Ich habe Ende letzten Schuljahres auf rund 55% reduziert. Obwohl ich schwerbehindert bin hat die Schwerbehindertevertrteung mich damals darüber informiert, dass es sein könnte, dass die Reduktion nicht direkt bewilligt werden würde, sondern man erst einen Widerspruch mit ggf. einzureichenden ärztlichen Attesten als Nachweis durchlaufen müsse. Das Land habe begonnen auch bei Lehrkräften, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren wollen äußerst streng hinzusehen, bei allem, was weniger als 75% ausmache. Insofern überrascht mich dieser Teil, ebenso wie die Neuregelung zu den Sabbaticals nicht. Auch die weiteren Punkte waren erwartbar vor dem Hintergrund bestimmter Äußerungen des KMs zu diesen Aspekten in den letzten 3-4 Jahren. Abhilfe gegen den Lehrkräftemangel kann ich darin allerdings nicht wirklich entdecken. Schlechtere Arbeitsbedingungen für junge Menschen werden diese dem Schuldienst eher ferner halten, als näher bringen.
Das finde ich wirklich schlimm, dass selbst mit kranken und behinderten Menschen so umgegangen wird. Ich stelle es mir sehr belastend vor neben dem Alltagsgeschäft und den gesundheitlichen Einschränkungen auch noch ein Widerspruchverfahren managen zu müssen. Wo ist da die Fürsorgepflicht des Dienstherrn? Ich hoffe, dass dir in Zukunft deine Reduktion in dem gewünschten Maße erhalten bleibt. Das Abhilfe gegen Lehrermangel anders geht ist denke ich jedem klar, anscheinend nur nicht dem KM.