Beiträge von Tom123

    Das sehe ich anders.

    Wenn die Zusatzbedarfe per Erlass festgelegt sind, gehören sie mit in die Statistik und auch ersetzt, wenn eine Lehrkraft fehlt.

    Selbst wenn man keine FöS-Lehrkaft findet, könnte man die Stunden zumindest mit anderen Lehrkräften oder Vertretungen ersetzen, ...

    Die Zahlen sind auch in der Statistik berücksichtigt. Bei der Unterrichtsversorgung wird der Zusatzbedarf komplett eingerechnet. Wenn wir aber im Schnitt eine Versorgung von 96% haben fehlen einer durchschnittlichen zweizügigen Grundschule rund 8 Stunden. Nach aktueller Erlasslage muss der Grundbedarf gedeckt werden und am Zusatzbedarf soll gleichmäßig gekürzt werden. Also 2 h weniger Grundversorgung, 2 weniger DaZ, 2 h weniger Ganztag, ... die Zusatzbedarfe sind ja je Grundschule sehr verschieden. Pro GE-Schüler gibt es z.B. 5 Stunden, bei Hören und Sehen 3 Stunden, Kooperationsverbunde, Schwimmaufsicht, Schule mit vielen Migranten, Schulen mit vielen ES-Kindern, ...

    Wenn du nicht genug Förderschulstunden hast, kannst du natürlich diese durch normale Lehrerstunden ersetzen. Aber die Grundversorgung hat für uns vor allem einen diagnostischen Aspekt und einen Beratungsaspekt. Auch ein normaler Lehrer kann Wochenpläne schreiben und üben aber ich brauche jemanden, der mir sagen kann, ob eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. Und der mir sagen kann, was das Kinder braucht... Wir haben öfters Kinder, wo wir einfach nicht sicher sind, welche Förderschwerpunkte vorliegen. Ist das schon LE oder nur ein schwacher Schüler? Ist es noch LE oder schon GE?

    So kann sich das Land die Zahlen immer schön rechnen, wenn du meinst, dass die Unterrichtsversorgung im September steht und für das Jahr fix ist.

    Es geht nicht um Schönrechnen. Man kann ja sicherlich feststellen, dass selbst 100% zu wenig wären. Es geht doch darum verlässliche Aussagen über die Entwicklung der Unterrichtsversorgung zu treffen. Dafür braucht es vergleichbare Daten. Stichtag für die Versorgung ist immer der erste Schultag nach den Ferien. Ich kenne das gar nicht anders. Natürlich kann eine Lehrkraft am zweiten Schultag nach den Ferien versterben. Aber ich kann doch nicht jeden Tag individuell für alle Schulen die tagesaktuelle Unterrichtsversorgung berechnen.

    Ich kann aber aus den Zahlen sehen, dass sich der Wert um 1,5 % verschlechtert hat. Ich kann auch sehen, dass es der schlechteste Wert seit Jahren ist. Wir waren 2009-2014 sogar über 100%. Die Zahlen geben also durchaus eine Vergleichbarkeit.

    Und natürlich bedeuten die Zahlen, dass an der Hälfte der Schule die Zusatzbedarfe nicht vollständig erteilt werden. Aber sie bedeuten nicht, dass Schulen eine Unterrichtsversorgung von 50-70% haben.

    Gerade bei der sonderpädagogischen Grundversorgung kommt noch das Problem hinzu, dass Förderschullehrer noch viel stärker fehlen. Und man kann auch nicht mit Quereinsteigern oder anderen Lehrämtern diesen Mangeln kompensieren. Das ist ein sehr großes Problem. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Zusatzbedarfe auch normal schon deutlich zu gering kalkuliert sind.

    Und wenn in der SL+PR-DB Zahlen OHNE Zusatzbedarfe gezeigt werden und Schulen ihre Pflichtstunden nicht besetzen können, wie wird es dann wohl aussehen, wenn die Zusatzbedarfe eingerechnet wären?

    Die Zahlen, die du momentan abrufen kannst, sind für das nächste Schuljahr. Das ist ganz viel noch nicht eingepflegt. Die Zahl sagt deine Unterrichtsversorgung, wenn die Schülerzahlen sich wie gemeldet entwickeln und sich die Lehrkräfte wie diese Jahr entwickeln. Da fehlen noch ganz viele Sachen. Ich weiß, wie du darauf kommst, daraus eure Unterrichtsversorgung zu berechnen. Dort geht es vor allem darum zu prüfen, wer Bedarf und wer Überschuss hat. Wenn Du dort z.B. bei 80% bist, braucht die Schule eine Abordnung, Feuerwehrlehrkraft oder was auch immer...

    Dann mach das doch und unterstell mir nicht, dass meine Angaben falsch seien, nur weil du es dir nicht vorstellen kannst.

    Ich hatte geschrieben, dass in Niedersachsen an Grundschulen eine Unterrichtsversorgung von rund 95% ist. Das ist Fakt. Sie ist sogar bei 95,9% an Grundschulen.

    Du hast behauptet, dass in der Unterrichtsversorgung Zusatzbedarfe nicht berücksichtigt werden. Das ist falsch. Die Berechnungen und Zahlen sind öffentlich verfügbar.

    Du hast behauptet, dass ihr eine Unterrichtsversorgung von 50-70% hast. Ich habe geschrieben, dass man unter solchen Umständen keine Schule führen kann. Bei 50% und das noch ohne Zusatzbedarfe, muss jeder Lehrer, selbst wenn alle verfügbar sind, permanent zwei Klassen parallel unterrichten. Bei Erkrankungen etc. werden es dann 3 oder 4. Das kann nicht der Normalzustand sein.

    Die Unterrichtsversorgung wird in Niedersachsen im September berechnet. Was du momentan hast, sind Arbeitslisten. Das ist nicht die Unterrichtsversorgung. Der kurzfriste Ausfall von Lehrkräften beispielsweise durch Corona, Krankheit, etc. hat keinen Einfluss auf die Unterrichtsversorgung. Wenn an einem Tag X die Hälfte des Kollegiums ausfällt, habt ihr an dem Tag natürlich nur 50% der Lehrer zur Verfügung. Trotzdem ist eure Unterrichtsversorgung beim alten Wert. Da natürlich Lehrer auch mal ausfallen, reicht eine Versorgung von 100% auch nicht aus. Aber darum geht es ja nicht.

    Ich weiß nicht, ob das bundeslandspezifisch unterschiedlich berechnet wird, der Unterschied in Regelschule vs. Sonderschule besteht oder es bei euch tatsächlich viel besser aussieht als bei uns, aber diese Zahlen klingen traumhaft.

    Ich kenne hier kein SBBZ (Förderschule), das so eine hohe Versorgung hat, dafür mehrere mit unter 70 %.

    Was verwirrt dich an meinem Beitrag? Du glaubst, dass die offiziellen Zahlen falsch sind?

    Die Förderschulen sind bei uns in der Tat deutlich schlechter versorgt. Dort sind wir inzwischen sicherlich knapp unter 90%. Ich kenne tatsächlich auch welche in den 70er%. Palim und ich sind aber an einer Grundschule. Das Land hat in den letzten Jahren dort immer eine Priorität gesetzt. Förderschulen sollen z.B. nicht die Grundversorgung an den Grundschulen kürzen sondern nur an den weiterführenden Schulen. Vom Gymnasien werden trotz schlechter Versorgung Stellen abgeordnet, um den Unterricht an Grundschulen sicherzustellen. Das hat auch damit zu tun, dass die Grundschulen verlässlich sind und kein Unterricht ausfallen darf. Ist ganz offiziell, dass die Schulaufsicht Maßnahmen ergreifen muss, wenn der reguläre Unterricht mit dem vorhanden Personal nicht gewährleistet ist. Allerdings hat Palim natürlich Recht, dass das nicht für die Zusatzbedarfe gibt. Eine zweizügige Grundschule hat mehr als eine 1 Vollzeitlehrerstelle an Zusatzbedarfen. Bei zweizügigen Grundschulen allein 16 Stunden sonderpädagogische Grundversorgung. Dazu Daz. Da bist du schon bei 28 Stunden. Und dann kommt noch ganz viel Kleinkram dazu. Mit Ganztag hast du auch schnell mal 2-3 Vollzeitlehrerstellen. Wenn nun eine Kollegin mit 10 Stunden krank wird, heißt es dann halt, dass man dort kürzen soll. Das ist nicht gut.

    Vorneweg: Die Versorgung ist in Niedersachsen nicht ausreichend. Wir bräuchten eine Versorgung von 105-110% um vernünftig arbeiten zu können und Ausfälle zu kompensieren. Aber was Palim schreibt ist definitiv falsch.

    Tom123 hat Zahlen gesehen, die in einer Konferenz der SL samt Personalräte vorgestellt werden.

    Ja aber dort wird die offizielle Unterrichtsversorgung nicht angeben. Diese wird vom Land ermittelt und dann veröffentlicht. Zum letzten Stichtag (September 2021) waren die Werte die schlechtesten seit 19 Jahren:

    "Nach Angaben des Ministeriums haben Grundschulen mit 100,1 Prozent die höchste Unterrichtsversorgung. Dahinter folgen Gymnasien (99,3 Prozent), Realschulen (96,4 Prozent), Gesamtschulen (95,9 Prozent), Oberschulen (94,6 Prozent) sowie Hauptschulen (93 Prozent) - Schlusslicht sind die Förderschulen (90,8 Prozent)." (Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/ni…sorgung108.html)

    Allerdings sind diese Zahlen

    - davon abhängig, dass ausgeschriebene Stellen wirklich noch besetzt werden, gelingt dies nicht, sind die Zahlen gleich andere.

    - vorbehaltlich aller Zusatzbedarfe, also OHNE Grundversorgung, OHNE Bedarfe für Kinder mit festgestelltem Unterstützungsbedarf (Hören, Sehen, GE, KME), OHNE Zusatzbedarfe Brennpunkt, OHNE Zusatzbedarfe DAZ.

    Die Versorgung bezieht sich also nicht auf den im Erlass festgesetzen Bedarf (Grundversorgung FöS = 2 Std. pro Woche, DaZ-Stunden), sondern allein auf die Pflichtstundenversorgung ... und natürlich allein nach statistischen Zahlen von Ende Juni.

    Nein, das stimmt einfach nicht. Du kannst als Teil der SL dir im Stabil-Portal die aktuelle Arbeitsliste einsehen. Dort erkennst du, dass für deine Versorgung der Gesamtbedarf herangezogen wird. Du musst die Zahlen von der ersten Seite Grundbedarf und von der zweiten Seite Zusatzbedarf zusammenzählen und auf dem Gesamtbedarf zu kommen. Wenn du dann deine aktuellen Lehrersollstunden zum Gesamtbedarf ins Verhältnis setzt kannst du den Unterrichtsversorgung selber nachrechnen. Notfalls kann man das mit einem Taschenrechner relativ einfach nachrechnen.

    Das ist Arbeitsliste. Das wird die auch jedes mal angezeigt. Von daher kann ich deine Kritik nicht nachvollziehen. Die offiziellen Zahlen sind die Listen vom September. Dort sind dann auch die tatsächlichen Zahlen hinterlegt. In der aktuellen Liste sind alle Abordnungen etc. noch nicht hinterlegt, weil die jetzt erst erfolgen. Ist ja auch anders nicht möglich. Ich muss ja erstmal den Bedarf feststellen und kann abordnen. Wie willst du das sonst machen?

    Obwohl also die im Erlass gesetzten Stunden nicht gewährt werden, wird den Schulen eine 100% Versorgung genannt,

    gleichzeitig sagt die Dezernentin gleich dazu, dass man bitte noch keinen Stundenplan machen solle, weil noch nichts fest sei und dass viele Schulen mit 90% oder weniger in das Schuljahr starten müssen und dass man davon ausgehen solle, dass man von vorn herein mit Vertretungsstellen auskommen müsse ... die man sich dann wiederum selbst backen muss.

    Wenn dir fälschlicherweise eine Versorgung von 100% genannt wird, solltest du dich direkt an den Dienstvorgesetzten wenden. Ggf. den Bezirkspersonalrat. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wie der Dezernent das machen soll. Die Daten sind ja im Stabil eingegeben worden. Wie will er dort gefakte Unterrichtsversorgungen erstellen? Außerdem werden die Daten jährlich veröffentlicht. Da müsste ja im großen Stil betrogen werden. Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Wenn viele Schulen mit weniger als 90% ins Schuljahr starten und wir im Schnitt irgendwo bei 100 % liegen, müssten ja ebenso viele Schulen bei 110% und höher liegen. Du hattest ja bei euch sogar von 50-70% gesprochen. Dann hätten wir andere Schulen bei 130-150% Unterrichtsversorgung. Also in den letzten Jahren mussten wir immer abordnen wenn wir deutlich über 100% waren und die anderen Bedarf hatten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass euer Dezernent solche Unterschiede im großen Stil zulässt. Das wäre auch nicht rechtens, weil er/sie zum Ausgleich verpflichtet ist.

    Das man mit Vertretungsstellen arbeiten muss und das Bewerber fehlen ist ein großer Problem. Aber wir sind weit davon entfernt, was du hier als Normalität darstellst.

    Theoretisch hat das Land folgende Regelungen

    - für kurzfristige Vertretung gibt es pädagogische Mitarbeiterinnen, allerdings wurden deren Verträge verändert, sodass die Stunden, die die Schule erhält, nicht ausreicht, um eine Vollzeitlehrkraft zu ersetzen und das Land geht davon aus, dass die

    Magst Du das belegen? Bisher wurden PMs immer nach der Anzahl der Schüler berechnet. Pro Schüler bekommst du einen bestimmten Betrag. Die Verträge wurden auch nicht geändert. Wir haben einen Tarifvertrag, der ihre Entlohnung regelt. PM sind u.a. für eine kurzfristige Vertretung. Ein vollständiger Ersatz einer Vollzeitkraft ist eigentlich auch nicht ihre Aufgabe. Sie sollen die Kinder beaufsichtigen, wenn eine Lehrkraft krank ist. PMs planen auch offiziell keinen Unterricht. Sie werden entsprechend auch nicht bei der Berechnung der Unterrichtsversorgung berücksichtigt. Aber ich lasse mir gerne das Gegenteil zeigen.

    - für längerfristige Ausfälle sollte es Vertretungsstellen geben, allerdings werden immer die Zusatzbedarfe abgezogen und nicht alle Stunden ersetzt und dann muss man noch jemanden finden. Die Stellen werden irgendwann freigegeben bzw. ausgeschrieben, damit hat man aber noch lange keine Lehrkraft gefunden.

    Das Wort immer stimmt nicht. Die Zusatzbedarfe werden bei Ausfällen gekürzt, was ja auch durchaus sinnvoll ist. Bei längerfristigen Ausfällen kann man eine Feuerwehrlehrkraft bekommen. Wir haben aktuelle eine und sind dadurch knapp über 100%. Alle Zusatzbedarfe sind also gedeckt. Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt ist es natürlich ein Problem überhaupt jemand zu finden.

    - es sollen Stellen in der nächstgrößeren Mittelstadt angesetzt werden, die Lehrkräfte sollen sich verpflichten, die ersten 3 Jahre in die Fläche zu fahren (1 Std. Fahrzeit), danach bekommen sie dann in der Stadt eine Stelle angeboten.

    Die meisten Lehrkräfte in Niedersachsen sind Beamte. Diese können schon immer an andere Schulen abgeordnet werden, wenn dort eine Bedarf ist.

    Die Zahlen klingen nur traumhaft, sie sind es nicht und die FöS sind auch nicht besser gestellt. Das ist ein Grund, warum die Grundversorgung in der Fläche nicht ankommt.

    Auf dem Bewerbungsportal gibt es ca. 660 offene Stellen, davon 270 an Grundschulen.

    Ok, von 61800 Vollzeitlehrerstellen in Niedersachsen sind 660 noch offen. Das ist natürlich echt ein Problem. Es sind also nur 98,94% Prozent aller Stellen besetzt.

    Noch mal: Das sind alles keine guten Zahlen. Aber sie sind weit weg von massenhaften Schulen mit 50-70% Unterrichtsversorgung.

    Die Förderschulen sind schon seit Jahren deutlich schlechter gestellt. Dort hat man tatsächlich Schulen mit 70%. Dort wird oft die sonderpädagogische Grundversorgung im Sek 1 Bereich gekürzt. Im letzten Schreiben wurde ja noch mal unterstrichen, dass der Grundbedarf in den Grundschulen gedeckt werden muss.

    Das Land macht sicherlich vieles falsch.

    Aber: Wir habe die Corona-Stunden für die Schulleitungen bekommen. Das sind alleine 6.200 Stunden oder auch 220 Vollzeitstellen. Das haben andere Länder nicht. Würde das Land das streichen hätten wir nur noch 50 offene Stellen an Grundschulen.

    Wir haben aus den Förderprogrammen viel Geld für weitere Mitarbeiter bekommen. Eine durchschnittliche zweizügige Grundschule hat über 10.000 € bekommen. Ich kenne die Zahlen nicht, wie viel Geld abgerufen wurden. Aber andere Bundesländer haben gar nichts bekommen.

    Es kommen schwierige Zeiten auf uns zu. Die Unterrichtsversorgung ist schlecht. Aber muss auch fair bleiben und bei den Fakten bleiben.

    Natürlich sind wir uns da einig. Passiert aber trotzdem. Und nu?

    Es passiert selten im Rahmen von Krankheit etc.. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Grundschule in Niedersachsen regulär eine Versorgung von 50-70% hat. Wir sind irgendwo im Durchschnitt bei 95-97%. Das ist natürlich auch deutlich zu wenig. Aber wenn irgendwo eine Schule nur noch 50% hat, dass muss durch Abordnungen, Feuerwehrlehrkräfte etc. entsprechend reagiert werden. Ich würde sogar sagen, dass sonst die Schulleitung ihren Job verfehlt hat. Schwieriger ist es natürlich, wenn im Laufe des Schuljahres Leuten ausfallen. Aber auch da kann ich nicht mit dauerhaft 50% arbeiten. Ich kenne die Zahlen für unseren Landkreis. Da ist keine Schule auch nur annähernd so schlecht aufgestellt. Bei einigen Schulen fehlen noch Stunden aber da wird überall dran gearbeitet. Wir werden am Ende sicherlich keine Schule haben, die auf dem Papier unter 90% ist.

    Wer sind denn die "normalen" von denen du sprichst? Ich meinte, dass kaum jemand es sich leisten kann, einen 450€ Job an einer Schule anzunehmen. Wir finden auch niemanden, der im Ganztag ein Angebot machen möchte, weder bezahlt noch ehrenamtlich. Die arbeiten alle und sind froh, wenn die Kinder wegorganisiert sind.

    Ich hab keine Lust mehr auf ein "Besser als nichts"-System, dass davon abhängt, ob Mütter auf 450€ Basis arbeiten kommen und ob die FSJler kompetent sind.

    Menschen, die jetzt einen 450 € suchen, werden eher schlechter als besser bezahlt im Vergleich zur Schule. Es ist nicht so, dass das Land jetzt schlecht bezahlt.

    Ganztagsangebote sind grundsätzlich schwierig. Es ist viel Fahrt für wenig Arbeit. Aber es auch schwierig, dort Lösungen zu finden.

    Ich finde es gut, dass das Land überhaupt Geld ausgibt. Andere Länder machen gar nichts. Natürlich findet man dafür keine Top-Mitarbeiter mit Ausbildung und Berufserfahrung. Aber ich habe die Chance dort Hilfskräfte einzustellen. Das ist deutlich mehr als fast alle anderen Bundesländer. Man muss da ja auch ein wenig realistisch sein.

    Das Land hat doch kein Personal bereit gestellt. Es gab Geld und dann konnte man zusehen, ob jemand für die paar Kröten arbeiten gehen kann.

    Naja, das Problem ist natürlich immer. Aber letztlich wirst du nach Tarifvertrag bezahlt. Das sind für uns Lehrer ein paar Kröten aber für den normalen durchaus ein akzeptabler Lohn. Wir reden hier immerhin von einem fünfstelligen Betrag. Letztlich ist es besser als wenn es nichts gibt. Und wenn man Ende eine Mutter findet, die das auf 450 € Basis macht ist das sicherlich besser als nichts.

    Und natürlich sind die zusätzlichen Kräfte in allen möglichen Bereichen eingesetzt. Die haben uns den Arsch gerettet.

    Da muss natürlich gucken aus welchem Programm das Geld kommt. Teilweise ist der Aufgabenbereich schon eingeschränkt. D.h. natürlich nicht, dass man das Personal nicht anders eingesetzt wird. Es ist aber im Zweifel nicht ok. Wenn die Sekretärin/Hausmeister z.B. Klassen beaufsichtigt, weil kein Personal da ist, kann das sicherlich auch mal passieren. Trotzdem ist es natürlich nicht legitim.

    Ich kenne auch eine Schule mit 70% Unterrichtsversorgung. Kleines Kollegium, 1 Kollegin dauerkrank, 2 Kolleginnen schwanger nicht dabei, Abordnung taucht niemals auf...... Plattes Land, unbeliebte Gegend. Soll's geben in Nds....

    70% ist nicht 50%. Und Kollegin krank und Abordnung fällt aus ist natürlich ein Unterschied zu wir haben grundsätzlich nur 50-70% Versorgung. Wir sind uns doch wohl einig, dass man mit einer regulären Versorgung von 50-70% keine Schule führen kann. Wenn dann jemand krank wird, ist man unter 50%.

    Das hatten wir aber auch alles. Und wir hatten auch das Problem, dass wir irgendwelche Situation einschätzen sollten für die wir gar nicht qualifiziert sind. Stichwort: schulinterner Hygieneplan. Aber letztlich war Niedersachsen dort eher im Team Vorsicht.

    Auch wenn unsere Landesregierung einiges falsch macht, muss man sie da wirklich mal loben. Es gab verhältnismäßig viele Möglichkeiten der Unterstützungen. Neben einem festen Betrag für zusätzliches Personal etc., gab es zusätzliche Stundenermäßigungen und auch ein paar Förderprogramme. In der Summe natürlich trotzdem zu wenig aber besser als in anderen Ländern.

    Frag doch mal, was es da zu sehen gab!

    Eltern sind nicht erreichbar.

    Und nein, wir haben keine 25 Stunden bekommen.

    Es ist mir aber möglich, vor dem Unterricht 15 min einen Test zu verteilen und im Blick zubehalten, dass ein Kind sich testet und die Zeiten einhält.

    Die Anzahl der Stunden ist von der Schülerzahl abhängig. Wir sind allerdings auch nicht besonders groß. Selbst Minischulen sollten um die 10 Stunden haben. Das hängt natürlich auch davon ab, wen du einstellst. Es gibt ja einen Betrag X und die Mitarbeiter sind unterschiedlich teuer.

    Ich habe die Zahlen zur Lehrerversorgung gesehen. Die sind nicht gut. Aber ich kenne keine Schule mit 50-70% Versorgung. Der Dezernent muss dann ein Ausgleich zwischen den Schulen schaffen. Man kann auch keine Schule mit dauerhaft 50-70% führen. Da wird abgeordnet oder Feuerwehrlehrkräfte eingestellt. Oder es werden mehr PMs eingestellt. Wie soll es sonst gehen? Bei 50% müssten ja täglich die Hälfte der Schüler zu Hause bleiben nur damit der normale Betrieb funktioniert. Oder jede Lehrkraft hat permanent 2 Klassen. Und wenn jemand ausfällt, hat man drei?

    Das Kind kommt ja nicht unbedingt 30 Minuten vorher. Was machst du, wenn es genau pünktlich kommt und kein Test hat? Und was machst du, wenn der Test positiv ist und keiner erreichbar ist. Die Situation kann so oder so auftreten.

    Und es ist nicht so, dass das Land mal eben für sämtliche Vormittage vollumfänglich für 5 Stunden Personal zur Verfügung gestellt hätte, damit ungetestete Kinder, deren Eltern nicht erreichbar sind (sein wollen), beaufsichtigt werden könnten.

    Das Problem hast du aber auch, wenn der Test vor Ort positiv ist oder ein Kind krank wird. Ich meine, ihr seid doch eine Grundschule? Ihr habt doch sicherlich regelmäßig Kinder, die während der Schulzeit krank werden. Aktuell käme noch verschärfend hinzu, dass ein Kind unter Umständen Corona-Symptome entwickelt und isoliert werden muss.

    Letztlich muss dafür das Land auch nicht das Personal täglich bereit stellen. Das passiert ja nicht jeden Tag. In 90% der Fälle erreicht man die Eltern zeitnah. Normalerweise haben Grundschule gerade für solche Fälle Notfallnummern notiert. Dann wird halt die Tante, Oma, Nachbarin oder wer auch immer angerufen. So was muss natürlich gepflegt werden.

    Wenn man dann wirklich keinen findet, muss man Personal in der Schule findet. Die Schulleitung hat oft Bürostunden, die Sekretärin oder der Hausmeister ist da. Ich kenne kaum Schulen, die keine Schulhelfer haben oder vielleicht hat die Schule Bufdis. Es gibt vielleicht Kollegen die einspringen können. Normalerweise lösen sich diese Probleme. Sie sind ja nicht häufig. Das passiert bei uns vielleicht einmal im Jahr und wir haben durchaus auch schwieriges Familienverhältnisse. Aber das sind dann auch meistens die Eltern, die sowieso zu Hause sitzen. Der letzte Fall an dem ich mich erinnere waren die Eltern systemrelevant beruflich eingebunden und konnten erst nach 1h erreicht werden.

    Das Land stellt kein Personal zur Verfügung, das täglich 5 Stunden auf die isolierten Kinder aufpasst.

    Eine 450€-Kraft darf etwa 6-10 Stunden in der Zeit Woche übernehmen, davon müssen die meisten fest im Stundenplan festgesetzt werden.

    ...

    Und ja, vielleicht wäre die 2. Variante mal heilsam, wenn alle Klassen, die keinen Unterricht mit ausgebildeter Lehrkraft im Klassenraum machen können, allesamt VOR die Schulen IN die Öffentlichkeit gestellt würden - gerne über 2 Wochen.

    Dann würde mal sichtbar, was eine 50-70%-Versorgung tatsächlich bedeutet.

    Wir haben rund 25 Stunden bekommen. Das ist natürlich von der Anzahl der Kinder abhängig. Wir haben bei uns damit eine Person gehabt, die in der ersten Stunden durchgehend für die Test zuständig war. In der zweiten Stunde war sie dann doppelt besetzt. Vor der ersten Stunde hat sie bereits Test kontrolliert und in der großen Pause stand sie als weitere Aufsicht zur Verfügung. Die restlichen Stunden haben wir dann für zusätzliche Unterstützung für Kinder mit coronabedingten Lerndefiziten genutzt.

    Du wechselst immer von einem extrem ins andere. Erstmal kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr regulär nur 50-70% Versorgung habt. Dann kann ja gar kein Unterricht stattfinden.

    Aber selbst wenn. Es hat doch keiner etwas davon gesagt, dass du die Kinder 5 Tage die Woche 5 Stunden betreuen sollst. Wie kommst du darauf? Das Kind kommt ohne Test in die Schule. Entweder haben die Eltern bereits im Vorfeld zugestimmt, dass die Schule das Kind testen darf oder man ruft die Eltern an. Dann darf man das Kind entweder Testen oder die Eltern holen es ab bzw. läuft/fährt nach Hause. Dann machen die Eltern zu Hause den Test und schicken es wieder los. Wo ist das Problem????

    Was machst du denn, wenn das Kind zu Schulbeginn kommt und den Test in der Schule nachholt? Die 15 Wartezeit muss das Kind ja beaufsichtigt werden.

    Und natürlich kann es auch passieren, dass man die Eltern nicht erreicht. Aber das Problem kannst du auch sonst haben. Was machst du wenn der Test positiv ist? Oder wenn ein Kind während des Unterrichtes erkrankt? Stellst du sie dann alleine draußen vor die Schule? Habt ihr keine Aufsichtspflicht?

    In einer Rundverfügung stand übrigens:

    "Alternativ kann ausnahmsweise (z. B.: Testung zu Hause fehlgeschlagen) und unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten der Nachweis auch durch einen Laienselbsttest unter Aufsicht der Schule geführt werden. Die Schulen stellen dafür einen separaten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten dürfen Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Selbsttests unterstützen."

    Ich lese es tatsächlich so, dass ich für die Beaufsichtigung der Schüler:innen kein Einverständnis benötige.

    Also erstmal steht da ausnahmsweise. Das bedeutet nicht regelmäßig. Dann habe ich ja geschrieben, dass wir genau den Fall hatten und die Eltern sich dann beschwert haben. Darauf hin hat die Landesschulbehörde uns angewiesen, dass die Test nicht ohne Erlaubnis durchgeführt werden dürfen. Die Begründung war, dass ein Grundschulkind den Test nicht ohne Hilfe durchführen kann und die Test auch nicht dafür vorgesehen sind, dass ein Grundschulkind sie alleine von sich aus durchführt. Daher müsse man immer davon ausgehen, dass eine Lehrkraft das Kind bei der Durchführung unterstützt hat. Dazu reicht es wohl schon, dass man die Zeit misst, Anweisungen gibt oder die Verpackungen öffnet. Unser Dezernent meinte damals, dass man bei einem Viertklässler vielleicht darüber nachdenken kann, es bei einem Schulanfänger aber sicherlich ausgeschlossen ist.

    Du darfst ja nicht vergessen, dass dein Zitat sich auf alle allgemeinbildenden Schulen bezieht. Von einem Abiturienten kann sicherlich etwas anderes erwarten als von einem Erstklässler.

    Aber davon abgesehen, steht ja auch dort explizit, dass du einen separaten Raum und Aufsichtspersonal brauchst. Letzteres habt ihr ja nach deiner Aussage nicht.

    Deine obige Aussage. Ich würde mir definitv keine ungetesteten SuS in den Unterricht setzen. Die Aussage des nds. MK lautete doch immer, dass ohne ein negatives Testergebnis keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich sei.

    Das ist natürlich der Unterschied zwischen Grundschule und Berufsschule. Wir haben ja eine Aufsichtspflicht. Normalerweise sollten aus dem Corona-Programm zusätzliche Mitarbeiter für die Abwicklung eingestellt werden. Wenn Du nun ein Kind ohne Test hast und die Eltern den Test in der Schule verweigern, muss das Kind bei uns beaufsichtigt werden bis es die Eltern abholen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn die Eltern dem Test zustimmen. Testen und Ergebnis abwarten dauert ja auch. Da können wir die Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen. Wenn es tatsächlich bei Palim keinerlei verfügbares Personal gibt (was ich bezweifle), was würdest du sonst machen als das Kind mit in den Unterricht zu nehmen?

    Die meisten Schulen werden sicherlich Personal für die Durchführung der Test abgestellt haben. Die Grundschulen haben dafür eigentlich auch extra Gelder bekommen.

    Finde ich nicht. Da hätte ich lieber eine Unterschrift der Eltern, dass negativ getestet wurde, als dass die Kinder mir irgendwelche Testkassetten vorzeigen.

    Die Argumentation war tatsächlich, dass es einfacher ist einmal zu unterschreiben als wirklich eine benutzte Testkassette mitzugeben. Auch die Kinder bekommen es dann eher mit. Bei uns sind viele Schule von der Unterschrift auf das Vorzeigen der Testkassette umgestiegen. Wirklich sicher ist natürlich beides nicht.

    Palim, es geht nicht darum, was du oder ich richtig finden. Dein Dienstherr verbietet dir explizit Kinder ohne Erlaubnis der Eltern in der Schule zu testen und weist gleichzeitig darauf hin, dass er das Testen in der Schule rechtlich problematisch findet. Damit ist die Sache eindeutig. Da kannst du nicht sagen, dass du das aber anders siehst. Insbesondere wenn es wiederholt passiert. Was macht ihr denn wenn der Test positiv ist? Irgendwo muss dann ja Personal herkommen.

    Das zusätzliche Personal deckt bei uns den Mangel im Unterricht,

    die schlechte Versorgung ist der Behörde bekannt, sonst könnte man keine einzige Stunde zusätzlich erhalten, da man ja immer darlegen muss, warum die Versorgung nicht ausreicht, bevor mehrere Stellen grünes Licht für Stunden geben.

    Aber das alles hatten wir schon. An deiner Schule scheint es genügend zusätzliches Personal für alle Aufgaben zu geben. An meiner ist es anders.

    Es gab explizit Personal für die Umsetzung der Coronavorgaben. Das kannst du dann nicht als Vertretungspersonal nehmen und dich dann beschweren, dass kein Personal da ist.

    Aber letztlich geht es auch gar nicht darum. Wenn das Land sagt, dass Du die Schüler nicht ohne Erlaubnis testen darfst, dann kannst Du das doch nicht ignorieren nur weil eure Unterrichtsversorgung zu schlecht ist?

    Sehr sinnvoll und grandios fälschungssicherer "Nachweis".

    Sicherlich. Aber immerhin besser als die Unterschrift. Das Problem ist ja die Vorgabe, dass die Kinder zu Hause testen.

    Ich kenne die Regeln.

    ...

    Das mag in Wolkenkuckucksheim mit zusätzlichem Personal von wo auch immer möglich sein, nicht aber in Schulen mit 70%-Versorgung, in der die PM-Stunden nicht für die Vertretung ausreichen können.

    Ich wäre da vorsichtig. Dein Dienstherr verbietet es dir explizit. Außerdem informiert er dich, dass Du keinen Test ohne Erlaubnis der Eltern machen darfst. Wenn Du da mal die falschen Eltern erwischt, könnte das durchaus sehr unangenehm werden. Wenn es da zur Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde kommt, wird es dir keiner danken, dass Du an die Unterrichtsversorgung denkst. Besser wäre es gegenüber der Landesschulbehörde anzuzeigen, dass dort Personal fehlt und schriftlich um Anweisung zu bitten. Im Zweifel sitzt das Kind halt ohne Test im Unterricht bevor ich meinen Job riskiere.

    Man muss natürlich auch Berücksichtigen, dass das Land explizit für solche Aufgaben zusätzliches Personal bereit gestellt hat. Das geht weder von den Lehrerstunden noch von den PMs runter. Je nachdem wir groß eure Grundschule ist, habt ihr so 10.000 - 25.000 € dafür bekommen zusätzliches Personal für solche Aufgaben einzustellen.

    Die Schule musste, als die Tests verpflichtend waren, wenigstens die Unterschrift der Eltern kontrollieren, dass getestet wurde.

    Kinder, die keine Unterschrift vorweisen konnten, haben wir z.T. in der Schule testen lassen, wenn die Eltern nicht erreichbar waren oder eine Verständigung nicht möglich ist. Das sind für mich Ausnahmefälle.

    Wie und ob die Eltern das nachweisen müssen, konnten die Eltern selber entscheiden. Bei uns mussten sie die benutzen Testkassetten mitbringen.

    Für das Nachtesten in der Schule, brauchten wir die Erlaubnis der Eltern. Wir hatten da einen Fall, wo es Ärger gab als das Kind in der Schule positiv getestet wurde. Laut Land muss man das Kind isolieren bis man die Eltern erreicht. Dann können die Eltern einem Test in der Schule zustimmen oder das Kind abholen, zu Hause testen und dann wieder zur Schule bringen.

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