein kleiner Zwischenstand:

    Ich habe jetzt sämtliche Schulen im Gebiet des Schulträgers abtelefoniert. Bis auf die von der Politik favorisierte Gesamtschule hatten alle Schulen (also auch das Gymnasium) ein Auswahlverfahren, haben Ablehnungen verschickt und sind voll. Ich habe auch sämtliche Realschulen in 1,5 Stunden Umkreis (das ist ja das vom Schulministerium NRW zumutbare Fahrzeitlimit) abtelefoniert. Diese sind auch alle voll und haben Ablehnungen nach Auswahlverfahren rausgeschickt. Ferner habe ich noch alle Gesamtschulen abtelefoniert, in deren Einzugsgebiet sich keine Gymnasien und Realschulen befinden, so dass dort auch die guten Schüler die Gesamtschulen besuchen. Diese nehmen ebenfalls keine weiteren Schüler auf.

    Es läuft also folglich auf eine Zwangszuweisung an diese eine besagte Gesamtschule hinaus. Bringt es jetzt überhaupt noch etwas die Einschulungsunterlagen zu unterschreiben, oder sollte man das Schulamt dann gleich direkt machen lassen?

    So, wie das hier aktuell läuft, können sie auch gleich alle Grundschüler mit Gymnasialempfehlung direkt in eine Hauptschule einschulen, schließlich können sie ja auch nach der Hauptschule am Berufskolleg ihr Abitur machen.

    (Wenn plattyplus in dem Kreis wohnt, in dem auch Bruchmühlen liegt, könnte die ablehnende Gesamtschule leider die sein, die jetzt noch angefragt werden soll...)

    Das denke ich leider auch, weil ich den ehemaligen Unterstufen-Koordinator dieser Gesamtschule persönlich kenne und er mir berichtete, dass es in seiner Amtszeit schon jedes Jahr Auswahlverfahren gab. Daher ja auch gleich mein Gedanke an Widerspruch und Klage. Aber gleich sehen wir weiter…

    Unsere örtliche Gesamtschule ruft halt schon in der Lokalpresse um Hilfe, weil sie fast alle Inklusionskinder und sämtliche Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Klingt nicht gerade sehr verlockend und der Sozialindex spricht auch Bände.

    Wir wohnen zwar im „Einzugsgebiet“ dieser Schule, aber der Schulweg würde dann auch 8km lang werden und bei den Bussen ist Umsteigen auf Hin- und Rückweg angesagt.

    Entsprechend haben wir gestern auch schon die ÖPNV-Verbindungen in alle umliegenden Städte im Fahrplan durchgeschaut unter der Prämisse welche Schule auch im weiteren Umkreis mittels Bus ohne Umsteigen zu erreichen ist.

    Russland die Hand zu reichen wäre richtig, wenn es nicht den lieben Putin an der Macht hätte. An der jetzigen Stelle wird jede Friedensverhandlung, die Russland einen Vorteil verschafft, von Russland schamlos ausgenutzt werden.

    Das denke ich leider auch. Alle Verträge, also auch ein Friedensvertrag, sind mit der aktuellen russischen Regierung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Dafür hat die aktuelle russische Regierung schon zu viele Verträge gebrochen, als das man ihr eine Vertragstreue in einen zukünftigen Friedensvertrag nicht unterstellen kann. Sie würde die Zeit doch nur nutzen, um nachzurüsten und in wenigen Jahren erneut losschlagen.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass Eltern, die sich derart äußern, die Schulen als “Resterampen¬ o. ä. bezeichnen, vielleicht gar nicht so beliebt sind und sich die eine oder andere Schule noch nicht mal darüber ärgert, dass sich das Losglück gegen solche gewandt hat.

    Wie würdest Du denn ein System beschreiben, bei dem:

    • Dein Vater vor 70 Jahren bei den Großeltern angemeldet wurde (Meldeadresse/Wohnsitz), damit er zur passenden Schule gehen konnte?
    • Du selber vor 40 Jahren bei der Adresse deiner Großeltern angemeldet wurdest, damit du den Kindergarten im Ort besuchen kannst und nicht in den Nachbarort musst.
    • Du selber vor 35 Jahren an besagter Realschule nicht aufgenommen wurdest und selber zu der einen Gesamtschule gehen solltest, die nicht nur deine Eltern sondern auch du auf ganzer Linie ablehnst. Letztlich bin ich so am Gymnasium gelandet und trotz Hauptschulempfehlung dort nie sitzen geblieben.
    • Sich das ganze Spiel heute genau so wiederholt.

    Du wirst doch wohl hoffentlich verstehen, dass so etwas prägend auf deinen Lebenswandel einwirkt, oder?

    Was ich daraus für mich gelernt habe:

    • Mitleid bekommst du geschenkt, Neid musst du dir erarbeiten.
    • Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt, du musst ihn nur gehen.
    • Die Welt ist kein Ponyhof. Wenn du etwas willst, musst du bereit sein dafür zu kämpfen.

    Ob es erfolgreich ist, hängt von den Verhältnissen ab, aber ernsthaft: die Gesamtschulen entstehen genau auf diese Art: politische Bündnisse von Eltern, die die Schulform wollen. Mir tut es in der Seele weh, wie Real- und Hauptschule dadurch ausgeblutet werden (und in meiner Stadt das Gymnasium auch)

    Ich würde mich nicht wundern, wenn die Gesamtschule im Nachbarort auch total überlaufen ist. Zwei Ortschaften weiter verläuft nämlich die Landesgrenze zwischen NRW und NDS direkt durch den Ort. Die Straßenmitte ist die Landesgrenze. Dort gibt es eine Grundschule in NRW und eine Gesamtschule in NDS. Wenn du jetzt zwei Kinder hast und beide gleichzeitig Schulferien haben sollen, bleibt dir gar nichts Anderes übrig als die weiterführende Schule in NRW zu suchen…

    Konkret gibt es dort:

    • Bruchmühlen, Stadtteil von Rödinghausen, Kreis Herford, NRW
    • Bruchmühlen, Stadtteil von Melle, Kreis Osnabrück, NDS

    Auf lange Sicht bei der nächsten Landtagswahl entsprechend bei der Kreuzchensetzung berücksichtigen!

    Meinst Du nicht eher bei der Kommunalwahl?

    Bei uns am Ort regiert seit dem 2. Weltkrieg mit nur einer kurzen Unterbrechung die SPD und die Unterbrechung kam auch nur dadurch zustande, dass ein SPD-Kandidat während des Wahlkampfs aus der Partei ausgetreten ist und dann als Parteienloser zum Bürgermeister gewählt wurde.

    Da ist mir schon klar wer den Mist zu verantworten hat.

    Ich habe mal etwas im Schulgesetz NRW gestöbert:

    Zitat von Schulgesetz NRW - § 46

    (6) Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

    (7) Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schüler nach Anhörung der Eltern und der beteiligten Schulträger einer bestimmten Schule am Wohnort oder in einer anderen Gemeinde zuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler nicht in eine Schule der gewählten und der Eignung entsprechenden Schulform aufgenommen worden ist.

    Demnach dürfte eine Klage wohl aussichtslos sein, weil gemäß Absatz 7 die Schulverwaltung die Kinder zu einer Schule zuweisen kann unabhängig von den Schulempfehlungen der Grundschule???

    Für mich stellt sich die Frage, was eine Klage bringen soll, wenn bestimmte Einzugsgebiete chronisch zu wenig Schulplätze an der weiterführenden (Wunsch)Schule haben. Man kann die Plätze ja nicht herzaubern.

    In der angestrebten Realschule haben die Eltern vor Jahren in der aktuell 10. Klasse einen dritten Zug erfolgreich eingeklagt. Alle anderen Jahrgänge sind zweizügig. Es scheint also zu gehen.

    Nur wenn es an der gewünschten Schulform keine freien Plätze gibt, hätte man einen Rechtsanspruch.

    Sollte die Gesamtschule im Nachbarort ebenfalls ablehnen, würden wir wohl genau darauf klagen, also: „Wir wollen einen Platz an einer Real- und eben an keiner Gesamtschule. Welche Realschule es dann wird, ist dann auch egal.“

    Beide Realschulen haben die Klassen schon mit 30 Schülern gefüllt. Also über einen anderen Klassenteiler geht da auch nichts mehr. Beide Schulen nehmen jeweils ein Inklusionskind, was zur Folge hat, dass in dieser Klasse dann „nur“ 27 Schüler sitzen. Da kam bei der Vorstellung der Schulen schon Unmut auf, weil so ein Inklusionskind drei anderen Schülern den Platz wegnimmt. Wäre es nicht da, könnte man die Klasse ja auch mit 30 Kindern füllen.

    Die Gesamtschule im Nachbarort steht besser da, weil es in deren „Einzugsgebiet“ keine Gymnasien und keine Realschulen gibt. Da werden also eben nicht die Guten zum Gymnasium wegsortiert, die weniger Guten zu den Realschulen und an der Gesamtschule sammeln sich die Haupt- und Förderschüler, weil diese beiden Schulformen geschlossen wurden, wie es bei uns der Fall ist.

    Daher auch meine Frage: Zählen Real- und Gesamtschulen als eine Schulform oder nicht? Man kann ja den gleichen Schulabschluss machen. Wo steht das mit der Wahlfreiheit der Schulform im Gesetz?

    Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

    So war das bei mir vor 35 Jahren, weil schon meine Eltern mich auf gar keinen Fall auf diese Gesamtschule schicken wollten. Meine Eltern haben mich am Gymnasium angemeldet und ich bin in den 9 Jahren dort nie sitzengeblieben.

    Aktuell: Reslschulenpfehlung und beide Realschulen am Ort sind überlaufen. Muss man die Gesamtschule als Alternative akzeptieren? Muss es dann gerade die eine Gesamtschule sein, die man als einzige Schule ablehnt?

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