Lehrermangel und Teilzeit

  • Bei uns ist es leider auch so, Bildungsgangleitung, Fachkoordination etc. sind Beföderungsstellen oder werden (da Ersatzschule) mit finanzieller Zulage abgegolten. Entlastungsstunden gibt es dafür nicht.

    Es gibt Ersatzschulen, an denen es neben finanzieller Zulage bzw. Beförderungsstelle auch Entlastungsstunden gibt.

  • Ich bin davon ausgegangen und glaube das auch nach wie vor, dass das relativ üblich ist, die Tatsache, dass die Leitungszeit eben nicht für die Gülle der Aufgaben reicht, durch Stundenreduzierung auszugleichen.

    Nicht dein Ernst!


    Nein! Das ist nicht üblich!

  • Ich bin davon ausgegangen und glaube das auch nach wie vor, dass das relativ üblich ist, die Tatsache, dass die Leitungszeit eben nicht für die Gülle der Aufgaben reicht, durch Stundenreduzierung auszugleichen.

    Nein, das ist nicht üblich.

  • Eigentlich sollte man nch dem Ref die Leistungsfähigkeit für einen vollen Job haben, theoretisch. Dass das anscheinend nicht so ist, liegt an der viel beschriebenen Veränderung der Klientel und an der ständigen Aufstockung der Aufgabenbereiche. Vielleicht liegt es aber auch an der Einstellung einiger Neueinsteiger, die sich das "Lehren" gut vorstellen konnten, aber den ganzen oft überflüssigen Kladderadatsch drumherum nicht beachtet haben.

    Wie hier sicher ein paar "Altgediente" bestätigen können, ist es doch eher umgekehrt: Teilzeit wegen des Arbeitspensums sollte was für's Alter sein, nicht für die jungen Lehrkräfte.

    Oder vielleicht kann ja auch unabhängig vom Alter einfach jeder selber entscheiden wieviel er arbeiten möchte. Ich arbeite in Teilzeit, weil es im Leben noch andere Dinge gibt und ich mehr Freizeit haben will, Punkt. Die Gehalts- und Pensionseinbußen die damit einhergehen sind meine Sache und ich verderbe sicherlich nicht die Preise oder was auch immer.

  • ich verderbe sicherlich nicht die Preise oder was auch immer.

    Beispiel: Wenn man dauerhaft 70% macht, gibt es dann eine 30% Stelle, die nicht besetzt werden kann.

    Machen die mehrere Kollegen, dann entstehen Stellen, die nicht besetzt werden können.


    In der freien Wirtschaft bekommt man einen Änderungsvertrag und muss ggfs. dauerhaft mit besagten 70% leben.

    Die Firma kann dafür neue Leute einstellen.


    Da Beamte einen Anrecht auf eine Vollzeitstelle haben, muss die Teilzeit durch andere Kollegen aufgefangen werden.

    Man darf keine Überbesetzung haben, daher bleiben diese Prozente ohne Ausgleich.

  • Das ist aber ein systemisches Problem und nicht die Schuld von Individuen. Dann muss sich das System Schule vielleicht mal ändern. Und es sagt ja auch niemand, dass ich den Rest meines Lebens Teilzeit arbeite , momentan passt es so, aber das kann sich auch ändern.

  • Ich stehe gerade total auf dem Schlauch und schiebe etwas Panik. Mein verpeilter Mann hat vergessen seinen Teilzeitantrag rechtzeitig (also laut BezReg Arnsberg 6 Monate vor Ablauf der derzeitigen Genehmigung bis zum 4.8.2023, also spätestens am 4.2.2023) einzureichen. Ich gehe stark davon aus, dass im Zuge der TZ-Kürzung man jetzt weniger Nachsehen mit derartigen Dusseligkeiten hat.


    Fragen:


    Auf der Genehmigung seiner derzeitigen TZ steht folgender Satz:

    "Bitte teilen Sie mir spätestens 3 Monate vor Ablauf dieser Genehmigung per Formantrag auf dem Dienstweg mit, ob Sie anschließend eine Verlängerungoder Beendigung der Teilzeitbeschäftigung wünschen."


    Bei der BezReg Arnsberg steht folgender Satz:

    "Die Teilzeit ist auf Antrag bis zu fünf Jahren zu befristen. Verlängerungen sind möglich, diese sind spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen."


    GEW:

    "Verlängerungsanträge musst du allerdings spätestens sechs Monate vor Ablauf der genehmigten Freistellung stellen."


    1. Was ist denn nun gültig? Bin verwirrt. Oder lese ich das irgendwie komplett falsch?


    2. Und, mit einem Stundedeputat von 28 Std. (Realschule), wieviele Stunden dürfte er maximal als TZ in Elternzeit machen?


    Danke!!

  • Ich bin noch nie irgendwo gefragt worden, ob ich eine Klassenleitung "möchte". Die gabs einfach immer; irgendwann kam die Zuteilung raus und fertig. Selbst bei Vertretungsstellen hatte ich immer Klassenleitungen. Schulen, die den Luxus haben zu fragen, müssen personell da top ausgestattet sein 😄

    Genauso kenne ich das auch, man wird nicht gefragt, sondern bekommt einfach eine Klassenleitung zugeteilt.

  • Den Beamtenstatus wieder aufkündigen und als Angestellter arbeiten.

    Zwei ernst gemeinte Fragen:

    Wären dir die finanziellen Einbußen das wirklich wert, obwohl du sagst, dass du nicht weißt, ob du auf Dauer in Teilzeit bleiben würdest?

    Und wenn auch im Angestelltenverhältnis mit dem Teilzeitverhältnis so verfahren würde wie oben angenommen?

  • Dann muss sich das System Schule vielleicht mal ändern. Und es sagt ja auch niemand, dass ich den Rest meines Lebens Teilzeit arbeite , momentan passt es s

    Das ist ja das " Problem". Man kann ständig die Stunden arbeiten die man mag ( zumindest bis jetzt ging das problemlos alle 6 Monate).

    Darum kann man halt keinen 2. auf die fehlenden % einstellen.

  • Oder vielleicht kann ja auch unabhängig vom Alter einfach jeder selber entscheiden wieviel er arbeiten möchte. Ich arbeite in Teilzeit, weil es im Leben noch andere Dinge gibt und ich mehr Freizeit haben will, Punkt. Die Gehalts- und Pensionseinbußen die damit einhergehen sind meine Sache und ich verderbe sicherlich nicht die Preise oder was auch immer.

    Kannst Du machen. Aber dann bitte nicht 100% Arbeitszeit investieren.

  • Das ist ja das " Problem". Man kann ständig die Stunden arbeiten die man mag ( zumindest bis jetzt ging das problemlos alle 6 Monate).

    Darum kann man halt keinen 2. auf die fehlenden % einstellen.

    Bei einer Schule, die groß genug ist (bei uns: 140 Kollegen) ist das kein Problem. Es gibt IMMER etliche Vertretungslehrkräfte, die dann halt im nächsten Schuljahr den Vertrag nicht verlängert kriegen, wenn die Teilzeitkraft aufstockt. Wissen tun sie es ja ein halbes Jahr vorher, also genug Zeit, sich was anderes zu suchen.


    Doch, man kann einstellen: Die Schule hat Bedarf X an Lehrerstunden. Momentan werden XY Stunden abgedeckt, also müssen zusätzlich noch soundsoviel Vertretungslehrkräfte eingestellt werden.


    Und mal ehrlich: Selbst wenn die Schule plötzlich einen Überhang hätte, weil ALLE Teilzeitkräfte plötzlich aufstocken: Dafür ist IMMER plötzlich jemand schwanger / dauerkrank / geht in Pension etc...... Es ist doch jedes Jahr ein Kommen und Gehen. Wir haben eine derartige Fluktuation.


    Und: bei dem derzeitigen Lehrermangel sollte das wieder Aufstocken ja nicht das Problem sein.

    • Offizieller Beitrag

    Auf der Genehmigung seiner derzeitigen TZ steht folgender Satz:

    Wer hat die Genehmigung ausgestellt?

    Wenn BezReg ... dann sticht diese Aussage den direkten Vorgesetzten.


    Die 6 Monate dienen in der Regel nur der Planbarkeit. Ich hatte den Fall auch die Tage. Der Kollege hatte von der BezReg eine andere Frist als ich und das Schulamt. Wir reichen den Antrag jetzt nach - alles okay.

  • Klassenleitung ist aber eine der originärsten Aufgaben einer Lehrkraft und gehört zum

    Job dazu. Warum sollte es da Entlastung geben?

    Weil inzwischen zur Aufgabe der Klassenleitung unendlich viele zusätzliche Anforderungen und Aufgaben hinzugekommen sind, die viel Zeit fressen.

    Dazu gehören Aufgaben im Hinblick auf Inklusion, Integration etc., die täglich anfallen, Elterngespräche, Absprachen, die häufig notwendig sind, manchmal auch wöchentlich oder noch öfter, an anderer Stelle sicher Begleitung von Jugendlichen hinsichtlich der weiteren Perspektiven etc. Vieles davon wäre nur an anderes Personal abzutreten, wenn dieses häufig in der Klasse anwesend und involviert wäre.

    Ich würde mir auch wünschen, dass eine Klassenleitungsstunde im Stundenplan der Klasse gesetzt und zusätzlich eine Entlastungsstunde üblich wäre.

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