Bei uns kommt es wohl an der Abendschule auch vor, dass die Schüler da vorher ein Bier trinken. Ich sehe da aber auch kein Problem. Wer damit noch Autofahren kann, kann auch den Fachschulunterricht besuchen.
Beiträge von RosaLaune
-
-
sekundären Geschlechtsmerkmale sollten bedeckt sein
Unbedingt. Es kann nicht sein, dass die Jungs ohne Maske rumlaufen und jedem ihr Fratzenhaar aufdrängen.
-
Willkommen im Kosmos Schule und im Forum. Das allererste, was man lernen muss, wenn man den Bereich Schule betritt: Ohne Angabe des Bundeslandes wird dir hier niemand über eine spekulative Ebene hinaus helfen können.
-
Alle Macht geht halt vom Volke aus.
Und so wie sich ihre Herr*innen aus der Vereinskasse bedienen, wird es in deren Reich dereinst dem Rest (des Volkes) ergehen - wird damit signalisiert.Ich finde ehrlich gesagt, dass die AfD zu gefährlich ist, als das man sich mit solchen Sachen beschäftigen sollte. Aber wenn man es schon tut, dann sollte man auch bei den Fakten bleiben. Hier bedienen sich nämlich keine Herren. Die Fraktion hat beschlossen, ihren Vorsitzenden eine Zulage zu zahlen. Und wenn die Fraktion meint, so ihre Gelder verwenden zu müssen, dann sollen sie das tun. Ich finde das inhaltlich falsch, insbesondere weil ich glaube, dass es hier eigentlich um die Parteivorsitzenden und nicht um die Fraktionsvorsitzenden geht, aber hey.
-
Die AfD ist eine zutiefst demokratische Partei!
Es wurde in der Fraktion per demokratischer Abstimmung beschlossen, das Gehalt von Weidel und Chrupalla zu verdoppeln.
Neben der normalen zu versteuernden Bundestagsdiät in Höhe von knapp 12.000 Euro, zahlt ihnen die AfD-Fraktion statt wie bisher 6.000 von nun an eine Zulage von rund 12.000 Euro. Wie alle Bundestagsabgeordneten bekommen sie zudem die steuerfreie monatliche Kostenpauschale von gut 5.300 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats.
Macht pro Monat schlappe 29.300 €.
Damit wird der Gehaltsabstand zu den Bürgergeldempfängern gewahrt.Was hat das mit der Frage zu tun, ob die AfD eine demokratische Partei ist oder nicht?
-
Ich glaube, es ist in NRW (vorletzte Schulwoche) die elegante Lösubg für Hitzefrei in der Oberstufe, wo man es nicht so dürfte).
Ich vermute, die meisten KuK werden sehr kreativ sein. RosaLaune könnte im Spanischunterricht eine ‚Landeskundliche Simulation: Spanische Siesta aus Temperaturgründen‘ zum Beispiel im Klassenbuch aufschreiben.
Ja, Sek II darf bei uns kein hitzefrei bekommen. Die gehen hier in der Stadt alle in den Distanzunterricht, manche ab 10 Uhr, manche ab 12 Uhr. Unsere Schule gehört nur zu den wenigen, die das nicht bereits gestern entscheiden konnte.
Ich wünschte ich hätte zu der Zeit Spanisch, dann würde ich es genauso machen chilipaprika
-
Super. Bei mir kommt jetzt um 10 vor 6, dass die Schulleitung ab der 5. Stunde Distanzunterricht angeordnet hat. Dass man da wirklich noch eine Nacht drüber schlafen musste, finde ich doch fragwürdig. Genauso wie Distanzunterricht bei Hitze. Aber da viele Schüler einen weiten Anfahrtsweg haben, werden die wohl ohnehin erst ab der 7. Stunde am Distanzunterricht teilnehmen können und das betrifft dann jedenfalls nicht mehr mich.
-
Hast du auch einen "main"?

Rosalina
-
Nein, Peach Main. Immer schon. Bei jedem Nintendo Game. Die anderen teste ich nur für deren Kostüme.
Habe gestern endlich alle Kostüme freigeschaltet, einfach nur durch Onlinerennen in KO und Rennen.
-
Warum soll das ein Arbeitgeber nicht können? Natülich kann das ein Arbeitgeber machen. Was willst du denn machen? Dich beschweren, dass sich der Schulleiter nicht das Attest genau durchgelesen hat, obwohl du da mit Gipsarm in die Schule kommst und erzählst, dass dein Arm gebrochen war. Ganz ehrlich: Dann würde ich doch ein Attest nicht mehr durchlesen.
Und wenn jemand Attestplficht hat, dann hat das einen Grund. Der Grund ist ja auch nicht willkürlich.
Wenn du da einmal im Jahr für 2 Tage so etwas vorlegst, dann wird da kein Arbeitgeber etwas zu sagen. Wenn du aber bei deiner Attestpflich innerhalb von 4 Wochen jeweils einmal pro Woche für 2 Tage jeweils so ein Teleding vorlegst und dort am besten auch noch immer 4 verschiedene Ärzte unterschieben haben, dann würde ich mal sagen, dass sich das beim 5 mal auch ruhig ein Amtsarzt angucken kann.
In den seltensten Fällen wird der Schulleiter der Arbeitgeber sein. Aber wenn wir schon dabei sind: nach § 5 Lohnentgeltfortzahlungsgesetz ist ein erkrankter Arbeitnehmer in der Pflicht, seine Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn sie länger als drei Kalendertage andauert. Der Arbeitgeber muss das jedenfalls soweit zur Kenntnis nehmen, dass er das Entgelt fortzahlt.
-
Aber so krasse Fälle von Auslassen eines kompletten Faches hatten wir noch nie.
Bei manchen Fächern kenne ich das aus unseren AVs. Da wird dann der Werkstattunterricht oder Sport konsequent nicht besucht. Spannend ist es, wenn die Fachlehrer dann trotzdem eine gute Note vergeben.
Wir lassen bei tageweisen Fehlzeiten auch mahnen. Wer nur stundenweise fehlt, ist aber gefühlt tatsächlich unantastbar.
-
Ein neues Fach ist allerdings vielleicht auch die Schwächung meines Faches (Weil zum Beispiel Spanisch viel cooler ist als Französisch).
Total off-topic, aber als Spanischlehrer ärgert es mich immer, das zu lesen. Und ich glaube auch, dass unsere spanische Fachdidaktik einen großen Anteil an dem coolen Ruf hat, weil wir immer damit werben, dass Spanisch so einfach ist auszusprechen (ist es nicht!) und man alles so einfach schreibt und das Wetter immer so toll ist, etc.
Ich hoffe, Französisch bleibt eine starke Fremdsprache in der Schule (oder wird es wieder). Vermutlich aber sterben die Fremdsprachen abseits des Englischen aus.
-
Die Mormonen machen das ja regelmäßig bei ihren Totentaufen. Ob Päpste oder Holocaustopfer, wenn die an die Daten kommen, taufen sie. Das finde ich zutiefst respektlos, rechtliche Handhabe wird man wohl nicht dagegen haben.
-
"Du kannst Formulare unterschreiben soviel du willst, aber die Taufe wird dich immer an Gott binden. Du kannst also gar nicht austreten."
Ist ja in Ordnung, wenn Leute das glauben. Aber es so auszusprechen ist dann doch sehr übergriffig. Da kriegt man schon das Verlangen, diese im Namen Satans gegenzutaufen.
-
Krass. Tut mir leid, dass dir das passiert ist.
In meinem Laienverständnis unseres Rechts hoffe ich doch, dass der Holzfäller nicht belegen kann, dass er das Einverständnis zum Fällen der Bäume hatte. Und dass es nicht glaubhaft ist, dass du mündlich dem Fällen (und offenbar uneigennützigem) Entsorgen des Holzes zugestimmt hast, sollte auch klar sein. Dann solltest du zumindest materiell entschädigt werden.
-
Die Ausbildung von Schülern ohne Berufsabschluss ist eine marginale Abteilung inden BK in NRW. In allen anderen BL hat die Schulart "BK" andere Klientel und Ausbildungsziele.
Du meinst in Baden-Württemberg. Ich kenne kein anderes Land, dass noch die Bezeichnung Berufskolleg führt. In NRW ist Berufskolleg einfach die Bezeichnung für berufsbildende Schulen. Und ja, die Ausbildungsvorbereitung, in der ich auch unterrichte, ist marginal, aber das sind alle anderen Bildungsgänge auch, einfach weil es so viele gibt. Unsere AV ist jedenfalls so groß wie unser Berufliches Gymnasium, wenn wir die IFK zur AV dazurechnen, dann dreimal so groß.
-
Im April gab es einen Fall vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Dabei war von den Klägern zuvor explizit ausgeführt worden, dass bereits das Betreten des Schwimmbads in ihrem Glauben eine Todsünde sei. Ich habe die Urteilsbegründung dazu noch immer nicht gefunden und lesen können, klar ist aber, dass auch in diesem Fall zumindest aus Sicht des VG FR die Schulpflicht in der Abwägung höher zu bewerten ist.
Danke, ich habe soeben die Pressemitteilung gelesen und behalte den Fall im Auge. Ob das VG Freiburg die Schulpflicht höher wertet (und damit anders entscheidet, als es die höchstrichterliche Rechtsprechung macht, nach der Art. 4 und Art. 7 I GG sich auf Augenhöhe gegenüberstehen, vgl. BVerwG 6 C 25.12, Rn. 12) oder aus anderen Gründen so entschieden hat, konnte ich der Pressemitteilung nicht entnehmen. Vielleicht weißt du da aber mehr zu?
-
Das magst du problematisch finden, letztlich zeigen aber sämtliche Urteile zu Fragen der Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen, dass die Schulpflicht hier in der Abwägung höher zu bewerten ist.
Das finde ich persönlich auch völlig angemessen, andernfalls höhlt das die Schulpflicht sukzessive aus.
Ich glaube, dass das nicht so einfach ist. Das Urteil, das ich mal näher studiert habe, hielt die Teilnahme am Schwimmunterricht für zumutbar, weil diese auch durch das Tragen von Kleidung, die den Kleidervorschriften der Religionsgemeinschaft entspricht, erfolgen kann und weil nicht dargelegt werden konnte, welche konkrete Kleidervorschrift Schwimmen unmöglich machen sollte.
-
Ahh... Artikel 7 GG ?!
Da steht keine Schulpflicht.
-
Manchmal lese ich etwas zu schnell/falsch. Dafür sind doch Diskussionen da. Aber ich sehe immer noch keine Pflicht, dass ich zu einer bestimmten Zeit als Christ beten muss. Wie gesagt: ich bin seit Jahren nicht mehr in der Kirche gewesen und noch hat sich keiner beschwert, dass ich kein richtiger Christ bin. Das Geld wird jedenfalls fröhlich von meinem Konto abgebucht für die Kirche. Ich wette auch mal, dass die mich nicht rausschmeisen werden.
Ich denke, hier treffen einfach sehr unterschiedliche Religionsverständnisse aufeinander.
Werbung