Beiträge von CDL

    Wo gibt es denn Wasserkanister? Ich habe zwischen Blitzrechenkarteien, Bechersammlung und Laminierfolien Wasserflaschen gelagert.

    Online, Baumarkt, Outdoorläden (Campingbedarf)... :) Die gibt es auch in faltbar, so dass man einen Teil ungefüllt für den Fall der Fälle lassen kann, während man einen Teil bereits als Notvorrat befüllt hat.

    Bis wann kann man denn auf Einladungen hoffen? Aktuell kommen die ersten, aber ein paar auf die ich hoffe stehen noch aus

    Wenn gerade erst die ersten Einladungen eintrudeln, dann gib dem vielleicht noch diese Woche und wenn dann nichts kommt von Schulen, die dir aber sehr wichtig wären, dann rufst du dort einfach an und fragst freundlich nach, ob diese Schule bereits abschließend entschieden habe, welche Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen werden würden oder ob du noch warten solltest auf eine mögliche Einladung. Manchmal dauert es ein klein wenig länger, ehe man die Einladung erhält. Auch bei den Zusagen später kommt es dann sehr stark auf das jeweilige RP an, wie flott dort gearbeitet wird (RP Stuttgart ist, wie ich schon von einigen anderen gehört und auch selbst erlebt habe. sehr lahm mit Zusagen, Freiburg war bei mir damals dagegen z.B. ultra-rasant).

    Wo kann man nachfragen?

    Du meinst nachfragen, wie der neue Bildungsplan /Lehrplan umgesetzt werden könnte /sollte? Falls ja wäre im Zweifelsfall euer KM oder eine diesem untergeordnete Behörde euer Ansprechpartner (über SL anfragen lassen). Darüber hinaus könntet ihr Gewerkschaften /PR fragen, ob diesen bereits Hinweise zur Umsetzung /Ausführungsbestimmungen bekannt sind. Schließlich könntet ihr euch mit weiteren Schulen eures Bezirks zusammentun, um offene Fragen gemeinsam zu klären.

    Beim schulscharfen Bewerbungsverfahren hast du alles selbst in der Hand. Du bewirbst dich an deiner alten Schule einfach nicht.

    Nachgelagert findet das Listenverfahren statt. Dort hast du keinen Einfluss mehr auf die Schule innerhalb des Landkreises (bzw der Landkreise), den/die du angibst. Falls das PEch mit dir ist und du tatsächlich deiner alten Schule zugewiesen werden solltest, dann nimmst du die Stelle halt nicht an und lässt dich in den Krankheitsvertretungspool aufnehmen, auch darüber gibt es noch Stellen (keine Planstellen) bis in den September rein oder ganz und gar unterjährig.

    Also wegen dieses "Problems" solltest du dir keine Sorgen machen müssen.

    Ergänzend : Du könntest, sollte es auf das Listenverfahren hinauslaufen, vorab (frühzeitig!) das Gespräch mit dem PR suchen, den Hintergrund erläutern und darum bitten, dass man sich ggf. dafür stark macht, dich nicht an *diese Schule zu setzen. Eine insgesamt beliebte Region dürfte in BW in WiPaead kein Problem haben einfach einen anderen Bewerber zu nehmen. Ich würde dir raten, wenn es soweit ist, dich vor allem im vorgezogenen Verfahren für den ländlichen Raum (=schulscharf) und bei den schulscharfen Bewerbungen in der Hauptrunde sehr offensiv zu bewerben, um bereits vor Beginn des Listenverfahrens eine Stelle zu haben.

    Ich würde dir aber ergänzend empfehlen wollen an dem, was du erlebt hast zu arbeiten. Wenn das Mobbing dich noch immer - Jahre später - so sehr belastet, dass du das Gefühl hast, du würdest lieber nicht in deinem Beruf arbeiten, als dieses Schulhaus erneut zu betreten, dann brauchst du meines Erachtens Unterstützung, um die Vergangenheit gesund verarbeiten zu können. Andernfalls nimmst du das mit in den Beruf als Last, statt als Chance, um selbst einen Beitrag dazu leisten zu können, dass es deinen SuS anders ergehen kann.

    Solltest du am Ende in deiner Heimatstadt oder - region eine Stelle an einer anderen Schule erhalten kannst du es auch nicht komplett ausschließen, dein altes Schulhaus einmal dienstlich betreten zu müssen (Fortbildung, Prüfungsvorsitz, Zusammenarbeit mit der anderen Schule im Bereich X,...).

    Im Ref gibt es dann im Seminar eine Veranstaltung, in der euch das Bewerbungsverfahren noch einmal erläutert wird.

    Was die Einstellungschancen in WiPaead allgemein angeht, kannst du das in der Bedarfsprognose des Landes nachlesen (bin grad am Handy, da kann ich die nicht parallel raussuchen und verlinken). Wenn du etwas zur Versorgungslage deiner Region wissen möchtest, dann kann dir deine Gewerkschaft oder auch der PR weiterhelfen.

    EDIT: *kleine Probleme ausgebessert, die mir am Handy entgangen waren bzw. Autofillpannen reduziert (ausgemerzt?)

    Jede Familie sammelt einige schöne, bunte Herbstblaetter, rollt diese mit den Kindern zu Blüten zusammen (eine Blüte je Kind), die im unteren Viertel mit Draht umwickelt und fixiert werden. Ggf noch zusätzlich fixieren z. B. mit Spray. Alle "Rosen" dann zu einem schönen Strauß zusammenfassen, schöne Karte dazu, auf der alle unterschreiben, fertig ist ein wenig zeitaufwendiges, persönliches, kreatives Geschenk.

    Kann ich ebenfalls nur bestätigen. Gerade Gruppengrößen von unter 10 sind echt nervig und können zäh zu unterrichten sein. Der Korrekturaufwand ist natürlich gering ;)

    Ich hatte auch schon Lerngruppen mit 4 oder 8 SuS. Ja, manche Methode wird da einseitig, weil es z. B. immer nur eine Arbeitsgruppe geben kann, weniger verschiedene Ideen und Ansätze den Unterricht bereichern. Entspannend waren diese Stunden trotzdem immer, weil auch in unseren kleinen, engen Räumen alles machbar war, ich alle SuS intensiv fördern konnte , so dass niemand auf der Strecke blieb und es natürlich wenig Korrekturen gab. Vor allem, wenn man nicht ausschließlich solche Gruppen, sondern eben oft auch Klassen mit deutlich über 25 SuS in viel zu kleinen Räumen unterrichtet, ist so eine Gruppe eine wohltuende Entlastung im Stundenplan.

    CDL

    Thema Berufsbeamtenturm Abordnung Versetzung

    Ich weise an der Stelle Mal darauf hin, dass auch die Angestellten ohne grössere Probleme abgeordnet oder versetzt werden können. Die Arbeitsverträge enthalten bewusst keine Angabe zu irgendeinem Dienstort.

    Ist mir klar. Für Angestellte ist der Weg der Kündigung und Neubewerbung aber oftmals leichter, weil finanziell weniger finanzieller Verlust entsteht dadurch.

    Trotzdem danke für deinen Hinweis. :)

    Da wird zB der Alleinstehende, der nie fehlt und seine Arbeits zum allergrößten Teil vorschriftsmäßig macht, ggf versetzt, weil es ihm zuzumuten ist.

    Der schwerbehinderte Kollege, oft krank und über dessen Unterricht sich SuS nicht positiv äußern, bleibt.

    Schwerbehinderung ist auch in der Privatwirtschaft ein hochrelevanter Schutzgrund vor am Ende womöglich willkürlichen Versetzungen, die Schwerbehinderte durch Überlastung rausekeln sollen oder auch willkürlichen Entlassungen qua Behinderung. Da werden dann im Zweifelsfall erst die Integrationsfachdienste und wenn das nicht wirkt Arbeitsgerichte tätig. Das habe ich in der "goldenen Privatwirtschaft" dank Schwerbehinderung durchaus schon selbst erlebt. Auch im Schuldienst habe ich es schon erlebt qua Behinderung und nicht qua Leistung beurteilt zu werden (und deshalb - belegbar, also keine frustrierte Übertreibung meinerseits - eine Stelle nicht zu erhalten). Es gibt also hier wie dort ausreichend Menschen, die Behinderte qua Gesundheitsstatus unfair behandeln und diskriminieren. Genau deshalb gibt es aber auch Gesetze, die das deutlich untersagen.

    Es mag dir schwer fallen, das nachzuvollziehen, aber die Existenz dieser Gesetze ist ein Gewinn für uns als Gesamtgesellschaft. Das trägt dazu bei, dass unser GG nicht beständig ausgehebelt und ausgehöhlt werden kann (du weißt schon, das doofe Ding, auf das du vereidigt wurdest...), was uns allen dient.

    Nochmal: Werd erwachsen! Wenn du meinst, das Gras wäre viel grüner in der Privatwirtschaft und du dort auch berufliche Chancen hättest, dann wechsel halt in die Privatwirtschaft. Wenn es aber am Ende attraktiver ist Beamter zu bleiben im Schuldienst, dann mach deinen Job angemessen und versuch das, was du nicht ändern kannst zumindest aktiv und konstruktiv zu gestalten, z. B. durch proaktive Bewerbungen bei interessanten Schulen (Gym, Gesamt, BBS), die dich brauchen könnten.

    Erst einmal ist eine Masterarbeit einfach nur eine Teilleistung, um einen bestimmten Studienabschluss zu erlangen und dient dem Nachweis, dass man bestimmte wissenschaftliche Vorgehensweisen vertieft erlernt hat. Danach verschwinden 99,9% der Masterarbeit auf Nimmerwiedersehen.

    Ist deine Masterarbeit Teil eines großen Forschungsvorhabens oder was lässt dich vermuten, sie könnte dazu beitragen "das Tabuthema psychische Erkrankungen (zu) durchbrechen"?

    Ganz ehrlich: Werd erwachsen! Du hast dich sehenden Auges aufs Berufsbeamtentum eingelassen, jahrelang die Vorteile genossen, dich deiner eigenen Aussage nach in Klassen mit maximal 4-6 freiwillig anwesenden SuS erholen können, während andere dauerhaft 25-32 SuS der Primar-, Unter- und/oder Mittelstufe zu unterrichten hatten. Jetzt droht dir plötzlich Ungemach in Form eines Nachteils des Beantentums und dir fällt als Reaktion "Dienst nach Vorschrift" ein?!?

    Das WBK mag zufällig genau deiner Zielgruppe und Klassengröße entsprechen, deine Lehrbefähigung umfasst aber noch etwas anderes und für genau dieses "Andere" hast du irgendwann einmal deine Planstelle erhalten. Wenn dir das nicht passt, dann steht es dir frei, deine Planstelle aufzugeben, um dein Glück als Angestellter und ggf bei einem anderen Arbeitgeber zu suchen. Andernfalls darf deine nächste Schule aber erwarten, dass du deine Arbeit auch vernünftig ausübst so, wie man es von Beamten erwarten darf.

    Privilegien zu verlieren ist sicher hart, es besteht aber kein Gewohnheitsrecht weiterhin so entspannte Korrekturzahlen, ruhige, leere Klassen und nur Oberstufe zu bekommen. Dafür bist du schließlich originär nicht eingestellt worden. Du wusstest also auch immer, dass der Weg vom WBK zurück an ein Gymnasium oder eine Gesamtschule führen könnte.

    Ich freue mich darüber, dass ich das, was ich bei der Fortbildung gestern gelernt habe heute direkt erfolgreich anwenden konnte. Ungeplant, hat sich einfach situativ ergeben, dass plötzlich in meinem Kopf ein Groschen gefallen ist und ich wusste, was ich komplett anders machen werde als geplant. Am Ende hat das so gut geklappt, dass ganz plötzlich alle SuS mitgearbeitet haben, egal wie leistungsstark oder - schwach und obgleich sich manche normalerweise von jedem Staubkorn ablenken lassen (inhaltlich war es nur eine sehr ausführliche Bildbeschreibung samt Interpretation, also gar nichts Spektakuläres). Das war richtig befriedigend und hat mir das Gefühl gegeben, dank der Fortbildung eine bessere Lehrerin sein zu können als davor.

    Vielen Dank schonmal. Habt ihr nen Tipp ob ich eventuell ein paar Zeilen dazu schreiben sollte, dass meine Noten im Ref nicht so der Hit waren?

    Würde mich MrsPace anschließen: Wenn die eine super Stelle dich anlacht, die du unbedingt wollen würdest, dann gibt tatsächlich dein Bestes, man weiß schließlich nie, wer sich sonst noch bewirbt. Wenn du grundlegend aber überall in BW hingehen würdest, dann wirst zumindest in der Sek.I auf jeden Fall eine Stelle bekommen. Bei deinen Fächern (Physik und Chemie?) werden die Noten aber auch nur dann relevanter sein, wenn du in außergewöhnlich gut versorgten Bereiche, wie z.B. dem Stadtbereich Freiburg, Heidelberg oder auch Tübingen unterkommen willst, ansonsten werden dich am Ende zahlreiche SLen bei den Fächern mit Kusshand nehmen wollen.

    Ich stelle die Frage wie immer:

    Hat man während Grippewellen auch so einen Aufriss gemacht?

    Das ist doch gerade irrelevant. Du hast die Aussage getroffen eine schwangere Kollegin sei neidisch auf andere schwangere Kolleginnen, die infolge eines BV zuhause bleiben dürften aktuell und hast die Behauptung aufgestellt, diese wolle sich vor der Arbeit drücken. Das solltest du auch belegen können, statt einfach direkt das nächste Fass aufzumachen.

    Um dir aber dennoch zu antworten: Ja, Berufsverbote für Schwangere gab es auch schon lange vor Corona, wenn das eben entsprechend geboten war medizinisch gesehen. Infektionskrankheiten konnten auch da schon ein Grund sein, wenn z.B. unklar war, ob die werdende Mutter ausreichenden Impfschutz oder anderweitig erworbene Immunitäten vorzuweisen hatte; eine Risikoschwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaften, das Risiko einer Frühgeburt waren weitere mögliche Gründe, usw.. Lies dich einfach ein online, wenn du das ernsthaft besser verstehen und nicht nur ein bisserl polemisieren willst.

    @Lempira danke für deine Ehrlichkeit. Ich kann deinen Frust darüber verstehen. Allerdings sehe ich genau darin auch eine neue Chance. Müll wird immer populärer. Psychomüll ist besonders interessant, und wenn etwas populärer wird, dann wird das mehr und mehr hinterfragt. Deswegen auch diese Forschung. Um mal auf der metaphorischen Ebene „Freiwild“ zu bleiben: Es gibt doch einen essentiellen Vorteil als Freiwild. Wenn das Image eh schon sch**** und man zum Abschuss freigegeben ist, dann hat man nicht mehr viel zu verlieren. Von daher: Zurückschießen! (Zurückschießen = sich wehren, machen, tun und kämpfen). So kann man sich später nicht vorwerfen, man hätte sich freiwillig in die Schusslinie gestellt.

    Wer also nicht "zurückschießt", sprich sich vielleicht einfach nicht mehr wehren kann, weil er/sie schon am Boden liegt muss sich vorwerfen, er/sie habe sich" freiwillig in die Schusslinie gestellt"? Ziemlich krude Argumentation!

    In der 26. Woche ist sie aber scheinbar noch lange nicht. Sie wird einfach neidisch, dass andere Schwangere auch zuhause sind.

    Wenn sie alles so päpstlich sieht, hoffe ich doch, dass alle sonstigen Aktivitäten auch abgesagt werden, wenn man sich ums Arbeiten drückt. Schwanger ist nicht krank.

    Vielleicht habe ich ja etwas Entscheidendes überlesen, ich finde aber nur Aussagen in diesem Thread, die sich um Angst vor Ansteckung und Sorge um das ungeborene Kind drehen. Von Neid lese ich hier nichts, ebenso wenig kann ich erkenne, dass sie jemand qua Schwangerschaft vor der Arbeit drücken wollen würde. Abgesehen von deinen Vorurteilen bei diesem Thema: Woran kannst du das denn ganz sachlich erkennen, dass es um derartige Motivationen der Kolleginnen gehen könnte?

    Liebe community,

    letzte Woche erzählte mir eine Lehrerkollegin, dass die Möglichkeit - laut Rechtsanwalt - besteht, dass eine verbeamtete Lehrkraft in NRW sich vom Behinderungsgrad 30 auf den Schwerbehindertengrad 50 - recht unkompliziert - hochstufen lassen kann.

    Stimmt dies, hat da jemand Erfahrung(en), denn im Netz finde ich leider keine Infos dazu :(

    Genießt den (Feier)abend:gruss:

    Nein, du kannst dich nicht qua Beruf "hochstufen" lassen. Was du aber prüfen lassen kannst ist, ob eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich ist angesichts deines zugrundeliegenden Krankheitsbildes und vor dem Hintergrund der unter Umständen besonderen beruflichen Belastungen, die dein Beruf aufgrund deiner Erkrankung beinhaltet. Wenn du beispielsweise infolge einer psychischen Erkrankung behindert bist, dann wirst du mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Gleichstellung erlangen können. Auch bei einer Behinderung infolge einer Beeinträchtigung des Hörvermögens wäre ich da äußerst zuversichtlich, dass das klappen kann. Ich weiß auch z.B. von Fällen krebserkrankter KuK mit GdB 30, die die Gleichstellung erfolgreich beantragt haben (klappt aber ebenfalls nicht in jedem Fall). Es gibt aber keinen Anspruch auf diese Gleichstellung qua Beruf, sondern wird tatsächlich geprüft werden. Lass dich von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung unbedingt beraten zum Verfahren.

    Je nach Art der spezifischen Belastung könnten auch weitere Schritte möglich/hilfreich/ratsam sein infolge der Gleichstellung, zu denen dich deine Schwerbehindertenvertretung beraten kann. Ausgehend von BW wo ich lebe wäre das z.B. die beschränkte Dienstfähigkeit oder auch die Option, zusätzliche Ermäßigungsstunden beim Schulamt zu beantragen (mit entsprechenden ärztlichen Nachweisen). Vielleicht gibt es das ja jeweils auch in NRW und könnte für dich relevant sein/werden.

    Die Entscheidung liegt doch allein beim Versorgungsamt (je nach BL andere Bezeichnung möglich) und diesem wird der berufliche Status egal, der medizinische umso wichtiger sein.

    Wenn der GdB erhöht wurde, so wird sich der Gesundheitszustand der Bürgerin verschlechtert haben.

    Stimmt so pauschal auch nicht, da unser Beruf eben spezifische Belastungen mit sich bringt, die sich je nach Krankheitsbild besonders schwerwiegend auswirken können, so dass die indirekte Erhöhung des GdB angesichts des gewählten Berufs eine Form ist, diese spezifische, berufsbezogene gesundheitliche Belastung auszudrücken.

    Das ist ein grundlegender Aspekt unseres Versorgungsrechtes, der auch an anderen Stellen, wie im Opferentschädigungsrecht zum Tragen kommt. Ich habe so inzwischen nur noch einen Grad der Schädigung von 50. Aufgrund der besonderen Belastungen die mein Beruf vor dem Hintergrund meiner Schädigung mit sich bringt, wurde der GdS aber auf 60 erhöht. Für meinen GdB spielt das keine Rolle (der ist eh noch höher), wohl aber für die Höhe meiner Opferentschädigungsrente, über die ich beispielsweise meinen Assistenzhund finanziere.

    Grundsätzlich sehe ich nicht, dass die Eltern gegen den Willen der Schülerin informiert werden müssen. Zudem könnte ich dies nicht mit meinem Berufsverständnis in Einklang bringen, sondern würde die Betroffenen dazu anregen und ggf begleiten sich Hilfe zu holen.

    Sprichst du von deiner Berufserfahrung als Soz.Päd. und der Tätigkeit in der (offenen?) Jugendhilfe? Oder von der als frisch gebackene Lehrkraft im Quereinstieg deines Bundeslandes? In ersterem Fall könnte ich deine Aussage zumindest teilweise nachvollziehen, in letzterem Fall würde ich vorschlagen hinterfragst du vielleicht angesichts deiner neuen beruflichen Rolle alte berufliche Selbstverständlichkeiten.

    Die SL ins Boot zu holen ist aus vielen verschiedenen Gründen in so einem Fall eine gute Lösung, nichts zu versprechen, was man am Ende womöglich nicht halten wird können (weil man eben unter Umständen doch mit anderen sprechen muss in der Rolle als Lehrkraft wie SL, Schulsozialarbeit, Eltern, ...), sprich seinen rechtlichen Rahmen als Lehrkraft (nicht als Soz.Päd.) zu kennen ebenfalls.

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