Befristet in Teilzeit und Vertretungsstunden gehalten

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    ich bin mittlerweile an einer anderen Schule, komme dort bestens klar, aber nun ist mir eine Frage gekommen. Ich habe in den letzten Wochen eine kranke Kollegin in meiner Springstunde vertreten. Jede Woche einmal, insgesamt 4 Wochen lang. Ich habe dem Vertretungsplaner beim ersten Mal noch gesagt, dass ich meiner Ansicht nach aufgrund meiner Beschäftigungssituation keine Vertretung halten dürfte, er hat das aber mit "Dienstpflicht" abgewatscht und mich eingetragen. Ich habe die Stunden dann gehalten. Meine Frage ist nun: kann ich die auch ausgezahlt kriegen, obwohl ich sie erst gar nicht habe halten dürfen?


    Noch mal zu meiner Beschäftigungssituation. Ich bin bis zum Ende der Sommerferien befristet mit Sachgrund für 16 Unterrichtsstunden eingestellt. Meines Wissens nach darf man in einer befristeten Anstellung keine Mehrarbeit leisten (ich weiß aber nicht genau, was alles darunter fällt). Meines Wissens nach ist es aber auch so, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung bereits die erste Stunde mehr bezahlt wird.

  • Sobald Du pro Monat 6 Stunden (oder mehr) zusätzlich zusammen bekommst, kannst DU Dir die Stunden in NRW auszahlen lassen. Aber beachte, daß die Entfallstunden aus deinem kompletten Stundenplan, z.B. weil eine andere Klasse im Praktikum oder auf Klassenfahrt war, als Minusstunden gegengerechnet werden.

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    ich bin mittlerweile an einer anderen Schule, komme dort bestens klar, aber nun ist mir eine Frage gekommen. Ich habe in den letzten Wochen eine kranke Kollegin in meiner Springstunde vertreten. Jede Woche einmal, insgesamt 4 Wochen lang. Ich habe dem Vertretungsplaner beim ersten Mal noch gesagt, dass ich meiner Ansicht nach aufgrund meiner Beschäftigungssituation keine Vertretung halten dürfte, er hat das aber mit "Dienstpflicht" abgewatscht und mich eingetragen. Ich habe die Stunden dann gehalten. Meine Frage ist nun: kann ich die auch ausgezahlt kriegen, obwohl ich sie erst gar nicht habe halten dürfen?

    Du bist Vertretungslehrkraft, oder? Da sieht die Sache nochmal anders aus, aber das wissen andere besser als ich.


    Sobald Du pro Monat 6 Stunden (oder mehr) zusätzlich zusammen bekommst, kannst DU Dir die Stunden in NRW auszahlen lassen. Aber beachte, daß die Entfallstunden aus deinem kompletten Stundenplan, z.B. weil eine andere Klasse im Praktikum oder auf Klassenfahrt war, als Minusstunden gegengerechnet werden.

    Es wird bereits ab der 4. Stunde und dann alle Stunden bezahlt.

  • Du kannst dir jetzt eine unbefristete Beschäftigung einklagen. Such am besten einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf. Und dokumentiere diese Vertretungsstunden. Allerdings werden Entfallstunden (z.B. weil die Klasse weg war) gegengerechnet in dem Monat.

  • Sobald Du pro Monat 6 Stunden (oder mehr) zusätzlich zusammen bekommst, kannst DU Dir die Stunden in NRW auszahlen lassen. Aber beachte, daß die Entfallstunden aus deinem kompletten Stundenplan, z.B. weil eine andere Klasse im Praktikum oder auf Klassenfahrt war, als Minusstunden gegengerechnet werden.

    Als Teilzeitkraft bekommt man jede Stunde voll bezahlt (also nicht mit der Mehrarbeitsvergütung, sondern als Deputatstunde). Ausfallstunden werden (meist) nicht gegengerechnet.

    Wurde im Forum bereits mehrfach gepostet.

    Hier die Quelle

    Abgeltung durch Freizeitausgleich

    Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfall- stunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig. Ausfallstunden, auf deren Entstehen die Lehrkraft keinen Einfluss hat, sind dann als Ist-Stunden anzurechnen.

    Hinweis: Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeits- zeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen wer- den. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird.

    Bagatellgrenze

    Der Anspruch auf Vergütung setzt bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nicht vo- raus, dass die Grenze von vier Unterrichtsstunden pro Kalendermonat erreicht ist.

    Höhe der Vergütung

    Teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrkräfte erhalten bis zum Erreichen der Pflicht- stundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für jede zusätzlich geleistete Un- terrichtsstunde anteilige Besoldung nach dem LBesG. Teilzeitbeschäftigte Lehr- kräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis erhalten bis zum Erreichen der Pflichtstun- denzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für jede zusätzlich geleistete Unter- richtsstunde ein anteiliges Entgelt nach dem TV-L.“

    aus https://www.bezreg-muenster.de…ehrarbeit_BR_Muenster.pdf




    Für befristet eingestellte Personen gilt:

    Besondere Hinweise

    Befristet eingestellte Personen dürfen keine Mehrarbeit übernehmen, da immer eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages erfolgen muss.“


    aus https://www.bra.nrw.de/bildung…hrarbeit-bei-lehrkraeften

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Nun ist es aber eben dazu gekommen. Hat sich dadurch mein bestehender Arbeitsvertrag konkludent geändert? Oder hab ich einfach Pech gehabt? Gehe ich das nächste Mal einfach nicht in die Stunden, die ich für Vertretung eingeplant bin

    • Offizieller Beitrag

    Sobald Du pro Monat 6 Stunden (oder mehr) zusätzlich zusammen bekommst, kannst DU Dir die Stunden in NRW auszahlen lassen.

    Nein, nicht generell. Hier zum Beispiel nicht.

    (Mehr, wenn ich mit Essen fertig bin. ;) )

    • Offizieller Beitrag

    So, fertig. War lecker.


    Zur Aussage von Plattyplus: Vertretungslehrkräfte dürfen keine Mehrarbeit machen. Die Aussage von dir trifft zwar in der Regel zu - hier aber nicht. Wenn eine Vertretungskraft Mehrarbeit macht, muss explizit feststehen, dass es sich nur um eine Stundenverschiebung handelt.


    Rosalaune: wie hier schon mehrfach erwähnt - herzlichen Glückwunsch, du hattest die explizite Dienstanweisung der Mehrarbeit, damit wurde ein unbefristeter mündlicher Vertrag mit dir abgeschlossen.

    Das sollte auch relativ einfach rechtlich durchzusetzen sein. Zu überlegen wäre nur:

    a) du hast einen unbefristeten Vertrag mit deiner aktuellen Stundenzahl an deiner aktuellen Schule.

    b) wenn ich es richtig im Kopf habe, hast du nicht so viele Stunden. Ich denke mal, das lohnt sich daher nicht.

    c) natürlich kannst du den unbefristeten Vertrag durchsetzen und dann nutzen, so lange du ihn braucht. Dann kündigst du wieder. Aber ob das taktisch so klug ist, weiß ich nicht. Denn damit hast du natürlich de Schulamt und deinem Chef für einen kurz-/mittelfristigen Vorteil in die Suppe gespuckt. Und (ich schrieb es schon einmal): Schulleiter reden miteinander.


    So, also:

    - du kannst die Stunde nicht ausgezahlt bekommen

    - du kannst dich entfristen lassen, fraglich ist nur, wie sinnvoll das ist.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst der Schule klar machen, dass du wegen deren Fehler dich einklagen könntest, es aber nicht tust, weil Fehler menschlich sind, du aber keine Vertretungen mehr machst.


    Frage an die Erfahrenen /Schlauen: da Rosalaune das 2. StEx hat: kann sie auch verbeamtet werden in ihrer Entfristung?

  • Schulleiter reden miteinander.

    Und die mögen es nicht, wenn man sich an Recht und Gesetz hält?


    Gehe ich das nächste Mal einfach nicht in die Stunden, die ich für Vertretung eingeplant bin

    Ich weiß nicht, ob das OK ist. Immerhin hast du nachgefragt und die Vertretungsplanerin hat auf das Halten der Stunden bestanden. Die ist es übrigens, die dir die Entfristung gebracht hat.


    Für mich zum Verständnis: geht der unbefristete Vertrag nicht über den höheren Stundensatz einschließlich der betreffenden Vertretungstunde?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • - du kannst dich entfristen lassen, fraglich ist nur, wie sinnvoll das ist.

    Rechne einfach mal durch, ob eine solche Teilzeitstelle nicht für dich interessant ist. 16 Stunden ist schon überhäftig. Wenn es mit der vertretenen Stunde sogar 17 sind, fänd' ich das nicht voll fürs Gesäß.


    Gut überlegen, dann entscheiden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • So, also:

    - du kannst die Stunde nicht ausgezahlt bekommen

    - du kannst dich entfristen lassen, fraglich ist nur, wie sinnvoll das ist.

    Nur, weil es nicht erlaubt ist, heißt es nicht, dass sie nicht ausbezahlt werden müssen. In diesem Fall muss jede Vertretungsstunde bezahlt werden, wie es bei einer Teilzeitkraft im unbefristeten Arbeitsverhältnis der Fall ist.

    • Offizieller Beitrag

    Und die mögen es nicht, wenn man sich an Recht und Gesetz hält?

    Das lasse ich bei meinen Überlegungen mal außen vor.


    Aber wenn ich rosalaune wäre, würde ich mich nicht in die Stelle reinklagen, wenn ich sie eh nicht langfristig zu den Konditionen / zu dem Stundenumfang haben möchte. Das kann schnell ins Auge gehen. Auch wenn rosalaune moralisch im Recht wäre. Das hilft ihr dann auch nicht.

    (Wenn ihr die Stunden reichen, ist es ja gut. Dann soll sie sich einklagen.)


    k_19

    Nach meinem Kenntnisstand geht das wirklich nicht. Selbst wenn sie sich deswegen einklagen würde, würde die Mehrarbeitsstunde entweder verfallen oder es würde nachträglich noch Freizeitausgleich geben müssen. Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

    (Meines Wissens gab es einen ähnlichen Thread hier vor einigen Monaten schon einmal, oder?)

  • Du kannst der Schule klar machen, dass du wegen deren Fehler dich einklagen könntest, es aber nicht tust, weil Fehler menschlich sind, du aber keine Vertretungen mehr machst.

    Freizeitausgleich ansprechen für die zusätzlich gehaltenen Stunden in dem Kontext. Der ist das Mimimum, da die Mehrarbeit nicht abgerechnet werden kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Freizeitausgleich ansprechen für die zusätzlich gehaltenen Stunden in dem Kontext. Der ist das Mimimum, da die Mehrarbeit nicht abgerechnet werden kann.

    Vielleicht würde ich das mit der Abrechnung noch mal auch ansprechen, weiß nicht, ob in NRW die Schulen auch Projekthonorargelder haben, darüber habe ich dann solche Stunden damals zusätzlich bezahlt bekommen.

  • Sobald Du pro Monat 6 Stunden (oder mehr) zusätzlich zusammen bekommst, kannst DU Dir die Stunden in NRW auszahlen lassen. Aber beachte, daß die Entfallstunden aus deinem kompletten Stundenplan, z.B. weil eine andere Klasse im Praktikum oder auf Klassenfahrt war, als Minusstunden gegengerechnet werden.

    Wie ist das für SN bei 45% Arbeitszeit? (12 UE)

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