Nah- und Fernwärme aus Müllerverbrennung, Industrie oder Biomasse.
Verdichterkältemaschinen mit Photovoltaik ist wohl aktuell das beste.
Die armen Müller, zum Glück gibt's davon genug in Deutschland.
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Verdichterkältemaschinen mit Photovoltaik ist wohl aktuell das beste.
Die armen Müller, zum Glück gibt's davon genug in Deutschland.
Es ist halt leider gar nicht lustig. Tut mir echt leid, dass du in so ein unangenehmes Kollegium geraten bist.
Das Kollegium ist eigentlich großartig. Wirklich, ich habe so tolle Kollegen, insbesondere die, mit denen ich dann auch in den pädagogisch intensiven Bildungsgängen eng zusammenarbeite. Aber die Schulleitung ist schwierig und anders als ich müssen die meisten Kollegen noch jahrelang mit dieser Schulleitung zusammenarbeiten. Da ist es dann verständlich, wenn man deren Zorn nicht auf sich ziehen möchte (wobei ich mittlerweile eher von der Inkompetenz als der Böswilligkeit überzeugt bin).
Es ist schon klar, wo das Problem steckt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 7 Absatz 3:
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.Gilt das dann eigentlich nicht mehr für Niedersachsen mit seinem "CRU"? Und was bedeutet eigentlich "mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen"? Viele öffentliche Schulen haben ja das evangelisch oder katholisch im Namen, meistens nur, weil es schon immer so war... Aber viele eben auch nicht, sind diese dann "bekenntnisfrei" und nicht zum Religionsunterricht verpflichtet? Und wie klappt das überhaupt mit der staatlichen Aufsicht?
Kein anderes Fach, weder Deutsch noch Mathematik, ist auf diese Weise grundrechtlich verankert. Warum gerade Religion?
Ich weiß, das sind Fragen, die provozieren können. Aber da gibt es keine einhellige Meinung im "Volk", und der Absatz 3 oben wurde auch schon oft angefochten.
Der CRU in Niedersachsen ist von den beiden großen Kirchen initiiert worden, deshalb gibt's da kein Problem. Das ist bekenntnisorientierter Religionsunterricht für evangelische und katholische Schüler (aber nicht für andere christliche Konfessionen).
Bekenntnisfrei sind meines Wissens nach solche Schulen, die sich explizit so nennen / auffassen. Ich habe mich aber schon lange nicht mehr mit dem Thema beschäftigt.
Religionsunterricht anbieten ist ein Grundrecht der Religionsgemeinschaften, deshalb steht's im Grundgesetz. Da wollen öfter Mal Leute mit der Axt ran, anders als an den Deutsch- oder Mathematikunterricht. Diese muss man nicht grundrechtlich schützen, auch weil ja durch die Staatsaufsicht ohnehin der Staat bestimmt.
Warum?
Weil wir in einem Land leben, in dem Gleichberechtigung einen zentralen Stellenwert hat, in dem aber eben auch der bekenntnisorientierte Religionsunterricht als Grundrecht geschützt ist. Wenn du den kleineren Religionsgemeinschaften diese Möglichkeit nimmst, dann benachteiligst du sie. Und nein, ein bekenntnisfreier Religionskundeunterricht ist da keine geeignete Alternative, denn dieser wird in einem Land mit einer historisch ganz eindeutigen religiösen Prägung immer ein Religionskundeunterricht aus christlichen Augen (und sei es auch ein katholisches und ein evangelisches) sein. Das kann unseren Ansprüchen nicht genügen, so jedenfalls sehe ich das.
Heutzutage gebe ich keine Vollmacht mehr, also keinem. Ich wähle aus Prinzip seit über 15 Jahren nicht mehr in Frankreich, muss aber zugeben, dass ich für 2027 doch überlege, mich zu registrieren, auch wenn ich dafür ans andere Ende von NRW fahren muss. Nicht für mich, aber für meinen Neffen (also seine Zukunft).
Aber habt ihr in Frankreich nicht diese verrückten Auslandswahlkreise bei Parlamentswahlen? Muss man dafür dann zur Botschaft/zum Konsulat fahren, um wählen zu können?
- was ist eine Vollmachtwahl, hat jemand in deinem Namen gewählt und du vermutest, dass er/sie was anderes angekreuzt hat? Das klingt ja nach üblem Vertrauensmissbrauch.
Es gibt demokratische Systeme, in denen jemand, der zur Stimmabgabe verhindert ist, jemand anderen bevollmächtigen kann, für ihn abzustimmen. Das Problem ist dabei natürlich, dass sich die Stimmabgabe nicht nachprüfen lässt und dass der bevollmächtigte im Grunde zwei Stimmen abgibt. Frankreich hat dieses System offenbar eingeführt. Ich kenne es selber nur bei Parlamentsabstimmungen in Spanien, wo verhinderte Abgeordnete einen Kollegen bevollmächtigen, in ihrem Sinne abzustimmen. Da dies aber öffentliche Stimmabgaben sind, kann man immerhin sehen, wie abgestimmt wurde.
Positiv - er hat diesem CDU-Clown aus Köln widersprochen bzgl. Dessen Post zu Özdemir.
Auf der anderen Seite: hätte er das nicht gemacht, hätte er seine Kandidatur gleich noch zurückziehen können.
Ja, das habe ich heute auch mitbekommen und das fand ich auch gut. Aber mein Eindruck, dass er ein Unsympath ist, bleibt.
Konsequent wäre es, wenn Religionsunterricht
abgeschafft würdeeinen anderen Namen bekäme und man nicht nur über Religionen, sondern über Kulturen, Gesellschaften und vor allem Traditionen reden würde. Am Ende der Schulzeit sollten die Kids dann entscheiden können, was sie davon für richtig, falsch, gefährlich oder völlig überflüssig halten. Religionen stehen in einer Gesellschaft ja nicht für sich allein, sondern haben oft gewaltige Folgen für eine ganze Gesellschaft, meist negative.
Klingt nach Gesellschaftslehre. Religionsunterricht hat in Deutschland schon historisch seinen Platz und gerade für die kleinen Religionen ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen wichtig.
Ich bin nicht im Ländle, aber was ich von Hagel mitbekommen habe, lässt einen erschaudern. Hoffentlich landen die Grünen am Sonntag vorne, auch wenn nur mit 0,01 %p. Özdemir ist dreimal der bessere Kandidat.
Der Personalausweis kostet 46,-€, dauert mehrere Wochen, muss persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden und ist bei der Wahl im Wahllokal vorzulegen.
Also so schlecht ist das nicht, was Trump da fordert, entspricht es doch ziemlich genau dem, was in unserem Wahlsystem seit Jahrzehnten Standard ist. Ob man das Dokument jetzt Personalausweis oder Reisepass nennt, ist doch unerheblich. Im Ergebnis muss man sich in beiden Fällen die Wahlberechtigung erkaufen.
Warum muss man bei uns den Personalausweis eigentlich bezahlen, wenn es doch eh Vorschrift ist einen zu haben?
Du kannst jetzt aber Trump nicht dafür verantwortlich machen, dass die Wahlhelfer hier in Deutschland nicht "Dienst nach Vorschrift" gemacht haben. Schließlich haben sie eigentlich Deine Identität zu überprüfen.
Noch mal, es besteht keine grundsätzliche Ausweispflicht beim Wählen (§ 56 III 2 BWahlO).
Gestern war Lehrerkonferenz. Schulleitung hat das Thema Reichweite und Schüleraufnahmen als TOP aufgeführt, der Punkt mit den Videoaufnahmen kam auch. Dazu gehört auch, dass Unterrichtsszenen aufgezeichnet werden können und Schüler, die damit nicht einverstanden sind, solange in einer anderen Lerngruppe beschult werden sollen. Ich habe meine Kritikpunkte geäußert (danke für euren Input!), im Kollegium gab es Zustimmung zu meiner Kritik. Aus der Schulleiterrunde kam dann ein dummer Spruch à la "ohne steigende Schülerzahlen ist natürlich die Ausstattung der Schule nicht gesichert, das gilt insbesondere für unsere befristeten Kollegen." Der zielte natürlich auch voll auf mich, aber die wissen auch noch nicht, dass ich nach dem Sommer eh weg bin...
Abgestimmt wurde noch nichts.
Dass man sich zu Wählen ausweisen muss? Das steht auf jeder Wahlbenachrichtung.
Stimmt nicht. Man muss sich nur auf Verlangen ausweisen (§ 56 III BWahlO).
Das ist rechtswidrig.
Foto- Und Videoaufnahmen müssen explizit erlaubt werden.
Ein "Nicht-Erlauben" darf keine Nachteile mit sich bringen.
Ein "du bist hier angemeldet und es steht in der Schulordnung, daran musst du dich halten" ist nicht erlaubt.
Link auf die Seite vom Datenschutzbeauftragten des Landes NRW: Link Ungefähr auf der Hälfte der Seite steht das richtige Vorgehen zu Videos aus dem Unterricht.
Danke, nehme ich morgen mit in die Konferenz.
Uff.
Wo fange ich an. Unsere Schule sucht Schüler und will deshalb präsenter in den sozialen Medien auftreten. Wir als Lehrkräfte wurden gebeten, Videobeiträge aus dem Unterricht zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel gut laufende Arbeitsphasen, Lernprodukterstellung, etc. Das braucht derzeit noch die Erlaubnis der im Video auftretenden Personen, die Schulleitung will aber die Hausordnung ändern, sodass die Schüler mit Kenntnisnahme der Hausordnung pauschal die Zustimmung erteilen.
Es wäre nicht der erste – in meinen Augen offenkundige – rechtswidrige Beschluss, den ich an der Schule miterlebe. Als der Abteilungsleiter uns das erklärte, war das Abteilungskollegium erstaunlicherweise nicht empört, ich war da recht allein. Bei der Lehrerkonferenz wird es morgen auch Thema sein. Kann jemand rechtliche Erfahrungen mit so einem Vorgehen teilen? Ich will das morgen nicht einfach durchgehen lassen. Es kann doch nicht sein, dass ich Schülern ständig erkläre, warum es ein Problem ist, Unterricht auf Tiktok oder Instagram zu streamen und dann kommt sowas.
Deal mit Schülern?
Der Deal lautet "Wer fehlt muss nachholen!" Das wird am ersten Schultag bekannt gegeben und damit ist das Thema für mich dann erledigt. Es ist nicht mein Problem ob ein Schüler anwesend war oder nicht - Ich habe dies nur zu verwalten.
Wenn du den Schüler persönlich an solche Pflichten bindest, dann wirkt das viel besser, als bei so einer allgemeinen Regel. Ich spare mir Arbeit, wir bleiben ehrlich miteinander, Stoff wird nachgearbeitet, der Schüler taucht das nächste Mal nicht mit einer Krankschreibung für drei Tage auf. Ich kann über das Vorgehen nicht klagen.
Müsste er den Stoff nicht nacharbeiten, wenn er krank wäre? Wer im Unterricht fehlt ist doch wohl selbstverständlich dafür verantwortlich den Stoff nachzuarbeiten. Ansonsten hätte ja jeder Schüler individuelle Gründe in der Klassenarbeit zu argumentieren "Da war ich nicht da". Wo kämen wir denn da hin.
Klar, muss er. Bei einer Krankheit habe ich aber keinen Deal mit dem Schüler.
Gibt es bei uns auch. Da steht aber auch Jubiläum drin und ein Geburtstag ist am Ende ein Jubiläum. Genügt der Geburtstag eines Cousins? Keine Ahnung. Die BASS zählt nicht abschließend auf.
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