Beiträge von elCaputo

    Das ließe sich ohne große Änderungen umsetzen, da Besoldungsstufe A13 ohnehin zwei Formen kennt. Einmal als Eingangsamt der Laufbahn 2.2 mitsamt der Amtsbezeichnung "Studienrat" und dem Anrecht auf die Strukturzulage (vormals allgemeine Stellenzulage) von rund 100,- Euro.

    Dann gibt es da noch die A13er zweiter Wahl in der Laufbahn 2.1 mitsamt der profanen Amtsbezeichnung "Lehrer" und natürlich keinem Anrecht auf die Strukturzulage (ihre Ausnahme ist in Paragraph 47 etwas sperrig verpackt).

    @fossi 74

    O contraire. Insbesondere bei den unteren Besoldungsstufen kommt es immer wieder zu Kollisionen mit den oben beschriebenen Vorgaben bzgl. des Mindestabstands zur Grundsicherung. Nahezu jährlich kommt ein Verwaltungsgericht in Deutschland zu dem Urteil, dass die Besoldung in den unteren Besoldungsstufen rechtswidrig ist.

    Die Reaktion ist seit Jahren immer gleich. Der betreffende Dienstherr passt die Besoldung nicht etwa an (das Abstandsgebot führte schließlich zu einer Kaskade über das gesamte Besoldungsspektrum), sondern aus A6ern werden flugs A7er gemacht.

    Die Zahl der Besoldungsstufen nimmt stetig ab und nach oben raus ist das Beamtentum monetär nicht mehr konkurrenzfähig.

    Amtsärzte, Polizeiärzte, Gefängnisärzte, Staatsanwälte, Richter - in den Spitzenämtern ringt man um Bewerber, die über Einstiegsämter wie A13 nur müde lächeln können, wenn sie die privatwirtschaftlichen Verdienstmöglichkeiten kennen.

    (...)

    Außerdem sollte der Zuschlag dann steuerfrei sein, aber in der Höhe exakt dem "Bedarf" eines Kindes im Hartz-IV-Bezug entsprechen. Das sind schließlich vom BVerfG bestätigte Beträge, die ausreichen, um die Lebenshaltungskosten eines Kindes abzudecken.(...)

    Hierbei handelt es sich um Berechnungen, die sich am Mindestmaß für Leistungsbezieher orientieren. Die hier festgelegten Beträge dürfen nicht unterschritten werden.

    Der Alimentation von Beamten liegt jedoch keine Berechnung am Mindestmaß zugrunde. Da gibt es sogar Vorgaben, wie weit die Alimentation über der Grundversorgung liegen muss.

    Hinzu kommt das Prinzip der Amtsangemessenheit. Das bedeutet, dass die Kinder eines studierten verbeamteten Lehrers in Vollzeitbeschäftigung einen anderen Bedarf haben und haben dürfen, als die Kinder eines ALG2- Beziehers.

    Eine gleiche Behandlung (Outcome) aller, unabhängig von Arbeitstätigkeit und Bildung ist (bislang) nicht erklärtes Staats- oder Gesellschaftsziel.

    Das Zauberwort dürfte "Alimentationsprinzip" lauten. Ein Mehr an Kindern bedeutet höhere Ausgaben (Essen, Wohnen, Kleidung, KV etc.) und damit ein Anstieg der zu alimentierenden Lebenshaltungskosten des Beamten durch den Dienstherrn. Das ist kein Goodwill, sondern Pflicht des Dienstherrn. Das Alimentationsprinzip wiederum ist eine Eigenheit des Beamtentums.

    Dass es derartige Systeme außerhalb des Beamtentums nicht gibt, ist der eigentlich beklagenswerte Umstand. Allerdings könnte man ähnliche Kompensations-Mechanismen für Familien erstreiten. Da wiederum hat man Möglichkeiten, die den Beamten nicht offen stehen. Das gilt auch und gerade in Zeiten von Fachkräftemangel.

    Habe jetzt auch versucht, das Gewirr zu entspinnen. Wenn ich's recht verstehe, richtet sich der Zuschlag, der neben den bestehenden Familienzuschlägen ausgezahlt werden soll, nach der Mietenstufe der Wohngeldverordnung. Die finde ich für NRW hier: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

    Soweit so gut. Bei den meisten NRW Kommunen steht dahinter "Stadt". Nun wohne ich z.B in einem Stadtteil außerhalb. Gilt jetzt also die Mietenstufe nur für den Innenstadtbereich? Oder ist hier nur der Fall berücksichtigt, dass ein Kreis nach einer Stadt benannt ist, ohne dass für alle in diesem Kreis befindlichen Städte dieselbe Mietenstufe gelten soll?

    In meinem Falle wäre das Mietenstufe III. Jetzt versuche ich mal herauszufinden, was das monetär bedeutet.

    PS: Was bitteschön sind das für gravierende Sprünge oberhalb der Stufe 4? Darunter sind die wohnortabhängigen Zuschläge ja eher homöopatisch.

    Habe mir jetzt hier im Ort die teuerste Mietwohnung besorgt, im besten Viertel. Dafür muss ich jetzt echt weit pendeln, ÖPNV ist nicht und auch zum Einkaufen muss ich ewig fahren. Kita ist 5 km weg. In den Regionalklassen wird dieses Szenario nicht abgebildet. Bei wem kann ich die Subventionierung meiner Wohnortentscheidung beantragen?

    ...und wieder gehen die Angestellten bei der ganzen Diskussion leer aus....

    Was in Anbetracht des Titels des Unterforums und der Thematik "Besoldung" irgendwie in der Natur der Sache liegt.

    Welche Wechselwirkungen es hinsichtlich der E-Vergütungen und -Einstufungen geben könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Der gesunde Menschenverstand würde eine entsprechende Anhebung auch im Angesteltenverhältnis logisch erscheinen lassen. Allerdings lässt der gesunde Menschenverstand unterschiedliche Bezahlung für gleiche Leistung (jaja andere Wochenstundenzahl und Streikrecht) auch nicht wirklich gerecht erscheinen.

    Und schon offenbart sich das eigentliche Dilemma. Nach oben ist dieses System mit A16 gedeckelt. Andererseits wurden seit Jahrzehnten - meist nach Urteilen der Verwaltungsgerichte - die unteren Besoldungsstufen gekappt. Inzwischen sind wir da bei A5 oder A6 angelangt. Die Ämter wurden kurzerhand der jeweils höheren Besoldungsstufe zugeschlagen.

    Grund war, dass das Lohnniveau so zaghaft angehoben wurde, dass es regelmäßig zur höchstrichterlich festgestellten Unter-Alimentation dieser Besoldungsgruppen kam und kommt. Was hat das mit A13 oder gar A14, A15, A16 zu tun? Nun, da sieht das Beamtenrecht ein sog. Abstandsgebot vor. Die Besoldungsstufen müssen zueinander gewisse Abstände einhalten.

    Eine angemessene Alimentation in den unteren Besoldungsstufen hätte also eine entsprechende Kettenreaktion bis hin zu A16 nach sich gezogen. Das hat man sich auf Seiten der Dienstherren gespart. Die Entwicklung der Löhne wurde so über das gesamte Spektrum nach unten nivelliert.

    Ergo sitzen wir hier über der Debatte zur Besoldung von Grundschullehrkräften nach A13. Hätte A12 das Niveau des heutigen A13 (oder höher) ohne die beschriebenen Tricksereien erreicht, gäbe es das Problem nicht.

    Und ein weiteres Problem gäbe es auch nicht - die des fehlenden Spitzenpersonals. Denn in den Regionen des höheren Dienstes kann die Besoldung schon lange nicht mehr mit der Welt außerhalb des Beamtentums mithalten. Für Lehrer bzw. Schulleiter uninteressant, da im System zementiert. Aber Ärzte, Juristen, Ingenieure sind mit dem, was die A-Besoldung zu bieten hat (selbst mit all den Vorzügen des Beamtentums), nicht mehr erreichbar.

    Ich gönne dem Grundschulleiter die A15. Die wäre, eine Eingangsbesoldung mit A13 vorausgesetzt, auch logisch. Allerdings kommt das System spätestens dann in Erklärungsnöte gegenüber Behördenleitern mit deutlich höherer Verantwortung, mehr Angestellten und größerer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung als der einer Grundschule.

    Dann bliebe die Aufstockung der Besoldungsstufen mit A17, A18 etc.

    Aber über die Auswirkungen auf die, teilweise verzahnte, Besoldung in der R-, der B-Besoldung etc. möchte ich dabei gar nicht nachdenken. Wie in so vielen Bereichen derzeit holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun mit Macht heim.

    Was sollen Ausbildungsunternehmen denn gegen hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten unternehmen? Das schärfste Schwert ist die Kündigung und krankheitsbedingt kommst Du da bei Azubis kaum mit durch, außer in der Probezeit.

    Das stimmt nur bedingt. Als Faustregel gelten 10% als Höchstzahl an (krankheitsbedingt) nicht erbrachten Stunden/Arbeitstagen, ab der davon ausgegangen werden kann/muss, dass die Ausbildung nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies sicherzustellen ist jedoch elementarer Vertragsbestandteil für beide Seiten. Ist diese Erfolgsaussicht nicht mehr gegeben, kann auch ein Ausbildungsverhältnis beendet werden (eine Begründung übrigens, die im Arbeitsverhältnis nicht mehr verfängt). Außerdem gibt es ziemlich klare Regelungen bei der Häufung sog. Kurzkrankheitstage und auch im Falle einer Langzeiterkrankung.

    Die o.g. 10% an Fehlzeiten erreichten in meiner Abschlussklasse, also derjenigen SuS, die nun in Ausbildung gehen, mindestens ein Drittel locker. Übertragen auf die Ausbildungszeit sehe ich daher für einige ziemlich schwarz.

    Übrigens wäre es auch während der Probezeit angezeigt, zu viele Krankentage nicht als Kündigungsgrund anzugeben. Auf dieses dünne Eis muss sich der Betrieb nicht begeben, denn er kann gänzlich ohne Angabe von Gründen das Ausbildungsverhältnis beenden.

    Beobachtungen Mitte Juni 2022

    1. Stadtfest > Die Stadt quillt über, Abstände sind relativ, Masken im Promillebereich.

    2. Schule > Die Masken, die noch getragen werden, werden als Accessoires getragen. Mindestens unter der Nase, zumeist unter dem Mund, nicht selten als Halskrause. Je nach Stufe sind das rund 1/3 einer Klasse. Davon einer oder zwei, die die Maske korrekt tragen. Der Rest macht was er will und äußert das auch so. "Kann Ihnen doch egal sein..."

    Kannst du kurz erklären, was du mit dieser Gegenfrage bezweckst? Danke.

    Ach komm, das kriegst Du nicht raus?

    Alle Fische können schwimmen. Nicht alles, was schwimmt ist ein Fisch. Laleona und gingergirl fabulieren sich einen Zusammenhang aus der Intelligenzminderung ihrer Schützlinge und deren Verzicht auf MNS zusammen. Ganz super lustig erklären sie das zur offensichtlichen Eigenschaft aller Nicht-Maskenträger. Übrigens völliig unwidersprochen durch die Moderation.

    laleona

    Welche Erfahrungen kannst Du bzgl. der Intelligenz von gingergirls SuS oder Kollegen beitragen?

    Du bist Förderschullehrerin und stimmst in den Kanon ein, dass es Nicht-Maskenträgern offenbar an Intelligenz mangele. Was sagt das über Dich?

    Kleine Gegenfrage: Tragen Deine Förderschüler, die mit der Intelligenzminderung, im Augenblick Sombreros? Und wenn sie Schuhe tragen, ist das dann ein Ausdruck derselben?

    Ich beobachte auch bei meinen Schülern einen anekdotischen Zusammenhang: "Je mehr Intelligenz, desto Maske". Gilt für das Kollegium übrigens auch ;).

    Ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen, jemandem, der freiwillig Maske trägt, die Intelligenz abzusprechen. Persönliche und ganz individuelle Größen sind da viel maßgeblicher wie Vorsicht, Vorerfahrung, Angst, familiäre Sonderbedingungen, gesundheitliche Einschränkungen hinzu. Warum man daraus ein ad hominem machen muss...

    Meine Drittklasskollegin hat gerade vergangenen Freitag ihren Schwager beerdigt, der daran gestorben ist. In den 40gern und kein Risikopatient. Hab ihren Unterricht derweil vertreten. So what?

    Das war dann wohl die Ausnahme, die das "meist" ja auch zulässt. Corona kann tödlich verlaufen, ohne jeden Zweifel.

    Der Bruder von nem Kumpel ist an einer verschleppten Erkältung gestorben. Noch keine 40, Sportler, junger Vater.

    Mindestens die Hälfte trägt heute die Maske weiter, allerdings davon wiederum die Hälfte unterm Kinn oder mindestens unter der Nase. Auf den Hinweis, dass dies bei aller Sinnhaftigkeit der Maske dann wirklich gar keinen Sinn macht, kommt die Antwort: "Ist doch egal, wie ich das mache."

    Sind wohl die Ersten, die nach drei Tagen des Pseudo-Tragens die Masken weg lassen.

    Ich persönlich ziehe meinen größten Benefit nicht aus dem Weglassen der Maske, sondern daraus, dass ich nicht mehr ständig wegen der Masken Schüler ermahnen muss.

    Du beobachtest also das Infektionsgeschehen unter den Bedingungen der Maskenpflicht im Klassenzimmer, stellst fest, dass letztere offensichtlich nur "wenig Schutz" bietet und bist der Meinung, dass erst deren Wegfall dafür sorgen wird, dass Vorerkrankte "erkranken" (was bei Dir synonym für infizieren steht)?

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