An dieser Stelle ist es eigentlich relativ eindeutig. Bei volljährigen Schülern erstreckt sich die Aufsichtspflicht in der Regel nur auf die ordnungsgemäße Durchführung.
Stimmt, aber Aufsichtspflicht ≠ Fürsorgepflicht Wenn es darum geht, dass sich jemand maßlos betrinkt, ab wann greift man ein?
Ich organisiere als Lehrkraft eine Schulfahrt, ich trage bis zu einem gewissen Maße die Verantwortung.
Wenn einer stirbt, ist man am Ende dran, haben wir ja nun mehrfach gesehen und ich glaube nicht, dass man bei einem Achtzehnjährigen die Augen zumachen darf.