Schulöffnungen - Corona - BW


  • Für mich sind an dieser Stelle die Verordnungen nicht stingent und ich kann deshalb die Frage auf dieser Grundlage auch nicht beantworten. Ich würde aber am Montag vorläufig trotzdem nur geboosterte KuK bzw. SuS von der Testpflicht entbinden und bei der Schulaufsicht nachfragen, wie hier zukünftig verfahren werden soll.

    Danke. Da fragt gerade jemand dieselbe Frage bei Twitter an das KM und das PR-Team antwortet tatsächlich um diese Uhrzeit.
    Mal sehen, was dabei rauskommt.

    Edit: 21:33 Uhr - bislang dreht es sich im Kreis.

  • wir haben die Regelung, die auch der SWR verkündet hat (https://www.swr.de/swraktuell/…-schulbeginn-auf-100.html)


    Ich zitiere

    "Da der Schulbetrieb nach den Ferien in Präsenz startet und auch möglichst in Präsenz fortgesetzt werden soll, müssen sich die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte in der ersten Woche nach den Ferien täglich testen lassen. Einrichtungen, die keine Antigenschnelltests anbieten und stattdessen mit PCR-Pooltests arbeiten, sollen in der ersten Woche drei davon durchführen.

    Ab der zweiten Woche nach den Weihnachtsferien bis zu den Faschingsferien Ende Februar müssen dann pro Woche drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests durchgeführt werden, so das Ministerium. Lehrkräfte, die noch keine Booster-Impfung bekommen haben, sollen sich in dieser Zeit weiterhin an jedem Präsenztag testen lassen.

    Die Testpflicht gilt aber nicht für alle. Geimpfte, die schon eine Auffrischungsimpfung bekommen haben und Genesene, die mindestens einmal geimpft sind, sind von der Regel ausgenommen."

    (Hervorhebung durch mich)

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  • wir haben die Regelung, die auch der SWR verkündet hat (https://www.swr.de/swraktuell/…-schulbeginn-auf-100.html)

    [...]

    Die Testpflicht gilt aber nicht für alle. Geimpfte, die schon eine Auffrischungsimpfung bekommen haben und Genesene, die mindestens einmal geimpft sind, sind von der Regel ausgenommen."

    Davon ging ich auch aus, bis ich in die tatsächliche Verordnung geguckt habe...

  • Davon ging ich auch aus, bis ich in die tatsächliche Verordnung geguckt habe...

    Von wann ist die Verordnung? (Ich habe neulich etwas anderes nachschlagen wollen und fand es zu chaotisch. Ich warte jetzt einfach mal ab. Die Mail an die Eltern ist bereits heraus.)


    Ergänzung


    In deinem Link steht


    "Änderungen zum 10. Januar 2022 - folgen in Kürze"


    also abwarten

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  • Die Änderungsankündigung bezieht sich nur auf die Aufbereitung. Das KM stellt immer übersichtlich dar, was sich von Verordnung zu Verordnung geändert hat.


    Die Verordnung ist von heute.

  • Die Änderungsankündigung bezieht sich nur auf die Aufbereitung. Das KM stellt immer übersichtlich dar, was sich von Verordnung zu Verordnung geändert hat.


    Die Verordnung ist von heute.

    Ich habe jetzt mehrfach alles von heute gelesen, ich finde nur das Geboosterte frei von Tests sind. Z. B.


    "Hiervon ausgenommen sind vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. "


    (Die Coronaverordnung mit Paragraph 4, die anderes besagt, stammt vom 27. Dezember. )

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  • Dein zitierter Absatz steht in der Verordnugn beim Testangebot (und im MD-Schreiben als Testpflicht).


    Schau mal in §13 (hier wird geregelt, wer rein darf) und verfolge die Kette der Verweise nach, wenn Dir langweilig ist. Vielleicht stehe ich aber auch nur mega auf dem Schlauch.

  • Dein zitierter Absatz steht in der Verordnugn beim Testangebot (und im MD-Schreiben als Testpflicht).


    Schau mal in §13 (hier wird geregelt, wer rein darf) und verfolge die Kette der Verweise nach, wenn Dir langweilig ist. Vielleicht stehe ich aber auch nur mega auf dem Schlauch.

    Ich habe in Paragraph 13 nachgelesen. Da lese ich nur die Verweise auf Paragraph 3 (nur Geboosterte) und auf Paragraph 4 Coronaverordnung (frisch zweifach geimpfte) vom 27. Dezember (" (ich vermute daher, dass dies noch nicht angepasst wurde).

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  • Nichts neues übrigens. Die Corona VO wurde bislang noch nicht aktualisiert. Erreichen kann ich niemanden.

    Die meisten Schulen in BW starten also morgen bewusst oder unbewusst gegen die aktuelle Rechtslage.

  • Nichts neues übrigens. Die Corona VO wurde bislang noch nicht aktualisiert. Erreichen kann ich niemanden.

    Die meisten Schulen in BW starten also morgen bewusst oder unbewusst gegen die aktuelle Rechtslage.

    Ach, na ja, irgendwie muss man halt starten und die RPs haben sich die Tage ja schon dahingehend geäußert, dass einige Dinge, die das KM sich so vorstellt nicht ausreichend durchdacht oder klar genug dargelegt sind. Insofern muss man das einfach pragmatisch sehen und handhaben. Wer z.B. am Ende tatsächlich Omikron in den Klassen hat, die dann klassenweise in Quarantäne gehen müssten wird man so ja auch höchstens zufällig erfahren, nicht aber regelhaft wissen oder vermuten dürfen...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ich denke, es ist (bei Flupp) das testen gemeint


    Aber das es widersprüchliches gibt, ist ja nicht neu. Am Anfang des Schuljahres gab es ja auch die missverständliche (da widersprüchliche) Aussage, ob Schüler, die bewusst dauerhaft im Homeschooling bleiben jetzt aktiv beschult werden müssen oder ob sie sich selbst darum kümmern. Der Widerspruch in einer Zeile haben zuerst Eltern gefunden, die dann die SL darauf hinwiesen. Die Rechtsberatung des RP war erst einmal überrascht.


    Mich lässt dies inzwischen kalt. Wenn es Widersprüche gibt, dann gibt es sie. Wenn die Politik nicht am Wochenende arbeitet ...

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  • Pragmatisch ist schön und gut, aber SuS vom Unterrichtsbetrieb ausschließen in Kenntnis der gegenteiligen Rechtslage ist nun ... na ja...

    Ah, daran dachtest du. So ein Exzess ist mir gar nicht erst eingefallen... Das wäre wirklich extrem und ich kann nur hoffen, dass keine Schule zu so einem Mittel greift ohne vorab Rücksprache gehalten zu haben mit Schulamt/RP. Das verstehe ich dann unter pragmatisch: Das man im Sinne der SuS versucht zulässige Lösungen zu finden, die den Unterrichtsbesuch ermöglichen bis man eine klare Information aus dem RP hat, wie vorgegangen werden muss.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Alternative ist:
    SuS und Eltern zu einem Test überreden, den sie in Kenntnis der Rechtslage, nicht durchführen würden.

    Aber wenn wir ehrlich sind, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, da die Schulinfos an die Eltern sicherlich alle bereits draußen sind in Erwartung einer entsprechenden Anpassung der Verordnungen.

    Weitere Alternative ist, die SuS erst nach Auskunft durch das RP zu testen. Mit dem Risiko, dass dann vermeidbare Infektionen passieren.

  • Ich bat schon vor den Ferien ALLE Schüler, sich testen zu lassen. So haben wir auch einige Fälle von Impfdurchbrüchen bei Schülern entdeckt.

  • Die Mail des VBE heute musste ich zwei Mal lesen. Wenn das so stimmt, hat unsere Kultusministerin samt Landesregierung nicht mehr alle Latten am Zaun. Aber bei unserem Minsterpräsidenten und Exlehrer kann man sich ja sicher sein, dass er das nicht durchwinkt…😅

    Hier der Auszug:


    Aus Rückmeldungen von verschiedenen Schulen haben wir nun erfahren, dass die Landesregierung beabsichtigt, Partnerschulen zu bilden. Es sollen sich zwei Schulen gegenseitig aushelfen, wenn die eine Schule coronabedingt den Präsenzbetrieb oder gegebenenfalls die Notbetreuung nicht aufrechterhalten kann. Dies soll sowohl kurzfristige Abordnungen der Lehrkräfte, wie auch die Lenkung von Schülerströmen beinhalten.

  • Die Mail des VBE heute musste ich zwei Mal lesen. Wenn das so stimmt, hat unsere Kultusministerin samt Landesregierung nicht mehr alle Latten am Zaun. Aber bei unserem Minsterpräsidenten und Exlehrer kann man sich ja sicher sein, dass er das nicht durchwinkt…😅

    Hier der Auszug:


    Aus Rückmeldungen von verschiedenen Schulen haben wir nun erfahren, dass die Landesregierung beabsichtigt, Partnerschulen zu bilden. Es sollen sich zwei Schulen gegenseitig aushelfen, wenn die eine Schule coronabedingt den Präsenzbetrieb oder gegebenenfalls die Notbetreuung nicht aufrechterhalten kann. Dies soll sowohl kurzfristige Abordnungen der Lehrkräfte, wie auch die Lenkung von Schülerströmen beinhalten.

    Das ist schon längst einen Schritt weiter.

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