Beiträge von RosaLaune

    Die Dezentralisierung im Rahmen des föderalen Systems soll autoritäre Entwicklungen oder gar eine Wiederholung der Gleichschaltung verhindern. Das ist im Grunde ein lobenswerter Ansatz, wenn die Durchführung letztlich nicht so ineffizient wäre.

    Klingt nach viel Blabla. Die Didaktische Jahresplanung ist ja durch den Bildungsplan sowieso schon so festgezurrt, dass da kaum etwas bewirkt werden kann. Und wenn autoritäre Kräfte erstmal an der Macht sind, ist es ohnehin vorbei damit. Zumal andere demokratische Länder auch verbindliche Lehrpläne mit Stoffverteilung haben. Also, dieses Argument überzeugt überhaupt nicht.

    • Was macht den Unterricht lebendiger?
    • Welche Aktivitäten motivieren die Kinder, im Unterricht mitzumachen, besonders wenn sie neue schwere Grammatik lernen? Geben Sie konkrete Beispiele, z.B. konkrete Spielе im Unterricht.
    • Wie baut man Angst vor Sprechen ab?
    • Wie kann man die Wiederholungen/Vorbereitungen vor einem Test so gestalten, dass die Kinder aktiv und motiviert mitmachen können?
    • Welche Rituale im Unterricht bereichern den Unterricht? Geben Sie konkrete Beispiele.

    Was den Unterricht lebendiger macht, kann ich nicht sagen. Ich versuche aber, jedem am Leben zu halten.

    Ich unterrichte keine Kinder, also kann ich dazu nichts sagen.

    Es braucht eine gute Klassengemeinschaft, damit sich auch die schüchternen Schüler trauen. Wenn man dann mit kleineren Sprechbeiträgen startet und die Schüler sehen, dass es gar nicht schlimm ist, wenn man sich mal verhaspelt, dann geht es meist schon ganz gut. Soziale Phobien kann ich allerdings auch nicht kurieren.

    Genaue Themen geben, Checklisten helfen auch.

    Keine Ahnung, satanistische werden es nicht sein.

    Habt ihr für die Konferenz beim LBV Nachtzulage beantragt? Wer zwischen 20 und 6 Uhr (am nächsten Morgen) mehr als eine Stunde arbeitet, hat ein Anrecht auf die Nachtzulage.

    Mal gucken wie schnell die SL solchen Konferenzen dann einen Riegel vorschiebt, wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen und sie sich ggf. Vorm LBV dafür rechtfertigen muss.

    Leider gilt das für Lehrkräfte nicht, § 1 Abs. 2 Nr. 3 AZVO.

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin neu in diesem Forum und wollte mal meinen Frust zur aktuellen Stellensituation in NRW kundtun, speziell im Bereich der berufsbildenden Schulen (Wirtsch. & Verwaltung). Ich bin mit meinem Ref. durch (gut), welches mich jedoch unendliche Mühen gekostet hat und es sieht auf dem Markt aktuell unfassbar schlecht aus. Planstellen sind nicht vorhanden und auf Verena-Stellen bewerben sich unzählige Personen, sodass die Schulleiter*innen durch die ganzen Bewerber*innen es übersehen, Absagen zu erteilen. Ich habe sogar während des Refs. noch eine Zusatzqualifikation absolviert um meine Chancen auf eine Stelle zu verbessern. :(

    Wie war es bei Eurem Einstieg nach dem Ref.? Wann wird sich diese Zeit bessern?

    Liebe grummelige Grüße

    Welche Fächer hast du denn? Bist du jetzt gerade mit dem Referendariat fertig geworden?

    Aber auch nur, weil zum Zeitpunkt des Artikels Palästina noch kein Staat war. Inzw. ist er aber ein Staat, der jüngst von Frankreich, Australien, … anerkannt wurde mit der Hamas als Regierung.

    Am völkerrechtlichen Status von Palästina hat sich nichts verändert. Zwar erkennen jetzt mehr und vor allem schwergewichtigere Staaten Palästina an als noch vor zwei Jahren, aber auch damals schon war es eine Mehrheit aller Staaten.

    Und so wie Palästina anerkannt wurde, ist bicht die Hamas die Regierung, sondern die Autonomiebehörde unter der Fatah. Gaza selbst ist ja mehr ein abtrünniges Gebiet (und dort herrschte und herrscht die Hamas).

    Ich habe auch keine Plädoyers für entsprechende 'Tests' in face-to-face-Kommunikationssituation formuliert oder irgendwie an basalen Prinzipien der Höflichkeit (obwohl ich das so sehe wie du: "Ich halte niemanden davon ab, ein Arschloch zu sein." - ich persönlich präferiere aber Höflichkeit insg.) gerüttelt o.ä.

    Du rüttelst seit 5 Seiten an der basalen Höflichkeit, Menschen ihre Identität zuzugestehen. Du verpackst das in schlau klingende Worte, imposante Abkürzungen und indem du rhetorische Kniffe benennst, aber der Inhalt in dieser Verpackung ist mickrig und gemein. Und ja, das ist ein Verhalten, dass ich üblicherweise als arschig bezeichne.

    Fehlschluss 1: sex-basierte "Geschlechtsmarker" seien "falsche Geschlechtsmarker"

    Fehschluss 2: Die gender identity von Transpersonen nicht zu affirmieren sei "ein Angriff auf deren Menschenwürde", insb. nicht angesichts des Umstands, dass ich den Wert der Toleranz herausgestellt habe; die Maxime: "Jeder soll nach seiner Façon selig werden.

    Fehlschluss 3: Die Rede davon, "[e]ine rans Person ständig mit dem falschen Geschlechtsmarker anzusprechen", ist überhaupt nicht Diskussionsgegenstand - es geht hier nicht darum, einer Person ostentativ mit der Intention, diese persönlich zu verletzen, die sex-gender-Diskrepanz sprachlich unentweg vorzuhalten, dies auch zum Eilbeschluss (wo es übrigens um eine ganz spezielle Anrede i.V.m. weiterer Berichterstattung mit eben der genannten Intention ging und bereits eine Änderung des Personenstands vorlag - ich thematisierte das SBGG ja selsbt).

    Ich spreche nicht von sex- oder genderbasierten Geschlechtsmarkern, sondern von Geschlechtsmarkern. Ich weiß auch gar nicht, wovon du sex abhängig machen willst. Muss man dir erst eine Chromosomenauswertung zeigen oder vor dir blank ziehen? Und was machst du dann, wenn du es mit einem XX-Menschen mit Penis zu tun bekommst?

    Ich halte niemanden davon ab, ein Arschloch zu sein. Es soll jeder über Leute mit den Pronomen sprechen, die ihm passen. Aber wundern darf man sich nicht, wenn dann auf dieses Verhalten auch eingegangen wird.

    Du musst niemanden affimieren, ihn zu negieren ist aber offenkundig ein Angriff auf die Menschenwürde der betroffenen Person.

    Deutlicher wird es u.U. bei Transsexuellen i.e.S.: Mit männlichen Pronomen für einen Transmann affirmiert man dessen Männlichkeit. Diese Affirmation zu verlangen, kann aber im krassen Kontrast zur Überzeugung desjenigen gehen, dem diese Affirmation abverlangt wird, und der Männer rein biologisch definiert (was absolut legitim ist, egal wie 'doof' man das selbst findet). Da gibt es kein allgemeingültiges Gebot (das nur aus dem Minimalkonsens unserer Gesellschaft, der fdGO bzw. unseren Grundrechten hervorgehen kann) des Respekts [sic!], sondern lediglich eines der Toleranz. Affirmation ist aber mehr als Toleranz und kann daher vielleicht (q.e.d.) individuell wünschenswert sein, schuliches Ziel ist aber Gemeisnchaftsfähigkeit i.S.v. Toleranz in einer pluralistischen Gesellschaft, nicht die Affirmation der Selbstwahrnehmung-/definition, Lebensentwürfe u.ä. aller Mitmenschen.

    Nö. Eine trans Person ständig mit dem falschen Geschlechtsmarker anzusprechen, ist ein Angriff auf deren Menschenwürde. Du kannst ja denken, dass der trans Mann eine Frau ist, du wirst das auch allgemein äußern dürfen, ihm gegenüber wirst du bei Verwendung weiblicher Pronomen aber sehr schnell Probleme bekommen, siehe auch den Eilbeschluss vom LG Frankfurt (18.07.2024, Az. 2-03 O 275/24). Dieser wurde zwar am Ende wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben, die Begründung an sich steht aber.

    Die Schulgesetze sind das Eine. Dazu gehört, wie sie mal oder eben auch aktuell gemeint waren und sind. Das Andere ist grundlegend zu behaupten, dass das Wort „Gott“ exklusiv auf den christlichen Glauben verweisen würde, was schlichtweg falsch ist- völlig unabhängig davon, was in Schulgesetzen steht und wie auch immer intendiert war.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Singular schließt schon mal Vielgottglauben aus, aber der quasi eigennamentliche Gebrauch in der Norm spricht auch eher für eine sehr konkrete Gottesvorstellung, ebenso, dass danach die christliche Nächstenliebe folgt.

    Ich würde da aber auch nicht sehr viel drauf geben. Es handelt sich wahrscheinlich um totes wenn nicht gar verfassungswidriges Recht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Kinder gegen den eigenen Willen (bei Religionsmündigkeit) oder den Willen der Eltern zur Ehrfurcht vor Gott erziehen kann und darf – das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist hier doch hoffentlich stärker.

    Bin auch in BW 😃 Naja, betrachtet auf mein Leben und angesichts der Tatsache, dass die von RosaLaune zitierte Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 gültig wurde, ist das Jahr 2009 noch nicht so lange her! Erst dann wurde nämlich „Gott“ beim Eidsamt im Bundesbeamtengesetz optional! Wurde dann für die Landesbeamten so übernommen.

    LG

    J. Kibim

    Die Artikel 139 sowie 141 bis 146 der WRV wurden vor allem durch Artikel 140 GG 1949 wieder gültig.

    Ich habe jetzt mal ins Bundesbeamtengesetz in der Fassung von 1999 geschaut. Da heißt es im § 58:

    Zitat

    (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
    (2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

    Edit: Selbst in der Fassung von 1953 steht es so.

    Na immerhin werden die Zügel gelockert, beim Amtseid wurde ich zumindest darauf hingewiesen, dass der Schlusssatz "...so wahr mir Gott helfe!" optional ist 😉 Bis vor kurzer Zeit war dieser Schlusssatz als Eidesformel obligatorisch! Wer zur Amtsausübung übernatürliche Unterstützung erbittet, kann das ja weiterhin sagen. Kann zumindest nicht schaden.

    LG

    J. Kibim

    Art. 136 Abs. 2 Weimarer Reichsverfassung sollte auch bei euch schon länger gelten.

    Nein, das tut sie nicht. Setz dich mal mit dem Begriff der negativen Religionsfreiheit auseinander.

    Solche Aufforderungen wie "Setz dich mal mit X auseinander", "Bilde dich mal ..." oder "Lies dich in das Thema ein" finde ich so von oben herab, dass ich darauf nur erwidere: habe ich. Hier wurde gesagt, Religionsausübung ist wie Tischtennistraining und das ist es eben nicht. Das betrifft die negative Religionsfreiheit auch überhaupt nicht.

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