Beiträge von RosaLaune

    Hm, aber die fällt ja nicht weg, sondern wird dann nur verschoben. Zum Nachteil der Mitarbeiter. Merken tut das sonst niemand.

    Nein, die findet statt. Aber eben ohne mich und viele andere Kollegen.

    Nachdem die Zeugnisse ausgegeben sind, braucht man Zeugniskonferenzen auch nicht mehr nachzuholen, da ist das Kind schon im Brunnen.

    Ist aber auch hart auf Kante genäht, wenn man die Zeugniskonferenz einen Tag vor Zeugnisausgabe macht, wann werden die gedruckt und unterschrieben?

    Zeugnisausgabe ist erst nächste Woche Freitag.

    Ja, ok. Da stimme ich natürlich zu. Warum Vollzeitkräfte umsonst Mehrarbeit leisten müssen, Teilzeitler aber nicht, habe ich trotdzem nie verstanden.

    Man muss ein wenig um die Ecke denken, um das zu verstehen. Vergleichen wir eine TZ-Kraft mit 22 Stunden und eine VZ-Kraft mit 25,5 Stunden. Die TZ-Kraft kriegt 22 Stunden bezahlt, macht jetzt aber durch Mehrarbeit effektiv 24 Stunden. Dann heißt Gleichberechtigung, jedenfalls wenn wir die Rechtsprechung miteinbeziehen, dass der TZ-Kraft, genauso wie der VZ-Kraft, die 23. und 24. Stunde bezahlt werden muss. D. h. aber auch, dass die TZ-Kraft bei Erreichen des VZ-Deputats die nächsten Stunden erstmal nicht bezahlt bekommt, bis die Bagatellgrenze für Vollzeitler übersprungen wird.

    Alle Länder, die ich bisher geprüft habe, handhaben dies auch so, jedenfalls für Tarifbeschäftigte (hier gilt § 4 I TzBfG). Für Beamte ist die Lage natürlich anders. NRW wird hier auf die Nase fliegen, bis dahin ist es aber ein langer Weg.

    Seltsame Interpretation.

    Wenn 2,1 Unterrichtsstunden die Bagatellgrenze ist, dann ist man ab 2,2 Unterrichtstunden über der Bagatellgrenze und müsste nach meinem Verständnis zumindest ab der dritten Vertretungsstunde für alles bezahlt werden.

    Und das gilt auch, wenn die prozentuale Grenze bei 2,6 oder 2,9 Unterrichtsstunden liegt. Das lernen schon unsere Kleinen in Mathematik, dass Wasser für 2,9 Tage eben nicht für 3 Tage reicht. Auch nicht, wenn man es rundet.

    Ja, definitiv. Mindestens das wird dem Land als Arbeitgeber auf die Füße fallen. Aber bis das gerichtlich geklärt ist, spart man sich erstmal Geld.

    Teilzeit

    Teilzeitquote

    Bagatellgrenze

    Vergütung ab

    24,5 von 25,5

    96,08%

    2,9->3 Stunden

    4.Stunde

    17,5 von 25,5

    68,63%

    2,1-> 3 Stunden

    4. Stunde

    17 von 25,5

    66,67%

    2,0-> 2 Stunden

    3. Stunde

    9 von 25,5

    35,29%

    1,1-> 2 Stunde

    3. Stunde

    8,5 von 25,5

    33,33%

    1,0 -> 1 Stunde

    2. Stunde

    So, heute kam auch die Nachricht vom Bezirkspersonalrat über den Schulleiter. Dort steht ausdrücklich drin:

    Zitat

    Der Mehrarbeitserlass stellt klar, dass die Regelung gemäß § 61 LBG NRW auch für Tarifbeschäftigte gilt (vgl. BASS 21-22 Nr. 21 sowie § 44 TV-L).

    Absolute Frechheit, wobei die Schuld dafür auch bei der AN-Seite liegt. Wer einem Tarifvertrag zustimmt, in dem im Endeffekt drin steht "Darüber entscheidet der Arbeitgeber allein", ist nicht ganz sauber.

    Es werden auch Beispiele durchgerechnet. Wer 17,5 von 25,5 Unterrichtsstunden hat, hat eine anteilige Bagatellgrenze von 2,1 Unterrichtsstunden. Da man nur ganze Stunden mehrarbeiten kann, liegt die wahre Grenze natürlich bei drei Unterrichtsstunden, eine Auszahlung erfolgt also erst bei der vierten Stunde, dann aber für alle Stunden.

    NRW ist damit meines Wissens nach das einzige Land, dass die Bagatellgrenze für Tarifbeschäftigte eingeführt hat. Auf Klagen bin ich gespannt.

    Ministerin Feller hat jetzt davon gesprochen, dass bei einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte eine Präsenzpflicht kommen könnte, sogar in den Ferien.

    https://www.news4teachers.de/2026/01/wenn-e…end-der-ferien/

    Ist natürlich absurd, gerade für den Beruf, bei dem Home Office seit Jahrzehnten ein etabliertes Konzept ist, in Zeiten von Flexibilisierung gerade dieses abschaffen zu wollen. Aber wenn man bedenkt, dass es hunderte andere Berufe gibt, die einem mehr Flexibilität bieten (wenn auch vielleicht monetär nicht ganz so nett), muss man davor wohl keine Angst haben. Ich mache den Beruf echt gerne, aber nicht zu allen Bedingungen. Es ist ja auch nicht so, als würden wir nicht mehr und mehr Lehrer verlieren...

    Ich weiß noch, dass wir in Berlin vor dem Ref die E10 hatten und nach die E11, nur Erfahrungsstufen sind im Ref verloren gegangen, weshalb man theoretisch weniger hätte (wenn nicht Berlin eh immer Erfahrungsstufe 5 bei Neueinstellungen gezahlt hätte).

    Da jetzt aber die meisten auf E13 hochgestuft worden sind, sollte es jetzt E11 geben (E12 gibt es in Berlin gar nicht E11 entspricht ja auch A12 z.B.).

    Sprich, ohne Ref eigentlich eine unter mit Ref.

    Wann war das denn? Der TV EntgO-L gilt erst seit 2017.

    Lehrer machen halt 2 Staatsexamina, wenn das unnötig wäre, könnten wir uns das sparen. Nichtverbeamtete Kollegen erhalten E13, mit Ref.

    "Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert. Für deine Eingruppierung als Lehrkraft sind der erworbene individuelle Abschluss und die sich daraus ergebende Zuordnung zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern der Einsatzschulart maßgeblich. In der Regel erfolgt die Eingruppierung auf der Grundlage des Abschnitts 2 der Entgeltordnung für Lehrkräfte."

    Da geht's um Seiteneinstieg, aber diese können das zweite Fach nachstudieren und sind dann E12, dachte ich zumindest?

    Ob die zwei Staatsexamina nötig sind, ist unabhängig von der Frage, wie jemand eingestuft wird.

    Ja, Seiteneinsteiger kriegen mindestens E10 (TV EntgO-L Nr. 2.4), können aber eben auch E12 kriegen, wenn sie einen Master vorweisen können. Eine Befähigung für ein zweites Fach ist dafür nicht notwendig. Es heißt bei Nr. 2.2 "Die Lehrkraft [...], die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach hat [...]"

    E13 kriegen nur "Erfüller", ohne 2. Staatsexamen erhält man in Sachsen, soweit mir bekannt, kein E13. Als Verhandlungsgrundlage kann man es aber vielleicht nehmen, immerhin ist man in 2 Fächern einsetzbar.

    Dann hält sich Sachsen nicht an den Tarifvertrag. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) unterscheidet zwischen "Erfüllern" (= Bedingungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis liegen vor, also erfolgreich abgeschlossenes Referendariat) (TV EntgO-L Nr. 1) und Nicht-Erfüllern mit abgestufter Qualifikation (Nr. 2). Für die Qualifikation Für Erfüller wie für Nicht-Erfüller mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (Nr. 2.1) sieht der Tarifvertrag eine Einstufung in E13 vor, wenn die Stelle A13 entspricht. Der Unterschied hier besteht in unterschiedlichen Zeiten bis zum Stufenaufstieg. Für Nicht-Erfüller mit abgeschlossener Hochschulbildung (Master-Abschluss oder ähnlich) gibt es dann E12 (Nr. 2.2), für eine abgeschlossene Hochschulbildung auf niedrigerem Niveau E11 (Nr. 2.3) und für eine noch geringere Qualifikation E10 (Nr. 2.4). Mir ist nicht bekannt, dass Sachsen hier eine abweichende Regelung im Tarifvertrag getroffen hat.

    In Hessen genauso, mit Glück bekommt man E12, aber normalerweise E11. Mehr geht nicht, bzw. nur nach sehr vielen Jahren und entsprechend Glück mit der personalführenden Dienststelle kann man auf E13 kommen

    Hessen hat ja einen eigenen Tarifvertrag mit eigener Entgeltordnung. Ich meine mich zu erinnern, dass dort tatsächlich eine niedrigere Einstufung erfolgt verglichen mit dem TV-L und den Nebenverträgen. Edit: Jo, heißt TV EGO-L-H

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    Grundsätzlich muss man sagen, dass allein die Existenz des eigenen TV EntgO-L schon eine Abkehr vom eigentlichen Prinzip des TV-L darstellt. Im TV-L erfolgt die Bezahlung nämlich eigentlich und grundsätzlich aufgrund der Tätigkeit, nicht aufgrund der Qualifikation. Für das Lehramt gilt aber natürlich wieder, dass wir besonders sind.

    Galilei haben wir ziemlich sicher auch in 9 gelesen. Ist das in den letzten 20 Jahren alles von der Sek I in die Sek II gerutscht oder wird in Deutsch insgesamt weniger gelesen?

    Es kommt auch sehr stark darauf an, wie du die Lektüre curricular einbindest. Galilei kann man super im GK am technischen Gymnasium lesen und einbetten in den Themenbereich "Technische Entwicklung und gesellschaftlicher Wandel". Die Abiturvorgaben machen in dem Themenbereich keine Vorgaben zu Texten, es sollen aber insbesondere journalistische und wissenschaftliche Texte gelesen werden. Man kann aber auch eine Lektüre zwischen schieben. Oder man nimmt es in die 11 auf.

    Das würde mich doch sehr wundern. Ein Journalismusstudium hat nichts mit Literturwissenschaften oder Germanistik generell zu tun. Da scheitert es schon an den absoluten Grundlagen.

    Falls du diesen Studiengang der FernUni Hagen meinst, so ist das eher ein medienwissenschaftlicher Master, als ein literaturwissenschaftlicher. Den kann man allerdings tatsächlich mit fast jedem geistes- oder gesellschaftswissenschaftlichen Bachelor studieren. Ob der dann allerdings für OBAS reicht, wage ich zu bezweifeln.

    Im M. A. NDL der FernUni Hagen ist jedenfalls mehr Literaturwissenschaft drin als in meinem B. A. und M. Ed. (das dürften keine 15 CP gewesen sein).

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