Beiträge von Caro07

    Heute haben wir die Pooltests gestartet. Von der Organisation her ging es, wenn man die Röhrchen für die Einzelprobe im Voraus mit Zuordnung zum einzelnen Kind und zum Pool in Tüten verpackt beklebt hat.

    Zuerst haben wir Dr. Kasperl geschaut, danach habe ich die beiden Pools (meine Klasse ist zu groß, deswegen 2 Pools) nacheinander mit der 4. Klasse alles so durchführen lassen, wie es der Kasperl der Augsburger Puppenkiste vorgemacht hat. Das war problemlos.

    Eigentlich sollten wir bis 10 Uhr im Internet die Anwesenheit eingetragen haben, aber bis zum Mittag ging auf der Seite wegen Überlastung gar nichts. So wie gehört habe, liegt die Seite auf demselben Server, der schon Mebis zum Absturz brachte. Ich verstehe nicht, dass man das nicht hinbringt.

    Für keines dieser Fächer hat die Schule Lehrerhandbücher, Gehefte oder USB-Sticks mit Begleitmaterial.

    Vielleicht liegt es am Schulträger? Der Schulträger stellt dafür Geld zur Verfügung, das im Haushalt der Gemeinde beschlossen wird. Sowohl bei uns an der Grundschule als auch an der Mittelschule unserer Stadt (Bayern) stellt selbstverständlich der Schulträger Geld für die Lehrerhandbücher und CDs zur Verfügung. Außerdem haben wir noch weiteres Geld um z.B. Lehr- und Lernmittel anzuschaffen und unsere Lehrerbibliothek aufzustocken (wobei das jetzt eher in die Digitalisierung geht). Manche Gemeinden können mehr Geld zur Verfügung stellen, andere weniger. Manchmal liegt es auch an der Einsicht und dem guten Willen.

    Ich sehe es auch so wie kleinerfrosch: Was ich zusätzlich zur Grundaustattung haben will, weil es mir gefällt, das besorge ich selbst.

    Als sich an meiner Schule größere Probleme abzeichneten, haben wir einen Arbeitskreis gebildet, der für die Schule konkrete Pausenregeln (bzw. diese überarbeitet) und einen Maßnahmenkatalog bei Nichtbeachtung erarbeitet hat. Da haben wir eine ganz gute Handhabe.

    Prinzipiell ist es so, dass wir erwarten, dass die Pausenregeln eingehalten werden. Sollte das nicht sein, werden dann je nach "Verstoß" gewisse abgestufte Maßnahmen ergriffen. Z.B. Einzelgespräch mit dem Kind über das Verhalten, Nachdenkaufgaben (da nahmen wir den Bußgeldkatalog vom persen Verlag als Anregung) mit Elternmitteilung, Sozialdienste, Pausenausschluss, runder Tisch mit Eltern usw. usf. Wir wenden diese Maßnahmen auch teilweise bei anderen Gelegenheiten an.

    Als wir das schulintern noch nicht hatten, mussten die Schüler unter meiner Aufsicht im Klassenzimmer bleiben und ich habe sie dann in Stillarbeit eine auf ihr Verhalten zugeschnittene Nachdenkarbeit schreiben lassen, wenn Reden keine Verhaltensänderung gebracht hat. Damit habe ich das gut in Griff bekommen.

    Schimpfen als Erziehungsmittel muss man sehr sparsam einsetzen, denn da stellen mit der Zeit die Schüler die Ohren auf Durchzug. Schimpfen ist nicht nachhaltig genug. Ich versuche dies zu vermeiden, sondern setze eher auf sinnvolle Konsequenzen. Nachdenkaufgaben, die sich auf das Verhalten beziehen mit Elternunterschrift sind oft wirksam.

    Du hast den Luxus des Tandemlehrers: Ich würde zuerst einzeln mit den Schülern reden - da musst du dir überlegen, wie du im Einzelgespräch die Schüler zum Nachdenken bringst - und danach eben als Konsequenz Pausenausschluss oder eine unangenehme Nachdenkaufgabe, zumindest eine, die ernst genommen wird.

    Ehrlich gesagt, wenn es "nur" ums wiederholte Kastanienwerfen geht (das haben wir bei uns mit verschiedenen Zapfen), würde ich ein paar Mal die Kinder wegscheuchen und sagen, sie sollen etwas Sinnvolles spielen. Wer beratungsresistent ist, schreibt halt öfter einen Merksatz in Bezug aufs Kastanienwerfen und lässt es unterschreiben.

    Zuerst müssen natürlich die Pausenregeln klar sein. Wichtig fände ich dabei, dass die Schüler auch wissen, warum diese Regeln so lauten.

    Zu Ausflügen:

    Wir haben da mindestens noch jemand von den Eltern dabei. Besonders verhaltensoriginelle Schüler müssen sich, wenn etwas vorkommt, sofort in meiner Nähe aufhalten bzw. mit mir laufen.

    @ Plattenspieler

    Danke für deine Antwort.

    Ilse

    2x15 min hatte ich auch vorgeschlagen, dass das evtl. leichter zu handeln wäre, aber da waren die Informationen so, dass es 30 min am Stück sein müssen. Aber wie ich jetzt in dem Arbeitsschutzgesetz nachgelesen habe, können es anscheinend auch 2x15 min sein. Bei 30 min am Stück wird sehr schwierig. Die Schulbegleitung kommt mit Anfahrt zu dem Kind - so wie ich es verstanden habe - auf 6 h 30 min. Wenn die Anfahrt zum Wohnort des Kindes nicht zählen würde, könnte es knapp mit den 6 h reichen. Der Aufenthalt in der Schule ist an langen Tagen genau 5 h. 1 h 30 min gehen auf Anfahrt/Heimfahrt zum Kind und der begleitenden Busfahrt drauf.

    @ Nitram

    Ja, der Arbeitgeber weiß davon. Er hat die Schulbegleitung beauftragt mit mir zusammen eine Lösung zu finden, quasi stellt er sich es so vor, dass ich mir überlegen soll, wann am Vormittag in den Unterrichtsstunden (unsinnigerweise auch bei den Fachlehrern) es am geschicktesten ist, die Pause zu machen und man das Kind alleine im Unterricht lassen kann.

    Jetzt habe ich mal §4 nachgelesen.

    Und das mit der Anpassung bei §7 wäre eine Möglichkeit. Das ist also nicht so festgezurrt.

    Vielen Dank für die Info. Das hilft schon einmal weiter und das könnte man mal einbringen.

    Plattenspieler, jeder der sich intensiv mit dem Downsyndrom befasst, weiß, dass es einige Gemeinsamkeiten in auffälligem Verhalten gibt, mit dem man als Betreuungsperson zu tun hat. Das kann man sowohl in der Literatur als auch in einschlägigen Downinfoseiten nachlesen. Außerdem fallen im persönlichen Austausch mit anderen betroffenen Lehrern und auch einer Downtherapeutin, die mir hier viel weiterhilft, Gemeinsamkeiten auf. Die Therapeutin sagt mir oft: Ja, bei Downkindern ist es so, dass....

    Ich meinte das überhaupt nicht stigmatisierend. Es geht da nicht darum, irgendwelche Verhaltensweisen zu beurteilen, sondern einfach festzustellen. Das ist eben das, mit dem man umgehen lernen muss.

    Aber ich kann nachvollziehen, dass es für manche klingt, wie ich generelle Vorurteile hätte.

    Valerianus

    Vom Ansatz her ist das eine gute Idee. Nur muss ich mir überlegen, ob ich das so mache, weil ich dadurch mein gutes Verhältnis zur Schulleitung unnötig belaste.

    Sprich mit ihr, weise sie auf die genannten Probleme und lass dir eine entsprechende Anweisung geben.

    Habe ich schon, aber irgendwie ist die Sache noch unklar. Die Schulleitung meinte bisher nur, dass sich da der Träger in der Absprache mit den Eltern darum kümmern müsste, machte aber erstmal einen überfragten Eindruck. Daraufhin habe ich im Internet recherhiert und nichts Konkretes zu meinem Fall gefunden. Deswegen frage ich hier, vielleicht hatte jemand schon einmal dasselbe Problem. Das würde erstmal weiterhelfen.

    Es wurde nun durch die SL festgelegt, dass ab sofort jede Klassenarbeit, der Erwartungshorizont und die beste und schlechteste Arbeit eingereicht werden müssen.

    Bei uns ist es nicht ganz so schlimm. Wir müssen schon seit Jahrzehnten ein Leerexemplar der Klassenarbeit und die Notenverteilung abgeben. Der (angebliche) Sinn davon ist, dass der Schulleiter darauf achten soll, dass das Niveau der Klassenarbeiten der Schule in den unterschiedlichen Klassen ähnlich ist.

    Kann die Schulbegleitung ihre Pause ggf. im Pausenzeitraum haben?

    In der großen Pause ist die Schulbegleitung mit draußen. Das ist auch unbedingt notwendig, dass das Kind einzeln beaufsichtigt/beobachtet wird. Gerade in der großen Pause gibt es ein großes Gefährdungspotential. (weglaufen, an anderen herumziehen, herumdrücken)

    Nachtrag 1:

    Bundesland Bayern

    Nachtrag 2:

    Es ist schon klar, dass die Lehrkraft die generelle Aufsichtspflicht hat. Aber ohne die Augen und Mithilfe der Schulbegleitung, also alleine, kann sie gar nicht alle gefährlichen Dinge wahrnehmen.

    Folgender Fall:

    Ich habe ein Downkind mit Schulbegleitung. Da die Schulbegleitung etwas länger als 6 Stunden (sie fährt auch mit dem Kind mit dem Bus mit dem Kind mit) unterwegs ist, muss sie nach eigener Aussage aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Pause von einer halben Stunde machen.

    Für mich als Lehrerin mit einer Klassenstärke von 28 Schülern ist es natürlich schwierig, das Kind bei der Nichtanwesenheit der Schulbegleitung konsequent im Auge zu behalten. Downkinder kommen manchmal auf Ideen, die man nicht ahnt.

    Jetzt die Frage, vielleicht kennt jemand sich aus:

    Kann man rechtlich von der Lehrkraft erwarten, dass sie, obwohl das Kind eine Schulbegleitung braucht, komplett die Aufsicht während ihres Unterrichts für die besagte Pause der Schulbegleitung übernimmt? Irgendwie habe ich im Hintergrund die Befürchtung, dass ich, wenn mir etwas entgeht, sprichwörtlich "mit einem Fuß im Gefängnis" stehe.

    Ich hatte auch schon Fälle mit einer Förderung, finanziert durchs Jugendamt.

    Allerdings geht da mindestens eine Diagnose durch einen Kinder- und Jugendpsychiater voraus.

    Hier gibt es sozusagen in Bayern erst eine Untersuchung und Diagnose durch Profis.

    Der Weg in Bayern ist normalerweise so:

    Der Lehrkraft fällt es etwas auf und sie bespricht sich mit den Eltern. Danach überlegt man, welche Experten man zur Diagnose hernimmt: Meistens empfehle ich erst eine Testung durch die Schulberatung (Beratungslehrkraft oder Schulpsychologe)oder durch den MSD (mobiler sonderpädagogischer Dienst), je nach Auffälligkeiten. Dann sieht man weiter. Bei dem erwähnten Paragraphen braucht man allerdings einen Kinderpsychiater. Meistens schickt man da weiter - der Kinderpsychiater ist schulunabhängig.

    Was mich in dem Eingangsbeitrag iriitiert, ist, dass die Schule gleich von diesem Paragraphen spricht. Das wäre bei uns das Ende eines langen Weges. Das muss erstmal solide durch Experten ausgetestet werden.

    kneipentour

    Ich würde dir raten, selbstständig zu einem Kinderpsychiater zu gehen.

    Ich selbst habe einmal als Mutter - lange ist es her - mit der Schule eine negative Erfahrung machen müssen. Da hat man gewisse Auffälligkeiten bei meinem Sohn gesehen. Die Schule hatte sich als Konsequenz überlegt, das Kind wieder auszuschulen. Ich habe dann privat von einer entsprechenden Stelle meinen Sohn testen lassen - das Testergebnis hat der Einschätzung der Schule widersprochen. Allerdings hat die Schule auch eine Testreihe initiiert und selbst gesehen, dass sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt hat. Das hat man mir gegenüber als Mutter vom Fach allerdings nur halbwegs zugegeben, weil man sich keine Blöße geben wollte. Mein Sohn war am Anfang des ersten Schuljahrs so ein bisschen neben sich und hatte gewisse Anpassungsprobleme, die die unerfahrene Lehrkraft mit Unterstützung des Schulleiters in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit interpretiert hat. Na ja, nach dem Lehrerwechsel im 3. Schuljahr ist er aufgeblüht, schließlich aufs Gymnasium gegangen und hat studiert.

    Ich habe zwar ein Downkind in meiner Klasse, doch durch den Lockdown fand im letzten Schuljahr kaum Sportunterricht statt, so kann ich deine Fragen nicht beantworten. (Habe mir den Fragebogen angeschaut.)

    Vielleicht sollte ich erwähnen, dass Downkinder nicht über einen Kamm geschert werden können. Das Downkind, das ich habe, hat seine Stärken, was die Behinderung angeht, im sportlichen Bereich. Das ist auch dem geschuldet, dass es hier frühzeitig gefördert wurde und Geschwister hat, mit denen das Mädchen privat weitläufig herumtobt.

    Ich glaube nicht, dass das ein See in Deutschland ist. Ich wohne so, dass ich gut in die Alpen fahren kann, aber so einen See habe ich nicht in Erinnerung mit steil abfallenden Bergen, einer größeren Ansiedlung und Schiffsverkehr in den deutschen Alpen. Beim Tegernsee, Chiemsee, Ammersee usw. sind die Berge zu weit weg.

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