Den Nexus hast du hier in Anspruch genommen:
Wenn das aber kein wesentlicher Aspekt ist, müssen wir uns damit ja nicht weiter beschäftigen. Danke für die Klarstellung.
Dass eine Impfpflicht eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Einzelnen darstellt, ist ebenso offensichtlich wie die Risiken, die eine Impfung für die Einzelne darstellt. Beides reicht nicht, um eine Impfpflicht kategorisch ("definitiv") auszuschließen. Es sind Aspekte, die in eine Abwägung von Vor- und Nachteilen zwingend einfließen müssen. Mehr nicht.
Ich habe eine Impfpflicht nicht kategorisch ausgeschlossen, weil bereits Eingriffsrechte bestehen. Ich habe eine Impfpflicht kategorische ausgeschlossen, weil ich Eingriffsrechte in den Körper durch den Staat kategorisch ablehne und dabei auch in Kauf nehme, dass das indirekt anderen Menschen schaden kann (aber nicht muss). Ich habe keinen Begründungszusammenhang aufgemacht, den hast du dir ausgedacht. Das steht da nirgends und kann eigentlich nur absichtlich falsch verstanden werden.
Wie kommst du darauf, dass ich keine Abwägung vorgenommen haben soll? Und wer oder was verpflichtet mich als Privatperson überhaupt dazu, eine Abwägung vorzunehmen? Und inwiefern sind Abwägungsvorgänge von Lehrern in irgendeiner Form realitätsrelevant? Verwechselst du dich vielleicht mit einen Verfassungsrichter? Oder mit einem Bundes-/Landespolitiker? Fragen über Fragen. Gut gemeinter Hinweis: nicht gleich dem ersten Schreibreflex nachgeben, sondern darüber nachdenken, was in Beiträgen steht und was dort nicht steht.
Und bevor jetzt wieder irgendwelche ausgedachten Vorwürfe kommen: ich selbst bin durchgeimpft, empfehle jedem, sich impfen zu lassen und werde mich auch gegen Covid-19 impfen lassen (bis wir dran sind, gibt es sicher so oder so Erkenntnisse über mögliche Probleme, die in Zusammenhang stehen können).