Eine Klassenkonferenz, in der es um Erziehungsmaßnahmen geht, kann auch die Klassenleitung einberufen, für eine zu Ordnungsmaßnahmen braucht es die SL.
Mit einer solchen KK würden die Vorfälle aktenkundig und bekannt, allerdings können dann auch nur Erziehungsmaßnahmen beschlossen werden. Ein nächsten Vorfall liegt dann dieser Beschluss schon vor.
Warum du keine Aktennotiz abheften solltest, verstehe ich nicht. Ob die SL dir eine Begründung schriftlich geben möchte?
Noch eine Möglichkeit: du forderst selbst für dich Beratung an (Polizei, Schulpsychologie), damit du Hilfe hinsichtlich der Einschätzung und des professionellen Umgangs mit diesen SchülerInnen erhältst. Auch so wird etwas aktenkundig.
Aber der Versetzungsantrag ist dann naheliegend, ggf. ist die nächste Abordnung deine.