Wegen Rheuma wird Referendarin von keiner Privaten Krankenkasse aufgenommen - Hilfe/Tipps?

  • Ich habe gerade von einer jungen Freundin, die demnächst ihr Referendariat antritt, erfahren, dass keine private Krankenkasse sie aufnehmen will, weil sie rheumakrank ist. Weiß jemand Rat?

  • Es gibt doch die Öffnungsaktion der PKVs und sie muss mit 30% Zuschlag genommen werden.


    Hinweis: https://www.pkv.de/verband/pre…fnungsaktion-fuer-beamte/

    Die Öffnungsaktion gibt es seit 2019 auch für Anwärter. Falls sich die PKV quer stellen möchte. Ich kann bei Bedarf auch die entsprechende Änderung raussuchen.

  • Die Öffnungsaktion gibt es seit 2019 auch für Anwärter. Falls sich die PKV quer stellen möchte. Ich kann bei Bedarf auch die entsprechende Änderung raussuchen.

    Danke, sie schreibt, dass sie das schon weiß, aber dass sie trotzdem nicht alle "Vorteile" einer privaten nutzen kann. Eine gesetzliche würde allerdings 600 € kosten, so dass die Private wohl doch besser wäre (ich zitiere nur).

  • Welche Vorteile denn? Meine Tochter ist durch die Öffnungsaktion in die PKV gekommen. Der einzige Unterschied ist, dass sie kein Krankhaustagegeld und Wahlleistungen bekommen kann. Das ist aber wohl abhängig von der jeweiligen Erkrankung und Gesellschaft, welche Optionen verweigert werden. Die normalen Leistungen der PKV erhält sie aber in vollem Umfang.

  • Danke, sie schreibt, dass sie das schon weiß, aber dass sie trotzdem nicht alle "Vorteile" einer privaten nutzen kann. Eine gesetzliche würde allerdings 600 € kosten, so dass die Private wohl doch besser wäre (ich zitiere nur).

    Sie soll sich nochmal beraten lassen von einem unabhängigen Versicherungsmakler, der kann ihr die für ihr Krankheitsbild beste Option raussuchen. Über die Öffnungsaktion kommt sie aber überall zumindest zum Basistarif rein. Optimaltarif gibt es halt bei relevanter Vorerkrankung nicht. Eventuell kann auch die Rheumaliga ihr auch nochmal Tipps geben welche PKV bei Rheuma besonders sinnvoll sein kann (sprich, welche wichtigen Leistungen- Osteopathie könnte sowas sein bei Rheuma- wer mit besonders geringen Zuzahlungen anbietet auch im Basistarif).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Was ggf. noch wichtig sein könnte: die Öffnungsklausel funktioniert nur einmal. Da es sein kann, dass man zwischen Ref und Planstelle ggf. den Anspruch auf private Krankenversicherung verliert, kann man über diesen Weg bei fester Stelle mit Verbeamtung nicht mehr in die PKV, soweit ich weiß. Da könnte es sinnvoll sein, im Ref in den sauren Apfel der freiwillig gesetzlichen Versicherung zu beißen. Was auch möglich sein könnte, ist eine Anwartschaft.

  • ... Da es sein kann, dass man zwischen Ref und Planstelle ggf. den Anspruch auf private Krankenversicherung verliert,

    ...muss man die Private "ruhen" lassen und einen Beitrag dafür pro Monat bezahlen. Ich weiß nicht, wie das genau heißt, aber es lohnt sich auf alle Fälle.

  • ...muss man die Private "ruhen" lassen und einen Beitrag dafür pro Monat bezahlen. Ich weiß nicht, wie das genau heißt, aber es lohnt sich auf alle Fälle.

    Das ist die von ChatNoir88 bereits erwähnte Anwartschaft. Diese ist sehr gut geeignet zur Überbrückung und kostet relativ wenig. Deshalb unbedingt die einmalige Öffnungsklausel mitnehmen. Die PKV darf in diesem Rahmen über den Risikozuschlag hinaus keine Leistungsausschlüsse aus dem normalen Tarif vornehmen.

  • 600 € vom Referendariatsgehalt? Da wird sie wohl was gründlich falsch verstanden haben.

    Ja, wahrscheinlich wurde die Beitragsbemessungsgrundlage als Basis verwendet. Im Referendariat sollte die freiwillige GKV um die 200€ kosten. Dennoch wäre zumindest mittelfristig die PKV über die Öffnungsklausel wahrscheinlich sinnvoller, die müsste aber jetzt gezogen werden und nicht erst später.

  • Das ist übrigens völliger Unsinn....Klar, würde erheblich teurer werden als privat... (auch mit Risikozuschlagen)

    Müsste sie nicht den regulären Satz für die freiwillige GKV zahlen?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sie schon mehrere Anträge / Versuche gestellt hat, hat sie jetzt eh keine Wahl mehr: die erste PKV (die die Öffnungsklausel anbietet, das tun nicht alle) muss sie nehmen. Klar kriegt sie nicht alles, aber mehr als genug.
    Die einzigen Kürzungen, die ich in den letzten Jahren hatte, waren von der Beihilfe, nie von der PKV. Ich kenne mehrere Menschen, die über die Öffnungsklausel drin sind und zum Teil mehrere Tausende von Euro jeden Monat produzieren. Es wird alles anstandslos übernommen.
    und ja, man kann nicht alles haben. Das, was nicht drin sein kann, kann man von dem ersparten GKV-Beitrag zur Seite stellen...

  • Also ich kann nur einen guten unabhängigen Makler empfehlen.

    Bei mir waren auch 16 Vorabanfragen nötig, bevor mich eine PKV (mit Risikozuschlag) genommen hat.


    Der kann auch in Richtung Öffnungsaktion und Anwartschaft beraten.

  • Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Auch der Weg zu einem unabhängigen Honorarberater ist (gerade in solchen Fällen) genau richtig gewesen.


    Was ich noch empfehlen kann ist (aber das sollte der Berater auch wissen): Unbedingt dran bleiben bzgl. der Öffnungsaktion! Ich habe monatelang dafür kämpfen müssen, über die Öffnungsaktion in die PKV zu kommen. Obwohl die Vorgaben sehr klar sind versuchen bestimmte Versicherer mit allen Mitteln, diese unliebsamen Kunden erst gar nicht aufnehmen zu müssen. Rechtlich natürlich unhaltbar, aber frei nach dem Motto: Versuchen kann man es ja.

  • Wo wir hier gerade das Thema haben. Hat jemand Erfahrung mit Öffnungsaktion und Verbeamtung an einer staatlich anerkannten Ersatzschule die entsprechend refinanziert ist und ebenfalls ein Beihilfeanspruch besteht?

    Ich habe schon Infos gefunden wonach es hieß die Öffnungsaktion gilt trotzdem und dann wieder nein, weil es ein dem Beamtenrecht gleichgestellter Arbeitsvertrag sei.

  • Wo wir hier gerade das Thema haben. Hat jemand Erfahrung mit Öffnungsaktion und Verbeamtung an einer staatlich anerkannten Ersatzschule die entsprechend refinanziert ist und ebenfalls ein Beihilfeanspruch besteht?

    Ich habe schon Infos gefunden wonach es hieß die Öffnungsaktion gilt trotzdem und dann wieder nein, weil es ein dem Beamtenrecht gleichgestellter Arbeitsvertrag sei.

    Die erleichterten Bedingungen für Beamtenanfänger gelten nicht für: Personen, denen aufgrund eines Arbeitsvertrages beamten-ähnliche Rechte eingeräumt werden.


    Quelle:

    https://www.beamte-in-der-pkv.…huere-oeffnungsaktion.pdf

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