Beiträge von plattyplus

    Ja, man kann im Kreis Mettmann arbeiten und trotzdem mehr als 10-20 km zu fahren haben. Auch mehr als 30. Kenne ich mehrere Beispiele von.

    Wobei die Strecke heute fast schon unerheblich ist. Wichtiger ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke. Das veränderte sich die Fahrzeit sehr vieler KuK bei uns ganz wesentlich als hier flächendeckend ein Tempolimit von 30km/h wegen Lärmschutz eingeführt wurde. Den meisten KuK ist das zu langsam.

    So raten mir diverse Kollegen immer wieder doch näher an die Schule zu ziehen, weil 120km ja Wahnsinn wären. Einer der Kollegen wohnt 25km von der Schule entfernt und benötigt jetzt für die Strecke ziemlich genau 60 Minuten, weil in der ganzen Stadt „30km/h Lärmschutz“ ausgeschildert ist. Ich brauche für meine 120km 65 Minuten, also nur 5 Minuten mehr.

    Das untere Ende fällt natürlich ab: Hauptschüler können weder einem Erklärvideo folgen (wenn sie der Lehrer nicht hindurchführt) noch einer Screenshot-Anweisung. Sie können auch nicht im Ernst irgend etwas bei Google recherchieren. Weder wissen sie eine erfolgversprechende Frage noch haben sie die Lesegeschwindigkeit und das Leseverständnis, die Ergebnisse auszuwerten.

    Dabei muß ich immer an das Thema Wechselschaltung in der Elektrotechnik denken. Also man schaltet unten im Treppenhaus das Licht an, geht die Treppe hoch und schaltet es oben wieder aus.

    Damals in den frühen 1990ern haben sie uns in der 6. Klasse in Physik am Gymnasium zwei Schalter, eine Lampe, eine Batterie und ein paar Laborkabel in die Hand gedrückt und wir sollten im Schülerversuch ohne weitere Infos selber die Schaltung rausbekommen. Das hat damals sogar funktioniert.

    Heute habe ich die 16-17jährigen im Berufsgrundschuljahr Elektrotechnik, man führt ihnen die Schaltung dreimal vor, entwirft im Plenum den Schaltplan und die Schüler sollen die Schaltung einfach nachbauen. Aus einer ganzen Klasse mit 23 Schülern schafft das exakt einer! :autsch:

    Welcher Dödel hat denn da bitte Folien angeschafft, die man nicht einmal in den Kopierer stecken konnte?

    Die Folien hatte die Kollegin privat gekauft, weil es ihr „für die paar Euro“ zu umständlich war ins Sekretariat zu gehen und hitzefeste Folien zu holen.

    Das es da Unterschiede gibt, war ihr angeblich völlig unbekannt. Auch das hinten auf der Packung stand: „Nicht für Laserdrucker geeignet!“ ließ sie nicht stutzen. Schließlich wäre ein Kopierer ja kein Laserdrucker. :autsch:

    Das war aber schon ein Kollegium voller besonderer Meisterinnen und Meister der Allltagstechnik, in dem du im Ref warst. :lach:

    Meine Spezialität, was das Kollegium angeht: Billige OHP-Folien, die nur fürs Beschriften per Filzstift konzipiert und eben nicht hitzefest waren, in den Kopierer gesteckt und damit den Kopierer Schach-Matt gesetzt, weil die Folie im Druckwerk geschmolzen war und alles verklebt hatte. Das war dann ein Totalschaden im fünfstelligen €-Bereich. 🙄

    Mag ja sein, dass das das LBV nicht anders abrechnen konnte, aber etwas veräppelt kam ich mir schon vor.

    Ich mache es auch nicht mehr, eben weil ich mir auch veräppelt vorkam.

    Ich bin bei uns an der Schule mit meinen Fächern der typische Nebenfachlehrer, der durch zieg Klassen (aktuell sind es 16) gejagt wird. Entsprechend fällt mein Unterricht häufig aus, obwohl ich anwesend bin, weil der „Hauptlehrer“, der 6 Stunden in der Azubi-Klasse an dem einen Berufsschultag hat, aus irgendeinem Grund nicht da ist und die Klasse für eine Stunde nicht einbestellt sondern in die Betriebe geschickt wird.

    Ich fand es einfach unfair, dass ich immer Mallusstunden aufgebrummt bekommen habe, wenn die Kollegen nicht da waren, andersrum die Klassen aber nie abbestellt wurden, wenn die eine Stunde bei mir ausgefallen ist, weil ich aus irgendeinem Grund nicht im Haus war.

    Als dann das nächste Mal von Seiten der SL die Frage nach bezahlter Mehrarbeit aufkam, war meine Antwort: „Mache ich nur, wenn mein Unterricht dann auch wirklich stattfindet, auch wenn die Klassen dann für nur eine Stunde bei mir einbestellt werden, auch wenn alle anderen Stunden ausfallen. Werden die Klassen doch wieder abbestellt, bin ich raus.“

    mich interessiert vor allem der Satz davor:" An sich, müssten das dann bei ner halben Stelle mit 13 Wochenstunden etwa 4 x 13 Wochenstunden sein (wegen 4 Wochen/Monat) bis es soweit ist. oder sind es nur 13?" Nämlich, wie wird berechnet, wann das VZ-Debutat erreicht wird?

    Die Mehrarbeit wird immer „pro Monat“ gerechnet. Wenn Du also jede Woche 2 Stunden zusätzlich machst, reden wir da über 8 Mehrarbeitsstunden und eben nicht bloß über 2.

    Was ja insofern von Belang ist, als das bei bis zu 4 Mehrarbeitsstunden (pro Monat, nicht pro Woche) eben gar nicht gezahlt wird.

    selbstverständlich stehen sie ihr zu.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich denke, dass sie ihr nicht zustehen, da bei bezahlter Mehrarbeit wirklich nur die zusätzlichen Stunden bezahlt werden, die auch gehalten wurden. Es werden sogar die Stunden, die im Rahmen der üblichen Stelle gehalten hätten werden sollen, aber nicht gehalten wurden, z.B. weil die Klasse auf Klassenfahrt war, in Abzug gebracht.

    kleiner gruener frosch

    Ruf doch einfach mal das Schulamt an und frage nach. Wie gesagt kenne ich es nur so, dass nur die wirklich geleistete Mehrarbeit bezahlt wird und Ausfallstunden, egal ob die Lehrkraft den Ausfall zu vertreten hat oder nicht, abgezogen werden.

    Ich selber hatte den Fall, dass ich 4 Wochenstunden Mehrarbeit gemacht habe und am Ende dafür genau null € zusätzlich auf meinem Konto gesehen habe, weil immer wieder Azubiklassen abbestellt wurden (Kollege, der 6 Stunden an einem Tag in der Klasse hat, krank; IHK/HWK-Prüfungen; Klassenfahrt) und mir die Stunden alle abgezogen wurden, so dass ich am Ende gar keine Überstunden mehr hatte.

    Wenn der Kollege aber in einer Woche fehlt und dadurch noch nicht einmal auf die 12 Stunden kommt (was ja okay ist) ...


    ... wird doch die Mehrarbeit auch nicht angerechnet. Sie wurde ja nicht gemacht.

    Also ich kenne es so, dass bei Mehrarbeit alle Malusstunden über den kompletten Monat abgezogen werden.

    Ist dann besonders ärgerlich, wenn man selber in der Schule ist, aber die Klasse abbestellt wurde, weil alle anderen Stunden der Klasse ausgefallen wären wegen Krankheit/Fortbildung/IHK-Prüfungen der Kollegen, oder weil die Klasse auf Klassenfahrt ist.

    So unausgebildet bin ich nicht. Ich bin schon seit 1,5 Jahren im Ref.

    Dann zieh es durch!

    Ich habe auch damals jeden Sonntagabend beim Gedanken daran, daß ich morgen wieder in die Ausbildungsschule muß, ins Waschbecken gekotzt.🤮

    Mit Ausbildung hatte das alles herzlich wenig zutun sondern es war die Nagelprobe. Wer das Ref. schafft, schafft den Rest spielend.

    Die Frage war imho nicht "Ref oder Quereinstieg" sondern "Ref oder kein Ref" (also quasi nur als tarifbeschäftigter Vertretungslehrer)

    Und ich bleibe dabei: Wenn die Fragenstellerin jetzt eine unbefristete E13-Stelle hat und nachher auch nur eine unbefristete E13-Stelle bekommen kann, ist das bodenständige Referendariat der totale Wahnsinn.

    Das Risiko das Referendariat nicht zu bestehen oder trotz bestandenem Referendariat später nicht übernommen zu werden, steht in keinem Verhältnis zu einem evtl. danach besseren Unterricht. Da muss ich, wohl im Gegensatz zu Dir (???) in erster Linie an die finanzielle Sicherheit der Fragenden denken und erst nachrangig an leuchtende Kinderaugen.

    Wenn Du das bodenständige Referendariat durchläufst und nicht den Quereinstieg, wäre das in der Tat absolut selbstschädigend, weil Du nachher nicht mehr Geld bekommst und voll ins Risiko gehst das Referendariat nicht zu bestehen oder nachher nicht übernommen zu werden.

    Beim Quereinstieg wäre immerhin das Risiko der späteren Übernahme vom Tisch, bleibt noch das Risiko das Referendariat nicht zu bestehen.

    Also mein Tipp: Mach das Referendariat nicht!

    Der Frosch kann sich gar nicht vorstellen, was es für Verarsche von Schülerseite gibt an Sek2 Schulen.

    Ich stelle in diversen Klassen häufig zwei Klausuren, die von den Grafiken, Layout etc. nahezu identisch aussehen, aber ein paar Stellen dann doch abweichen.

    Beispiel:

    • Welchen Mitarbeitern darf unter Berücksichtigung der Sozialauswahl im Betrieb (nicht) gekündigt werden?
    • Schreiben Sie ein Programm für den Schneideplotter. Programmieren sie hierfür alle Kanten der unten abgebildeten Figur als Wege für den Schnitt. Der Startpunkt des Messers liegt in der oberen linken / unteren linken / … Ecke des unten abgebildeten Koordinatensystems.

    Auf ganz seltsame Weise habe ich es da immer wieder, dass ein Schüler mit der Klausurversion A die Lösung von Version B hat.

    Die denken wahrscheinlich, dass es die gleiche Klausur ist, weil die Zeichnung und das Koordinatensystem identisch ist. :teufel:

    Je nach Startpunkt ist die Lösung aber komplett unterschiedlich.

    Man bekommt nicht mal ALG I?

    Genau, Der Dienstherr, also das jeweilige Bundesland, zahlt für die Beamten auf Widerruf nicht in die Sozialversicherungen ein, also auch nicht in die Arbeitslosenversicherung. Man bekommt also kein ALG 1 sondern gleich ALG 2, Hartz 4, Bürgergeld ... wie immer Du es nennen willst.

    Wer ist der "Dienstherr", der nachversichern "will"?

    Das Bundesland, in dem man vorher während des Referendariats Beamter auf Widerruf war.

    Interessante Logik. Man muss einen steinigen Weg gehen in das gelobte Land der Beamten.

    Stell Dir mal vor, es gibt auch Lehrkräfte, die nach dem Referendariat mit dem 2. Staatsexamen in der Tasche erst einmal arbeitslos waren. Ist dann schön zu erfahren, daß man gleich auf Hartz 4 durchschlägt, eben weil keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden.

    Und es ist auch schön zu erfahren, daß einen der ehemalige Dienstherr irgendwann zwangsweise in der Rentenversicherung nachversichern will.

    Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Vielen Dank schon mal :)

    Das Problem ist, daß man während des Referendariats Beamter auf Widerruf ist. Entsprechend wird nichts in die Renten- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Schließt man nicht direkt ans Referendariat eine Lehrerstelle inkl. Verbeamtung an, kommt nach ca. 6-12 Monaten die Frage vom Landesamt für Besoldung und Versorgung, ob man noch weiterhin eine Verbeamtung (bei mir war es in NRW) anstrebt. Verneint man dies oder findet man innerhalb von 18-24 Monaten nach Ende des Referendariats keine verbeamtete Lehrerstelle (Beamter auf Probe), wird man zwangsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dies ist für die spätere Rente bzw. Pension finanziell sehr ungünstig.

    Also 9 Monate Auszeit nach dem Referendariat wirst Du dir wohl leisten können, aber sorge dafür, daß jemand regelmäßig Deinen Briefkasten leert, die Post öffnet und kontrolliert.

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