Könnte inhaltlich auch zu Sokrates‘ Mäeutik passen.
Beiträge von MarieJ
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Man gewöhnt sich an allem (auch am Dativ).
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Zentral für mich ist aber, dass man ohne Lateinkenntnisse die über zweitausendjährige europäische (politische, kulturelle, religiöse, ...) Geschichte eigentlich nicht verstehen kann.
Das ist eine starke These, die einer guten Begründung bedarf.
Was muss man denn im Originaltext lesen, damit man es „versteht“? Und dann müsste man doch auch altgriechisch, Aramäisch und althebräisch können? Zum Verständnis vieler Zusammenhänge ist noch arabisch nötig, denn in der arabischen Welt liegen ja auch einige kulturelle Wurzeln und die mancher medizinischer und mathematischer Errungenschaft...
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Das bezieht sich wohl auf die Sekundarstufe I. Daraus wollte ich nicht schließen, dass es "in NRW" so sei.
Weil der TE sich auf die SEK I bezog, habe ich nur für die SEK I zitiert. Hier das Entsprechende für die SEK II, bei der es Nachprüfungen nur nach der EF gibt. „Nachprüfungen“ im Abi sind nochmal ne ganz andere Nummer.
Vielleicht ist das ja bei dir am BK alles anders.
Ich habe schon einige Nachprüfungen durchgeführt und kenne es nur so, dass man sich inhaltlich auf das 2. Halbjahr bezieht. Natürlich ist das in Mathe (evtl. auch in anderen Fächern) wegen aufeinander aufbauender Inhalte nicht immer wirklich trennbar, aber die Bestimmungen sind schon eindeutig.
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Ich glaube, es war einer von den Physikern, die sich in der Quantenmechanik getummelt haben. Evtl de Broglie?
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Quelle:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…fung/index.html
Oder besser:
https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p23
Dort genauer:
23.4 zu Absatz 4
23.4.1 Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Unterricht des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.
23.4.2 Die schriftliche Prüfung dauert ebenso lange wie eine Klassenarbeit. Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
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In NRW wird der Stoff des Halbjahres geprüft:
„Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Stoffbereich des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.“
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„Mit Luftgewehr schießen“ wurde bei uns in der Uni gemacht😀. War aber in den Achtzigern.
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Für die Inhalte der Nachprüfungen gibt’s doch Vorschriften, die bestimmt vom Bundesland abhängen.
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Welche ist das?
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Ist es eigentlich normal, dass die PKVs immer mehr Zicken machen oder habe ich nur Pech? Darf man hier fragen, mit welcher ihr gute bzw. Schlechte Erfahrungen gemacht habt (ich habe jetzt nicht die Forumsbedingungen nochmal nachgelesen und weiß nicht, ob da unzulässige Werbung auftreten könnte)?
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Fragen wir unsere Schulleitungen mal nach den Ferien?
Da ich ja selbst zur Schulleitung gehöre, genehmige ich uns den Eurofighter als Unterrichtsmaterial. Leider ist für die Landebahn die Kommune zuständig. Bestimmt wohnen auf dem in Frage kommenden Gelände Feldhamster oder kleine grüne Frösche und daher gibt’s keine Genehmigung 😢.
Wir müssen uns also mit anderen Spielereien begnügen. Ich steh auf allen Ziel- und Schießgeräten, verwende aber im Unterricht lediglich mal Elektronikdart. Pfeil und Bogen oder andere Schussvorrichtungen find ich aber auch sehr attraktiv - und das, obwohl ich absolute Pazifistin bin.
Man kann damit so schön Impulserhaltung bei vollkommen unelastischem Stoß behandeln🤣
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OT Ob der kleine grüne Frosch auch mal z. B. vor Wut oder Scham rot wird?
Back to topic:
Fröschlein, Hirschi und Frau Bär
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Der TE hat doch nur nach einer Formulierung gefragt, nicht danach, ob so ein Brief verschickt werde soll. Falls es eine akute Aufregung/Unruhe/Gerüchteküche gegeben hat, kann so ein Brief durchaus sinnvoll sein. Ansonsten sollte man einen allgemeineren Brief schreiben, etwa in der Form:
„Sehr geehrte/liebe Eltern,
wir möchten Sie darüber informieren, dass sich niemand mit einem positiven Coronabefund (evtl. zusätzlich : oder jemand, der als enge Kontaktperson gilt,) bei uns an der Schule aufhält.
(Dieser erste Absatz evtl. nur bei aktuellen Nachfragen oder Gerüchten, ansonsten nur der folgende Text.)
Bei Corona-Verdachtsfällen halten wir uns an die vom Schulministerium bzw. dem örtlichen Gesundheitsamt angeordnete Vorgehensweise (evtl. Dokument zur Vorgehensweise anhängen oder kurz ausführen, wie die Vorgehensweise ist).
Informationen bezüglich einzelner Verdachtsfälle und/oder Erkrankungen von Personen an unserer Schule bzw. deren Familienmitgliedern unterliegen dem Datenschutz und werden selbstverständlich nicht weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
(Name und Funktion) „
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Sehr geehrte/liebe Eltern der OGS,
der Verdacht, dass ein/e Schüler/in der Grundschule/der OGS sich mit Corona infiziert habe/hätte, wurde nicht bestätigt. Ein entsprechender Test fiel negativ aus.
(Evtl. dann noch: der Betrieb der OGS kann also ohne Einschränkungen ab dem... wieder aufgenommen werden/alle SuS können ab dem ...wieder unbesorgt die OGS besuchen.)
Mit freundlichen Grüßen
....(für die Leitung der OGS/Grundschule - Funktion sollte genannt werden)
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Einer meiner Dozenten im Studium pflegte dazu immer zu sagen, Orthographie sei ein Service des Schreibenden an den/die Leser.
Wahr gesprochen.
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