Aber du kannst ja einfach gegen die Schule bzw das Land klagen, wenn du es anders siehst. Ich würde es so jedenfalls ganz klar durchsetzen. Insbesondere gegen solche Schlaumeier.
Sinnvoll wäre es vielleicht, wenn Schule sich so verhält, dass es keine Klagen gibt. Wenn wir als Lehrkräfte agieren, brauchen wir ein gewisses Rechtsverständnis. Ich würde einfach mal darauf wetten, dass die Schulbehörde es nicht auf ein Verfahren ankommen lässt.
Also planen wir anschließend einen Wandertag in der Jahrgangsstufe (bei kleinen Schulen auch gerne Jahrgangsübergreifend). Logischerweise schön differenziert, damit wir die Schüler genau da abholen, wo sie gerade stehen. Die Schüler, die sich benommen haben, gucken sich mal eine Bierbrauerei an um zu sehen, wie das dort so abläuft. Für die anschließende kleine freiwillige Bierverkostung habe wir natülich vorher die Genehmigung durch die Schulkonferenz geholt. Die andere Gruppe, mit den auffälligen Schülern macht mal einen Ausflug zu den anonymen Alkoholikern und beschäftigt sich dort mit den Gefahren des Alkoholkonsums.
Pädagogisch sicherlich nicht wertvoll aber witzig. Wenn wir von dem geschilderten Fall ausgehen, dass ein volljähriger Schüler ein Bier getrunken hat und sich nicht sinnlos besoffen hat, würde ich mich Fragen in welcher Welt die Lehrkraft lebt. Immerhin ist der Konsum von Bier erlaubt und niemand, der mal ein Bier trinkt, braucht gleich einen Ausflug zu den anonymen Alkoholikern.
Als Schüler wäre die Frage, ob ich die Lehrkraft mag und ob ich schon das juristische Wissen von heute hätte. Wenn die Lehrkraft mich nervt, würde ich das doch gerne mal von der Schulaufsicht und ggf. Gerichten prüfen lassen. Alleine, dass eine Lehrkraft ohne jedliche Fachwissen meint zu entscheiden, welche Schüler einer Klasse nun zwangsweise die anonymen Alkoholiker besuchen müssen. Ohje. Also als Klassenausflug im Rahmen des Themas Drogenkonsums ist das eine tolle Idee. Aber einzelne Schüler? Weil sie auf der Klassenfahrt ein Bier getrunken haben? Wahrscheinlich würde schon eine halbwegs intelligente Schulleitung die Lehrkraft zurückpfeifen. Ansonsten kann man vielleicht auch einfach mal Fragen, wo man denn die rechtliche Grundlage für diese Ordnungs- bzw. Erziehungsmaßnahme findet.