Corona und Abschlussprüfungen

  • Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich mich in allen Punkten daran halten werde. In Mathe gibt es immer wieder missverständliche Formulierungen, was bisweilen erst ausfällt, wenn SuS bestimmte Dinge fragen. Werde mich also wohl, trotz Risikogruppe (Risiko ist aber nicht super hoch) im Nebenraum aufhalten.
    Mündliche Prüfungen von Fremden finde ich sehr, sehr problematisch. Dort ist es doch auch mit 4 Personen im Raum infektionsschutzmäßig am einfachsten.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Haben vorhin eine weitere Mail erhalten, in der es eine Vorankündigung zu einer eventuellen anderen Entscheidung bei Prüfungen gibt:

    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

    in meiner letzten Mail gab ich Ihnen einige Informationen zum Abitur, die in Besprechungen mit dem MSB mehrfach mitgeteilt, aber bis Freitag offiziell nicht verkündet waren. Am selben Tag tat sich noch Entscheidendes und das MSB teilte Folgendes mit:

    -          „Bislang gilt für Risikogruppen und Schwangere das Verbot einer Beschäftigung an Schulen im direkten Schülerkontakt. Am kommenden Montag (11.05.2020) werden wir ein Mitbestimmungsverfahren einleiten, wonach die Teilnahme an mündlichen Prüfungen zukünftig möglich sein soll, da nicht länger von dem Beschäftigungsverbot umfasst. Die Wahrung aller hygienischen Standards und die größtmögliche Rücksicht auf die besondere Situation der Betroffenen werden dabei vorausgesetzt. Natürlich kann dem Ausgang eines Mitbestimmungsverfahrens nicht vorgegriffen werden.“

    Die Initiative des MSB ist sicherlich außerordentlich zu begrüßen, allerdings verweist das MSB deutlich darauf, dass der Ausgang des Mitbestimmungsverfahrens offen ist. Damit verfügen die Schulen zeitnah nicht über die notwendige Planungssicherheit. Wir empfehlen, sich entsprechend vorzubereiten.

    Weiterhin dürften Sie am Freitagnachmittag eine beruhigende Mail zu den fachspezifischen räumlichen Voraussetzungen im Abitur in ausgewählten Fächern erhalten haben, die ich hier noch einmal aufgreife:

    -          „Für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen in den Grund- und Leistungskursen im Haupttermin in den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik, Ernährungslehre, Informatik in der schriftlichen Abiturprüfung (Prüfungstag 12.05.2020) sind im Hinblick auf die Durchführung von (Demonstrations-)Experimenten keine besonderen fachspezifischen räumlichen Voraussetzungen erforderlich. Sollten Sie mit einer Waldorfschule kooperieren, stellen Sie bitte sicher, dass auch diese entsprechend informiert ist.“


    Schließlich erfolgte am Freitag durch das MSB per Erlass noch eine Klarstellung im Nachgang zur 20. Schulmail bzgl. der Möglichkeiten des „Schichtbetriebs“ im Kurssystem der SII (s. Anlage), die den Schulen sicherlich auch sehr weiterhelfen wird.


    Ich hoffe, dass die „neuesten Infos“ Ihnen einige organisatorische Erleichterungen bringen und wünsche einen guten Start in die Abiturphase sowie in die Aufnahme des Präsenzunterrichts für die Q2.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Schade

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Aus dem Erlass

    In der 20. SchulMail haben wir Sie über Eckpunkte informiert, die für den Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres zu beachten sirid. Hiermit möchte ich klarstellen, dass sich die folgende Maßgabe auf die Sekundarstufe l bezieht: ,,Zur Einhaltung der Hygienevorschriffen können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrich- tet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt."

    Im Kurssystem der Sekundarstufe 11 ist es kaum zu vermeiden, dass auf- grund der begrenzten Raumkapazitäten im Tagesablauf einzelne Räume auch von wechselnden Schülergruppen genutzt werden.

    Aus den Gründen des Infektionsschutzes ist allerdings darauf zu achten, dass solche Wechsel auf ein Minimum reduziert werden, beispielsweise dadurch, dass in den jeweiligen Kursen grundsätzlich in Doppelstunden oder in noch größerem Umfang im Blockunterricht unterrichtet wird. Zudem sind bei einem Wechsel von Schülergruppen, die denselben Ar- beitsplatz im Raum nutzen, Zwischenreinigurigen erforderlich. Die Räuföe müssen gelüftet werden und es ist darauf zu achten, dass die wechselnden Schülergruppen keinen Kontakt haben.“

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  • Wir haben gerade eine Mail unseres Schulleiters bekommen mit einem weiteren Brief des Kultusministers; dieser scheint schon von Freitag Nachmittag zu stammen da er auf den 08.05. datiert ist. Daraus geht hervor, dass alle Klassen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die in diesem Jahr eine Abschlussprüfung haben, nach ihren schriftlichen bzw. praktischen Prüfungen nicht mehr in der Schule erscheinen müssen und dass das "Lernen zuhause" danach für sie beendet ist. Das trifft bei uns für viele Klassen (einjährige Berufsfachschulen, Fachoberschulen Klasse 12 usw.) zu. Verfrühte Sommerferien also?!?

    Kann das jemand der anwesenden Niedersachsen hier so bestätigen???

    Da ich bis auf eine Doppelstunde nur in Klassen eingesetzt bin, die schon jetzt Ende Mai oder spätestens Mitte Juni ihre Abschlussprüfungen haben, frage ich mich natürlich, ob ich jetzt Minusstunden ohne Ende anhäufen werde...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Normalerweise ja, weil sie schon Wochen vor Schuljahresende ihre Abschlussprüfungen haben. Die Termine dafür können die Schulen selbstständig festlegen. Dieses Schuljahr ist es so, dass bei uns die schriftlichen FOS-Prüfungen in der kommenden Woche Dienstag und Mittwoch und in der darauffolgenden Woche Montag und Dienstag stattfinden.


    In den Wochen nach den schriftlichen Abschlussprüfungen findet i. d. R. in den FOS12-Klassen "normaler" Unterricht statt und es werden auch noch Klassenarbeiten geschrieben oder es finden andere Leistungsnachweise statt (wie Projekte mit anschließender Präsentation, die bewertet werden). Das scheint ja nun dieses Jahr - wenn ich den Brief des Kultusministers richtig verstehe - nicht der Fall zu sein.

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  • NRW: In den mündlichen Abiturprüfungen darf nach jetzigem Stand niemand eingesetzt werden, der zu einer Risikogruppe gehört. Auch nicht, obwohl es in einem Prüfungsraum sehr gut möglich ist, Abstände einzuhalten.

    Ja, in einem Prüfungsraum kann Abstand gehalten werden. Allerdings hat man nicht unbedingt weniger Kontakt. Eine kleine Beispielrechnung:


    Lehrer X macht Protokoll in mündlichen Abiprüfungen. Mit ihm im Raum sind noch ein Schulleitungsmitglied, der Prüfer und ein Schüler, der geprüft wird. Geprüft wird derselbe Vorschlag mit 3 Schülern. Macht für Lehrer X Kontakt mit 5 Personen. Wird Lehrer X noch bei weiteren Prüfungsblöcken eingesetzt, erhöht sich das entsprechend. Ich erinnere mal an schriftliche Abiprüfungen in Hessen, bei denen ein Schüler Corona hatte und 3 Lehrer mit der gesamten Gruppe in Quarantäne musste. Auch beim schriftlichen Abi wurde Abstand eingehalten. Trotzdem hieß es hinterher Quarantäne - wenn keine Gefahr bestanden hätte, wäre das ja unnötig gewesen.

  • Zu den mündlichen Prüfungen im Abitur NRW gibt es neue Verlautbarungen. Es kann sein, dass man als Vorerkrankten doch die Prüfungen abhalten kann (siehe oben #122).

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Also, bei uns kommen die nie nach den Prüfungen. So wie die Abiturienten eben.

    Wusste gar nicht, dass das andere BuLänder das anders machen.

  • In NRW müssen jetzt die Leute aus den Risikogruppen doch mündliche Prüfungen abhalten. Haben heute morgen den entsprechenden Erlass erhalten.
    Kurz gesagt: Schwangere/Stillende, Vorerkrankte und über 60jährige sind verpflichtet, an Verfahren zu mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

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  • In NRW müssen jetzt die Leute aus den Risikogruppen doch mündliche Prüfungen abhalten. Haben heute morgen den entsprechenden Erlass erhalten.
    Kurz gesagt: Schwangere/Stillende, Vorerkrankte und über 60jährige sind verpflichtet, an Verfahren zu mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

    Moin! Gibt es einen Link zu diesem Erlass? Ich finde da (noch) nichts.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW müssen jetzt die Leute aus den Risikogruppen doch mündliche Prüfungen abhalten. Haben heute morgen den entsprechenden Erlass erhalten.
    Kurz gesagt: Schwangere/Stillende, Vorerkrankte und über 60jährige sind verpflichtet, an Verfahren zu mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

    was ist los mit denen?
    DIE Regelung an sich ist vielleicht gar nicht sooo schlimm, abr man kann doch nicht alles jeden Tag ändern. und wieviele Krankschreibungen wird man jetzt für die Woche bekommen? (Ich hoffe, die Schulleitungen machen von der Regel nur bei Prüfer*innen Gebrauch und nicht als Protokollant / Vorsitz oder gar Aufsicht.)

  • Hab ich das geträumt oder gab es nicht neulich noch einen Schrieb, in dem stand, dass in den mündlichen Prüfungen die Fachprüfer bei Risikogruppenzugehörigkeit auch per Videokonferenz zugeschaltet werden könnten?

  • Maylin85 Du hast das nicht geträumt. Erst hieß es, dass die vorerkrankten nicht in mdl Prüfungen eingesetzt werden dürfen, am Sonntagabend dann eine Vorankündigung, dass sich da etwas ändert und gestern dann der neue Erlass. Ich versuche mal, den hochzuladen.Erlass Einsatz v. Risikolehrkräften sowie schwangeren u. stillenden Lehrerinnen in mündlichen Prüfungen (003).pdf

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  • Ah.. danke! Ich hab mich gewundert, dass das nirgends mehr diskutiert wurde.


    Es ist ja auch irgendwie nicht verständlich, wieso man solche Dinge vor Veröffentlichung nicht einfach einmal richtig durchdenken kann und dann EINEN verbindlichen Erlass erlässt, statt ständig neue Varianten in die Welt zu setzen.


    Ich fand die Videovariante eigentlich gar nicht schlecht (sofern technisch zu bewältigen).

  • In NRW müssen jetzt die Leute aus den Risikogruppen doch mündliche Prüfungen abhalten. Haben heute morgen den entsprechenden Erlass erhalten.
    Kurz gesagt: Schwangere/Stillende, Vorerkrankte und über 60jährige sind verpflichtet, an Verfahren zu mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

    Endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Denkt bitte auch an die KuK, die die zum Teil exorbitanten Ausfälle (In einigen Schulen sind über 50% der Lehrer "vorerkrankt") durch Mehrarbeit ausgleichen müssen.


    Das mag auf die Leute hier im Forum vielleicht nicht zutreffen, aber der Dienstherr macht es aktuell den Drückebergern viel zu leicht weiterhin bei vollen Bezügen mit "home schooling = ein mal in der Woche eine Mail ala: Lies die Seiten 46-49 und macht Aufgaben 1-7" durchzukommen.

    Wir haben selbst ein paar davon und das belastet das Kollegium sehr.


    Also denkt bitte auch mal an all die, die euer Fehlen zusätzlich zu ihrer normalen Unterrichtsverpflichtung (am BK sind praktisch alle Klassen wieder in der Schule) kompensieren müssen.

  • dasHiggs Solche Kollegen haben wir auch und es regt sich langsam miese Stimmung im Kollegium, da einige wirklich abtauchen. Nicht mal nach Erinnerungen an ihre Dienstpflicht werden sie tätig. Das nervt zunehmend! Und die meisten sehen aus auch immer weniger ein, den Laden vollumfänglich zu stemmen, während andere einfach verschwunden sind.

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