Davon abgesehen finde ich es persönlich ziemlich unprofessionell, wenn als Unterstützungskraft im eigenen Unterricht Familienangehörige herangezogen werden, aber rechtlich problematisch ist es nicht. Wenn ich es richtig verstehe, geht es nur darum, dass die Unterstützungskraft einen Text diktiert, wogegen nichts spricht.
Es geht nicht um die Familienangehörige, sondern darum, dass es eine Rückenwindkraft ist, also eine Studierende, die an dieser Schule mit einigen Stunden arbeitet und die Lehrkräfte unterstützt. Wir haben mehrere solcher Kräfte an der Schule.
Was ist eine Rückenwindkraft?
An unserer Schule arbeiten mehrere Studenten als Vertretungskräfte, sie erteilen alleinverantwortlich Unterrichtet inkl. Lernzielkontrollen jeder Art...
Rückenwind: Aufholprogramm nach Corona. Die Schulen können darüber zusätzliches Personal einstellen, bestimmte Lernmittel finanzieren, etc. Wir haben aus dem Programm neben einigen Studierenden weiteren Unterstützungskräften Bücher für die Schülerbibliothek angeschafft, Spielmaterial für die Pausen, kleine Klassenzimmerbibliotheken angelegt, etc. Alleinverantwortliche Unterricht erteilen dürfen diese Kräfte offiziell nicht in Bw, sondern müssen dabei zumindest au dem Papier eine fertige Lehrkraft zur Seite gestellt bekommen,d in die Aufsicht führt beispielsweise. Lernzielkontrollen dürfen Rückenwindkräfte ebenfalls höchstens schrieben lassen in Stellvertretung der Lehrkraft, aber nicht eigenständig erstellen oder gar bewerten. Das dürfen in BW selbst Anwärter: innen erst im zweiten Ausbildungsabschnitt machen (also die Bewertung).
Das scheint dann wieder so eine Bundeslandsache zu sein, denn:
ist bei uns genauso, jeder Quereinsteiger, jede PKB-Kraft und sonstige Vertretungskraft darf und muss das genauso wie die Referendare alleine machen. Wobei einen Teil ja die FK festgelegt hat.
Nochmal: Es geht in dem Fall eindeutig um BW, also hilft es nichts, wenn Leute aus anderen Bundesländern hier schreiben, was in ihren Bundesländern Studierende dürfen oder auch nicht. In BW gibt es einen Handlungsrahmen für Rückenwindkräfte um den geht es in diesem Thread.
Warum sollte das nicht gehen? Die Studentin ist normal als Lehrkraft beschäftigt. Die reine Abnahme eines Leistungsnachweises sollte auch ohne Aufsicht kein Problem darstellen.
Wie smali kenne ich Studierende, die als Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretung völlig eigenvetantwortlich unterrichten und Leistungen abnehmen, ohne direkte Betreuung.
Nein, das ist keine normale Lehrkraft. Es geht auch weiterhin um BW und das Programm „Auholen mit Rückenwind“, sowie dessen rechtliche Vorgaben. Das sind keine normalen Lehrkräfte, eh sei denn, sie haben tatsächlich eine volle Lehrbefähigung, sonst sind das Rückenwind- Kräfte, die noch nicht einmal alleine Aufsicht führen dürfen offiziell. KV- Kräfte, die einen Vertretungsvertrag haben kommen mit einem anderen Status an die Schule als Studierende, die als Rückenwindkräfte tätig sind.
So wie ich das verstanden habe, hat sie ihre Schwester im Krankheitsfall vertreten. Ich gehe Mal davon aus, dass der SL der Bezirksregierung für den Zeitraum eine Vertretungsstelle aus dem Kreuz geleiert hat. Es ist durchaus üblich, dass Studierende als Vertretungskraft beschäftigt werden. In dieser Eigenschaft machen sie alles was Aufgabe der ausgefallenen Lehrkraft gewesen wäre. Auch Klassenarbeiten und Notenvergabe. So zumindest in NRW.
Im Eingangspost steht, dass die Lehrkraft, sprich Schwester, mit im Raum und nicht erkrankt war. Die Rückenwindkraft war als Unterstützungskraft mit in deren Unterricht mit dabei offenbar. Und auch hier: Rückenwind und Vertretung sind zweierlei. Es geht immer noch um BW.