Beiträge von MarieJ

    Rechtslage für NRW:

    Bis zum 04.06 gilt noch die alte Vorschrift. Danach braucht Ihr ein Attest mit dem ungefähren Wortlaut : Aus medizinischen Gründen sollte ..... Nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, da bei einer Covid 19 Infektion eine besondere Gefährdung für einen schlimmen Verlauf gegeben ist.

    Hast du dafür eine Quelle, chemikus. Mir ist, als Schulleitung, eine solche Regelung für NRW unbekannt und gehe bis auf weiteres von der alten Regelung aus. Wäre auch merkwürdig, weil wir Pläne bis zum Schuljahresende verkünden sollten und natürlich haben. Die müssten dann erheblich geändert werden.

    Dann ist das

    Ja, dem ist so. Es wird die Aussage gemacht, dass es quasi nicht mehr pauschalisiert wird, wer alles zur RIsikogruppe gehört. Gehört man zur Risikogruppe und sieht der Arzt eine zu große Gefahr, so muss das belegt werden. Das gilt ab dem 3.6.

    wohl Fake News bezogen auf NRW. Dass Attest-Regelungen in anderen BL gelten, wurde hier schon mehrfach geschrieben.

    Ich wundere mich, dass hier von einem neuen Erlass geschrieben wird. Ist mir nicht bekannt, bin aber in der Schulleitung. Bisher gilt nach meiner Kenntnis die Fortschreibung der Regelung aus der 15. Schulmail bis zum 24.5.

    Dort ist geregelt, dass Vorerkrankte pauschal nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen, über 60-jährige können auf eigenen Wunsch eingesetzt werden, müssen aber nicht.

    Falls jemand den neuen Erlass verlinken könnte, wäre das sehr hilfreich.

    Mir wurde ein ausgesprochen gutes Gedächtnis und analytisches Denken mitgegeben, Musikinstrumente spiele ich ein paar.
    Das gute Gedächtnis behält auch ziemlich viel Quatsch - wie bei Miss Jones - und ich lerne heute eher schneller als früher, obwohl ich mal dachte, dass es schlechter wird, wenn man älter wird (bin fast 60).

    Weil ich so viel Spaß am Ausprobieren von allerhand Kram habe, kann ich auch mit links schreiben, Sütterlin, kyrillisch und etwas arabisch.

    Ich gebe diese interessante Frage weiter und erweitere noch um:
    Ist es dir auch etwas peinlich solche Sachen über dich selber zu schreiben?

    (Oder ist es verboten, zwei Fragen zu stellen?)

    Und das hier quasi als "Revanche" der gecoverten - ich bin platt wie gut die sind!

    Jo, echt erstaunlich, hätte ich denen nicht zugetraut. Wenn nur dieses dämliche Umtata-Geklatsche nicht wär und gegen Ende sind doch manche Töne ein bisschen daneben.

    Zitat von Sommertraum:“ In Bayern gilt schon von Anfang an, dass keine Risikogruppe automatisch freigestellt wird, sondern diese den Arzt konsultieren soll und abhängig von dessen Entscheidung nur mit Attest vom Präsenzunterricht freigestellt wird.“
    Dazu in # 206

    Das ist hier auch so.

    aberwitz ist aus NRW


    Das ist definitiv eine falsche Behauptung.

    Aus der Schulmail dazu (Gültigkeit wurde inzwischen über den 4.5. hinaus bis auf weiteres verlängert):

    Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.

    Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.

    Bei bestehenden Unsicherheiten über das Vorhandensein einer Vorerkrankung sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

    2. Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

    Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht einzusetzen. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.

    Wenn es in solchen Fällen keine Schließung gibt, bleibt abzuwarten, ob sich an der jeweiligen Schule dann doch noch weitere Fälle zeigen. Dann hätte man einen gewissen Anhalt dafür, ob die Distanzen und Hygiene dort einen Sinn haben. Wobei natürlich evtl. noch verborgene Parameter einen Einfluss haben könnten.

    Besonders perfide erscheint die heutige Behauptung des Ministeriums, der Wunsch sich an den mündlichen Abschlussprüfungen zu beteiligen sei vielfach aus dem betroffenen Pädagogenkreis gekommen...

    Das ist nicht perfide, sondern nach meiner Kenntnis einfach wahr. Bei uns gab es mehrere KollegInnen - mich eingeschlossen, wie ich bereits schrieb - , die ihre AbiturientInnen selber prüfen wollten und die Bedingungen bei mündlichen Prüfungen für absolut akzeptabel halten. Da ist Einkaufengehen sicher gefährlicher.

    Man braucht mehr Lehrer, also verschiebt man die Grenze. Anstatt sich einzugestehen, dass der Betrieb nicht einwandfrei durchführbar ist mit so wenigen Lehrern, und das mdl. Abi abzusagen, riskiert man lieber deren Gesundheit.

    Es geht hier um mündliche Prüfungen, Firelilly. Da ist deine Schwarzmalerei echt unangebracht: vier Personen in einem Raum sollten wohl kein Problem darstellen.

    In NRW müssen jetzt die Leute aus den Risikogruppen doch mündliche Prüfungen abhalten. Haben heute morgen den entsprechenden Erlass erhalten.
    Kurz gesagt: Schwangere/Stillende, Vorerkrankte und über 60jährige sind verpflichtet, an Verfahren zu mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

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