mich mit Rum ja nicht aus, aber habe den Verdacht, dass wenn der mal ausflockt, besser alle direkt ins KKH gehen, die davon gegessen haben..
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Alkohol auf der Klassenfahrt sollte nur in dem Maße konsumiert werden, in dem eine Teilnahme am Programm der Fahrt nicht beeinträchtigt wird. Am nächsten Morgen (oder beim abendlichen Theaterbesuch) muss der Schüler also nüchtern sein. Trinken SuS bis weit nach Mitternacht, ist das kaum gegeben.
Da bin ich ganz bei dir. Aber hier wurde gesagt, dass volljährige Schüler in der Freizeit bei einer Klassenfahrt nicht mal ein Bier im Biergarten trinken dürfen.
Das mag man in der Praxis so sehen, sollte dabei aber nicht vergessen, dass zum einen die gesamte Schulfahrt eine Schulveranstaltung ist und dementsprechend auch Bestimmungen wie ein striktes Alkoholverbot bei Schulveranstaltungen auch für eine solche Fahrt gegenüber allen Teilnehmenden gilt. Zum anderen besteht gegenüber Volljährigen zwar keine umfassende Aufsichtspflicht mehr, sehr wohl aber eine Fürsorgepflicht, die sich aus dem Schülerverhältnis ableitet.
Die Fürsorgepflicht gegenüber volljährigen Schüler erstreckt sich in der Regel nur um die Ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt.
"Bestimmungen" über eine Schulfahrt können keine Grundrechte aushebeln. Selbstverständlich kann ich auf dem Schulgelände oder an einem anderen Gebäude, Gebiet sowohl für Lehrkräfte als auch für Schüler ein Alkoholverbot rechtskonform erlassen. Ich kann auch für meine Veranstaltungen ein Alkoholverbot aussprechen und erwarten, dass kein TN alkoholisiert erscheint. Aber ich kann nicht einfach so in die Grundrechte anderer Bürger eingreifen. Hier wird im Zweifel eine Güterabwägung stattfinden.
Nehmen wir an, dass das Abendbrot um 18:00 Uhr und anschließend die Schüler die Zeit zur freien Verfügung hat. Schüler A verlässt das Gelände und geht auf der anderen Seite in einen Strippclub, raucht eine Zigarette, trinkt ein Bier und hat Geschlechtsverkehr. Pünktlich zur Nachtruhe um 21:00 Uhr liegt er in der Unterkunft im Bett. Was will man ihn daran mit welchem Recht verbieten? Es wird sicherlich ein Verbot die Unterkunft zu verlassen oder ähnliches nicht ohne weitere Gründe rechtskonform sein.