Beiträge von Tom123

    Ich denke, dass das Alter und die Einsicht des Schülers bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Es ist sicherlich ein großer Unterschied, ob das in der Grundschule oder in Oberstufe passiert. In der Grundschule würde ich es bei einer pädagogischen Maßnahme lassen. Das machen wir auch bei anderen kleineren Täuschungsversuchen (Abschreiben vom Nachbarn)...

    In der Oberstufe oder womöglich beim Abitur wäre das sicherlich etwas anderes.

    Vielen Dank für deine Arbeit. Das ist wirklich eine spannende Seite für alle Mathematiklehrer. Vielleicht hast du ja irgendwann wieder mehr Lust.


    Die Aussage mit den Grundrechten kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Da solltest Du dir vielleicht noch mal Gedanken zu machen.

    Ich glaube, dass es auch da eine Frage des Alters ist. Dass sich jemand bei 15-18jährigen beschwert ist sicherlich unwahrscheinlicher als bei Grundschülern. Wir haben tatsächlich in den meisten Klassen inzwischen Kinder, die nicht fotografiert werden dürfen. Ich denke, dass es da bei einer Veröffentlichung durchaus Ärger geben kann. Wenn ich überlege, weswegen manche Eltern auch sonst sich beschweren. Der Unterschied wäre nur, dass sie in diesem Fall im Recht wären.

    Hätte man Klassenlehrerunterricht, wäre es vielleicht eher machbar, hat man gerade in NDS aber nicht, der ständige Lehrkräftewechsel ist per Erlass angesagt.

    Welchen Erlass meinst Du?

    Ich kenne das eher andersrum. In Klasse 1/2 muss kein Hauptfach abgeben werden, es soll aber in Klasse 2 zu mindestens 1 weitere Lehrkraft in der Klasse unterrichten. In Klasse 3/4 muss ein Hauptfach abgeben werden. Alles andere ist offen. Du kannst also durchaus zu zweit eine Klasse machen. Ich meine auch, dass in der Verfügung zum Szenario B damals geschrieben wurde, dass man die Anzahl der Lehrkräfte in den Klassen reduzieren soll. Aber wahrscheinlich meinen wir das gleiche und setzen es nur anders um.

    Tom, es gibt da unterschiedliche Systeme.

    Wir hatten es ursprünglich auch so, dass jeweils zwei Jahrgänge am Montag und Mittwoch kamen. Die anderen beiden Jahrgänge am Dienstag und Donnerstag.

    Das war für die Klassen schöner, weil sie sich sehen konnten. Und es war von der Vorbereitung etwas leichter. (Wegen dem Distanztag.)

    Das ist klar. In Nds. gab es auch verschiedene Möglichkeiten. "Unser" System haben am Ende die meisten Schulen gemacht. Spannend ist es ja, wenn wie Susanne andere Systeme macht, welchen Vorteile diese bieten oder warum man sie macht.

    Aber nur, wenn man zweimal das gleiche Programm machen kann, wenn das wie bei uns dann unterschiedliche Klassenstufen sind, dann leider gar nicht mehr.

    Bei uns hat man an einem Tag die eine Hälfte die Klasse und am nächsten Tag kommt die andere Hälfte der selben Klasse. Dadurch macht man am zweiten Tag immer das gleiche wie am ersten Tag. Grundsätzlich macht man also sein Programm zweimal. Wie ist es denn bei euch? Das ist doch schwierig, wenn man immer andere Lehrer hat.

    Wechselunterricht + Notbetreuung benötigt mehr Personal, da ja neben der Wechsel-Gruppe auch (je Jahrgang) eine Notbetreuungsgruppe besetzt sein muss, also täglich 4x5 Stunden zusätzlich.

    ...

    Ach, und solltest du noch irgendjemanden kennen mit Bachelor und so ziemlich egal welchem Fach: Wir brauchen noch eine Vertretungskraft. Die über 90 Personen auf der Liste des Ministeriums haben wir durch - nada. Aus persönlicher Kenntnis wissen wir auch, dass die Liste wie immer nicht aktuell war, dieses Mal standen Menschen darauf, die seit 3 Jahren etwas anderes machen.

    ...

    Wenn eure Situation vorher schon Mist war, ist sie natürlich auch beim Wechselunterricht Mist. Da brauchen wir nicht drüber streiten. Aber dann hast du die Probleme ja auch im normalen Schulbetrieb.


    Was ich aber meinte ist, dass bei normalen Umständen Szenario B nicht mehr Lehrkrafte verbraucht eher im Gegenteil. Erstens fällt alles andere weg. Schwimmbegleitungen, AGs, Betreuungsgruppen, DaZ, sonderpädagogische Grundversorgung, ... Dann hast du im Szenario B grundsätzlich weniger Stunden als im normalen Unterricht. Bei Bedarf konnte man das sogar weiter reduzieren. Wir hatten Schulen mit immer nur 2 Tagen Präsenz. Eine Nachbarschule hatte sogar zeitweise nur 1 Tag pro Woche, weil sie mehrere Quarantänefälle bei Lehrkräften hatten. Und letztlich gab es ja sogar zusätzliches Personal bzw. Gelder für zusätzliches Personal bekommen.

    Damit will nur sagen, dass Szenario B durchaus weniger Stunden kostet.


    Eure Probleme sind natürlich trotzdem blöd.

    Tatsächlich hat unser Ministerium im letzten Wechselunterricht schon die Vorstellung gehabt, dass ein Lehrermangel plötzlich in einen Lehrkräfte-Überschuss verwandelt wird durch einen Erlass, der Wechselunterricht vorsieht, sodass Lehrkräfte zusätzlich auch Büroarbeit und Notbetreuung in getrennten Gruppen und Distanzunterricht schaffen können.

    So schlimm fand ich es nicht. Für die Notbetreuung konnten ja die PMs eingesetzt werden. Und durch den Wechselunterricht hatte man ja deutlich weniger Unterrichtsvorbereitung. Das passte bei uns schon alles. Wir sind allerdings auch Ganztagsschule. Da hatten wir ganz viele Stunden über. Entsprechend hatten wir auch Freilauf und kleine Betreuungsgruppen.

    Was mich viel mehr stört ist, dass momentan immer alles in letzter Minuten und undurchdacht kommt. Man kann sich nicht mehr als Schule darauf einstellen.

    Naja, da Schulen sicher sind, werden auch weder Lehrer noch Schüler von Omikron betroffen sein. Daher muss man das auch nicht planen. Bei der Müllabfuhr, Wasserwerke, Kläranlagen, ... ist das Infektionsrisiko wahrscheinlich deutlich größer.

    Oh, das ist der Grund. Ich Dödel dachte echt, dass wäre pädagogisch begründet....

    Ich würde mal vermuten, dass es weder das eine noch das andere ist. Wenn ich gemein wäre, würde ich behaupten, dass es der Politik nur darum geht, dass die Kinder betreut sind und man nicht den Eltern erklären will, dass Schulen nur auf dem Papier sicher sind.

    Bei mir: Auf meinem Privatrechner, allerdings in einem besonders geschützten Bereich. Auch mit VeraCrypt, das geht nicht schwer.

    Dennoch: wenn der Dienstherr das Arbeiten zuhause *verlangt*, muss er dir einen solchen USB-Stick mit portablen VeraCrypt darauf geben. Den kannst du dann zuhause und in der Schule verwenden.

    Wäre trotzdem in Nds. beides verboten, wobei man über den USB-Stick noch diskutieren könnte. Der Datenschutztyp meint aber, dass ja auch beim Öffnen und Bearbeiten Daten auf dem Privatrechner landen, was wieder verboten ist. Schulische (Dienst)Leihgeräte sind auch verboten, da sie privaten Geräten in Sachen Datenschutz gleich gestellt sind. Bleibt also nur der eine Rechner für 15 Personen im Lehrerzimmer, wo jeder so ran kann ...


    Kleiner Realitätscheck:

    - Datenschutzkonforme Lösungen existieren

    - Das zu entscheiden ist nicht Aufgabe des einzelnen Nutzers, sondern die des Dienstherrn

    - Der Dienstherr hat auch Vorgaben für die Nutzer zu machen und technische Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen der Einsatz erfolgen kann

    Lösungen existieren technisch aber nicht an den Schulen. Ich kümmere mich an unserer Schule darum. Ich spreche mit der EDV. Die sagen: Haben Sie Recht, aber wir haben kein Geld um das zu ändern. Sprechen Sie mir der Politik. Stadtpolitik sagt: Das verstehen wir nicht. An den anderen 20 Schulen läuft es doch auch. Macht es doch einfach genauso. Wenn man dann sagt: Ja, aber das ist so nicht erlaubt. Kommt die Antwort: Sprechen Sie mit dem Land. Das Land sagt: Halten Sie die und die Regelungen ein und sprechen sie mit dem Schulträger, was die dafür brauchen.

    Letztlich wird der schwarze Peter hin und her geschoben.

    Das Grundproblem sind aber letztlich wir Lehrkräfte selber. Zu viele machen einfach statt sich zu beschweren. Wenn die Kollegin aus dem Forum schreibt: "nicht vorgesehen" heißt ja nicht verboten und ich nutze das Leihgerät einfach, obwohl das Land das eigentlich nicht in dieser Form erlaubt, ist das doch typisch für die meisten Lehrkräfte.

    Ich bin mir sicher, dass mehr als 80% oder sogar 90% der Lehrkräfte an Grundschulen nicht datenschutzkonform arbeiten. Normal müsste man viel mehr Druck machen und sagen, wir brauchen echte dienstliche Leihgeräte.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt unsere Schule von irgendwem wegen irgendwas verklagt werden könnte, da das bisher noch nie "zur Debatte stand".

    Berufsschulen sind in der Beziehung auch nicht unbedingt mit allgemeinbildenden Schulen vergleichbar. Die Drohung sich an die Schulbehörde zu wenden oder einen Anwalt zu nehmen ist recht häufig. Wirklich kommen tut selten etwas mit Substanz. Witzigerweise haben wir inzwischen auch den anderen Fall. Ein Elternteil hat uns im Sommer mit Strafanzeige gedroht, falls die Maskenpflicht akzeptieren. Als Beamter hat man nach seiner Auffassung die Pflicht zum Widerstand. Seit der Coronapandemie habe ich relativ regelmäßig Eltern die von beiden Seiten der Bewegung mit Anwalt/Schulbehörde/Polizei drohen. Wir verweisen sie dann immer an Herr Tonne. Die letzte Beschwerde war kurz vor den Ferien, weil nach den Ferien OP-Masken Pflicht sind und Textilmasken auch bei jüngeren verboten sind. "Wissenschaftliche" Querdenker-Studien hätten ergeben, dass ...

    Im Folgenden habe ich jedoch dargestellt, wie man vollkommen konform mit den Vorgaben der DSGVO auch mit Leihgeräten arbeiten kann.

    Leider nein. Das setzt voraus, dass schuleigene Server bestehen, Softwarelösungen beispielsweise für die Erstellung der Zeugnisse, Internetzugang. Das ist leider an vielen Schulen nicht alles der Fall.


    Humblebee Ich würde vorschlagen, dass wenn du etwas zu meinen Beiträgen sagen möchtest, dass du es schreibst. Aus dem Alter, dass man einfach pauschal die Beiträge einer anderen Person mit verwirrend kennzeichnet, weil man den doof findet, sollten wir doch beide raus sein. Dann ignoriere mich doch einfach. Ich habe dir inzwischen mehrfach die Problematik geschildert. Außer, dass es bei euch alles super klappt und erlaubt ist, kam da leider nichts. Was ist daran verwirrend?

    SteffdA Ich finde da triffst du den Nagel auf den Kopf. Der Dienstherr muss dafür sorgen, dass ich datenschutzkonform arbeiten kann. Wenn er mir Dienstgeräte gibt und sagt, dass die in Sachen Datenschutz aber nur privaten Geräten gleichgestellt sind und die Speicherung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, soll er mir doch bitte eine Alternative liefern.


    Das Problem ist natürlich, wenn ich jetzt beim Schulträger meckere, sagt der mir: Kaufen Sie aus ihrem Budget 2-3 Rechner und stellen sich die irgendwo hin. Dann können sie dort ihre Zeugnisse schreiben. Dann bleibt aber wieder das Problem der Administration, der Wartung und vor allem bei uns, wo soll ich die aufstellen? Wir haben keine Lehrerbüros oder ähnliches und auch keine freien Räume. Letztlich läuft es dann wieder darauf hinaus, dass man sich irgendwie durchmogelt.

    c) macht es Sinn, die ganzen Datenschutz-Beiträge von Tom, Humblebee und anderen aus zwei Threads einfach in einen zu stopfen? Oder müssen das zwei Threads sein?

    Sorry, erst nach dem Schreiben gesehen. Könnte man nicht alle Beiträge zu den Themen in einem neuen Thread kopieren? Ausgangspunkt war glaube ich die Frage, in weit Schulen für digitales Lernen vorbereitet sind.

Werbung