Beiträge von RosaLaune

    Da will ich mal doch noch eben antworten, bevor ich mich wieder an meine restlichen KLA begebe ;) .

    Diese Möglichkeit zum Belegen einer zweiten Fremdsprache wird scheinbar von den SuS der o. g. Schulen in NDS nicht häufig genutzt. Oder es besteht gar keine Möglichkeit, weil es von schulischer Seite gar nicht angeboten wird. Das weiß ich nicht.

    Das ist interessant! Bei uns ist das derzeit noch nicht der Fall; unsere Bewerber*innenzahlen für das BG sind für das kommende Schuljahr hoch wie eh und je (zumindest im BG Wirtschaft und in Gesundheit/Soziales; in der Technik sinken die SuS-/Bewerber*innenzahlen schon seit Jahren in allen Bildungsgängen immer weiter, so dass wir unser BG Technik wie auch die FOS Technik wahrscheinlich über kurz oder lang einstampfen müssen - die FOS Technik Kl. 12 hatten wir sogar schon mal zwei Schuljahre lang gar nicht geführt, aber vorletztes Jahr "wiederbelebt".) Die einzige IGS, die wir als "Zubringerschule" für unsere BBS haben, hat keine Oberstufe und plant - soweit ich weiß - auch nicht deren Einführung.

    Warum müssen denn die Sekundarschulen eine Oberstufenkooperation mit Gym. bzw. GS eingehen? Das sind doch reine Sek. I-Schulen - wie in NDS die Oberschulen -, oder? Die haben doch mit der Oberstufe gar nichts zu tun?!

    Oberstufenkooperation heißt, dass die Schüler der Sekundarschule einen Platz in der Oberstufe an der kooperierenden Schule "sicher" haben (ich vermute mal, dass damit tatsächlich ein Rechtsanspruch einhergeht, das weiß ich aber nicht genau), sofern sie die Voraussetzungen für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erfüllen.

    Ich bin an einem (fast ausschließlich) technischen Berufskolleg. Das wirtschaftliche Berufskolleg in der Nachbarschaft hat aber auch mit sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen, da betrifft es aber eher den Bereich der Berufsschule und nicht so sehr die höheren Schulabschlüsse. Als ich an meiner Schule angefangen habe, hatten wir den letzten zweizügigen Durchgang in Klasse 13. Danach konnten wir immer nur noch eine Klasse einrichten, wobei wir die Leistungskurswahl (Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik) weiter offen gehalten haben. In der jetzigen 13 gibt es im LK Maschinenbau aber nur einen Schüler (wir haben mal mit mehr gestartet, die sind aber mittlerweile alle verlustig gegangen). Da hat die Bezirksregierung dann Ärger gemacht, seitdem dürfen wir nur noch Leistungskurse einrichten, wenn wir genug Schüler für jeden Leistungskurs haben. Das hat die Schülerzahlen auch wieder runtergehen lassen, denn jemand der sich hier mit Schwerpunkt Maschinenbau anmeldet, lässt sich nicht mit Elektrotechnik oder Informatik vertrösten. Jetzt haben wir in aktuellen Klasse 11 nur noch den Schwerpunkt Informatik gehabt. Im neuen Schuljahr wird es weder Maschinenbau noch Elektrotechnik geben, da führen wir den neuen Schwerpunkt Ingenieurswissenschaften ein. Mal schauen, wie das wird und ob das die Schülerzahlen erhöht.

    chilipaprika : Islamische Religion kann man hier in NDS auch seit einigen Jahren als Unterrichtsfach für das Lehramt BBS studieren. Wir hatten gerade jetzt im Winter erstmals eine Praktikantin bei uns, die dieses Fach studiert. Das große Problem ist nur, wie sie erzählte: Bislang wird offenbar an keiner nds. BBS islamische Religion angeboten. Aber vielleicht ändert sich das, wenn erstmal die ersten Student*innen mit diesem Fach mit ihrem Studium fertig sind.

    Islamische Religionslehre hapert oft an der konfessionellen Zugehörigkeit. Unser Kollege unterrichtet islamische Religionslehre gar nicht sondern das Ersatzfach (praktische Philosophie bzw. Philosophie). Die Fakultas hat er nicht, aber dafür die Schülerzahlen.

    Puh, sechs SuS sind aber schon extrem wenig! Bei uns sind es doch erheblich mehr, da wir sehr viele SuS haben, die von der Realschule bzw. aus dem Realschulzweig der Oberschule oder der IGS zu uns kommen und dort keine zweite Fremdsprache hatten (muss dort nicht belegt werden). Dieses Jahr haben wir zum ersten Mal eine komplette 11. Klasse im BG Wirtschaft, die nur aus SuS besteht, die keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache mehr benötigen, weil sie entweder vom allg. Gym. kommen oder bereits freiwillig eine zweite Fremdsprache in der Oberschule, Realschule oder der IGS gelernt haben. Ich habe die KuK, die im Aufnahmeausschuss für das BG sind, aber schon sagen hören, dass solch eine Klasse im kommenden Schuljahr wohl nicht mehr zustande kommen wird.

    Eine FOS Kl. 13 gibt es übrigens in NDS nicht, weil man hier über diese Schulform nicht die AHR erreichen kann. Wir haben daher nur die FOS 12 und dort ist keine zweite Fremdsprache notwendig.

    Sechs ist wenig und wir hatten vorher auch mehr. Aber da in NRW fast alle Schüler die Möglichkeit einer zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe 1 haben (Real-, Sekundar- und Gesamtschule, nur die Hauptschulen nicht, die gibt es aber ohnehin kaum noch) und viele diese Möglichkeit nutzen, ist der Bedarf an zweiter Fremdsprache bei uns gering. Dazu kommt, dass die Schülerzahlen zurückgehen, da die Gesamtschulen eigene Oberstufen haben und die Sekundarschulen eine Oberstufenkooperation mit Gymnasien oder Gesamtschulen eingehen müssen. Und die kämpfen nicht weniger um ihre Schülerzahlen. Früher, so berichten Kollegen, ging man an die Gesamtschulen um da Werbung für das Berufliche Gymnasium zu machen, heute lässt man uns da gar nicht rein.

    Gibt es bei euch keine Möglichkeit der fachgebundenen Hochschulreife?

    Aus Neugier: Würdest du sagen, das geringe Angebot von Französischunterricht an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen hängt an einer geringen Anzahl an vorhandenen Lehrkräften oder eher an geringem (curricularen/schülerseitigen) Bedarf?

    Zweite Fremdsprache an beruflichen Schulen kann man vergessen. Ich unterrichte Spanisch nur, weil viele Schüler am Beruflichen Gymnasium und in der Fachoberschule Klasse 13 die allgemeine Hochschulreife machen wollen und eine zweite Fremdsprache nachweisen müssen. Für das BG reichen drei Jahre neueinsetzender Spanischunterricht, für die Fachoberschule sogar zwei Jahre. Theoretisch bieten wir auch weiterführenden Fremdsprachunterricht an, aber da die Schüler je nach abgebender Schule Französisch, Spanisch oder Niederländisch hatten, kriegen wir nie genug Schüler zusammen um die entsprechende Klassenstärke zu erreichen. Wir kriegen ja so kaum noch eine elfte Klasse am Beruflichen Gymnasium zusammen, bei meinen neueinsetzenden Spaniern sind es in diesem Schuljahr 6 Schüler gewesen.

    Man müsste mal durchdenken, ob so etwas rein qua Dienstanweisung durchgesetzt werden kann bzw. ob andere Gremien die Möglichkeit haben, so eine Anweisung im Rahmen Ihrer Mitbestimmung zu umgehen.

    Spontan fiele mir die Hausordnung ein, die in vielen Bundesländern durch das Schulforum, die Schulkonferenz oder die Schulpflegschaft muss. Wenn die Kaffee bzw. Tee explizit erlaubt und die Lehrervertreter gemeinsam mit Schüler- bzw. Elternverteter sie so beschließen, kann dann der SL den Lehrkräften das Kaffeetrinken im Unterricht per Dienstanweisung trotzdem verbieten?

    Vielleicht fürchtet der Schulträger um seinen Teppich.

    BTW: Wusstet ihr "Nachgeborenen", dass es euch vermutlich nicht gäbe, wenn nicht ein russischer Oberst 1983 den Befehl verweigert hätte? Damals sind wir am atomaren Armageddon knapp vorbei geschrammt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw…fowitsch_Petrow

    Mich gäb's auch nicht, wenn Hitler keinen abartigen Vernichtungskrieg gestartet hätte. Und wie viele Milliarden von Menschen aus anderen Gründen nicht gibt. Schrecklich, schrecklich.

    Edit: sehe gerade, dass die verweigernden Sikh Rosa Launes Einfall waren.

    Nicht verweigernd! Ich glaube tatsächlich nicht, dass auch nur ein gläubiger Sikh seinen Wehrdienst verweigern würde und den Dienst an der Waffe wird ein gläubiger Sikh auch nicht aus Gewissensgründen verweigern können – das schließt sich im Grunde aus. Mir geht es nur um die Auflösung der Kollision einer verfassungsrechtlichen Pflicht und eines verfassungsrechtlichen Grundrechts.

    Mir geht es darum alle Schlupflöcher, die Du eröffnest und die dazu genutzt werden könnten sich dem Pflichtdienst zu entziehen, zu schließen. Egal ob Doc. Holiday, religiöse Ausrichtung, Essenspräferenzen, …

    Niemand kann sich entziehen, alle sind vor der Pflicht gleich.

    Das ist eben nicht so. Menschen sind unterschiedlich, deswegen gibt es auch besondere und unzumutbare Härten. Und machen wir uns nichts vor, Menschen sind bereit für ihre Prinzipien weit zu gehen, ich denke da nur an die ganzen hingerichteten Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst im dritten Reich verweigert haben und ihn auch in der Bundesrepublik samt Zivildienst verweigert haben. Da ist man auch drauf eingegangen und hat den § 15a ZDG geschaffen, der es Menschen erlaubt, statt Zivildienst ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis im Krankenhaus einzugehen. Ich denke, der Bundeswehr bricht es keinen Zacken ab, wenn sie einen Turban als alternatives Uniformteil zulässt. Schwieriger wäre es aber tatsächlich mit koscherer Verpflegung.

    Gibt es eine gesonderte Statistik zu Wehrdienstleistenden?

    Zudem wäre möglich, dass ähnlich viele Menschen sich auch als Nichtswehrdienstleistende oder Nichtsoldaten trotzdem weiter suizidiert haben und dann eben nur in dieser speziellen Statistik nicht auftauchen... will sagen, hier einen direkten Effekt zu suggerieren, finde ich etwas weit hergeholt.

    Es gibt leider keine Statistik extra für Grundwehrdienstleistende. Was ich gefunden habe, war eine Kleine Anfrage der Linksfraktion von 2008, da gibt das BMV an, dass im Jahr 2007 zwei Wehrpflichtige durch Unfälle im Dienst gestorben sind. Insgesamt scheint mir die statistische Erfassung aber so, dass man daraus so gut wie keine Schlüsse ziehen kann. https://dserver.bundestag.de/btd/16/138/1613808.pdf

    Also wieso nicht... vielleicht profitiert der eine oder andere von Struktur und regelmäßigen Routinen.

    Der ein oder andere profitiert, der ein oder andere verunglückt im Wehrdienst tödlich oder suizidiert sich.

    https://www.bundeswehr.de/de/selbstverst…elle-bundeswehr

    Du kannst durch die sinkenden Zahlen in den 2000er Jahren erkennen, dass sie mit dem Rückgang der Einberufungen zusammengehen, es also definitiv auch Grundwehrdienstleistende getroffen hat.

    Ich glaube hingegen nicht, dass Sikhs mit ihrem Turban vor Gericht durchkommen werden. Schließlich haben schon Sikhs versucht der Helmpflicht beim Motorradfahren aus religiösen Gründen zu entgehen und sind damit gescheitert.

    Siehe dazu: Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 24.17

    Das sehe ich komplett anders und würde das tatsächlich auch mit dem von dir genannten Urteil, mehr noch mit dem Urteil zum Ramadan und der Wehrpflicht (VG Hamburg, 26. Januar 1994 - Aktenzeichen 3 W 2411/93) begründen. Beim Motorradfahren kollidieren keine zwei gleichrangigen Güter, bei Wehrpflicht und Religionsfreiheit schon. Die Rechtsprechung hat diesbezüglich bereits klar gestellt, dass eine Befreiung nur möglich ist, wenn die Ableistung des Wehrdiensts mit der Religionsausübung nicht vereinbar ist. Das verpflichtet aber auch die Bundeswehr, diese vereinbar zu machen.

    Noch nicht. Noch ist die Wehrpflicht aber auch nicht wieder reaktivert worden, weil unser Staat hofft, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, um die Bundeswehr wieder auf eine Stärke von 460.000 Soldaten zu bringen. ich glaube nicht, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, so dass auch ohne Spannungsfall die Wehrpflicht wieder reaktivert werden dürfte.

    --> https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…reform-104.html

    Es würde mich nicht überraschen, dass das SBGG geändert würde, wenn die Pflicht zum Grundwehrdienst wieder eingeführt würde und die Zuordnung zum männlichen Geschlecht (§ 9 SBGG) auch dafür bestehen bliebe. Ggf. würde dann ausgemustert, schon allein weil die medizinischen Kosten der Transition für die Bundeswehr unangenehm sind, aber irgendeine solche Regelung würde man wohl finden.

    Und ja, selbstverständlich wird da gekocht, aufm Feldkocher. Gleich nachdem man sein halbes 2-Mann Zelt aufgebaut hat.
    Oder wenn man dann in der Feldküche eingesetzt wird und selbstverständlich nicht fertig abgepacktes Essen geliefert wird sondern einfach mal ein halbes Rind, das dann erst noch zerlegt werden muss.

    Ich freue mich nur auf die Wiedereinführung des Grundwehrdienstes, weil ich so gespannt bin, die ganzen Urteile des BVerfG zum Spannungsverhältnis der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu lesen. Ich hoffe auf Sikh, die ihren Turban tragen wollen, auf Veganer, die eine entsprechende Truppenverpflegung mit Verweis auf die Weltanschauungsfreiheit verlangen (wobei die sicherlich alle aus Gewissensgründen verweigern), aber jetzt hab ich auch Hoffnung, dass vielleicht die Zerlegung eines Rindes auch dazu kommt.

    Das finde ich jetzt auch nochmal interessant. Hatte ich so noch nicht realisiert. Danke für den Hinweis.

    Ich habe zugegebenermaßen noch nicht alle Länder geprüft, aber für NRW, Bayern, Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein kann ich es schon mal sagen. Für alle anderen Länder außer Bremen habe ich es nur von anderen gehört. Aber vielleicht mache ich das mal in den Ferien fix.

    Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung der Regeln NRW betreffend dazu?

    Bolzbold hat die Information der BezReg Arnsberg bereitgestellt. Befristet Beschäftigte darf man nicht zur Mehrarbeit verpflichten, das gilt aber für den Schulleiter. Für den befristet Beschäftigten gilt, dass er den Anweisungen folge zu leisten hat. Wenn der Schulleiter also eine Vertretung anordnet, auch wenn er es nicht darf, dann musst du diese Stunde erstmal halten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist (ist es sicherlich nicht).

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