Beiträge von Tom123

    Genau. Du hast ja kaum eine Grundschule, die in allen Klassen an der Teilungsgrenze kratzt. Dazu muss das auch von Dauer sein, damit die Stelle ausgeschrieben wird. Die Perspektive muss sein, dass du dauerhaft über 360 bist.

    Das mit dem Schnitt hat nichts mit kinderreichen Gegenden zu tun. Wir haben feste Schuleinzugsgebiete. Die Frage ist also auch wie groß das Einzugsgebiet ist. In Wittmund ist eine Stelle mit einer A14 Stelle. Die einzige Schule die ich kenne. Das ist eher ländlich geprägt. Der Trick ist, dass sie zwei Standorte haben und der zweite Standort zu klein ist, um alleine klar zu kommen. Deswegen kommen die mit 5 Klassen pro Jahrgang durch.


    Außerdem musst du natürlich auch noch mitrechnen, dass Kinder mit Förderbedarf bei der Klassenbildung doppelt gezählt werden aber nicht für die Besoldungsstellen etc.. Faktisch hast du also eher eine Teilungsgrenze bei 24. Ich habe auch gehört, dass es Schulleitungen gibt die da tricksen um drei Klassen zu bekommen. Einen Schnitt von mind. 22,5 dauerhaft hinzubekommen, halte ich für sehr sehr schwierig.

    Okay, verstanden. Das Gesetz schreibt da aber nichts Konkretes vor, auch nichts mit bis 13 oder ab 13, es geht immer nur um "angemessen". Und es gibt einzelne Urteile, die sagen, was angemessen ist: https://www.baer.bayern.de/erz…huetzen/aufsichtspflicht/ Insofern ist es sicher sinnvoll und nötig, aus diesem Grund Beaufsichtigung an der Schule anzubieten.


    Sätzen wie: "Ab einem Alter von 14 Jahren können die Jugendlichen auch laut Gesetzgeber allein gelassen werden" misstraue ich, weil ich nicht glaube, dass in einem Gesetz etwas dazu steht. Habe auch nichts gefunden. Das interpretiert die Judikative so, heißt aber nicht, dass das ab 14 in jedem Fall geht oder unter 14 in jedem Fall nicht. Aber da ist man dann relativ sicher, und darum geht es ja.

    Ich kenne aus Niedersachsen auch keine Vorgabe eines bestimmten Alters. In unserer Jugendleiterausbildung wird immer auf das BGH Urteil von 1983 verwiesen (BGH, 17.05.1983 - VI ZR 263/81). Letztlich ist da die Aussage es geht um Alter, Entwicklungsstand, Gefahr ... Keineswegs muss/sollte eine dauerhafte Beaufsichtigung eines normalen Grundschulkindes erfolgen.

    Andererseits musss man natürlich auch sehen, dass in Schule Seitens des Landes als Arbeitgeber höhere Ansprüche herrschen. Entsprechend sollte man da vorsichtiger agieren. Auch Dinge, die straf- oder zivilrechtlich nicht zu bestanden wären, könnten dienstrechtliche Konsequenzen haben.

    Das hängt - wie auch an den weiterführenden Schulen - stark von der Schulgröße ab. A14 erhalten Grundschul-Leitungen ab einer Größe von 360 Schülerinnen und Schülern. In größeren Städten gibt es solche Schulen, im ländlichen Raum tendentiell eher nicht.

    Schulen mit 360 Schülern sind für Grundschulen sehr groß. Da musst Du durchgehend 4zügig sein plus ein paar 5zügige Jahrgänge sein. Nun ist es aber in Nds. so, dass Grundschulen höchtens vierzügig sein dürfen (SchOrgVO §4).

    4 mal 4 Klassen = 16 Klassen. Durchschnittlich 20 Schüler pro Klasse sind 320 Schüler. Ergo wirst du im Normalfall kaum eine A14-Stelle bekommen. Es reicht auch nicht, wenn Du mal über die 360 bist, sondern du musst dauerhaft darüber sein. Das passiert eigentlich nur, wenn du als 4zügige GS geplant wurdest und deine Schülerzahlen nach oben gehen und gleichzeitig keine neue GS zur Verfügung steht.

    Schulleitung werden ist an einer Grundschule relativ einfach, da aber auch nur A14 (oder A13+), am Gymnasium würde ich nicht sagen, dass das Ziel für jeden (oder viele) erreichbar ist, tatsächlich sehe ich schon beim Versuch A14 zu kriegen, relativ viele Enttäuschungen.

    In der Regel A13. Ich kenne nur eine A14 Stelle in Nds.. Da gibt es sicherlich nicht viele.

    Gut, jetzt habe ich sowas, was sich "Arbeit" nennt. Da muss ich morgen vor 8 wieder aufschlagen.

    Was genau sage ich jetzt morgen meiner Schulleitung? Ich bin geboostert und symptomlos, daher keine Quarantäne und keine AU. Welche konkreten Vorschläge hast du? Druckst du mir ne AU?

    1. Gesundheitsamt anrufen und fragen, was man machen soll.

    2. Schulleitung informieren und fragen, was man machen soll.

    Wenn von beiden das ok kommt, hingehen und extrem vorsichtig sein.

    Und das ist schlecht, weil?

    Weil Corona nicht ohne ist und wir versuchen sollten Infektionen zu vermeiden.

    Weil wir keine Ahnung haben, ob es nicht bei den Kindern doch bleibende Schäden trotz milden Verlaufes gibt.

    Weil wir ganz viele Kinder haben, die sich impfen lassen wollen aber noch nicht die Chance hatten.

    Weil viele Lehrkräfte nicht unbedingt Lust haben sich dem Risiko einer Infektion trotz Impfung auszusetzen.

    Weil erst in ein paar Wochen, wie gefährlich Omikron wirklich ist.

    Weil Medikamente erst in den nächsten Monaten verfügbar sind.

    Dasselbe gilt für Elternanrufe, die einer selbstverständlich und für Augenhöhe in der Erziehung hält, ein anderer für demütigend und selbständigkeitmindernd etc.

    An der Stelle möchte ich dir widersprechen. Es gibt doch in jedem Bundesland die Vorgabe, dass ein gemeinsames Agieren von Schule und Elternhaus gibt. Entsprechend haben Eltern zu mindestens in Deutschland auch ein Recht darauf über wichtige Dinge informiert zu werden. Das kann ich als Lehrkraft doof finden, dann ist das aber nur meine persönliche Meinung. Wir können höchstens darüber diskutieren, ob das nun etwas wichtiges war oder nur eine Lappalie. Aber spätestens wenn der Vorfall eine (größere) Relevanz für das Arbeits- oder Sozialverhalten hat, sollten Eltern auch informiert werden.


    Guter Punkt. Danke. ich hätte es u.U. aus dem Punkt "Stand des Lernprozesses" abgeleitet. Wäre denkbar.

    Generell halte ich analoge Kopien im Büro aber auch für passender. Die kann man nur nicht so gut archivieren - dann platzt irgendwann das Büro. Auf der anderen Seite: spätestens nach der Einspruchsfrist der Zeugnisse kommen die Kopien eh in den Schredder.

    Das erzeugt aber viel Papier und kostet Ressourcen. Spätestens wenn ich das auf die Schule hochrechne, kommt da einiges an Kopien zusammen. Ich habe mal die Arbeiten meiner Klasse immer wieder eingesammelt und abgeheftet. Da bin ich alleine für eine vierte Klasse auf 2 Ordner gekommen. Wenn ich dann mal an ein durchschnittliches Gymnasium denke, kann ich direkt einen Lagerraum vorbereiten.

    Datensparsamkeit finde ich wichtig. Die Frage ist, ob wir die Daten brauchen. Ich würde das bejahen. Beispielsweise um Leistungen zu dokumentieren aber auch um sich alte Arbeiten später noch mal anzusehen. Beispielsweise wenn Gutachten geschrieben werden. Die Löschung der Daten kann genauso wie die Vernichtung der Kopien erfolgen. Ich rede natürlich von Speicherung auf dienstlichen Geräten.

    Wir sollten uns in der Schule nicht der Digitalisierung verschließen. Ich denke, dass man auch einen Datenschutzbeauftragten ohne Probleme erklären kann, warum in diesem Fall eine digitale Verarbeitung notwendig ist.

    Ein 15jähriger Schüler(in) fälscht eine Arbeit und versucht damit eine bessere Note zu erreichen. Und darüber sollte man nicht die Eltern informieren? Ich finde, dass die Eltern durchaus auch das Recht haben, dass die Schule sie über wichtige Sachverhalte informiert. Man muss sie vielleicht nicht zwingend zum Gespräch einladen aber zu mindestens eine kurze Information sollte doch angebracht sein. Die meisten Eltern werden das auch gerne wissen wollen.

    Ich denke, dass das Alter und die Einsicht des Schülers bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Es ist sicherlich ein großer Unterschied, ob das in der Grundschule oder in Oberstufe passiert. In der Grundschule würde ich es bei einer pädagogischen Maßnahme lassen. Das machen wir auch bei anderen kleineren Täuschungsversuchen (Abschreiben vom Nachbarn)...

    In der Oberstufe oder womöglich beim Abitur wäre das sicherlich etwas anderes.

    Vielen Dank für deine Arbeit. Das ist wirklich eine spannende Seite für alle Mathematiklehrer. Vielleicht hast du ja irgendwann wieder mehr Lust.


    Die Aussage mit den Grundrechten kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Da solltest Du dir vielleicht noch mal Gedanken zu machen.

    Ich glaube, dass es auch da eine Frage des Alters ist. Dass sich jemand bei 15-18jährigen beschwert ist sicherlich unwahrscheinlicher als bei Grundschülern. Wir haben tatsächlich in den meisten Klassen inzwischen Kinder, die nicht fotografiert werden dürfen. Ich denke, dass es da bei einer Veröffentlichung durchaus Ärger geben kann. Wenn ich überlege, weswegen manche Eltern auch sonst sich beschweren. Der Unterschied wäre nur, dass sie in diesem Fall im Recht wären.

    Hätte man Klassenlehrerunterricht, wäre es vielleicht eher machbar, hat man gerade in NDS aber nicht, der ständige Lehrkräftewechsel ist per Erlass angesagt.

    Welchen Erlass meinst Du?

    Ich kenne das eher andersrum. In Klasse 1/2 muss kein Hauptfach abgeben werden, es soll aber in Klasse 2 zu mindestens 1 weitere Lehrkraft in der Klasse unterrichten. In Klasse 3/4 muss ein Hauptfach abgeben werden. Alles andere ist offen. Du kannst also durchaus zu zweit eine Klasse machen. Ich meine auch, dass in der Verfügung zum Szenario B damals geschrieben wurde, dass man die Anzahl der Lehrkräfte in den Klassen reduzieren soll. Aber wahrscheinlich meinen wir das gleiche und setzen es nur anders um.

    Tom, es gibt da unterschiedliche Systeme.

    Wir hatten es ursprünglich auch so, dass jeweils zwei Jahrgänge am Montag und Mittwoch kamen. Die anderen beiden Jahrgänge am Dienstag und Donnerstag.

    Das war für die Klassen schöner, weil sie sich sehen konnten. Und es war von der Vorbereitung etwas leichter. (Wegen dem Distanztag.)

    Das ist klar. In Nds. gab es auch verschiedene Möglichkeiten. "Unser" System haben am Ende die meisten Schulen gemacht. Spannend ist es ja, wenn wie Susanne andere Systeme macht, welchen Vorteile diese bieten oder warum man sie macht.

    Aber nur, wenn man zweimal das gleiche Programm machen kann, wenn das wie bei uns dann unterschiedliche Klassenstufen sind, dann leider gar nicht mehr.

    Bei uns hat man an einem Tag die eine Hälfte die Klasse und am nächsten Tag kommt die andere Hälfte der selben Klasse. Dadurch macht man am zweiten Tag immer das gleiche wie am ersten Tag. Grundsätzlich macht man also sein Programm zweimal. Wie ist es denn bei euch? Das ist doch schwierig, wenn man immer andere Lehrer hat.

    Wechselunterricht + Notbetreuung benötigt mehr Personal, da ja neben der Wechsel-Gruppe auch (je Jahrgang) eine Notbetreuungsgruppe besetzt sein muss, also täglich 4x5 Stunden zusätzlich.

    ...

    Ach, und solltest du noch irgendjemanden kennen mit Bachelor und so ziemlich egal welchem Fach: Wir brauchen noch eine Vertretungskraft. Die über 90 Personen auf der Liste des Ministeriums haben wir durch - nada. Aus persönlicher Kenntnis wissen wir auch, dass die Liste wie immer nicht aktuell war, dieses Mal standen Menschen darauf, die seit 3 Jahren etwas anderes machen.

    ...

    Wenn eure Situation vorher schon Mist war, ist sie natürlich auch beim Wechselunterricht Mist. Da brauchen wir nicht drüber streiten. Aber dann hast du die Probleme ja auch im normalen Schulbetrieb.


    Was ich aber meinte ist, dass bei normalen Umständen Szenario B nicht mehr Lehrkrafte verbraucht eher im Gegenteil. Erstens fällt alles andere weg. Schwimmbegleitungen, AGs, Betreuungsgruppen, DaZ, sonderpädagogische Grundversorgung, ... Dann hast du im Szenario B grundsätzlich weniger Stunden als im normalen Unterricht. Bei Bedarf konnte man das sogar weiter reduzieren. Wir hatten Schulen mit immer nur 2 Tagen Präsenz. Eine Nachbarschule hatte sogar zeitweise nur 1 Tag pro Woche, weil sie mehrere Quarantänefälle bei Lehrkräften hatten. Und letztlich gab es ja sogar zusätzliches Personal bzw. Gelder für zusätzliches Personal bekommen.

    Damit will nur sagen, dass Szenario B durchaus weniger Stunden kostet.


    Eure Probleme sind natürlich trotzdem blöd.

    Tatsächlich hat unser Ministerium im letzten Wechselunterricht schon die Vorstellung gehabt, dass ein Lehrermangel plötzlich in einen Lehrkräfte-Überschuss verwandelt wird durch einen Erlass, der Wechselunterricht vorsieht, sodass Lehrkräfte zusätzlich auch Büroarbeit und Notbetreuung in getrennten Gruppen und Distanzunterricht schaffen können.

    So schlimm fand ich es nicht. Für die Notbetreuung konnten ja die PMs eingesetzt werden. Und durch den Wechselunterricht hatte man ja deutlich weniger Unterrichtsvorbereitung. Das passte bei uns schon alles. Wir sind allerdings auch Ganztagsschule. Da hatten wir ganz viele Stunden über. Entsprechend hatten wir auch Freilauf und kleine Betreuungsgruppen.

    Was mich viel mehr stört ist, dass momentan immer alles in letzter Minuten und undurchdacht kommt. Man kann sich nicht mehr als Schule darauf einstellen.

Werbung