Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten (!), ...
Beiträge von Flupp
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Bezüglich Kinderversicherung: Wenn nur einer von beiden Privat versichert ist und ihr verheirattet seid, dann muss ab einen gewissen Einkommen des Privatversicherten (Was bei einem Vollzeit verbeamteten Lehrer i.d.R. immer erfüllt ist) das Kind Privatversichert werden.
Äh, nein.
1. Wir haben einige A14er, die ihre Kinder noch beim Partner in der Familienversicherung mitlaufen haben. Diese "Einkommensgrenze" ist nach Abzug aller abzugsfähigen gar nicht so niedrig.2. Wenn der gesetzlich versicherte Partner richtig gut verdient, dann kann man auch mit A15/A16 der weniger verdienende sein so dass die Kinder kostenlos familienversichert sein können.
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Zumal es vermutlich keine geheime Abstimmung war...
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Wenn ich die Idee richtig verstehe, dann führt kein Weg an OCR-Implementierung vorbei. Dies ist allerdings sehr aufwendig, wenn man das selbst machen will.
Was recht einfach wäre, wäre ein Texteingabefeld, in das der Nutzer den Namen eingibt und dann auf hinterlegte Artikel zurückgreifen kann.
Ist allerdings etwas weniger "schick".Edit: Es gibt sogar sowas schon mit Stolpersteinen:
https://www.spiegel.de/panorama/gesel…2c-525ea04e3205https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-…caust-li.207916
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Welcher SL-Kollege tut sich denn 14-tägige Besuche an, wenn es keine Sachgrund dafür gibt?
Den Standpunkt mit den frühen Besuchen sehe ich hingegen anders. Zu einem wertschätzenden Umgang gehört das gegenseitige Kennenlernen. Und zwar im Hauptarbeitsbereich.
Das bedeutet für uns, dass eine/einer aus der SL möglichst bald einen „Höflichkeitsbesuch“ macht. Meistens klappt es dann im Oktober/November. Und uns ist zu dem Zeitpunkt die Lebenszeitverbeamtung herzlichst egal.
Und ja, das wird bereits bei jeglichen Bewerbungsgesprächen direkt kommuniziert.
P.S.: ein kollegiales Hospitationsmodell haben wir auch.
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Bei den Älteren wurden alle Impfpässe zum Gesundheitsamt eingeschickt.
Echt? Im Original?
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Habe ich das richtig verstanden, dass du in einer 3. Klasse arbeiten dürftest?
Wenn die Umstände passen, wäre das rechtlich zulässig, wenn die SL das nach GBU verantworten kann.
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Nächstes Schuljahr bekomme ich eine 1, Klasse auf die ich micht super freue. Leider darf ich diese nach Coronaverordnung nicht unterrichten. Da es ein Präsensverbot für 1. und 2. Klassen in Baden-Württemberg gibt.
Ich möchte aber unbedingt arebiten. Geht es jemanden geanuso und hat jemand einen Tipp wo ich dagegen beschwerde einlegen kann?
In der Anlage zum Brief der KM steht die Lösung doch schon drin, wenn Du unbedingt arbeiten möchtest:
- SL macht sorgfältige GBU und gibt Dir ausnahmsweise eine Klasse 3 oder höher.- Tätigkeiten ohne Kontakt zu Kindern sind möglich.
Einem Arbeiten ohne Bedingungen deinerseits (so wie ich Dich verstehe) stehen die Regelungen also nicht im Wege.
Beschwerden kannst Du über den bekannten Weg an die Dienstherrin richten. Erfolgreich wird es vermutlich nicht sein solange Du amtsangemessen eingesetzt werden kannst.
Ergibt die GBU eine Nichteinsetzbarkeit, dann ist natürlich auch eine Beschwerde möglich, aber wozu? -
Ich schenke meinem Partner jedes Jahr eine Bernoulli-Kette, damit er sich jeden Tag wieder zufällig für mich entscheiden kann.
Leider sind die einzelnen Entscheidungen nicht ganz unabhängig von vorherigen Entscheidungen... -
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Bei allem was da falsch läuft, finde ich einen Dämpfer gegen die westliche Überheblichkeit gar nicht schlecht.
Dieser Satz ist im Kontext dieses Threads auf so vielen Ebenen grotesk überheblich und menschenverachtend, dass es mir fast die Sprache verschlägt.
Du musst den Preis für den "Dämpfer" vermutlich nicht zahlen oder glaubst, ihn nicht zahlen zu müssen.Andere zahlen ihn aber ganz sicher - mit ihrem Leben, mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Lebensgrundlage.
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... auch gegen den Widerstand der Deutschen Umwelthilfe und anderer ewiger Bedenkenträger ...
Ich habe die Vermutung/Befürchtung, dass dieses Zitat nicht gut altert.
Aus meiner Sicht sind die eigentlichen Bremser diejenigen, die immer noch nicht verstanden haben, dass fossile Energieträger eine Sackgasse sind. -
Diejenigen, die nur begrenztes Budget haben.
Bei uns wurden Promotionsstellen mit 3/4-Stellen vergütet. -
Mensch, das ist ja mal ein guter Vorschlag! Muss gleich mal überlegen, ob ich da mal drüber nachdenke.
Aus Erfahrung muss das leider so banal sein.
Ist ja wie eine Gefährdungsbeurteilung: Was kann passieren? Was tue ich, damit das nicht passiert? -
Ich finde es erstaunlich mit welcher Nonchalance viele Schulen mit Informationen umgehen.
Wenn man sich einen Betrieb mit 100 Leuten vorstellt, bei dem ein wichtiger Prozess gestoppt werden muss, weil eine Person ausfällt...
Ein Tipp an alle Kolleginnen und Kollegen in Leitungspositionen: Bitte überlegt mal, welche Personen an bestimmten Zeitpunkten nicht ausfallen dürfen und versucht dies vorzudenken.Eine Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen: Bitte seht nicht alle Dokumentationspflichten oder Informationsweitergaben als persönliche Schikanen sondern auch als Absicherung, dass man Euch im Fall der Fälle nicht belästigen muss.
Kommuniziert, wo Ihr in der Schule wichtige Informationen sammelt. -
Wenn die Probezeit nur ein Jahr dauert, dann spricht das aber eher für Beamte auf Probe, die nicht gerade durch Leistungsschwäche auffallen. Soviel Wehrdienstler oder Zivildiener gibt es ja in letzter Zeit nicht mehr.
Daher halte ich das für ein theoretisches Problem. Zumal man ansonsten auch einfach die Probezeit nochmal verlängern kann.Unzweifelhaft sinnvoll ist natürlich, Anfänger auch in ihren Fächern unterrichten zu lassen und sie nicht irgendwo zu verbraten.
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Flupp . (Das Gesicht meines Schulrechtlers verzog sich, als wäre er von akutem Schmerz befallen, als er hörte, dass ihr das bislang nicht immer beachtet, auch wenn ihm klar ist, welcher Verrenkungen es manchmal bedarf, das zu ermöglichen und entspannte sich erst ob meiner Versicherung, seinen Hinweis weiterzuleiten.)
Tja, das sind dann meistens Kolleginnen und Kollegen, die selber nicht die Verantwortung tragen.
Aber solange eine eventuelle rechtliche Angreifbarkeit wegen eines Probezeitscheiterns wichtiger ist als Unterrichtsversorgung...
Eine Probezeit dauert in der Regel nicht nur ein Schuljahr. Wer da seine Schulleitung nicht von der Eignung überzeugen kann bzw. seine Ungeeignetheit in den übrigen Fächern so dokumentiert, den kann das fehlende Fach auch nicht retten. Einer eventuellen Anfechtung sehe ich äußerst gelassen entgegen. Kommt eh nur alle Jubeljahre mal vor, dass jemand so schlecht ist, dass man darüber überhaupt diskutiert. -
Es gilt dennoch §7 ArbSchG.
Soll sich ja keiner weh tun…
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