Beiträge von Tom123

    Nichts davon. Daher hör bitte auf mir permanent einzureden, dass ich mein Referendariat unterbrechen soll. Herzlichen Dank.

    Dann höre doch bitte damit auch permanent deinen Fall in irgendwelchen neuen Threads aufzutauen.

    Du weißt anscheinend genau, was die Probleme sind.
    Unsere Lösungsvorschläge passen nicht und du weißt schon, was die einzige Lösung ist.
    Hier im Forum wirst auch schikaniert.

    Dann ist doch alles klar. Du wechselst die Schule und alles ist gut. Probleme gelöst. Wofür hast Du dich hier eigentlich angemeldet, wenn du keine Vorschläge haben möchtest?

    Okay, mit dem SGB III lag ich falsch. Das würde uns wieder auf das GG zurückbringen, aber an das glaubst du ja nicht. Vielleicht die Aussage eines Schulrechtsexperten, Thomas Böhm, von der Seite der Robert-Bosch-Stiftung?

    Er sagt zunächst das, was du auch immer wieder wiederholst:

    Aber natürlich wird es dann konkreter:

    Es geht dann durchaus ein wenig relativierend so weiter:

    Es bleibt aber: TZ Kräfte mit familienbezogener Teilzeit reduzieren, um sich um ihre Familie zu kümmern. Das bezieht sich eben auch auf ihr Grundrecht nach GG, egal wie lächerlich du das findest. Wenn du wieder mit dem Frühstück mit deiner Ehefrau kommst, weil die Ehe auch geschützt ist, dann kannst du ja auch reduzieren.

    Du googelst irgendwelche Texte, um deine Aussage zu belegen. Nochmals das GG sagt "Schutz der Familie". Der Dienstherr erlässt Gesetze, Erlasse, Verfügungen, ... um das zu gestalten. Diese sind für mich relevant. Es ist nicht Aufgabe der Schule, dass GG auszulegen oder über konkurrierende Rechte zu entscheiden. Dafür gibt es den Gesetzgeber und Gerichte.

    Und letztlich sagt Herr Böhm auch das gleiche, was wir hier schon längerer schreiben. Wenn es der Stundenplan zulässt, sollten Wünsche beachtet werden.

    Ob er nun ein Schulrechtsexperte oder nicht, ist dabei vollkommen irrelevant, solange ihn nicht der Dienstherr als Quelle/Vorgabe benennt.

    Es ist zumindest konsequent, dass du nicht nur das Grundgesetz ironisierst sondern auch andere Bundesgesetze.

    Ich habe mehrfach geschrieben, dass Grundgesetz wichtig ist aber halt keine konkreten Handlungsempfehlungen gibt. Es Basis unserer Gesellschaft aber nicht Grundlage für Diskussion über einen angemessenem Stundenplan.

    Das erinnert mich irgendwie an manche Elterngespräche, wo die Eltern dann mit irgendwelchen Gesetzen komische Forderungen begründen.

    Und dein "Bundesgesetz" hat erstens inhaltlich überhaupt nichts mit dem Thema zu tun.
    Gilt zweitens für Beamtete Lehrkräfte überhaupt nicht (und für angestellte auch nur begrenzt).
    Und drittens obliegt den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für die inhaltliche Ausgestaltung der Beamtenverhältnisse und ebenso für das Schulwesen. Selbst wenn der Bund also ein Gesetz erlässt, dass einschlägig wäre, müsst erstmal geprüft werden, ob er das überhaupt darf.

    Ich habe das SGB gemeinsam mit dem Grundgesetz genannt. Nur du hast dich entschlossen, dich über das Grundgesetz lustig zu machen und den Verweis auf das SGB zu ignorieren.

    Zu sagen, "soll" stehe zwischen "kann" und "muss" ist nicht per se falsch, wird der Sache aber nicht gerecht. Um eine "soll"-Vorschrift zu missachten, müssen "zwingende dienstliche Gründe" vorliegen, nicht nur "dienstliche Gründe" oder "dringende dienstliche Gründe" wie die Turnhallenbelegung. Es muss sich dann auch um eine Abweichung vom Regelfall handeln, darf also nicht regelmäßig geschehen.

    SGB III ist nicht einschlägig und nicht im Geltungsbereich. Das ist also raus.

    Das GG hat keine konkreten Vorgaben sondern stellt eine abstrakte Rechtsnorm auf.

    Da verschiedene Gesetze aufeinandertreffen, obliegt es dem Gesetzgeber in diesem Fall unseren Dienstherrn Vorgaben zu machen. Für uns als Schule sind die erstmal bindend und ich kann mich nicht einfach, wie von dir vorgeschlagen darauf berufen, dass übergeordnete Gesetze dem entgegenstehen. Wenn ich der Meinung bin, muss ich den Dienstweg einhalten.

    Aus deinem Beitrag ergibt sich auch genau der Grund, warum das richtig ist. Weder Du noch ich noch irgendwelche Schulleiter sind Experten für Verwaltungsrecht. Und dann hast Du nämlich genau das, dass jemand mit einem Gesetz argumentiert, dass überhaupt nicht einschlägig ist. Dafür hat der Dienstherr eine Rechtsabteilung, die im Zweifel entscheidet. Und wenn ich damit nicht einverstanden bin, gibt es Gerichte.

    Und zur Turnhalle: Auch das ist nicht so einfach. In Nds. gibt es einen Recht auf Unterricht. Und sie haben auch ein Recht auf Sportunterricht. Den darf ich auch nicht unbegrenzt kürzen. Genau genommen darf ich nur ein Halbjahr kürzen. D.h. ich muss Sportunterricht erteilen. Und um das zu erreichen ist dann wieder der Hallenplan relevant. Und wenn die betroffene Lehrkraft das anders sieht, gibt es wieder den Dienstweg und notfalls die Klage. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Gericht die Vereinbarkeit von Familie und Berufe höher bewertet als das Recht auf Bildung.

    Ich wollte mich eigentlich nach den disqualifizierenden Aussagen zum Grundgesetz eigentlich nicht mehr äußern, da es aber immer wieder betont würde, aus dem GG würde sich kein Rechtsanspruch ableiten, so dass nur die Erlasse und Verordnungen gelten, möchte ich nochmal (!) auf §8 (1) SGB III hinweisen:

    An der Stelle können wir es auch noch mal ganz kurz machen.

    Du schreibst "Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen ..." Leistungen der der aktiven Arbeitsförderung sind nicht der Unterricht in der Schule.

    Fragen wir mal Wikipedia:

    "Das SGB III regelt die Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt."

    Dazu sind die meisten Lehrkräfte verbeamtet und Fallen sowieso nicht unter das SGB III, da sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Aber wenn Du eine Lehrkraft hast, die vom Arbeitsamt im Rahmen einer AB-Maßnahmen an die Schule geschickt wird, dann kann sie sich auf SGB III berufen.

    Ich wollte mich eigentlich nach den disqualifizierenden Aussagen zum Grundgesetz eigentlich nicht mehr äußern, da es aber immer wieder betont würde, aus dem GG würde sich kein Rechtsanspruch ableiten, so dass nur die Erlasse und Verordnungen gelten, möchte ich nochmal (!) auf §8 (1) SGB III hinweisen:

    Es sollte hoffentlich bekannt sein, was "soll" im juristischen Kontext bedeutet und wie sich die Hierarchie von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen gestaltet.
    Mit anderen Worten: Natürlich gilt ein besonderer Schutz für Eltern mit aufsichtsbedürftigen Kindern, erstmal unabhängig davon, ob sie VZ oder TZ sind. Ob man jetzt ignorieren möchte, dass manche Lehrkräfte zum Teil massive Gehaltseinbußen und Abzüge in der Pension in Kauf nehmen, weil man ja selbst auch gern mit seiner Frau frühstücken möchte, kann man sich natürlich überlegen.

    Du hast mich leider nur unzureichend zitiert: Gesetze, Erlasse und Verordnungen. SGB III ist ein Gesetzbuch und nicht Teil des Grundgesetzes. Du hast dich auf Artikel 6 des Grundgesetzes bezogen und ich habe geschrieben, dass Grundgesetz in Artikel 6 nur eine allgemeine Aussage liefert aus der sich kein Rechtsanspruch ergibt.

    Die Hierarchie gilt aber du musst erstmal davon ausgehen, dass Erlasse und Verordnungen, die ordentlich beschlossen und verkündet wurden, der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Es obliegt in der Regel nicht dir zu prüfen, ob ein Erlass oder eine Verfügung rechtswidrig ist. Du gehst davon aus, dass sie rechtskonform sind. Falls Du im Einzelfall zu einer anderen Einschätzung kommst, wäre es deine Verpflichtung entsprechend zu remonstrieren und eine Prüfung zu veranlassen. Solange Du das also nicht gemacht, kannst Du dich nicht wirklich gegen die Anwendung der aktuellen Erlassen und Verordnungen wehren.

    Kommen wir zu muss-, Soll- und Kannvorschriften. Soll steht zwischen kann und muss. Sie ist nicht zwingend, muss aber beachtet werden, wenn keine atypischen Gründe dagegen sprechen. Wir sind uns sowieso alle einig, dass man Wünsche erfüllen sollte, wenn sie möglich sind. Wenn ich als SL einfach sage, dass ich dazu keine Lust habe, würde ich tatsächlich gegen die Rechtsgrundlage verstoßen. Darum geht es in der Regel aber nicht. Der Wünsche liegen in der Regel in Konflikt mit anderen Rechtsvorschriften. Zwei Lehrkräfte haben beide kleine Kinder und die gleichen Rechte. Oder eine andere Lehrkraft ist schwerbehindert. Oder eine Lehrkraft macht gesundheitliche Gründe geltend (Fürsorgepflicht). Eine Lehrkraft pflegt eine Angehörige. Was auch immer. Oder es geht um unterrichtliche Aspekte. Jetzt bleibt die Frage, ob diese auch zählen. Und dann sind wir abstrakt beim Recht aus Bildung, dass sich abstrakt aus dem Grundgesetz ableitet aber auch bei den Schulgesetzen der Länder. In den wenigsten werden Formulierungen sein, wie "Schüler der dritten Klassen können 24 h Unterricht erhalten". Dann hätte tatsächlich die Soll-Bestimmung Vorrang. Viele Dinge werden aber durch Muss-Bestimmungen geregelt. Und selbst wenn es soll-Bestimmungen wären, hätten wir eine Situation mit konkurrierenden Rechten. Wer entscheiden dann, was Vorrang hat? Die SL? Nein, das entscheidet letztlich der Dienstherr und wenn ich nicht einverstanden bin die Gerichte. Wie sagt uns der Dienstherr, was wir machen sollen? Richtig. Durch Verordnungen, Erlasse, Verfügungen, Dienstanweisungen usw..

    Also wenn ich der jungen Mutter ihre freie erste Stunde verweigere damit Kollegin y morgens ohne besonderen Grund ausschlafen kann, dann würde deine Argumentation greifen.

    So weiter geht es mit Teil 2.

    Aber dir wurde jetzt mehrfach von Leuten, die das seid Jahren machen erklärt, dass es nicht einfach umsetzbar ist. Das Problem ist systemisch begründet. Wenn man geht nicht sagt, dann nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil einfach vieles nicht geht. Mehr als: äußere deine Wünsche und wir gucken, was möglich ist, geht leider oft nicht.

    Verrätst du mir auch, wie ich mich in den 1-2 Jahren finanziere? Du tust ja geradewegs so, als würde ich 2 Jahre ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten. Ob ich jeden Job bei den Krankheitszeiten nicht vielleicht auch in kürzester Zeit los wäre? Mal daran gedacht? und wer soll mich 1,2 Jahre mit einem Lehramtsstudium nehmen?

    Und ja. Dann mach es doch auch nicht und beurteile Menschen nicht anhand von Foreneinträgen.

    Naja, wir finanzieren sich andere Menschen? Vertretungslehrkraft, Supermarkt, ... Was passt zu deinem Leben?

    Die Frage ist, was ist die Alternative? Du machst den Eindruck, dass Du momentan nicht in der Situation bist, deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Vielleicht täuscht der Eindruck. Aber so wie Du deine persönliche Situation darstellst und wie du hier auf Kritik reagierst, habe ich das Gefühl, dass dir ein Schulwechsel nicht hilft.

    Das ist mein Eindruck und den habe ich vorsichtig ausgedrückt. Es hilft dir ja auch nichts, wenn dich hier alle loben. Wenn Du hier um Rat fragst, sollte man auch ehrlich sein.

    ... und das sollte auch trotz der zuvor genannten (berechtigten) Herausforderungen bei der Stundenplanung umsetzbar sein.

    Wie viele Stundenpläne hast Du denn schon erstellt? Ich mache das seit mehr als 10 Jahren. Wir hatten Jahre, wo wir die Wünsche ohne Probleme umsetzen konnten. Viele flexible Kollegen, nur wenige Wünsche. Alle waren glücklich. Wir haben aber auch gerade in der jüngeren Vergangenheit deutlich mehr Probleme. Die Versorgung ist deutlich schlechter. Viele "flexible" Stunden wie DaZ, Förderunterricht, Sportförder, Doppelbesetzungen etc. gibt es nicht mehr. Entsprechend haben wir viel weniger Spielraum. Die Stunden, die wir geben, müssen an bestimmten Stellen liegen. Dazu hatten wir jedes Jahr viele Abordnungen von der Schule weg und zur Schule hin. Gleichzeitig haben wir mehr Lehrkräfte mit besonderen Bedürfnissen. Im Ergebnis können wir viel weniger Wünsche erfüllen und vieles, dass früher möglich war, ist gar nicht mehr möglich.

    Glaubst du daran?

    Ich glaube, dass es schwierig einen Menschen nach den Post in diesem Forum zu beurteilen. Aber ich denke wie wahrscheinlich die meisten hier, dass das Problem auch stark an Gartenfreundin selbst liegt. Daher hätte ich eher -wenn es überhaupt möglich ist- ein Break und einen Neustart in 1-2 Jahren gemacht, um ihr die Chance zu geben sich zu sammeln. Aber wenn sie denkt, dass ein Schulwechsel ihre Probleme löst, soll sie es machen.

    Aber es wäre möglich, von vornerein zu klären: "Kein Reli donnerstags. DARAUF könnt ihr euch das nächste Schuljahr verlassen. Wenn ihr einen freien Tag wollt, dann wird es dieser und kein anderer, zumindest nicht garantiert und nicht jede Woche"

    Genau wie du es schreibst. Es gibt noch so viele andere Sachen, dass du so was nie zusagen kannst. Unser Gymnasium musste vor ein paar Jahren mehrere Kollegen an die Grundschule abordnen. Wir Grundschulen hatten dann auch berechtigte Forderungen, welche Fächer wir wann bekommen sollten. Es war eine Katastrophe. Am Ende hat das Gymnasium uns die Stunden vorgegeben und wir haben unseren Stundenplan darum gebastelt.

    Ich habe inzwischen gelernt, dass man nie und zwar wirklich nie eine feste Zusage gibt. Mehr als normalerweise klappt das, gibt es nicht. Ich habe in den Jahren schon so viel erlebt. Einmal sind ein paar Tage vor den Ferien gleich 2 Lehrkräfte längerfristig ausgefallen...

    Du glaubst gar nicht, wie obrigkeitshörig viele KollegInnen sind - da braucht es überhaupt kein dominantes Auftreten, Bossing oder was auch immer. Es ist für mich manchmal schwierig, Gespräche auf Augenhöhe zu führen, wenn mein Gegenüber von sich aus und ohne Not quasi "von unten" in ein Gespräch reingeht.

    Ja, aber dann muss ich mich nicht beschweren. Ich war nach dem Ref. für ein paar Monate an einer Realschule. Ich bin zum Schulassitenten und wollte die Lehrerbücher haben. Da hieß es, dass es sie nicht gibt und die Lehrkräfte sie selbst kaufen müssen. Ich bin zum SL und habe ihn mit Verweis auf die Rechtslage gefragt, wie wir das Problem lösen. 5 min später hatte ich meine Bücher in der Hand. Irgendwann bekam das dann ein paar Kollegen mit. Die haben sich dann tierisch darüber aufgeregt, dass sie ihre Bücher immer selbst kaufen. Bei der SL war aber keiner von ihnen. Was soll man da machen?

    Und da sind wir bei dem Grundproblem: Viele Schulen - insbesondere GSen und diese in Brennpunkten - sind strukturell überlastet. Und diese strukturelle Überlastung wirkt sich dann bei TZ noch einmal besonders aus.

    Das Problem ist bereits, dass die KL überhaupt nicht als Mehrarbeit anerkennt wird. Aus sich der Länder macht man das nebenbei im Unterricht ohne eine Mehrarbeit überhaupt zu haben. Wenn nun eine VZ-Kraft bereits mit ihren Aufgaben überlastet ist, kann ich sie schlecht mehr belasten, um eine TZ-Kraft zu entlasten. Dann spielt irgendwann auch die Fürsorgepflicht eine Rolle. Wenn unser Dienstherr nun die aktuelle Auffassung vertritt, dann ist das halt so. Egal ob ich das richtig oder falsch finde.

    * TZ-Konzepte gibt es an deren Schulen nicht.

    * Umgang mit Konferenzen: Du hast Dienstpflicht (was ja prinzipiell richtig ist.) Aber: Entlastung gibt es nicht.

    * Zusatzaufgaben: Du bist TZ, da hast du doch Zeit. Die VZ-KuK sind am Limit.

    * Projektwoche? Machst du voll. Mehrarbeit? Nein, kannst du nicht abrechnen. Das ist Dienstpflicht. Entlastung? Ach nee.

    etc. pp.

    Hier vermischt du ganz viele Dinge:

    => TZ-Konzept kann man anmahnen und erstellen. Wenn es einem wichtig ist, sollte das nicht das Problem sein.

    => Konferenzen: Ja, ist so. Die Entlastung muss man sich ggf. selbst suchen. Dann gibt es halt einen Ausflug weniger, eine Fortbildung weniger oder einen Tag Türklinkendidaktik. Das kann ich durchaus von einer Lehrkraft mit relativ freier Arbeitseinteilung erwarten.

    => Zusatzaufgaben: Dieser Punkt betrifft eigentlich TZ und VZ gleichermaßen. Die meisten Lehrkraft sind schon durch klassischen Aufgaben am Limit. Dann ist halt einfach keine Zeit für Zusatzaufgaben. Dann muss ich das halt meinem Chef mitteilen. Notfalls lass ich mir das schriftlich geben und stelle eine Überlastungsanzeige. Wenn bei uns eine Lehrkraft egal, ob VZ oder TZ sagt, dass sie keine Ressourcen für etwas hat dann ist das halt so. Dann bleibt der neue Stoffverteilungsplan, das Medienkonzept oder was auch immer halt liegen. Aber dafür muss ich im Zweifel auch als Lehrkraft einstehen.

    =>Projektwoche: Wenn angeordnet, sind es Plusstunden, die entsprechend der Vorgaben ausgeglichen werden müssen. Wenn die SL das anders sieht, macht man sie auf die Rechtslage aufmerksam.

    Die meisten von uns sind Beamte. Keiner von uns muss Angst haben gekündigt zu werden, wenn man den Mund aufmacht. Dann tut es auch einfach.

    Tom123 , du redest dich um Kopf und Kragen. Wenn die Schwimmhallenzeiten feststehen, muss die Schwimmlehrkraft um 8 da sein. Und nun? Wenn sie Teilzeit arbeitet braucht sie angemessene Entlastung. Du machst es dir zu einfach, wenn du mit den Schultern zuckst und sagst, dass das leider alles nicht geht.

    ...

    Und den Hinweis aufs Grundgesetz hast du ins Lächerliche gezogen, WillG hat nirgends geschrieben, dass im Grundgesetz steht, dass Frau Müller erst um 9 kommen darf.

    Wieso braucht sie eine Entlastung? Sie hat dort ganz normal ihre Unterrichtsstunden und bekommt diese ganz normal angerechnet. Es ist doch vollkommen egal, ob sie das Schwimmen oder Mathematik unterrichtet.
    Wenn sie aber gerade da aus familiären Gründen frei haben möchte, weil sie ihre Tochter immer um 8:30 zum Kindergarten bringt, dann geht das einfach nicht. Egal ob das nun familienfreundlich ist oder nicht.

    WillG schrieb wörtlich, dass die Arbeitszeit familienfreundlich gestaltet werden muss. Das ergibt sich weder aus Paragraf 6 GG noch ist es umsetzbar. Was gemacht werden muss, ergibt sich aus den Gesetzen und Erlassen. Ansonsten muss die SL sehen, was möglich ist. Du kannst nicht aus Artikel 6 GG konkrete Vorgaben ablesen.

    Du bist anscheinend an deiner eigenen Schule unzufrieden.

    Wenn Du meinst, dass es an den SL liegt, dann schreibe uns doch bitte konkret, wie man das Problem lösen kann. Also auch wo die Stunden dafür herkommen etc..
    Wenn es am Dienstherr liegt, verklage ihn.

    Aber dieses es muss so und so sein aber ich habe auch keine Ahnung wie das gehen soll, ist nicht zielführend.

    Man kann auch mit TZ-Kräften durchaus sprechen.
    "Du MUSST mittwochs und donnerstags früh in die Schwimmhalle. Was wäre eine andere, zuverlässige Entlastung?"
    ...
    Das Problem ist: Wenn sich schlechte Kommunikation verselbstständigt und Leute dazu übergehen, Fakten zu schaffen, weil sie eh kein Vertrauen mehr haben.

    Das trifft es natürlich. Problem ist natürlich, dass es oft auch die Entlastung einfach nicht gibt. Das hatten wir ja schon. Man bräuchte einfach eine Menge X an zusätzlichen Entlastungsstunden im System.

    Und sind wir mal ehrlich, oft liegt es auch einfach daran, was es für eine Persönlichkeit die Lehrkraft ist. Ich habe eine Person, wo ich oder die SL schon immer sagen, dass sie nicht die dritte Springstunde oder den nächsten Ganztag machen soll sondern auch mal an sich denken muss. Auf der anderen Seite ist jemand ausgeflippt, weil die Person an einem Tag vierzehntägig zwei Freistunde hatte. Ansonsten allerdings keine Springstunden.

    Je nachdem wie kompromissbereit die Mehrheit im Kollegium ist, desto einfach wird es. Das hat natürlich auch was mit Kommunikation zu tun, um diese Kompromissbereitschaft zu schaffen.

    Es ist eben ein bisschen heuchlerisch, wenn ein BL als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber wirbt und dann besonders bei TZ-Kräften klar ist, dass das in Schulen eben nicht der Fall ist.

    Das ist aber auch ein wenig absolut, oder? Für Vollzeitkräfte ist er ein besonders familienfreundlicher Arbeitgeber. Und bei Teilzeitkräften würde ich sagen, dass es Licht und Schatten gibt. Es gibt auch genug Familienkonstellationen, wo das super passt. Wir haben eine Kollegin, die um die Ecke wohnt. Oma und Opa haben eine Einliegerwohnung. Die hat überhaupt keine Probleme mit Teilzeit. Wenn ich 50 km weg wohne, alleinerziehend bin und einen schlechten Stundenplan habe, ist es natürlich der Horror.

    Wenn es an einigen Schulen geht, dann sehe ich nicht, warum es an anderen nicht gehen kann. Das hat sehr viel mit der allgemeinen Organisationsstruktur zu tun. Und die ist Sache der SL. Und wenn ich mir die Themen Schulleitungsqualifizierung in NRW ansehe, wundert es mich auch nicht, dass es mal klappt und mal nicht.

    Das ist einfach sachlich zu begründen. Die Situationen an den Schulen ist einfach unterschiedlich. Dazu die Situation der einzelnen Lehrkräfte. Insbesondere bei kleineren Grundschulen geht es einfach nicht anders.

    Wir haben z.B. so eine Minischule mit 4 Klassen und 7 Lehrkräften in der Nähe. Da ist nicht viel mit Gestaltungsspielraum.

    Wir sind größer aber bei uns haben auch fast alle Teilzeit. Wir haben vorgegebene Schwimmzeiten. Es muss in der jeder Stunde eine Klasse in die Turnhallte, sonst kriegen wir unseren Sportunterricht nicht hin. Einige Lehrkraft haben aufgrund ihrer Teilzeit Anspruch auf einen freien Tag. Wir haben Anwärter, die betreut werden müssen und nur zu bestimmten Zeiten unterrichten können. Auch wenn wir keine VZ-Kräfte haben, muss der Nachbar abgedeckt werden. Dann ist die große Frage, was die Lehrkraft unterrichtet. Wir haben eine Kollegin mit wenig Stunden, die den DaZ-Unterricht macht. Die kann sich ihren Stundenplan fast aussuchen. Ebenso unsere Förderschullehrkraft. Andere machen mit Teilzeit 3 Hauptfächer. Da wird es schwierig. An der einen Schule gibt es vielleicht mehrere Lehrkräfte mit Kindern oder noch andere Aspekte wie Schwerbehinderungen. Ein anderes Kollegium hat ganz viele Lehrkräfte um 50 Jahre und eine junge Lehrkraft mit Kind. Die können dann ganz anders reagieren.

    Deine Argument ist genau das, was die Sache schwierig macht. Das muss irgendwie gehen. Das muss die SL hinbekommen. Das ist das gleiche wie die Person, die hier groß über Ausgleich von unteilbaren Aufgaben spricht aber selbst keine Lösung hat. Das sind alles legitime Forderungen. Aber man muss in der Praxis gucken, was möglich ist und was nicht. Und wenn sich jemand in seinen Grundrechten verletzt sieht, sollte er klagen.

    Ich würde noch bei der Abmeldung im Sekretariat / bei der SL (am besten per Mail) gleich angeben, dass ich aus gesundheitlich nicht erreichbar bin. Dann ist das auch gleich klar. Muss formal nicht, erzeugt aber Klarheit.

    Nett gemeint, aber nicht realisierbar. Wer soll mich krank schreiben und wovon sollen wir in der Zwischenzeit leben? Das kann mit meinem Sohn noch 4 Jahre so sein. Ich gehe eher den Weg der Verlängerung und des Schulwechsels.

    Wenn Du krank bist, wirst Du krankgeschrieben. Wenn nicht dann nicht. Die Frage ist immer, was sind die Alternativen. Und da kannst Du nur entscheiden. Wenn Du glaubst, dass ein Schulwechsel deine Probleme löst und das Seminar mitspielt, ist es doch eine gute Lösung.

    Es ist für mich auch einfach unprofessionell. Ich konzipiere Arbeit nach den Vorgaben der Richtlinien und so, dass ich sinnvolle Noten erhalte. Dann erhalten die Schüler nach ihrer Leistung eine Note. In einem Kurs fällt die Arbeit vielleicht gut aus, in einem anderen schlecht. Abhängig von der Leistung der Schüler.

    Natürlich kann es mal vorkommen, dass ich einen Fehler mache und eine Aufgabe rausgenommen werden muss. Aber das ist der absolute Ausnahmefall. Vielleicht einmal in 2 Jahren.

    Bei dir hört es sich so an, dass Du erstmal korrigierst und dann guckst, ob das mit deinen Noten passt und sonst ggf. die Bewertung anpasst.

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