Beiträge von Flupp

    Für BW sagt die VwV über außerunterrichtliche Veranstaltungen von 2020:
    "Die für die Schülerinnen und Schüler entstehenden Kosten sind so niedrig wie möglich zu halten, ..."
    "Genehmigungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich."

    Zum Thema Freiplätze findet sich offiziell nur das: Klick Dort ist auf Seite 4 unten etwas zur rechtlichen Einschätzung der Nutzung von Freiplätzen durch das KM und das Ministerium für Justiz. Das ist allerdings von 2017.

    BTW: Meiner persönlichen Meinung ist die Annahme von Freiplätzen (auch wenn man diese dann wieder auf die SuS zurück umlegt) nach §42 (1) BeamtStG genehmigungspflichtig.


    Auch historischem Interesse ist eigentlich ganz interessant, was für Blüten diese ganze AuV-Geschichte getrieben hat, bevor die Kostendeckung durch die Dienstherrin kürzlich verbessert wurde. Da haben z.B. manche Gewerkschaften vorgeschlagen, dass man Kosten nur auf die SuS umlegen darf, wenn es vorher einen Schulkonferenz-Beschluss dazu gab etc..
    Man müsste sich mal die Mühe machen, das alles wieder rauszukommen.

    Feste Arbeitszeiten in der Schule wären eine Katastrophe, da die Arbeitsbelastung zumindest am BK sehr ungleich verteilt ist.

    Kann man das nicht ändern?

    Bei uns sind die Abiturzeiten eine Katastrophe. Man könnte das unproblematisch ändern, indem man dort halt nicht unterrichtet.

    Edit: Natürlich können wir das als Schule nicht ändern, aber wenn das System mal versucht, Arbeitsspitzen zu vermeiden, dann wäre das an vielen Stellen doch recht einfach.

    Ich bin so dreist zu behaupten, dass die Sorge vor der Praktikabilität eher vorgeschoben ist und einige Angst vor der neutralen Erfassung der Arbeitszeit haben - was sicherlich an der Sorge vor zu viel Überstunden liegt...

    Ich halte die Zeiterfassung wie oben beschrieben für unproblematisch (wenn die Dienstherrin nicht auf abstruse Ideen kommt).
    Aber die Konsequenzen aus der Zeiterfassung halte ich für die schulischen Leitung sowie die Schulämter etc. für höchstproblematisch.

    Meine Prognose ist, dass starke Ungleichgewichte in den Kollegien dokumentiert werden, so dass Arbeit umverteilt werden muss oder nicht mehr stattfinden kann.
    Prüfungsterminraster mit festen Abgabeterminen (bei uns z.B. Abiturkorrekturen) werden nicht haltbar sein oder die Korrekturen müssen anders organisiert werden (z.B. auf mehr Schultern verteilt), Rosinenpickerei im Kollegium (einer macht fünf Oberstufenkurse, andere keine), Klassenfahrten müssen anders gedacht werden, schulische Leitung muss anders gedacht werden, Elternkooperation, schulische Gremien, ...

    Wenn ich an meine Schulleitungsrunde denke, dann bräuchten wir mindestens eine Verdopplung der Leitungszeit.

    Also, wenn das kommt, dann ist die Dokumentation das kleinste Problem, aber meine Prognose ist, dass sich die KM mit Händen und Füßen dagegen wehren werden. Vermutlich bekommen sie dabei Unterstützung von vielen KuK, die Sorge haben, wer sie denn kontrolliert...

    Zettel mit Tabelle für jeden Monat.

    Oder Tabellenkalkulation.

    Oder App.

    Gibt genügend Unternehmen, die das so machen.

    Ich bin überrascht, dass die meisten Lehrkräfte angeben, sie würden mehr Arbeiten als gefordert, aber ebensoviele nicht bereit zu sein scheinen, diese zwei Minuten Arbeitszeit (!) pro Tag zu investieren.

    Seit Jahren dokumentiere ich für mich die Arbeitszeit. Soll sich unsere Dienstherrin halt ein System überlegen, das ihr gefällt.

    Jemand erzählte, dass in den Schulen die Heizungen nicht heruntergedreht werden, aber wir wissen nicht, ob es stimmt.

    Das ist Sache des Schulträgers. Die Angaben aus der Handreichung des KM sind nur die Mindeswerte.
    Wenn also ein Schulträger genügend Budget hat oder vielleicht sogar mit einem anderen Energieträger heizt oder früher mal sinnvoll in die Gebäudehüllen investiert hat, dann darf natürlich die Raumtemperatur auch über 20 °C sein.

    Bezüglich Kinderversicherung: Wenn nur einer von beiden Privat versichert ist und ihr verheirattet seid, dann muss ab einen gewissen Einkommen des Privatversicherten (Was bei einem Vollzeit verbeamteten Lehrer i.d.R. immer erfüllt ist) das Kind Privatversichert werden.

    Äh, nein.
    1. Wir haben einige A14er, die ihre Kinder noch beim Partner in der Familienversicherung mitlaufen haben. Diese "Einkommensgrenze" ist nach Abzug aller abzugsfähigen gar nicht so niedrig.

    2. Wenn der gesetzlich versicherte Partner richtig gut verdient, dann kann man auch mit A15/A16 der weniger verdienende sein so dass die Kinder kostenlos familienversichert sein können.

    Wenn ich die Idee richtig verstehe, dann führt kein Weg an OCR-Implementierung vorbei. Dies ist allerdings sehr aufwendig, wenn man das selbst machen will.

    Was recht einfach wäre, wäre ein Texteingabefeld, in das der Nutzer den Namen eingibt und dann auf hinterlegte Artikel zurückgreifen kann.

    Ist allerdings etwas weniger "schick".

    Edit: Es gibt sogar sowas schon mit Stolpersteinen:
    https://www.spiegel.de/panorama/gesel…2c-525ea04e3205

    https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-…caust-li.207916

    Welcher SL-Kollege tut sich denn 14-tägige Besuche an, wenn es keine Sachgrund dafür gibt?

    Den Standpunkt mit den frühen Besuchen sehe ich hingegen anders. Zu einem wertschätzenden Umgang gehört das gegenseitige Kennenlernen. Und zwar im Hauptarbeitsbereich.

    Das bedeutet für uns, dass eine/einer aus der SL möglichst bald einen „Höflichkeitsbesuch“ macht. Meistens klappt es dann im Oktober/November. Und uns ist zu dem Zeitpunkt die Lebenszeitverbeamtung herzlichst egal.

    Und ja, das wird bereits bei jeglichen Bewerbungsgesprächen direkt kommuniziert.

    P.S.: ein kollegiales Hospitationsmodell haben wir auch.

    Nächstes Schuljahr bekomme ich eine 1, Klasse auf die ich micht super freue. Leider darf ich diese nach Coronaverordnung nicht unterrichten. Da es ein Präsensverbot für 1. und 2. Klassen in Baden-Württemberg gibt.

    Ich möchte aber unbedingt arebiten. Geht es jemanden geanuso und hat jemand einen Tipp wo ich dagegen beschwerde einlegen kann?

    In der Anlage zum Brief der KM steht die Lösung doch schon drin, wenn Du unbedingt arbeiten möchtest:
    - SL macht sorgfältige GBU und gibt Dir ausnahmsweise eine Klasse 3 oder höher.

    - Tätigkeiten ohne Kontakt zu Kindern sind möglich.
    Einem Arbeiten ohne Bedingungen deinerseits (so wie ich Dich verstehe) stehen die Regelungen also nicht im Wege.


    Beschwerden kannst Du über den bekannten Weg an die Dienstherrin richten. Erfolgreich wird es vermutlich nicht sein solange Du amtsangemessen eingesetzt werden kannst.

    Ergibt die GBU eine Nichteinsetzbarkeit, dann ist natürlich auch eine Beschwerde möglich, aber wozu?

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