Allerdings weiß ich nicht genau, wie eine Berechnung bei Quereinsteigern aussieht.
Es gibt keinen Unterschied für Quereinsteiger. Da das Studium als 1. Staatsexamen anerkannt wurde, wird diese Note hier auch angesetzt.
Das Ranglistenverfahren ist sehr undurchsichtig. Die Erklärungen zu Seite 2 sind hier noch interessant. Erläuterungen zum Ausfüllen der Erfassungsbelege Z 100 und Z-EW.
Das ist aber wirklich erst nach dem Referendariat interessant. Es sagt ja auch nicht furchtbar viel aus, denn wenn man als einziger auf der Liste steht dann stehen die Chancen ziemlich gut (ich war wahrscheinlich alleine auf der Liste für mein Schulamt).
Was einem etwas Planungssicherheit zum Ende des Vorbereitungsdienstes geben kann ist eine Einstellungsvereinbarung mit dem Schulamt und der Schule. So eine habe ich auch mit dem Schulamt getroffen. Ich hatte mich dazu verpflichtet mich nur auf die Rangliste des Landkreises meiner Schule setzen zulassen und im Gegenzug wurde mir eine Planstelle an meiner Ausbildungsschule zugesichert. Natürlich musste ich noch alle beamtenrechtlichen Vorgaben erfüllen und in der Zweiten Staatsprüfungen mindestens eine Note von 3,0 erreichen.