Für alle, die wie ich zum ersten Mal eine Zusage für eine Planstelle erhalten haben: Man kann sich sofort entscheiden für Zu- oder Absage, muss das aber nicht. Man sollte sich binnen zwei Tagen zurückmelden mit den zugesendeten, ausgefüllten, eingescannten Formularen, andernfalls wird die Stelle anderweitig zu besetzen versucht. Es ist möglich die Stelle abzusagen und dennoch Teil des Besetzungsverfahrens zu bleiben oder eben auch einfach die Besetzung aufzuschieben, wenn- wie bei mir- die Stelle absolut in die engere Wahl kommt, man jedoch erst in Erfahrung bringen möchte, welche weiteren Schulen einen auf Platz 1 gelistet haben. In dem Fall muss eine Liste der weiteren Bewerbungen angefügt werden (ggf. zu sortieren nach Priorität, wird im Schreiben des RP entsprechend angegeben).
Was die zeitliche Verpflichtung bei Annahme der Stelle anbelangt wurde zuletzt in einem Thread geschrieben, man sei beim Listenverfahren für 3 Jahre gebunden, bei den schulscharfen Besetzungen sogar für fünf Jahre. Das Formular des RPs gibt an, dass eine Versetzung aus persönlichen Gründen an einen anderen Dienstort in den ersten drei Jahren nicht erfolgen kann. Dies geschrieben sollte man sich allerdings bewusst machen, dass in Schularten mit aktuellem Lehrermangel ein Wechsel insbesondere aus dem ländlichen Raum an eine Stadtschule auf eine lange Zeit hin beinahe unmöglich sein wird. Darauf haben mich im Bewerbungsgespräch auch einige SLen hingeweisen (da ich mich auch an einigen Schulen im ländlichen Raum beworben habe) und muss auch ich gut bedenken, falls meine Nummer 1 mir kein Angebot unterbreiten wird.
Für das Schwerbehindertenverfahren gelten dann noch ein paar Sonderbedingungen bei der Bewerbung, wer dazu Fragen haben sollte (gilt auch künftig) darf sich gerne bei mir melden. Auch wenn mein erstes Eisen im Feuer die schulscharfen Bewerbungen sind, bin ich natürlich außerordentlich dankbar, dass es diesen besonderen Nachteilsausgleich in Form des Schwerbehinderteneinstellungsverfahrens gibt und habe einige Gespräche mit den Vertrauenspersonen zum Verfahren geführt und mich beraten lassen, denn das Listenverfahren wäre für mich keine akzeptable Besetzungsvariante. Ich möchte keinesfalls einfach irgendwo landen, wo am Ende eine SL mich eigentlich direkt wieder wegen der Schwerbehinderung loswerden wollen würde (wie die este Schule, der ich im Ref zugewiesen würde) sondern eine SL, die mich als Mensch mit meinen Stärken und Fähigkeiten sieht, nicht nur meine gesundheitlichen Probleme sieht und- ohne mich genauer zu kennen- direkt als Schulproblem betrachtet. Bei den schulscharfen Bewerbungen kann ich SLen kennenlernen und auf Herz und Nieren prüfen, im Schwerbehindertenverfahren übernimmt die Schwerbehindertenvetrretung das vor dem Hintergrund meiner Angaben für mich und stellt sicher, dass ich nur dort lande, wo ich erwünscht bin, im Listenverfahren besetzt das RP einfach nur nach Bedarf in den angegebenen Einstellungsbezirken.